RA-Kosten bei Berufung wer zahlt Kosten aus 1. Instanz ?

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    • RA-Kosten bei Berufung wer zahlt Kosten aus 1. Instanz ?

      Hallo,

      wenn ich den 1. Unterhaltsprozeß verliere und dann den 2. Prozeß gewinne, zahlt dann die Gegenpartei auch die gesamten Kosten vom 1. Prozeß mit oder gilt dieser als abgeschlossen und der Verlierer zahlt nur die Kosten der 2. Instanz?

      Danke für Eure Hilfe
    • RE: RA-Kosten bei Berufung wer zahlt Kosten aus 1. Instanz ?

      Hallo Nico,

      da mit Einspruch nicht nur dem Urteil widersprochen wird, auch der Kostenentscheidung somit nicht entsprochen wird, ist die nächste Instanz für den Kostenentscheid des vorinstanzlichen Verfahrens entscheidend.
    • RE: RA-Kosten bei Berufung wer zahlt Kosten aus 1. Instanz ?

      Nicos Antwort ist richtig, aber beachte: Falls Gegenseite nicht zahlen kann, bleibst Du auf den Kosten evtl. hängen.
      Das Problem hab ich selbst gerade: In 1. Instanz verloren, wurde verurteilt, Unterhalt nachzuzahlen, OLG hat Urteil komplett aufgehoben, meine Exe muß nun alle meine Kosten tragen, da sie aber Sozialhilfe bekommt, bleibe ich auf ca. 5000 Euro Verfahrenskosten sitzen.
      Ihre Kosten allerdings bezahlt Vater Staat wegen PKH. Und ich kann zusehen, wie ich meinen Kontokorrentkredit wieder ausgleiche.
      Das ist Sozialstaat.
    • RE: RA-Kosten bei Berufung wer zahlt Kosten aus 1. Instanz ?

      Hallo reinerotto,

      mit der Kostenfestsetzung hast Du einen Titel gegenüber dem Unterlegenen und kannst aus diesem bis zu 30 Jahre zwangsvollstrecken ! Hilft zwar derzeit nicht, aber vielleicht zukünftig .