Kirchgeld

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    • Hallo Zusammen,
      ich habe den Steuerbescheid für 2004 erhalten.
      Seit Ende letzten Jahres bin ich geschieden und die Steuererklärung habe ich mit meiner Exfrau noch gemeinsam gemacht.
      Seit einigen Jahren bin ich nicht mehr in der Kirche, während meine Exfrau bei der evangelischen Kirche geblieben ist.
      In 2004 hatte meine Exfrau kein Einkommen.

      Eigentlich wäre somit keine Kirchensteuer zu zahlen.

      Nun ist ja die evangelische Kirche so dreist, anstatt der Kirchensteuer in einem solchen Fall ein KIRCHGELD festzusetzen, welches in diesem Fall mit EUR 396,00 berechnet wurde.

      Meine Frage: Kann ich dieses Kirchgeld vollständig meiner Exfrau in Rechnung stellen? Also von den 3/7 der Steuererstattung abziehen? Schließlich habe ich mit der Kirche ja nichts mehr zu tun.

      Über eure Meinungsäußerung würde ich mit sehr freuen.

      Viele Grüße

      Thomas
    • RE: Kirchgeld

      Hallo, Thomas!

      Du schreibst:
      Nun ist ja die evangelische Kirche so dreist,
      Warum *dreist*? ...

      die Steuererklärung habe ich mit meiner Exfrau noch gemeinsam gemacht.
      Wenn Deine Frau also evangelisch ist und Ihr eine gemeinsame Erklaerung abgegeben habt, warum soll dann kein *Migliedsbeitrag* fuer Deine Frau abgezweigt werden?- scheint mir etwas unlogisch, sorry.

      Kann ich dieses Kirchgeld vollständig meiner Exfrau in Rechnung stellen?
      Das ist wirklich eine kniffelige Frage. Haengt dann wohl von der Beurteilung ab, wie das Kirchgeld verstanden wird. Wenn es ein *Mitgliedsbeitrag* ist, dann muesste der voll zu Lasten Deiner Ex gehen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Hallo Andreas,
      dreist deshalb, weil bei dieser Konstellation keine Kirchensteuer anfällt.
      Nur über den 'Dreh' mit dem Kirchgeld holt sich die Kirche halt doch wieder was ihr vermeintlich zusteht.

      Übrigens zahlt ein Ehepaar kein Kirchgeld, wenn das gemeinsame Einkommen unter 30.000 Euro liegt oder keine Steuererklärung abgegeben wird.
      Aufgrund dieser Ungerechtigkeit ist es ratsam, Einspruch gegen das Kirchgeld zu erheben.
      Ich glaube, dass ich selbst schon eine Antwort zu meiner Frage gefunden habe: (Quelle: kirchgeld-bremen.de/)

      Das Kirchgeld bemisst sich nicht nach den üblichen Berechnungsgrundlagen der Kirchensteuer, sondern nur nach dem Aufwand zur Bestreitung des Lebensunterhaltes desjenigen Ehepartners, der Kirchenmitglied ist.
      Zum Besonderen Kirchgeld herangezogen wird ausschließlich der Ehepartner, der Kirchenmitglied ist.
      Dieser Maßstab wurde vom Bundesverfassungsgericht
      in seinen Entscheidungen von 1965 und 1986 als sachgerecht und verfassungskonform bestätigt.

      Insofern sollte eigentlich klar sein, dass das Kirchgeld von meiner Exfrau bezahlt wird und nicht von mir. Ich werde es ihr also abziehen.

      Viele Grüße
      Thomas
    • Und sie will es doch.

      Hallo Zusammen,
      ach was bin ich doch naiv.
      Jetzt war meine Ex beim Steuerberater und der hat ihr erklärt, dass ich natürlich das Kirchgeld mitzutragen habe.

      Wie gesagt. Ich rede hier von dem "Besonderen Kirchgeld" und nicht von der Kirchensteuer.
      Ich sehe eigentlich nicht ein, warum ich mich an ihrem Mitgliedsbeitrag für die Kirche beteiligen sollte.
      Hat noch irgend jemand eine Meinung dazu?

