Zweitehe - Unterhalt an Kinder aus erster Ehe

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    • Zweitehe - Unterhalt an Kinder aus erster Ehe

      Hallo,
      als Neuling habe ich eine Frage zur Zweitehe. Im Forumsarchiv habe ich schon etwas gestöbert aber nichts (ganz) passendes gefunden:

      Mein Ehemann war bereits einmal verheiratet, ist seit Sommer 2004 geschieden, zahlt Unterhalt an zwei Kinder (9 + 12 Jahre). Die Ehefrau erhält keinen Unterhalt. Sie ist ebenfalls neu verheirat, ein gemeinsames Kind mit dem neuen Partner.

      Wie verhält sich das jetzt mit dem Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe, wenn mein Partner z.B. arbeitslos wird oder, was wir ja nicht hoffen wollen, stirbt? Muß ich dann Unterhalt an die Kids zahlen?

      Wir haben vor der Ehe ein Haus gebaut auf dem Grundstück meines Ehemannes. Wir dachten, es würde ausreichen, wenn ich als Bauherrin auftrete. Pustekuchen! Der Notar meinte: Sie meinen doch nicht, dass ihnen überhaupt etwas gehört, ihr (damaliger) Lebensgefährte steht doch alleine im Grundbuch. Naja, jetzt sind wir verheiratet und meinem Mann gehört demnach Grundstück und Haus alleine. Was wäre jetzt, wenn og. Fälle auftreten würden? Könnten mich die Kids "aus dem Haus vertreiben"???

      Wie könnte man im Nachhinein einen Ehevertrag gestalten? Vorneweg, mein Mann möchte auch nicht, dass alles auf die Kids übergeht und möchte mich absichern, im Falle eines Falles. Aber wie?
      Danke für eure Antworten!
      Ute

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ute ()

    • RE: Zweitehe - Unterhalt an Kinder aus erster Ehe

      hallo Ute, Du sprichst hier 2 völlig unterschiedliche Szenerien an, von denen Du wohl annimmst daß die nur ihn treffen können.
      • er wird arbeitslos
        dann greift die gegenseitige Unterhaltspflicht. d.h. Du mußt Deinem Ehemann Unterhalt gewähren, dadurch kann sein Selbstbehalt sinken, ggf. sogar bis "0". dann kann er vom ALG weiter KU zahlen.
        dagegen "hilft" kein Ehevertrag, ist eine gesetzliche Folge Eurer Eheschließung.
      • er stirbt
        dann tritt die Erbfolge ein. Du erbst 1/2 und die Kinder die andere Hälfte. KU mußt Du keinen zahlen.

      wenn das Erbe (+ ggf. Witwenrente) nicht die gewünschte Absicherung ist, dann müßt Ihr z.B. (Er)Lebens- Versicherung abschließen. Oder auch Dir ein Nießbrauchrecht einrichten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Zweitehe - Unterhalt an Kinder aus erster Ehe

      Hallo Wolfgang,

      vielen Dank für Deine Antwort. Natürlich kann mir das alles auch passieren, nur wären in meinem Fall keine Kids da. Für den Fall, dass er arbeitslos werden würde, würde ich ihn natürlich unterstützen, wir wohnen ja gemeinsam in unserem Häuschen. In anderen Beiträgen hatte ich gelesen, dass ich aber für seine Kinder aus erster Ehe Unterhalt zahlen müsste, sozusagen, dass mein Gehalt für die Berechnungen hinzu gezogen werden kann.

      Für den zweiten Fall: Könnten die minderjährigen Kinder "verlangen", dass ich dann aus dem Haus ausziehe oder kann man regeln, dass sie erst Anspruch auf Ihren Erbteil haben, wenn sie z.B. volljährig sind? Wir hatten es etwas ungeschickt angestellt, da mein Mann den Bauplatz gekauft hatte (er hatte zu diesem Zeitpunkt das Geld für den Bauplatz flüssig), ich bin aber dann als Bauherrin aufgetreten (damit wir die EHZ anfordern können, er hatte diese bereits voll erhalten). Unser Notar (vor der Hochzeit!) meinte damals: "Sie (also ich) meinen doch nicht, dass Ihnen irgend etwas gehört, ihr Lebensgefährte steht im Grundbuch!" Die Finanzierung des Hauses läuft auf unser beider Namen und wir zahlen auch beide die gleichen Beträge.

      Hmmm... ?(

      Freundliche Grüße
      Ute
    • RE: Zweitehe - Unterhalt an Kinder aus erster Ehe

      Hallo Ute,

      wenn in irgendwelchen Beiträgen (vor allem in anderen Foren) so getan wird, als dass das Einkommen der Zweitfrau direkt zum Unterhalt herangezogen werden könnte, dann ist das völliger Quatsch. Du bist Deinem Ehemann unterhaltspflichtig, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Dein Ehemann unverschuldet nicht mehr leistungsfähig ist für Kindesunterhalt, dann haben halt die Kinder Pech gehabt. Solange die Kinder minderjährig sind, wird halt die Latte für "unverschuldet nicht leistungsfähig" relativ hoch gehängt - da wird dann schon mal erwartet, dass der Papa Zeitungen austrägt oder andere Nebenjobs ausübt, um wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder sicherzustellen. Auch hier nicht mehr aber auch nicht weniger.

      Zur Situation mit Eurem Haus - solange dein Mann alleine im Grundbuch steht, ist es tatsächlich überhaupt nicht dein Haus. Wenn dieses Haus überwiegend mit Fremdmitteln finanziert wurde und ihr diese Kredite jetzt gemeinsam abtragt, dann solltet ihr euch wirklich überlegen, ob ihr da mal etwas ändert.

      Gruß
      rabma
    • RE: Zweitehe - Unterhalt an Kinder aus erster Ehe

      Hallo Ute, Dein Gehalt wird nur zur Bestimmung "wie weit sein Selbstbehalt gesenkt werden kann" herangezogen.

      Wenn Ihr beide die gleichen Beträge fürs Haus (ab)zahlt dann sollte sich das m.M. auch im Grundbucheintrag niederschlagen. Da kann z.B. auch ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht eingetragen werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Zweitehe - Unterhalt an Kinder aus erster Ehe

      Hallo Ute,

      weißt du was passiert, wenn ihr euch trennen würdet?
      Dein Mann evtl. die gemeinsamen Schulden nicht mehr bedient/bedienen kann?

      Du bezahlst für ein Haus, wovon dir kein Stein gehört!
      Der Bank ist es egal, wer im Grundbuch steht.

      Im Todesfall, verzeih, wenn ich das so hart sage, erbst du ein halbes Haus, auch wenn du für ein Ganzes mitbezahlt hast.

      Meinem Bekannten ging es genauso: Sein Geld im Haus, Darlehen gemeinsam, Bauherr war er, Grundbucheintrag nur sie.
      Irgendwann wurde er einfach eingetauscht.
      Der kämpft seit drei Jahren um seinen Zugewinn.

      Änder das!!


      Grüßle - Pett