Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

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    • Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Hallo! Bin das erste mal hier und hoffe, möglichst wenig falsch zu machen.
      Mein Problem: Ich habe im jahr 2005 eine Steuererstattung in Höhe von ca. 6000,- Euro für das Jahr 2003 erhalten, da ich hier als unzumutbare Belastung 13.000 Euro Scheidungs- und Rechtsanwaltskosten sowie eine aufwendige zahnmedizinische Rechnung zu tragen / zu zahlen hatte.
      Jetzt rechnet mir die Anwältin meiner Ex 500,- Euro Nettoeinkommen pro Monat zum (kindes)unterhaltspflichtigen Einkommen hinzu.
      Ist das erlaubt und wenn ja, kann ich dann 1000 Euro pro Monat als außerordentliche Belastung abziehen?
      Danke an alle, die mir einen Tipp geben können.
    • RE: Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Hallo Bernd,

      Steuererstattungen bzw. Nachzahlungen werden - umgelegt auf den Jahresdurchschnitt - in dem Jahr, in dem sie erfolgen, bei der Errechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens erhöhend bzw. mindernd berücksichtigt. Dies gilt wegen des sog. Zuflussprinzips, d. h. in dem Jahr, in dem die Steuererstattung gezahlt wird, ist sie auch für dieses Jahr relevant, das Gleiche gilt für Nachzahlungen. Bei Steuererstattungen gilt dies allerdings nur, wenn auch künftig mit gleich bleibenden Erstattungen zu rechnen ist.

      Steuererstattungen, die auf Aufwendungen beruhen, die der Unterhaltspflichtige dem Unterhaltsberechtigten nicht einkommensmindernd entgegen halten kann, werden nicht berücksichtigt!
    • RE: Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Hallo Fuerte,

      Original von FuerteVentura


      Steuererstattungen, die auf Aufwendungen beruhen, die der Unterhaltspflichtige dem Unterhaltsberechtigten nicht einkommensmindernd entgegen halten kann, werden nicht berücksichtigt!


      Das versteh ich nicht. Kannst du mal ein Beispiel geben?
      Danke,
      Jo
    • RE: Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Hallo Bernd, was Du hier anführst warum Du Steuererstattung bekommen hast, sind auch bei der Berechnung des „unterhaltsrelevanten Einkommen“ (URE) zu berücksichtigen.

      Von daher ist auch die Steuererstattung dafür ebenfalls zu berücksichtigen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Original von Johanna44
      Kannst du mal ein Beispiel geben?

      Trotz 5.000 Euro Zahnarztrechnung des Unterhaltspflichtigen in 2003 bleiben EU + KU unverändert, weil die Zahnbehandlung sein Privatvergnügen ist. Die Rechnung wird steuerlich berücksichtigt und es kommt 2005 zu einer Erstattung von 2.000 Euro. Nun möchten Unterhaltsempfänger diese Einkommensteuerrückerstattung den normalen Einkünften des Unterhaltspflichtigen (dem unterhaltsrechlich relevanten Einkommen) zurechnen. Versuchen kann man es zwar, aber gerichtlich ist das aussichtslos. Die auf die Zahnarztrechnung entfallene Rückerstattung ist dann nämlich auch "Privatvergnügen". :D
    • RE: Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Das ist ja der "Denkfehler" den gegnerische RA's gerne begehen: man erhält ja kein Geld vom Finanzamt geschenkt, sondern man erhält bereits gezahlte Steuern für konkrete Ausgaben die man hatte zurück.

      Ich hab da auch gerade mit zu kämpfen, in der Steuererstattung für 2004 hatte ich einiges an Ausgaben die für den Unterhalt nicht berücksichtigt werden, neben Kosten für Ärzte werden mir zb vom FA Fahrtkosten für den vollen Weg zur Arbeit anerkannt, vom Gericht jedoch nur (ohne Angabe von Gründen) für eine kürzere Strecke.
    • RE: Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Original von Uwe_F
      Das ist ja der "Denkfehler" den gegnerische RA's gerne begehen: man erhält ja kein Geld vom Finanzamt geschenkt, sondern man erhält bereits gezahlte Steuern für konkrete Ausgaben die man hatte zurück.

      so isses
    • RE: Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Hallo Fuerte,

      damit ich das richtig verstehe, das gilt dann auch für alle anderen Steuererstattungen, die auf unterhaltsmäßig nicht relevanten Ausgaben beruhen? Dann bleibt ja nur zu berücksichtigen der Anteil der Fahrtkosten sowie der berufsbedingten Aufwendungen?

      LG,
      Jo
    • RE: Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Sorry, dass ich noch mal nachgehakt habe. Es war mir deshalb wichtig, weil wir dadurch bei der letzen Berechnung locker eine Gruppe zu hoch eingestuft worden sind. Das ist nun nicht mehr zu ändern, aber beim nächsten Mal würde ich es dann gerne beachten.
      Steht es irgendwo geschrieben, oder ist es nur "Usus" - und wird vom gegnerischen Anwalt (sowie leider hier auch vom eigenen) "vergessen"?

      Jo
    • RE: Mehr Unterhalt bei Steuererstattung?

      Sowas wird natürlich kein gegnerischer RA von sich aus berechnen, macht Mühe und ist zum Nachteil des eigenen Mandanten. Da muss man selbst dran denken, und entsprechende Steuerberechnungen griffbereit haben.
      Ich mache meine Steuererklärung immer mit Wiso (aber andere Steuerprogramme tun es natürlich auch), da ist dann ein leichtes in der Berechnung die entsprechenden Posten rauszunehmen, und fiktiv rechnen zu lassen.