      Viele Grüße

      Thomas
    • RE: Und sie will es doch.

      Original von ThomasW
      Hallo Zusammen,
      ach was bin ich doch naiv.
      Jetzt war meine Ex beim Steuerberater und der hat ihr erklärt, dass ich natürlich das Kirchgeld mitzutragen habe.

      Wie gesagt. Ich rede hier von dem "Besonderen Kirchgeld" und nicht von der Kirchensteuer.
      Ich sehe eigentlich nicht ein, warum ich mich an ihrem Mitgliedsbeitrag für die Kirche beteiligen sollte.
      Hat noch irgend jemand eine Meinung dazu?


      Hi Thomas,

      ja ich habe an dieser Stelle dieselbe Meinung wie Du. Nur leider hilft das nicht, vermutlich auch nicht das BHGH-Urteil zur Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld aus 05/2006, weil es sich ja nicht um Steuerschulden handelt.

      Wenn aber

      "Das Kirchgeld bemisst sich nicht nach den üblichen Berechnungsgrundlagen der Kirchensteuer, sondern nur nach dem Aufwand zur Bestreitung des Lebensunterhaltes desjenigen Ehepartners, der Kirchenmitglied ist"

      das gilt, besteht doch ein wesentlicher Unterschied in der Berechnungsgrundlage eines normal zusammenveranlagten Ehepaars und einem Paar, dass sich im Trennungsjahr befindet und in 2 getrennten Haushalten lebt -- würde ich jedenfalls vermuten. Insofern sollte man wohl in jedem Fall Antrag auf Erlass oder Ermäßigung beim Kirchensteueramt einreichen. ... Polemische Aeusserungen entfernt, Andreas*

      Andererseits ist die Wirkung des Kirchgelds doch der der Kirchensteuer gleich. Warum sollte dann nicht das BGH-Urteil greifen? Herrjeh .. das ist zum Haare raufen!

      viele Grüße
      Enrique
    • RE: Und sie will es doch.

      Hallo zusammen,
      absolut spannendes Thema. Ich bin weder Expertin im Kirchenrecht noch im Steuerrecht und der automatische Einzug des "Mitgliedbeitrages" zu einer kirchlichen Gemeinschaft gekoppelt an den staatlichen Einzug der Lohnsteuer ist schon Deutschland-spezifisch.
      Richtig zitiert habt ihr, daß sich das Kirchgeld nach dem Aufwand zur Bestreitung des Lebensunterhalts mißt. Dieser Aufwand bemißt sich aber nach dem im Steuerbescheid ermittelten Gesamteinkommen und nicht nach dem tatsächlich im Geldbeuteld es Einzelnen vorhandenen. Also denke ich wie Andreas* - gemeinsame Veranlagung, gemeinsame Konsequenz daraus.
      Der Lohnsteuerzahler hat ja in diesem Fall auch davon profitiert, daß er mit seiner damaligen Gattin ein Ehegattensplitting durchführte und nicht darauf bestanden, daß er allein für die Steuerschuld (mit entsprechender Lohnsteuerklasse) aufkommen muß.
      Kirchgeld ist etwas, das von Landeskirche zu Landeskirche unterschiedlich gehandhabt wird. Das gibts - zumindest in den süddeutschen Kirchen schon lange. Neuer ist nur der automatische Einzug übers Finanzamt. Früher wurde das bei uns dann direkt von der Kirchengemeinde eingezogen und waren Beträge zwischen 3.- und 12.- Mark.
      Good old time ?
      Auf jedenFall noch eine Gute Nacht von
      kala
    • RE: Und sie will es doch.

      Hi Kala,

      Original von kala
      ...Dieser Aufwand bemißt sich aber nach dem im Steuerbescheid ermittelten Gesamteinkommen und nicht nach dem tatsächlich im Geldbeuteld es Einzelnen vorhandenen. Also denke ich wie Andreas* - gemeinsame Veranlagung, gemeinsame Konsequenz daraus.


