Hallo zusammen,
ich versuche gerade, etwas über das Thema Betreuungsbonus zu lernen, insbesondere darüber, in welcher Höhe man den ansetzen kann.
Leider war meine Suche bisher wenig ergiebig, vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.
Hier meine Frage:
Meine Ex-Frau hat im September wieder eine Arbeit aufgenommen. Im selben Monat wurde unser gemeinsamer Sohn sechs Jahre alt.
Sie verdient ca. 700€, nach Abzug von Erwerbsbonus und Vorsorgeleistungen bleiben davon noch ca. 560€ übrig.
Sie möchte einen Betreuungsbonus von 300€ geltend machen. Zur Höhe der Summe gibt sie keine weitere Begründung an.
Ich bezahle (ohne Berücksichtigung des Betreuungsbonus) 470€ KU und ca. 1000€ EU.
Welcher Betrag ist in dieser Situation für den Betreuungsbonus angemessen? Wo kann ich mehr darüber finden?
Für uns gelten die süddeutschen Richtlinien.
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Frohes Fest.
joerg
ich versuche gerade, etwas über das Thema Betreuungsbonus zu lernen, insbesondere darüber, in welcher Höhe man den ansetzen kann.
Leider war meine Suche bisher wenig ergiebig, vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.
Hier meine Frage:
Meine Ex-Frau hat im September wieder eine Arbeit aufgenommen. Im selben Monat wurde unser gemeinsamer Sohn sechs Jahre alt.
Sie verdient ca. 700€, nach Abzug von Erwerbsbonus und Vorsorgeleistungen bleiben davon noch ca. 560€ übrig.
Sie möchte einen Betreuungsbonus von 300€ geltend machen. Zur Höhe der Summe gibt sie keine weitere Begründung an.
Ich bezahle (ohne Berücksichtigung des Betreuungsbonus) 470€ KU und ca. 1000€ EU.
Welcher Betrag ist in dieser Situation für den Betreuungsbonus angemessen? Wo kann ich mehr darüber finden?
Für uns gelten die süddeutschen Richtlinien.
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Frohes Fest.
joerg