Umgangsregelung

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    • Umgangsregelung

      Hallo, ich hoffe ich kann bei Euch einige Antworten finden.
      Folgende Situation: Sohn 10 Jahre, Vater hat ein 14 tägiges Umgangsrecht,wobei die Interessen des Kindes berücksichtigt werden sollen. Nun informierte mein Sohn letzte Woche seinen Vater,dass er am Freitag (Umgangswe) ins Kino will und erst am Samstag zu ihn kommt. Der Kindesvater sagte ihm das er mit mir darüber reden muss. Seine Art von reden sah so aus, dass ich heute von seiner Anwältin Post bekommen habe wo drinn stand das ich den Jungen pktl. am Freitag zu übergeben habe. Ansonsten wird das Umgangsrecht zwangsweise unter Androhung und festsetzung von Zwangsgeld ggf. Zwangshaft durchgesetzt.

      Es stellt sich hier die Frage, muss der Junge nach der Nase vom Vater tanzen und was passiert wenn das Zwangsgeld bzw. die Zwangshaft durchgesetzt wird. Bin ich dann "Vorbestraft"??

      gruß
    • RE: Umgangsregelung

      Hallo, Spasstante! ;)

      Du schreibst:
      Es stellt sich hier die Frage, muss der Junge nach der Nase vom Vater tanzen.
      Ich halte das fuer eine absolut deplatzierte Fragestellung. Hier geht es weder um Tanzen noch darum, dass Zehnjaehrige allein ueber ihr Leben entscheiden.

      Da wir das Thema in aehnlicher Form gerade hier im Forum besprochen hatten, empfehle ich Dir, zunaechst einmal dort nachzulesen:
      - Umgang - Recht oder Pflicht des Kindes - ab wann darf es selbst entscheiden
      - Umgang - Termine der Kinder

      ein 14 tägiges Umgangsrecht,wobei die Interessen des Kindes berücksichtigt werden sollen
      Ist das gerichtlich so festgelegt worden? Und was duerfen wir unter der Beruecksichtigung verstehen?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Hallo,

      das der Vater die Belange des Kindes berücksichtigen soll ist in Ordnung.

      Bei euch ist wahrscheinlich noch mehr vorgefallen oder nicht??

      Aber das der Vater akzeptieren muss, das das Kind am Umgangswochenende woanders schläft, das finde ich doch ziemlich heftig. Damit wird sein Recht auf Umgang ja extrem beschnitten. Kindergeburtstag und Sport ok. Aber Kino kann man doch auch auf einen andern Tag legen oder nicht??

      Sophie
    • RE: Umgangsregelung

      hallo Spaßbremse, warum kann denn der Junge nicht an einem anderen Tag oder mit Vater ins Kino ?

      selbstverständlich sollen immer beim Umgang „die Interessen des Kindes berücksichtigt werden“, muß aber nicht immer bedeuten daß jeder Wunsch des Kindes in Erfüllung gehen muß.
      Und bei einem 10jährigen solltest Du noch in der Lage sein seine Termine mit zu gestalten, koordinieren, die Umgangs-WE frei zu halten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Also "Interessen des Kindes" berücklichtigen (normalerweise wird von "Belangen" gesprochen), ist - und wird wohl auch von den Gerichten - wie folgt interpretiert: wenn unverschiebbare "Events" von aussen an das Kind herangetragen werden (Geburtstagsfeiern, Sportveranstaltungen), ist das Umgangswochenende zu verschieben. Eigene Planungen mit dem Kind (Einladungen von Freunden) sind in die Nicht-Umgangswochenenden zu legen. Ein Kino-Besuch erfüllt vorbezeichnete Kriterien nicht. Die Anwältin hat recht.

      Ob das jetzt eine adäquate Reaktion ist, ist eine andere Frage.
    • Es steht aber so im gerichtsurteil drinn. Wenn der Junge was anderes vor hat ist das auch am UWE zu berücksichtigen.

      Es gab vorher eine 3 wöchige Regelung, wo wir keine Termine auf das UWE gelegt haben. Da der Vater auf 14 Tageregelung bestand hat die Richterin ihn auch klar gesagt, dass er es hinnehmen muss wenn das Kind mal nicht will bzw. was anderes vor hat. Wir bieten ihm dafür Ausgleichstage an, es ist ja nicht so das es ganz ausfällt.

      Nun ist der Fall eingetreten und seine Anwältin droht gleich wieder mit Zwangsgeld und Haft.

      Ich finde es einfach nur zum k... das die Wünsche der Kinder keine Rolle spielen. Sie haben zu funktionieren.
      Fazit ist das der Junge inzwischen total durchdreht und wir einen Kinderpsyhologen aufsuchen.
    • Hallo,

      berücksichtigen.. das finde ich sehr allgemein gehalten.

