Hallo,
ich lese schon eine Weile hier mit und habe folgende Frage:
Wie definieren sich Einkünfte, die bei der Verechnung des Ehegattenunterhalts zugrunde gelegt werden?
Es heisst da z.B Zinsen gelten aus Einkünfte. Wie sieht es aus mit Erträgnissen? Sind diese Zinsen gleich zustellen??
Und: Meine Zinsen erhalte ich aus Zuwendungen meiner Eltern,auf die mein Ex-Mann keinen Anspruch hat: hat er dennoch Anspruch auf die daraus resultierenden Zinsen und Erträgnisse??
danke für´s Lesen und Beantworten
feuermohn
ich lese schon eine Weile hier mit und habe folgende Frage:
Wie definieren sich Einkünfte, die bei der Verechnung des Ehegattenunterhalts zugrunde gelegt werden?
Es heisst da z.B Zinsen gelten aus Einkünfte. Wie sieht es aus mit Erträgnissen? Sind diese Zinsen gleich zustellen??
Und: Meine Zinsen erhalte ich aus Zuwendungen meiner Eltern,auf die mein Ex-Mann keinen Anspruch hat: hat er dennoch Anspruch auf die daraus resultierenden Zinsen und Erträgnisse??
danke für´s Lesen und Beantworten
feuermohn