Unterhaltsberechnung bei Rentnern

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhaltsberechnung bei Rentnern

      Guten Tag,

      meine Frage betrifft dei Höhe des nachehelichen Unterhalts bei Rentnern.

      Meine Eltern werden beide demnächst in Rente gehen. Meine Mutter bekommt eine sehr kleine Rente, mein Vater wohl eine sehr hohe. Nun soll ausgeglichen werden. Das Prinzip ist mir eigentlich klar. Nur wie hoch ist die Berechnungsgrundlage der Rente meines Vaters ? Er selbst ist dann ja KV-pflichtversichert und bekommt von der BFA einen Zuschuss zur Rente.

      Zählt dieser auch als Rentenanteil, also als Einkommen ?

      und

      Darf er vor Berechnung des Ausgleichsanteil seine KV Beiträge (Zuschuss und Eigenanteil) abziehen und gleichzeitig bei meiner Mutter die Bruttorente zur Berechnung ansetzen ?

      Würde das meine Mutter nicht benachteiligen, da es sich bei ihm dann ja quasi um die Netto-Rente als Berechnungsgrundlage für den Ausgleich handelt ?


      Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt !
      Danke für jede Antwort
    • RE: Unterhaltsberechnung bei Rentnern

      Guten Abend, Hallo Herr Becker,

      Ok, netto beim Unterhaltspflichtigen.

      In die Berechnung fließt aber doch auch die Höhe der Rente der Unterhaltsempfängerin ein.

      Die Frage, die sich mir dann noch stellt: Gilt da auch nur das "was bleibt" nach KK-Abzug - also auch netto- , oder wird da die Rente ohne KK- Abzug angesetzt.
    • RE: Unterhaltsberechnung bei Rentnern

      Hallo Rabma,

      im Prinzip ist es egal, in wie weit die Rentenbezüge differieren. Ein Ausgleich erfolgt ja auch dann.

      Und zu Deiner Frage: Was ist daran ungewöhnlich ?
      Leider war das übliche Bild der Familie in den frühen 70 Jahren oft noch so, daß der Mann arbeiten ging und die Frau zu Hause war. Wo soll da die eigene hohe Rente herkommen ? Klar, die Anwartschaften auf Teile der Rente des Vaters hat sie im Rahmen des Zugewinns ja erlangt. Aber durch die kurze Berufstätigkeit meiner Mutter vor der Ehe ist eben die Eigenrente nicht so hoch. und genau dieser Teil fließt ja in die Berechnung des Ausgleichs mit ein. Wenn dann der Vater noch gut verdiente, kommt es eben zu großen Differenzen.
      Gruß Weber6

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Weber6 ()

    • RE: Unterhaltsberechnung bei Rentnern

      Hallo Weber6,

      Original von Weber6
      im Prinzip ist es egal, in wie weit die Rentenbezüge differieren. Ein Ausgleich erfolgt ja auch dann.

      jaein - wenn die Rentenbezüge sehr dicht beieinander liegen, dann kann es sehr wohl sein, dass der errechnete Unterhalt unter eine gewisse Grenze geht und der Richter dann auf 'null' entscheidet. Davon abgesehen konnte ich mich ja nur auf die bisher gemachten Angaben ("Meine Mutter bekommt eine sehr kleine Rente, mein Vater wohl eine sehr hohe") beziehen und da fragte ich mich schon, wie das sein kann...


      Original von Weber6
      Leider war das übliche Bild der Familie in den frühen 70 Jahren oft noch so, daß der Mann arbeiten ging und die Frau zu Hause war.
      das ist auch heute noch viel zu oft so...
      ... aber es gibt ja den Versorgungsausgleich.


      Original von Weber6
      Wo soll da die eigene hohe Rente herkommen ? Klar, die Anwartschaften auf Teile der Rente des Vaters hat sie im Rahmen des Zugewinns ja erlangt.
      Eigentlich werden Rentenansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs verrechnet - oder war dein Vater selbstständig und hat private Altersvorsorge z.B. durch Lebensversicherung betrieben? Die werden dann im Zugewinnverfahren aufgeteilt. Ansonsten wäre es der Versorgungsausgleich gewesen und da werden ja alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften halbiert. Ich habe ja nicht ohne Grund nach der Ehedauer und dem Scheidungszeitpunkt gefragt. Die häufigere Ursache für eine hohe Rentendifferenz ist, wenn die Ehe schon viele Jahre vor Renteneintritt geschieden wurde und 'vergessen' wurde Vorsorgeunterhalt geltend zu machen. Falls Vorsorgeunterhalt geleistet und nicht zweckgebunden eingesetzt wurde, dann wäre es evtl. möglich ein entsprechendes Einkommen fiktiv anzusetzen.


      Original von Weber6
      Aber durch die kurze Berufstätigkeit meiner Mutter vor der Ehe ist eben die Eigenrente nicht so hoch.
      das ist zum Teil richtig - die Zeiten vor der Ehe werden beim Versorungsausgleich nicht berücksichtigt. Ich hätte aber jetzt nicht unbedingt damit gerechnet, dass dies 'voreheliche Zeit' die Hauptursache ist, denn wenn es auf Grund dieser Zeit zu hohen Unterschieden in den Anwartschaften kommt, dann meist, weil der Mann bei der Eheschliessung eine ganze Ecke älter ist, dementsprechend schon einige Jahre länger Berechnungspunkte gesammelt hat. Die Angabe, dass die Eltern aber mehr oder weniger gleichzeitig in Rente gehen, deutete eben nicht auf einen hohen Altersunterschied hin.

      Zur Berechnung des Unterhaltsbetrags hat ja Wolfgang Becker das Wichtigste schon geschrieben. Das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen wird in aller Regel auf beiden Seiten (berechtigte und pflichtige Seite) auf demselben Rechenweg ermittelt - alles andere wäre ja ungerecht. KV-Beiträge sind also immer abzuziehen (so sie denn anfallen).

      Gruß
      rabma
    • RE: Unterhaltsberechnung bei Rentnern

      Liebe rabma,

      Deine Bemühungen wirklich in Ehren, aber ich denke man muß nicht jedes Problem größer machen als es sowieso ist. Es ging in meiner Frage nicht um die in Deiner letzten Antwort dargelegten Möglichkeiten, wann Rentenbezüge von einander differieren können.

      Es wäre ein eigenes Forum wert, nur die langjährige Auseinandersetzung meiner Eltern mit anwaltlicher Hilfe zu diskutieren;-). Das geht bei denen schon 30 Jahre so und sie werden den Streit wohl mit ins Grab nehmen. Ich habe keine Lust mich daran zu beteiligen und werde doch immer wieder damit hineingezogen ( das ist wirklich nen neuen Thread am richtigen Ort mal wert).Wenn dies aber so ist, braucht man zumindest einen Standpunkt, der belegbar ist - und den hab ich jetzt Dank Euch!!!

      Zusätzlich danke ich Dir auf jeden Fall für die präzise Darstellung in deinem letzten Satz ( ich mein das jetzt nicht sarkastisch sondern wirklich so.) Denn das ist die präzieseste Antwort auf meine Eingangsfrage.

      Ich wünsche Euch allen ein besinnliches Weihnachtsfest !

      Weber6

      ____________________________

      Trotz aller Enttäuschungen, trotz aller Plackereien und trotz aller zerronnenen Träume - es ist eine schöne Welt. Sei froh und heiter. Setze alles daran, glücklich zu sein. Strive to be happy !!!
      (aus Max Ehrmann´s Desiderata 1927)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Weber6 ()