Anlage"U"

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    • Hallo, ich habe im Jahr 2004 2500€ Unterhalt bezahlt.Jetzt wollte ich in meiner Steuererklärung für 2004 diesen Betrag über die Unterlage "U" steuerlich geltend machen.Hierzu verweigert meine Ex ihre Unterschrift.

      Sie ist nur bereit ,eine Unterschrift zu leisten, wenn ich ihr bestätige,ihr alle steuerlichen Nachteile im Zusammenhang mit der Durchführung des Realsplittings für 2004 einschließlich der Kosten eines Steuerberaters zu erstatten.

      Kann jemand Licht hinter diese Aussage bringen?

      Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

      Grüße Nachtfalke
    • RE: Anlage"U"

      Es ist so, wie deine Ex es angibt:
      sie ist verpflichtet dir die Anlage U zu unterschreiben, wenn du dich im Gegenzug verpflichtest sie von allen finanziellen Nachteilen die sich für sie aus dem Realsplitting ergeben freistellst. Dazu können auch Kosten für einen Steuerberater gehören. Den steuerlichen Nachteil, die sich für sie ergibt musst du ihr auf jeden Fall ausgleichen.
      Allerdings muss sie schon nachweisen, das sie zwingend durch das Realsplitting einen Steuerberater benötigt, etwa wenn sie ohne die Anlage U gar keine Steuererklärung würde machen müssen. Wenn sie aber sowieso für ihre Steuer immer schon einen Steuerberater beauftragt hat, kann sie diese Kosten jetzt nicht auf dich abwälzen. Und es gibt für einfache Steuerfälle sog. Lohnsteuerhilfevereine, die wesentlich günstiger sind als "echte" Steuerberater (und wenn man nicht ganz unbedarft bei Computern ist, tuts sicher auch ein Steuerprogramm wie Wiso).

      Bedenke: die Anlage U lohnt sich nur dann, wenn du ein deutlich höheres zu versteuerndes Einkommen hast als sie.
    • RE: Anlage"U"

      Hallo Nachtfalke,

      der Unterhaltsberechtigte kann seine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting von einer Erklärung des Unterhaltspflichtigen zum Ausgleich der finanziellen Nachteile abhängig machen.

      Der Unterhaltsberechtigte hat aber nicht grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Steuerberaters. Nur in Ausnahmefällen müssen diese Kosten ausgeglichen werden (siehe dazu OLG Köln, 27 UF 22/97).

      Bitte dann zwecks Erfahrungsaustausch zum Nachteilsausgleich um weitere Informationen, insbesondere zur bisherigen Vorgehensweise in Steuerangelegenheiten.
    • RE: Anlage"U"

      Vielen Dank für die Antwort.Meine Ehe ist im Januar 2003 geschieden worden.Bis zur Scheidung wurde die Steuererklärung durch mich durchgeführt.Meine Ex hat einen Freund zur Hand,der ihre Steuererklärung für 2003 und 2002 durchführte.In dieser Erklärung machte sie falsche Einkünfte
      geltend.So wurde eine Steuerrückerstattung gezahlt,die auf ihr persönliches Konto ging. Ich verstehe nicht,dass diese Frau jetzt auch noch in 2004 Anspruch auf Erstattung der Steuerberatungskosten hat.
      Grüße Nachtfalke

      Always the looser
    • RE: Anlage"U"

      Original von Nachtfalke
      Ich verstehe nicht,dass diese Frau jetzt auch noch in 2004 Anspruch auf Erstattung der Steuerberatungskosten hat.

      Ich auch nicht. Wie kommst Du darauf? Ist denn ihre Steuererklärung so schwierig? Sie hatte doch vorher auch keinen Steuerberater. Wurde für 2002 + 2003 auch schon die Anlage U abgegeben?

      Wenn tats. ein Anspruch bestehen sollte, würde ich mir als Unterhaltspflichtiger mit 2.500 € Unterhalt/Jahr die Vor- und Nachteile des begrenzten Realsplittings aber ganz genau ausrechnen. Und zwar vorher!