Unterhalt bei volljährigen Kindern

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    • Unterhalt bei volljährigen Kindern

      Ich habe eine 18jährige Tochter für die ich noch Unterhalt zahlen muss.

      Meine Tochter ist vor kurzen bei ihrer Mutter ausgezogen und hat ein Studium an einer FH begonnen. Ich habe keinen genauen Plan wieviel ich an Unterhalt ihr gegenüber zu zahlen habe. Im moment zahle ich nach der Düsseldorfer Tabelle. Kann es denn sein das der Unterhalt neu berechet werden muss? Wäre klasse, wenn mir jemand hierzu ein Feedback geben kann.

      Gruß
      Linus
    • RE: Unterhalt bei volljährigen Kindern

      Hallo Linus,

      in Deinem Fall ändert sich einiges, um Dir dahingehend nichts falsches zu schreiben, gebe mir bitte mal die zuständigen OLG (<<<---LINK) aller Beteiligten an:

      • Kindesmutter
      • Tochter
      • und Dir


      Besteht ein Titel oder Urteil zum bisherigen Kindesunterhalt, wenn ja, wie lautet dieser in Bezug der Befristung, bitte wortwörtlich wiedergeben, da das entscheidend wäre.
    • RE: Unterhalt bei volljährigen Kindern

      hallo Linus, mit eigenem Wohnsitz hat Tochter Anspruch auf 640 €, davon gehen KG + evtl. Bafoeg ab.

      Den Rest teilt Ihr Eltern im Verhaeltnis Eurer Einkommen auf.
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    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      Hallo Wolfgang,
      Danke für die Info. Vielleicht kannst Du mir weitere Infos geben da ich noch folgende Fragen habe:

      Ich zahle im Moment für meine Tochter 442€ abzüglich 77€ Kindergeld.

      Wenn ich Dich recht verstehe muss der Unterhalt neu berechnet werden. Darf ich die Unterhaltszahlung jetzt erstmal einstellen bis zur Neuberechnung?
      Meine Tochter hat Bafög beantragt aber ich habe keine Info welchen Betrag sie erhält.
      Und da ist ja noch meine EX. Die ist wieder verheiratet. Wie wird ihr zu leistender Unterhalt berechnet? Sie arbeitet im Betrieb ihres Mannes
      Kann ich Einkommensteuerbescheide von Ihr anfordern?


      Vielen vielen Dank im vorraus

      Linus
    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      Hallo Linus,

      grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter weiter, es kann aber bei Einstellung der Zahlungen nicht vollstreckt werden, wenn kein gültiger Titel (Urteil, Vergleich, Urkunde) existiert.

      Der Unterhalt muss neu berechnet werden (ab Volljährigkeit Quotenhaftung der Eltern).

      Zwischen Eltern und Kindern besteht bei Unterhaltspflicht eine wechselseitige Auskunftspflicht über Einkommen und Vermögen. Außerdem haben die Eltern Kontrollrechte (Studienbescheinigungen usw.). Die Eltern können ihrerseits voneinander Auskunft zur Ermittlung der Haftungsanteile verlangen. Auf Verlangen ist vollständig Auskunft zu erteilen, bei Nichtselbständigen gehören dazu die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate und der Einkommensteuerbescheid. Zur Auskunft der Tochter gehört auch der BAföG-Bescheid.
    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      hallo Linus, ohne die notwendigen Infos sind Deine Fragen nicht zu beantworten.

      Verlange von Tochter Auskunft über ihr Einkommen (Bafög) und das ihrer Mutter.

      Darf ich die Unterhaltszahlung jetzt erstmal einstellen bis zur Neuberechnung?
      ohne Titel ja. Allerdings ist das dann ermittelte nachzuzahlen, mit Zinsen.
      Tochter muß ja bis zur Berechnung von was leben. Vereinbare mit Tochter eine Art Abschlagszahlung, wenn dann der Zahlbetrag feststeht Verrechnung mit bisher gezahltem.
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    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      Hallo Fuerte,

      ich bin tatsächlich seit dem letzten Kontakt mich Euch in Sachen Kindesunterhalt für meine Tochter immer noch nicht so richtig weitergekommen. Ich habe meine Tochter mehrmals per Einschreiben angeschrieben (diese sind von der KM abgefangen worden) um die entsprechenden Einkunftsnachweise von der KM zu erhalten (sind bis heute noch nicht komplett). Ich habe in den Schreiben mit Kürzung und letztendlich mit Einstellung der Unterhaltzahlung gedroht. Daraufhin kam auch direkt ein Schreiben vom Anwalt, den nicht meine Tochter sondern die KM beauftragt hat, mit der Aufforderung, ich solle noch zusätzlich die Privatschule die meine Tochter besucht in Höhe von 400 € zahlen. Ich habe daraufhin auch einen
      einen Anwalt eingeschaltet was mir bis jetzt unnötige Kosten von 340€ verursacht hat die absolut nicht nötig waren.