      Insoweit kann ich Dir folgen. Dann berücksichtigt das Verfahren aber nicht die Doppelbelastung durch die 2 Haushalte im Trennungsfall. Insofern ist eine Minderung doch wohl in jedem Fall angebracht. Richtig?

      Original von kala
      Der Lohnsteuerzahler hat ja in diesem Fall auch davon profitiert, daß er mit seiner damaligen Gattin ein Ehegattensplitting durchführte und nicht darauf bestanden, daß er allein für die Steuerschuld (mit entsprechender Lohnsteuerklasse) aufkommen muß.


      Das ist wahr. Da lebte ich allerdings auch noch mit ihr zusammen. Und warum steht im Steuerbescheid sonst, dass sich der Bescheid in diesem Punkt (Kirchgeld) nur gegen die Ehefrau richtet?

      Interessant wäre auch zu erfahren, wie der Steuerberater begründet hat, dass ThomasW das Kirchgeld mitzutragen hat.

      Gruß
      Enrique

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Enrique ()

    • RE: Und sie will es doch.

      hab' zwar von der Materie nicht wirklich Ahnung, aber im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verankerte Religionsfreiheit kann es doch wohl kaum angehen, dass ein Bundesbürger der willentlich keiner Religionsgemeinschaft angehört - zumindest nicht der evangelischen, jetzt über Umwege, nämlich der u.U. tatsächlich gläubigen Ex, gezwungen wird, diese religiöse Institution zu unterstützen.
      carpe diem
    • RE: Und sie will es doch.

      hallo zusammen:

      @the unbelievable,

      nun so ganz abwägig finde ich da nicht, insbesondere dort, wo die Kinder des aus der Kirche ausgetretenen, den konfessionellen Kindergarten in der Gemeinde besuchen, der ja nicht nur durch die Beiträge, sondern auch durch die Kirche, ergo durch die Kirchenbeiträge finanziert wird. Da finde ich es durchaus gerechtfertig, auch von "ausgetretenen" Kirchgeld zu verlangen, da leider diese Kindergärten, da nicht wirklich privat, die Kinder von nicht konfessionellen , nicht ablehnen können, da auch durch STadt und Land unterstützt.

      Wer mit der Institution Kirche nichts zu tun haben will, und das nicht zuletzt wegen der STeuern, der soll dann bitteschön seine Kinder auch woanders in den Kindergarten geben (sie könnten ja wohlmöglich Beeinflusst werden....).

      Meine Tochter geht auf ein katholischer Gymnasium, und dort werden nur getaufte, christliche Kinder aufgenommen. Nicht zuletzt auch, weil diese Schule durch das Bistum mitfinanziert wird, damit die Eltern keine Beiträge zahlen müssen. Mit welchem Recht sollen andere Kinder auf dieser Schule zugelassen werden, deren Eltern nicht Mitglied der Kirche sind und sich somit auch indirekt an den Kosten beteiligen.

      Ich bin mit Sicherheit nicht mit allem Einverstanden was die Kirche tut, insb. die Katholische, aber die Kirchensteuer wäre für mich nicht wirklich ein Grund, aus der Kirche auszutreten.

      Gruss Ruth
    • RE: Und sie will es doch.

      moin moin,

      diese Kindergärten, da nicht wirklich privat, die Kinder von nicht konfessionellen , nicht ablehnen können, da auch durch STadt und Land unterstützt

      eben: von Steuergeldern, die ja nun von allen bezahlt werden - einen Hinweis auf einen evangelischen Kindergarten habe ich bei ThomasW allerdings nicht finden können. Also was soll das?

      Wer mit der Institution Kirche nichts zu tun haben will, und das nicht zuletzt wegen der STeuern

      also ich bin noch zu einer Zeit ausgetreten, wo ich nur minimalst Steuern bezahlt habe. Das kommt halt von der Kindstaufe - da muss man sich später nicht wundern, wenn die Leute, sobald sie ihre Gedanken selbst umsetzen können, aus der Kirche austreten.

