Hallo, ich hoffe ich kann bei Euch einige Antworten finden.
Folgende Situation: Sohn 10 Jahre, Vater hat ein 14 tägiges Umgangsrecht,wobei die Interessen des Kindes berücksichtigt werden sollen. Nun informierte mein Sohn letzte Woche seinen Vater,dass er am Freitag (Umgangswe) ins Kino will und erst am Samstag zu ihn kommt. Der Kindesvater sagte ihm das er mit mir darüber reden muss. Seine Art von reden sah so aus, dass ich heute von seiner Anwältin Post bekommen habe wo drinn stand das ich den Jungen pktl. am Freitag zu übergeben habe. Ansonsten wird das Umgangsrecht zwangsweise unter Androhung und festsetzung von Zwangsgeld ggf. Zwangshaft durchgesetzt.
Es stellt sich hier die Frage, muss der Junge nach der Nase vom Vater tanzen und was passiert wenn das Zwangsgeld bzw. die Zwangshaft durchgesetzt wird. Bin ich dann "Vorbestraft"??
gruß
Folgende Situation: Sohn 10 Jahre, Vater hat ein 14 tägiges Umgangsrecht,wobei die Interessen des Kindes berücksichtigt werden sollen. Nun informierte mein Sohn letzte Woche seinen Vater,dass er am Freitag (Umgangswe) ins Kino will und erst am Samstag zu ihn kommt. Der Kindesvater sagte ihm das er mit mir darüber reden muss. Seine Art von reden sah so aus, dass ich heute von seiner Anwältin Post bekommen habe wo drinn stand das ich den Jungen pktl. am Freitag zu übergeben habe. Ansonsten wird das Umgangsrecht zwangsweise unter Androhung und festsetzung von Zwangsgeld ggf. Zwangshaft durchgesetzt.
Es stellt sich hier die Frage, muss der Junge nach der Nase vom Vater tanzen und was passiert wenn das Zwangsgeld bzw. die Zwangshaft durchgesetzt wird. Bin ich dann "Vorbestraft"??
gruß