Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

      Guten morgen,

      bei mir wird es nun Ernst, was die Bestimmung des Kindesunterhaltes betrifft. Dazu noch einige Fragen:
      Wie ist das optimale (=kostenminimale) Vorgehen bei der Bestimmung des KU? Natürlich ist es am besten, wenn Vater und Mutter eine einvernehmliche Lösung finden und die Zahlungen des KU zwecks späterer Nachvollziehbarkeit dokumentieren. Aber was passiert, wenn das nicht klappt? Wie kann man dann kostengünstig vorgehen?

      1. Beim Jugendamt vorstellig werden? Wenn ja, was kostet das?

      2. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung: Wie berechnet sich der Streitwert? Zahlt jeder seinen Anwalt selbst?

      3. Gibt es sonst noch Optionen?

      Noch etwas: Die räumliche Trennung erfolgt zum 1.12. Derzeit gibt es unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe des KU. Wie verhalte ich mich korrekt? Ich würde gerne für den Dezember meinen errechneten Betrag überweisen. Ist das korrekt?



      Danke!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von cube ()

    • RE: Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

      1. Das Jugendamt kann den Unterhalt berechnen, ob das allerdings eine korrekte Berechnung ist - darauf kann man sich nicht verlassen (das JA will letztlich das beste für das Kind). Das JA kann auch den Unterhalt titulieren. Kosten entstehen dabei keine.
      2. Streitwert ist die Differenz zwischen den Unterhaltsvorstellungen beider Seiten, für ein Jahr gerechnet. Wenn also zb. du einen KU von 300€ zahlen möchtest, die Mutter aber 400€ haben will, ist der Streitwert 12 mal 100€ = 1200€. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind daraus berechenbar. Wenn es zu einem gerichtlichen Vergleich kommt, zahlt jeder seine Anwaltskosten selber (im obigen Beispiel jeweils 455€), die Gerichtskosten werden geteilt. Wird in einem Urteil entschieden, so zahlt der "Verlierer" sämtliche Kosten (das wären im obigen Beispiel dann ca. 880€), also auch den Anwalt der Gegenseite.
      3. Eine weitere Option wäre sich untereinander über den KU zu einigen, und das Ergebnis bei einem Notar festhalten.

      Ich persönlich empfehle folgendes: für sich selbst realistisch den KU ausrechnen (kriegst du hier sicherlich Hilfe), und das titulieren lassen. Dadurch hat man dann, falls es später zu Streitigkeiten über die Höhe kommt, mit Sicherheit bessere Karten vor Gericht - weil man ja willens ist den KU zu zahlen. Und wenn es dann zb. nur um eine Stufe in der DT geht, ist die Bereitschaft der Gerichte eine solche Klage überhaupt zuzulassen eher gering.

      Korrekterweise musst du übrigens KU erst nach entsprechender schriftlicher Aufforderung zahlen ("in Verzug gesetzt werden"), aber natürlich spricht es für dich wenn das freiwillig von Anfang an tust. Zahltermin sollte immer spätestens der 3. des Monats sein.
    • RE: Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

      Hallo cube, am besten isses wenn Ihr beide Eltern das mittels ISUV-Merkblatt # 23 für 3 €, von der Homepage aus online zu bestellen, gemeinsam berechnet. Zu Deinen Fragen:
      1. JA macht das nur für den ET bei dem Kind lebt. JA ist dann - wie RA - Interessenvertreter Kind, dementsprechend ist die Berechnung.
        JA kann aber eine Einigung als Verpflichtungserklärung festschreiben.
        Leistungen JA kosten Betroffene nix, nur Steuerzahler.

      2. dann solltest Du den Betrag, den Du für „richtig“ hältst, also freiwillig zahlst, als Titel beurkunden lassen. Damit verringert sich der Streitwert bei Gericht auf die geforderte Differenz, sonst der gesamte geforderte Jahresunterhalt.

      3. Du solltest auf jeden Fall Deine Bereitschaft zu zahlen beweisen indem Du auch unaufgefordert das zahlst was Du für „richtig“ hältst. Und immer auf Anforderung, besonders von Gericht, zügig die notwendigen Unterlagen (Kopien) beibringst.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

      Hallo,

      bei uns ist damals der nichtbetreuuende Elternteil mit seinen Verdienstabrechnungen und dem ausgerechneten der Anwältin hingegangen und hat für beide Kinder einen Titel erstellen lassen. Das haben Freunde von mir auch so gemacht.

      Das Jugendamt war sogar erfreut, dass jemand freiwillig gekommen ist. Sie haben zwar einen unbefristeten, dynamischen Titel erstellt, was von uns keiner damals wusste. Aber gut, dann werde ich ihm den Tipp zum 18. geben das das neu berechnet werden muss mit seinem und meinem Gehalt und dann ist das ok.

      Kinder kosten eine Menge und vielleicht kann man sich ja auch irgendwo in der Mitte einigen. Oder der nichtbetreuuende Elternteil kann - wenn er will - ein paar Sachen zusätzlich bezahlen, z.B. Sportverein oder so.

