Bezahlung Rechtsanwältin

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    • Bezahlung Rechtsanwältin

      Wie berechnet sich der Streitwert zur Bezahlung des RA wenn sich zwei Parteien(zwei RA) um die Höhe des Volljährigenunterhaltes streiten? Kann mir jemand was zu den erwartenden Kosten sagen?
      Wer zahlt die gegnerische Anwältin wenn sich beide Parteien außergerichtlich einigen?
    • RE: Bezahlung Rechtsanwältin

      hallo Ron, zu Deinen beiden Fragen:
      1. Streitwert:
        besteht Titel ? dann Differenz zu Forderung. Sonst geforderter KU. Jeweils für's Jahr.
      2. außergerichtlich einigen:
        dann kommt meist in Einigung daß jeder seinen RA zahlt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Bezahlung Rechtsanwältin

      Nachdem ich heute die bisher angefallenen Anwaltskosten erfahren habe , muß ich diesen alten Beitrag mal wieder aufleben lassen.
      Was würde in meinem Fall zu Tragen kommen:
      Ich zahle derzeit 512 € (590 - 77 KG = 512),
      möchte zahlen 436 € (590 - 154 KG),
      die Gegenseite wollte 563 € ( 640 - 77 KG ), jetzt noch 486 (640 - 154 KG)
      Bisher angefallen ist ein pers. Termin ca. 1 Stunde, 3 Briefe, 2 Telefonate á ca. 20 min.
      Danke!
    • RE: Bezahlung Rechtsanwältin

      Also ist Streitwert Differenz aus Forderung und beabsichtigter Leistung: 50€ x 12 = 600€, demnach

      Streitwert: 600,00 €
      1. Instanz, zwei Anwälte
      ____________________________________

      Anwaltsgebühren 225,00 €
      Auslagenpauschalen 40,00 €
      MWSt 16% 42,40 €
      Gerichtsgebühren 105,00 €
      --------------
      Gesamtkosten 412,40 €