Betreuungsbonus: Wie hoch?

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    • Betreuungsbonus: Wie hoch?

      Hallo zusammen,

      ich versuche gerade, etwas über das Thema Betreuungsbonus zu lernen, insbesondere darüber, in welcher Höhe man den ansetzen kann.

      Leider war meine Suche bisher wenig ergiebig, vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.

      Hier meine Frage:

      Meine Ex-Frau hat im September wieder eine Arbeit aufgenommen. Im selben Monat wurde unser gemeinsamer Sohn sechs Jahre alt.

      Sie verdient ca. 700€, nach Abzug von Erwerbsbonus und Vorsorgeleistungen bleiben davon noch ca. 560€ übrig.

      Sie möchte einen Betreuungsbonus von 300€ geltend machen. Zur Höhe der Summe gibt sie keine weitere Begründung an.

      Ich bezahle (ohne Berücksichtigung des Betreuungsbonus) 470€ KU und ca. 1000€ EU.

      Welcher Betrag ist in dieser Situation für den Betreuungsbonus angemessen? Wo kann ich mehr darüber finden?

      Für uns gelten die süddeutschen Richtlinien.

      Ich bin für jeden Tipp dankbar.

      Frohes Fest.

      joerg
    • RE: Betreuungsbonus: Wie hoch?

      Hallo djoey,

      ist schon klar, dass Du (noch) nicht so viel zum Thema Betreuungsbonus findest, weil dieser relativ 'neu' ist. Sprich die Rechtsprechnung schwenkt erst seit relativ kurzer Zeit von der Begrifflickeit "überobligatorisch" hin zum "Betreuungsbonus".

      Ich habe mich etwas über die Höhe des KUs gewundert, ist es der Zahlbetrag oder der Tabellenbetrag?
      470,- EUR würde bei einem 6jährigen Kind ja der 12. Einkommensstufe entsprechen, der Zahlbetrag fürs Kind wäre aber 'nur' 393,- EUR.
      Grundsätzlich ist es schwierig, eine Bewertung einer Unterhaltsberechnung zu machen, wenn das Einkommen des Pflichtigen nicht bekannt ist. Wenn ich jetzt mal Dein Einkommen auf 3.800,- EUR schätze, dann kann ich nur feststellen, dass bei einer echten Unterhaltsberechnung deutlich mehr als 1.000,- EUR EU/TU rauskommen würde.

      Zum Betreuungsbonus:
      Üblicherweise wird die Obergrenze für den Betreuungsbonus i.d.H. des KUs gesehen. Diese Obergrenze kann aber nur ausgereizt werden bei kleinen Kindern und Vollzeitbeschäftigung.
      Also, ich würde mal schätzen, dass man etwas tiefer noch kommen könnte, aber vermutlich nicht unter 250,- EUR.

      Grundsätzlich solltest du schon anerkennen, dass Deine Ex-Frau -aufgrund des Kindesalter- noch gar keiner Erwerbsobliegenheit unterliegen würde.

      Gruß
      rabma
    • RE: Betreuungsbonus: Wie hoch?

      Hallo Rabma,

      danke für die fixe Antwort. Beim KU habe ich den Tabelleneintrag angegeben und nicht den Zahlbetrag, ich wollte meine Nachricht kurz halten. Mein Einkommen hast Du richtig geschätzt. Allerdings bezahle ich noch eine private Krankenversicherung für mich und das Kind, deshalb ist der EU niedriger als erwartet.

      Auf jeden Fall danke für Deine Informationen, das bringt mich einen erheblichen Schritt weiter.

      Frohes Fest

      joerg
    • RE: Betreuungsbonus: Wie hoch?

      Hallo joerg,

      Original von djoey
      danke für die fixe Antwort.

      es weihnachtet sehr und da darf man auch mal ein bissle surfen ;)


      Original von djoey
      Beim KU habe ich den Tabelleneintrag angegeben und nicht den Zahlbetrag, ich wollte meine Nachricht kurz halten.

      ja, das ist in Ordnung, ich dachte nur im ersten Moment "das gibt's doch gar nicht - so hoch geht es nicht". Wenn man dann aber den KG-Anteil und auch, dass du nur ein Kind hast, beachtet, dann werden die Zahlen gleich etwas 'relativer'.


      Original von djoey
      Mein Einkommen hast Du richtig geschätzt. Allerdings bezahle ich noch eine private Krankenversicherung für mich und das Kind, deshalb ist der EU niedriger als erwartet.

      wenn das keine Zusatzversicherung, sondern euer einziger KK-Schutz ist, dann wären diese Beträge aber auch vor der Ermittlung des KUs von deinem Einkommen abzuziehen, der KU könnte dann also um ein oder zwei Einkommensgruppen sinken.


      Original von djoey
      Frohes Fest

      wünsche ich Dir ebenso
      rabma
    • RE: Betreuungsbonus: Wie hoch?