      Sophie
    • RE: Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

      Original von Wolfgang Becker
      Dann solltest Du den Betrag, den Du für „richtig“ hältst, also freiwillig zahlst, als Titel beurkunden lassen. Damit verringert sich der Streitwert bei Gericht auf die geforderte Differenz, sonst der gesamte geforderte Jahresunterhalt.


      Wie und wo macht man so etwas mit dem Titel? Und was kostet das?
    • RE: Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

      Original von Sophie6
      zwar einen unbefristeten, dynamischen Titel erstellt


      was ist ein unbefristeter, dynamischer Titel?

      Zu meiner Situation: Für die beiden "Kleinen" (7 und 16) ist der KU weitgehend unstrittig, da aus der DT entnehmbar. Auseinander gehen die Meinungen "nur" für den Großen (19, macht im Frühjahr Abi). Da ist sie - selbstständig, sehr gutes Einkommen - ja mit barunterhaltspflichtig.

      Hierzu noch eine Frage: Der KU für den Großen berechnet sich doch anteilig nach dem Verhältnis der bereinigten Einkommen. Es gilt doch nicht eine 50:50-Regelung, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cube ()

    • RE: Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

      Hallo Uwe,

      vielleicht kannst Du oder jemand anderes ja weiterhelfen. Meine Ex hat mir eben folgende Rechnung vorgelegt:

      Monatlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit:

      10.000 Euro

      abzgl. 4335,80 Steuern (9.500 Euro x 45,64 % Durchschnittsbelastung im Jahr 2004)

      = 5.664,20 Euro

      abzgl. Versicherungen

      KV 478,76
      Ärzteversorgung 507,00
      Unfalvers. 50,00
      Lebenversicherung 818,73

      =1.851,49 Euro (Zwischensumme I)

      abzgl. Darlehen Haus

      409.03
      650,00
      853,00

      = 1.912,03 Euro (Zwischensumme II)

      Verdienst 1.900,68

      Die Verdienstbescheinigung ist nicht unterschrieben.

      Im Gespräch mit Ihrer Schwester wurde zgl. deutlich, dass man schon an Sonder-/Mehrbedarf denkt .....

      Zum Vergleich: Ich verdiene nicht bereinigt derzeit 1.650 Euro.

      Kann jemand helfen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cube ()

    • RE: Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

      Tolle Rechnung von ihr.

      Wenn sie selbstständig ist muss sie ihr Einkommen der letzten 3 Jahre nachweisen (Steuerbescheide!).
      KV ist ok, Ärzteversorgung als Altersvorsorge evt. auch. Aber Unfall- und Lebensversicherung nicht.
      Darlehen fürs Haus? Hat sie ein eigenes Haus, oder gar mehrere? Dann hat sie da auch Mieteinkünfte, und/oder eine Mietersparnis, die ihr als Einkommen angerechnet wird (ortsübliche Miete abzüglich verbrauchsunabhängige Kosten).
    • RE: Vorgehen bei Unterhaltsbestimmung

      Hallo,

      ich nochmal, ich hole mal den alten Thread wieder hoch.

      Es gilt immer noch, was geschrieben wurde insbesondere bzgl. der Einkommensverhältnisse.

      Ihre Schwester (=Rechtsanwältin) hat für sie einen Unterhaltsanspruch von 754 Euro errechnet, inkl. Unterhalt für den 19-jährigen, der bald Abitur macht. Mein Einkommen beträgt 1772 Euro netto zzgl. einer Jahreskarte, einer Gehaltsumwandlung (50 Euro Nettoeinkommen) und einer Direktversicherung.

      Ich bin nun wie folgt vorgegangen:

      1. Ich habe Sie aufgefordert, detailliert Ihr Einkommen der letzten 3 Jahre darzulegen, damit man eine Berechngung machen kann.

      2. Ich habe in ihrer Berechnung nur den Abzug der Darelhen weggelassen und bei mir auch die oben genannten Versicherungen zzgl. einer Rieserrente in Abzug gebracht.

      Das ergibt dann für mich, wenn ich von den bereinigten Netto-Einkommen jeweils 890 Euro SB abziehe, eine Summe von 84 Euro für den Großen. Daher überweise ich seit dem 1.12. mtl. 660 Euro mit der Bitte die Einkommensverhältnisse offenzulegen.

      Nach einigen Drohungen endlich zu überweisen per Brief von Ihrer Schwester ("Ich erwarte die sofortige Überweisung.." etc.) droht sie jetzt mit Zwangsvollstreckung aus unserem Ehevertrag.

      Dort steht drin, dass ein mir zustehendes Guthaben mit dem KU verrechnet wird und zwar solange bis das Guthaben von ihr an mich bezahlt wurde.

      Das ist zwischenzeitlich der Fall. Ihre Schwester - die Rechtsanwältin - droht jetzt mit der Vollstreckung des höheren Kindesunterhaltes (818 Euro - der Große war ja damals noch nicht volljährig) lt. Ehevertrag. Dort steht aber explizit, dass nach Abgeltung der gesetzliche Unterhalt zu zahlen ist.

      Was soll ich tun?