Hallo! Bin das erste mal hier und hoffe, möglichst wenig falsch zu machen.
Mein Problem: Ich habe im jahr 2005 eine Steuererstattung in Höhe von ca. 6000,- Euro für das Jahr 2003 erhalten, da ich hier als unzumutbare Belastung 13.000 Euro Scheidungs- und Rechtsanwaltskosten sowie eine aufwendige zahnmedizinische Rechnung zu tragen / zu zahlen hatte.
Jetzt rechnet mir die Anwältin meiner Ex 500,- Euro Nettoeinkommen pro Monat zum (kindes)unterhaltspflichtigen Einkommen hinzu.
Ist das erlaubt und wenn ja, kann ich dann 1000 Euro pro Monat als außerordentliche Belastung abziehen?
Danke an alle, die mir einen Tipp geben können.
Mein Problem: Ich habe im jahr 2005 eine Steuererstattung in Höhe von ca. 6000,- Euro für das Jahr 2003 erhalten, da ich hier als unzumutbare Belastung 13.000 Euro Scheidungs- und Rechtsanwaltskosten sowie eine aufwendige zahnmedizinische Rechnung zu tragen / zu zahlen hatte.
Jetzt rechnet mir die Anwältin meiner Ex 500,- Euro Nettoeinkommen pro Monat zum (kindes)unterhaltspflichtigen Einkommen hinzu.
Ist das erlaubt und wenn ja, kann ich dann 1000 Euro pro Monat als außerordentliche Belastung abziehen?
Danke an alle, die mir einen Tipp geben können.