      Meiner halbtags beschäftigten Noch wurden bei drei Kindern 300 Euro zuerkannt. Dabei wurde anerkannt, dass bei mehreren Kindern der Bonus nicht einfach multipliziert werden kann.
      Wäre es ein Kind gewesen hätten die Kölner wegen der Halbtagsbeschäftigung 150 Euro genommen, die Hälfte des dort regelmäßig angenommenen Betrags für 1Kind/Vollzeit (der Antrag der Gegenseite lautete auf 150x3).
      Ob sich das auch im Süden so oder so ähnlich einpendelt weiß ich nicht, aber angemessen fände ich das schon. Obwohl: ich wäre erst einmal froh, dass sie überhaupt wieder eine Arbeit aufnimmt.
      Gruß
      üri
    • RE: Betreuungsbonus: Wie hoch?

      Hallo Üri,

      also erstmal: Natürlich bin ich froh, daß meine Ex jetzt eine Arbeit aufgenommen hat. Und natürlich bin ich auch bereit, dies anzuerkennen. Ich hätte das vielleicht in meinen ersten Beitrag schreiben sollen.

      Meine Frage war nur: Wie soll eine solche Anerkennung aussehen?

      Aber zurück zu Deiner Antwort: Ich schliesse daraus, daß in Köln der Betreuungsbonus bei einer Vollzeitbeschäftigung und einem Kind auf 300€ angesetzt wird. Bei einer Halbtagsbeschäftigung entsprechend 150€. Habe ich das so richtig verstanden?

      Auch Dir ein frohes Fest.

      Jörg
    • RE: Betreuungsbonus: Wie hoch?

      hallo joerg, dieser "Betreuungsbonus" ist als eine Art von Belohnung gedacht für ET die wegen Kinderbetreuung überobligatorisch arbeiten.

      Auswirkung hat der nur auf die Berechnung EU, nicht auf KU.

      es wird für den EU nur der den Bonus übersteigenden Betrag angerechnet. Hier also 560 minus 300 = 260, wird zu ihrem Einkommen gerechnet.

      in den Leitlinien steht oft ein Anhaltspunkt was so üblich ist. Schon angeschaut ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Betreuungsbonus: Wie hoch?


      Aber zurück zu Deiner Antwort: Ich schliesse daraus, daß in Köln der Betreuungsbonus bei einer Vollzeitbeschäftigung und einem Kind auf 300€ angesetzt wird. Bei einer Halbtagsbeschäftigung entsprechend 150€. Habe ich das so richtig verstanden?



      So ist es und so wird es im OLG-Bereich Köln, wo ich Kunde war, offenbar zunehmend gehandhabt.
      Bei 700 Euro netto sieht mir die Tätigkeit nicht nach einer Vollbeschäftigung aus. Die 300-Euro-Forderung wäre dann zu hoch. Das gibt Spielraum für Verhandlungen, zu welchem Zeitpunkt welche Bonushöhe anzurechnen ist, vielleicht auch für die Zukunft (ab wann besteht halbschichtige Erwerbsobliegenheit...). Je nach Umständen muß man ja nicht gleich die Garotte bis zum Anschlag drehen. Ich halte es übrigens auch nicht immer für "richtig", den Bonus proportional zur Beschäftigungszeit zu reduzieren, denn es bleiben ja doch viele Belastungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuung/Haushaltsführung übrig, die eben nur zu anderen Zeiten erledigt werden müssen.
      Frohes Fescht zurück.
      üri
    • RE: Betreuungsbonus: Wie hoch?

      Hallo Wolfgang,

      danke für Deinen Beitrag.

      Ja, ich habe in die Leitlinien geschaut. Die süddeutschen Leitlinen in der Fassung vom 1.7.2005 sind hier auf der Website des OLG Stuttgart zu finden.

      Dort steht zum Betreuungsbonus der Absatz:

      Absatz 10.3 Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Außerdem kann ein Kinderbetreuungsbonus angesetzt werden. Hinsichtlich des Betreuungsbonus wird auf BGH FamRZ 2005, 442 verwiesen.


      Damit konnte ich leider nichts anfangen, es sagt insbesondere nichts über die Höhe des Bonus aus. Deshalb habe ich mich mit meiner Frage an das Forum gewandt. Allerdings konnte ich dem Verweis BGH FamRZ 2005, 442 nicht folgen. Ich habe lange danach im Internet gesucht, man findet den Verweis sehr oft, nicht allerdings den zitierten Text.

      Hast Du eine Idee was sich hinter BGH FamRZ 2005, 442 verbirgt und wo ich es mir beschaffen kann?

      Vielleicht sollte ich noch bemerken, daß ich juristischer Laie bin. Aber das hast Du sicher schon bemerkt.

      Gruß aus dem Süden.

      joerg
    • RE: Betreuungsbonus: Wie hoch?

      Hallo Jörg, das ist ein Urteil des BGH (also höchstes deutsches Gericht), veröffentlicht in der Fachzeitschrift FamRZ, Jahrgang 2005, ab Seite 442 (fängt jedes Jahr mit Seite 1 an, es wird bei jedem Heft weiter gezählt.

      Du kannst auf der Homepage des BGH (bundesgerichtshof.de) nach dem Stichwort „Betreuungsbonus“ suchen, oder beim RA (der sollte die Zeitschrift haben) bzw. öffentliche Bibliothek eine Kopie ziehen lassen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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