Wie hoch PKH-Rate?

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    • Wie hoch PKH-Rate?

      Ich habe eine Nettorente von 723€ und jetzt einen Zuverdienest von 84€
      muss 125€ KU bezahlen.

      Meine Scheidung war im Mai zu Ende. Ich warte jetzt auf den Bescheid von der PKH , was für einen Betrag ich monatlich zahlen muss.

      Für die Klage des Unterhaltes musste ich damals 45,-€ monatsrate zahlen.

      Als ich PKH beantragt habe war die Nettorente noch etwas höher und auch der Zuverdienest war anders ,ich bekam da 127 € , was insgesamt etwa 50€ ausmacht.

      nun weis ich nicht wie die Berechnungen der PKH aussieht und weis nicht was für ein Einkommen bei mir anzusetzen wäre.

      Was ist abzusetzen von den 807€ Einkommen ?

      Da ja jetzt mein Einkommen jetzt 50€ weniger ist, wo muss ich mich jetzt hinwenden damit mir die 50€ nicht angerechnet werden?
    • RE: Wie hoch PKH-Rate?

      hallo Andoria,

      Da ja jetzt mein Einkommen jetzt 50€ weniger ist, wo muss ich mich jetzt hinwenden damit mir die 50€ nicht angerechnet werden?

      geh zum Gericht, frage nach zuständigem Rechtshelfer.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • es steht da

      . Weiter werden abgesetzt
      • Freibeträge von jeweils 380,- € für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner
      sowie von 266,- € für jedes unterhaltsberechtigte Kind (Stand der Freibeträge: 1. April
      2005)
      • ein zusätzlicher Freibetrag von 173,- € (Stand 1. April 2005) für die Partei, wenn sie Einkünfte
      aus Erwerbstätigkeit erzielt,
      • die Wohnkosten (Miete, Mietnebenkosten, Heizung) in voller Höhe,
      • eventuell weitere Beträge mit Rücksicht auf besondere Belastungen (z.B. Körperbehinderung).

      demzufolge kann ich 380,00€ von meinem Nettoeinkommen abziehen
      für mich
      wie sieht das aus mit dem 266,00€für das unterhaltsberechtigte Kind ?
      schließlich zahl ich ja nur 125,€???

      Ja Wohnkosten ist genauso eine Sache, schließlich wohne ich im eigenem Haus. Heize und koche mit Gas.Weil mir meine Mutter das Geld für die Fassade vorgestreckt hat ,musste ich da auch Monatlich 50,00€ zahlen, was ist mit dem?

      ein zusätzlicher Freibetrag von 173,- € (Stand 1. April 2005) für die Partei, wenn sie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt,????
      Ich bin nun mal EU-Rentner und die zusätzliche Erwebstätigkeit beträgt gerade 84€??? würde das auch für mich gelten?

      Das ist mir ein Buch mit sieben Siegeln!!!!