      Frage: kann ich diese Anwaltskosten meiner Tochter in Rechnung stellen?

      Ich zahle im Moment 300€ Unterhalt unter Vorbehalt an meine Tochter, soll aber auf Raten meines Anwalts nur noch 262€ zahlen.

      Frage: kann ich, wenn ich in den letzten Monaten tatsächlich zuviel gezahlt habe, die Differenz zurückfordern?

      über eine Anwort würde ich mich freuen

      Gruss
      Linus
    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      Hallo Linus,

      es ist ja inzwischen etwas Zeit seit Deinem letzten Beitrag ins Land gegangen.

      Welche Auskünfte seitens der KM sind nicht komplett ?

      Frage: kann ich diese Anwaltskosten meiner Tochter in Rechnung stellen?
      I.d.R. nicht, es sei denn es ginge vor Gericht und im Falle Deines Obsiegens gingen diese Kosten an den Verfahrensgegner. Wo wir schon da sind, wo das Ganze unverständlich wird, aus meiner Sicht kann die KM nicht gleichzeitig Unterhaltsschuldner und Klägerin sein. Hier ist ausnahmlos die Tochter aktivlegitimiert.

      Ich zahle im Moment 300€ Unterhalt unter Vorbehalt an meine Tochter, soll aber auf Raten meines Anwalts nur noch 262€ zahlen.

      Auf welcher Basis kommst DU/kommt er denn zu diesen Zahlen ?

      Frage: kann ich, wenn ich in den letzten Monaten tatsächlich zuviel gezahlt habe, die Differenz zurückfordern?

      Nein, gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht.
    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      Hallo Schäng,

      sorry das ich mich jetzt erst wieder melde, aber ich hatte grosse Probleme mit meinem PC.

      Von der KM fehlt mir immer noch der Einkommenssteuerbescheid!

      Mein durchschnittliches Netto-Einkommen beläuft sich auf 2103€ abzüglich der zu berücksichtigen Fahrtkosten von 238 € kommen wir hier auf 1767 €. Hier wird noch der Unterhalt, den ich für meinen Sohn zahle, angerechnet; das sind 316 €. So verbleiben 1471 €.

      Bedarf der Tochter nach D-Tabelle 640 €
      abzüglich 154 € Kindergeld,
      abzüglich 77 € Bafög
      abzüglich 203 € die der KM angerechnet werden.

      KM hat ein durchschnittliches Netto-Einkommen vonn 1266 €.
      Ihr werden Barunterhalt von 203 € angerechnet.

      KM will das ich das Schulgeld in Höhe von 400 € für meine Tochter bezahle. KM wollte insgesamt 833 € von mir als Unterhalt mit 75% Haftunganteil gleich 607 € anrechnen lassen.

      Es gibt bis heute keine Begründung warum meine Tochter eine Privatschule besuchen muss, da es für den Bereich Ihrer Ausbildung auch genügend staatliche Einrichtungen gibt. Hinzukommt auch, das mit mir über das Thema ihre Ausbildung niemals gesprochen worden ist.


      Gruss
      Linus
    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      Hallo Linus,

      ich gehe mal darauf ein was mir an Deinem Beitrag falsch erscheint:

      Dein Einkommen wird nicht um den Zahlbetrag sondern um den Tabellenbetrag des Unterhaltes an ein minderjähriges Kind bereinigt.

      Die 203 € was da der "KM angerechnet wird" ist nicht schlüssig, gar falsch wenn sie durchschnittliches Nettoeinkommen i.H.v. "nur" 1266 € hat. Wie und wer kam auf diesen Betrag ?

      KM will Schulgeld ? Wieso, geht sie denn zur Schule ?! Wenn hier einer fordern kann und darf ist es alleinig die Tochter, denn Mutter schuldet, wenn überhaupt anerkannt, ebensolches Schulgeld.