      In meinen Augen sollten Sportveranstaltungen und GEburtstage unstrittig sein. Alles andere sollte möglichst nicht auf das Wochenende gelegt werden.

      Warum hat ihr nicht eigentlich Papa gefragt ob er mit dem Kind gern ins Kino gehen würde? Dann wäre die ganze Situation evtl. nicht so eskaliert.

      Sophie
    • hallo,
      habe diese praxis jahrelang durchgeführt. meine tochter rechnete immer von woche zu woche einmal mama einmal papa, war nicht viel zu merken, klappte wirklich gut. mach dir und deinem ex nicht unnötig das leben schwer, halte dich an deinen we-plan, kannst du dir viele nerven und unnötige schreiben vom ra sparen.
    • hallo „Spassbremse“, schade daß Du nicht auf unsere Argumente eingehst. Sowohl evra als auch ich haben speziell dazu was geschrieben.

      Fazit ist das der Junge inzwischen total durchdreht und wir einen Kinderpsyhologen aufsuchen.
      da kann man von hier aus nur Vermutungen anstellen. Aber ich finde es nicht gut für ein Kind wenn man ihm die Entscheidung, dadurch Verantwortung, für den Umgang überläßt, und das noch durch einen mißverständlichen Zusatz von Richter. Mit dieser Entscheidung ist ein Kind noch überfordert.
      Überläßt Du ihm bei Dir zu Hause etwa auch alle Entscheidungen ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Schäng,

      *willl mal klugscheißen* :D

      Hier handelt es sich wohl um eine Freigabe der FSK (freiwilligen Selbskontrolle) ab 12 Jahren.

      Weiterhin ist der Film aber in Begleitung eines Erwachsenen ab 6 Jahre freigegeben.

      Das muss irgendwo auch an den Kinokassen stehen.

      Bei uns haben die Kinos im Radio extra Werbung mit diesem Hinweis gemacht :tongue:

      Gruß, Jack
      Superpapa´s geben niemals auf ....
    • Also, hier hast ganz klar du selbst es in der Hand, ob es Ärger mit dem KV gibt oder nicht - und ob dein Sohn zusätzlich dadurch belastet wird oder nicht.
      Das ist nun einmal ein Papa-WE, das ist eine Tatsache, und das solltest du nicht durch Dinge wie Kinobesuche aufweichen. Dann geht er eben mit dem Papa in den Harry Potter, ist halt so. Wird ihm bestimmt auch Spass machen. Sollte man gar nicht erst groß diskutieren.
      Ähnlich war es bei uns mit den ersten Potter-Filmen auch - es ging eben der mit dem Kind rein, dessen WE es gerade war. Tochter hat frühzeitig demjenigen klargemacht, wie immens wichtig das ist, damit man Karten vorbestellen konnte, und fertig. Genauso übrigens mit den übrigen Events dieser Art - es wurde hingenommen, wessen WE das war, und fertig. das erspart einem eine Menge überflüssigen Stress - und vor alem auch dem Kind!!
      Und nebenbei gleicht sich das ganze über die Jahre aus, wenn man es einfach dem Zufall überlässt, wer gerade dran ist.

      Jo
    • Hallo Jack Rhod,

      betrachte Deine Einlassung in keinem Fall als "will mal klugscheißen", ich räume ja ein, dass ich nicht der Kinofachmann bin.

      Gebe lediglich zu bedenken, da KV bereits den Rechtsweg beschritten hat, natürlich hiermit bei einem tatsächlichen Alter von 10 Jahren des Sohnes und der FSK von 12 Jahren einen "Joker" in den Händen hält.

      Mir ist der Inhalt des Filmes völlig fremd um dies zu beurteilen, dennoch stelle ich weiterhin fest, ob, wenn es schon dieser Film sein soll, es eigentlich wurscht ist, ob KV oder KM&LG mit ihm dorthin geht.

      Mein Fakt: Mangelnde Kooperation im Interesse des Kindes. Freue mich schon wenn Kind etwas älter wird und rausbekommt wie er die Eltern ausspielen kann, yippieh, freut Euch dessen was da noch kommt !
    • @ Schräg- du hast Ahnung, mangelnde kooperation im Interesse des Kindes. Das sage mal seinem Vater. Wir haben den Scheiß durch und nicht nur einmal. Wir mußten dem Kind jedesmal sagen, das dieses und jenes nicht geht, weil die kooperation des Vaters fehlt. Aber das Thema Kino ist durch, ich habe keine Lust auf Zwangsgeld oder Zwangshaft. Denn das zieht der Kindesvater durch da kennt er keine "Verwandten"