Hallo,
gerade zum Weihnachtsfest kommt wieder die alte Frage auf, warum meine Kinder nicht alleine mit der Bahn zu mir fahren können!?
Hat jemand Infos dazu bzw. Urteile, die zu diesem Thema, gerade auch zur Mitwirkungs-/Zustimmungspflicht der sorgeberechtigten Mutter, Stellung beziehen?
Mein Fall:
Meine Kinder (8/9/11/14) leben bei ihrer Mutter und deren neuem Mann. Sie sind vor langer Zeit an diesen neuen Wohnort gezogen, der ca. 700 km entfernt von meinem sind. Ich bin an unserem alten Wohnort geblieben und besuche meine Kinder regelmäßig alle sechs Wochen, incl. der hälftigen Ferienzeiten. Für längere Ferien habe ich die Kids bisher immer abgeholt und möchte nun, dass sie über die Weihnachtsferien alleine im Zug zu mir kommen. Die Zugreise ist mit einmal umsteigen verbunden, welches aber durch die Bahnhofsmission begleitet werden kann, diese Zusage habe ich schon.
Nun weigert sich die Mutter, die Kinder alleine fahren zu lassen, da während der Zugfahrt etwas unvorhergesehenes passieren könnte und die Kids dann ganz alleine sind. Für diese Strecke gibt es leider auch keine Begleitung im Rahmen von Kids on Tour!
Inwiefern hat die Mutter eine Mitwirkungspflicht bzw. ist verpflichtet, die Kids in den Zug zu setzen bzw. ihre Zustimmung zur Zugreise zu geben?
Schließlich fahren doch viele andere Kinder alleine durch Deutschland, an vielen Wochenenden im Jahr!
Macht es Sinn, einen Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung auf Mitwirkung beim Familiengericht zu stellen?
Viele Fragen, wer kann mir Antworten geben?
Danke!
gerade zum Weihnachtsfest kommt wieder die alte Frage auf, warum meine Kinder nicht alleine mit der Bahn zu mir fahren können!?
Hat jemand Infos dazu bzw. Urteile, die zu diesem Thema, gerade auch zur Mitwirkungs-/Zustimmungspflicht der sorgeberechtigten Mutter, Stellung beziehen?
Mein Fall:
Meine Kinder (8/9/11/14) leben bei ihrer Mutter und deren neuem Mann. Sie sind vor langer Zeit an diesen neuen Wohnort gezogen, der ca. 700 km entfernt von meinem sind. Ich bin an unserem alten Wohnort geblieben und besuche meine Kinder regelmäßig alle sechs Wochen, incl. der hälftigen Ferienzeiten. Für längere Ferien habe ich die Kids bisher immer abgeholt und möchte nun, dass sie über die Weihnachtsferien alleine im Zug zu mir kommen. Die Zugreise ist mit einmal umsteigen verbunden, welches aber durch die Bahnhofsmission begleitet werden kann, diese Zusage habe ich schon.
Nun weigert sich die Mutter, die Kinder alleine fahren zu lassen, da während der Zugfahrt etwas unvorhergesehenes passieren könnte und die Kids dann ganz alleine sind. Für diese Strecke gibt es leider auch keine Begleitung im Rahmen von Kids on Tour!
Inwiefern hat die Mutter eine Mitwirkungspflicht bzw. ist verpflichtet, die Kids in den Zug zu setzen bzw. ihre Zustimmung zur Zugreise zu geben?
Schließlich fahren doch viele andere Kinder alleine durch Deutschland, an vielen Wochenenden im Jahr!
Macht es Sinn, einen Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung auf Mitwirkung beim Familiengericht zu stellen?
Viele Fragen, wer kann mir Antworten geben?
Danke!