      Meine Tochter geht auf ein katholischer Gymnasium, und dort werden nur getaufte, christliche Kinder aufgenommen. Nicht zuletzt auch, weil diese Schule durch das Bistum mitfinanziert wird, damit die Eltern keine Beiträge zahlen müssen. Mit welchem Recht sollen andere Kinder auf dieser Schule zugelassen werden, deren Eltern nicht Mitglied der Kirche sind und sich somit auch indirekt an den Kosten beteiligen.

      fänd' ich absolut ok, wenn die Schule nicht durch Steuergelder mitfinanziert wird.

      Glaube aber eher, dass die grundsätzliche Frage der von Religionen geförderten Schulen nicht so wirklich zum Thema gehört. Mir ging es hier ausschließlich um die Frage der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit einerseits und dem (anklingenden) Zwang zur Finanzierung eben einer Religion. Für mich (als juristischer Laie)mindestens verfassungsrechtlich bedenklich. That's all.
      carpe diem
    • RE: Und sie will es doch.

      Hallo zusammen,

      zur Kirche lasse ich mich als streng gläubiger Atheist besser nicht ein, aber zur Thematik.
      Fakt ist, ThomasW meiner Glaubensrichtung folgend, seine jetzige Ex-Frau der protestantischen Kirche zugewand, Gemeinsamveranlagung in 2004. Ex-Frau zwar ohne eigenes Einkommen, jedoch durch Ehe ein Familieneinkommen, woraus dann das Kirchgeld errechnet wird, da beide steuerpflichtig sind. Vielleicht wäre ein Getrenntveranlagung in Bezug des Kirchgeldes besser gewesen, aber dies wäre eine Frage für die Steuererfahrenen hier.
      Die Religionsfreiheit bleibt gewahrt.
    • RE: Und sie will es doch.

      Hallo, TheUnbelievable!

      Du schreibst:
      fänd' ich absolut ok, wenn die Schule nicht durch Steuergelder mitfinanziert wird.
      Hier liegst Du offenbar einem Irrtum auf. Gaebe es keine Schulen in privater Traegerschaft (das sind ja nicht nur kirchliche - und Waldorfschulen) und muesste der Staat die dort betreuten SchuelerInnen in eigenen Schulen versorgen, wuerde das sehr viel mehr Steuergelder verbrauchen. Insofern ist die staatliche Unterstuetzung privater Schultraegerschaften ein Deal fuer beide Seiten. Der deutsche Michel faehrt damit auch sehr gut.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Und sie will es doch.

      Hallo nachdenker10,

      vor Schreiben Gehirn einschalten, allgemein nennt man das dann "Nachdenken" !

      Die EX-Frau ist "Mitglied" dieses, Deinen Worten nach, "Vereines", mithin eine "Mitgliedsgebühr" im Rahmen der Parteien durchgeführten Gesamtveranlagung von IHR seitens der Kirche zurecht verlangt wird.
    • RE: Und sie will es doch.

      ...im Nachgang,

      so hart wie es sich nun anhört, hätte sich TomasW vor Eheschließung einer sich seiner "Glaubensrichtung" gehörenden Zukünftigen suchen bzw. während der Ehezeit sie von seiner überzeugen sollen.
      Nun gilt der alte Grundsatz: "Mitgehangen - Mitgefangen!"
    • RE: Und sie will es doch.

      Hallo Schäng,
      großes Entschuldigung.[img]http://www.smilies-world.de/smilies/smilies_Picture/3d_smilies/nudelholz.gif[/img]
      Habe zu schnell zu quer gelesen und implementiert, er solle ihr Kirchgeld bezahlen.
      Hab jetzt einen Textreader und lasse mir vor Antworten alles nochmals am Rechner vorlesen. :]
      Gruß
      Nachdenker