      Wenn nicht schlüssig dargelegt wird warum Tochter erst die FH, jetzt eine Privatschule, trotz, entsprechend Deiner Einlassung, ausreichend staatliche Einrichtungen zur Verfügung stünden, sehe ich erstmal keinen gesteigerten Bedarf an Schulgeld.
      Außerdem stünden neben dem eventuell zu schuldenden Unterhalt kaum noch Mittel zu Verfügung, denn der Selbstbehalt der Eltern liegt bei jeweils 1.100 € !

      Ich kann und darf Dich zur nächsten, Deiner Problematik sehr naheliegendem Thema, Veranstaltung einladen: Veranstaltungshinweis zum 20.06.2006
    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      Hallo Schäng,


      Tatsächlich ist es so, das meine Tochter den Besuch eines Gymnasiums
      mit Mittlere-Reife, aus mir nicht bekannten Gründen beendet hat.

      Sie besucht jetzt ein private Modefachschule, die 400€ im Monat kostet.
      Ich versteh überhaupt nicht wie man einfach so hingehen kann und solche Entscheidungen triff so nach dem Motto, der zahlt das schon,
      zumal es auch genügend staatliche Einrichtungen gibt die man besuchen könnte. Oder eine Lehre macht.

      Mit mir ist in keinster Weise besprochen worden ob man sich sowas überhaupt leisten kann. Ich erfuhr das erst als ich für die Unterhaltberechnung die erforderlichen Unterlagen von KM angefordert hatte.

      Nun ist es so, das ich 537 € für meine Tochter und für meinen Sohn 319 € im Monat zahlen soll.

      Mein Durchnittliches Monatseinkommen beläuft sich mit Steuerestattung auf 2240 € im Monat wobei ich eimal im Jahr Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalte. Bis auf diese 2 Sonderzahlungen stehen mir monatlich 1825 € zur Verfügung.

      Meine Schwägerin hat vor ca. 3 Wochen eine Ferseh-Sendung gesehen (sie weis aber nicht mehr welche),
      wo genau dieses Thema vor Gercht kam und dort eine Entscheidung zugunsten des KV ausgesprochen wurde.

      Weist Du vielleicht etwas genaueres darüber?


      Gruss
      Linus
    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      hallo Linus, da müßte man genaueres über den geplanten Berufsweg wissen, ob diese Schule anerkannt ist usw.

      Tochterr muß Dich zwar nicht im voraus fragen (Informieren wäre schon angebracht), aber spätstens auf Deine Anfrage hin informieren.

      Meine Schwägerin hat vor ca. 3 Wochen eine Ferseh-Sendung gesehen (sie weis aber nicht mehr welche),
      wenn sie damit "Familiengericht" in RTL meint, das ist eine Gerichtsshow ! nicht auf einen realen Fall zu übertragen.
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    • RE: Unterhalt bei volljaehrigen Kindern

      Hallo Linus,

      die Frage seitens "Wolfgang Becker" ist nicht unbegründet, denn was sich heute alles als "Schule" bezeichnet ist nicht unterhaltsrelevant, siehe Fahr-, Tanz- oder Sportschule etc. !

      Solange staatliche Schulen mit anerkanntem Abschluss, sowie dem angekündigten Ausbildungsziel der Volljährigen entspricht, muss ein Unterhaltsanspruch bei Besuch einer "Privatschule" deutlich angezweifelt werden. (Baumschule in der Aufführung habe ich mir mal verkniffen ;) )

      Des Weiteren bezweifle ich auch die sachliche Kompetenz von einschlägigen Medien, wenn auch es sich nicht um die einschlägigen Gerichtsshows handelt, da das Familienrecht sich aus viel zu vielen Individualismen handelt, als dass man allgemeingültig hier mediengestalterisch Aussage machen könnte. Mal ganz abgesehen von der Themenhascherei über Videotext dieser Medien, --- weitere Informationen per Fax-Abruf oder eMail-Anforderung über 0900-xxxxxxxx --- auf so etwas reagiere wie folgt: [img]http://www.cosgan.de/images/midi/boese/e060.gif[/img]

      Ich, als ebenso Bonner, möchte Dich zu unserer nächsten Veranstaltung, Dein Thema, einladen wollen: Veranstaltungshinweis zum 20.06.2006