"Einkünfte"bei der Unterhaltsberechnung-Definition?

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    • "Einkünfte"bei der Unterhaltsberechnung-Definition?

      Hallo,
      ich lese schon eine Weile hier mit und habe folgende Frage:

      Wie definieren sich Einkünfte, die bei der Verechnung des Ehegattenunterhalts zugrunde gelegt werden?

      Es heisst da z.B Zinsen gelten aus Einkünfte. Wie sieht es aus mit Erträgnissen? Sind diese Zinsen gleich zustellen??


      Und: Meine Zinsen erhalte ich aus Zuwendungen meiner Eltern,auf die mein Ex-Mann keinen Anspruch hat: hat er dennoch Anspruch auf die daraus resultierenden Zinsen und Erträgnisse??

      danke für´s Lesen und Beantworten

      feuermohn
    • RE: "Einkünfte"bei der Unterhaltsberechnung-Definition?

      Hallo, Andrea!

      Du schreibst:
      ich lese schon eine Weile hier mit ...
      Das ist schoen, dann weisst Du auch, dass Deine Frage im Grunde in den Unterhaltsrichtlinien *Deines* OLGs beantwortet werden.

      Wie sieht es aus mit Erträgnissen?
      woraus?

      Meine Zinsen erhalte ich aus Zuwendungen meiner Eltern
      Heisst das z. B., dass Dir Deine Eltern 100 T€ zugewendet haben, die Du gewinnbringend angelegt hast und nun Zinszahlungen daraus erhaelst?- Dann wuerde ich - wie das FA das auch macht - dies als Einkuenfte bezeichnen, die auch unterhaltsrelevant sind.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: "Einkünfte"bei der Unterhaltsberechnung-Definition?

      danke für die Antwort!!

      Ich würde gerne den Sachverhalt zu den Erträgnissen und den Zinsen nochmal genauer darstellen und fragen!

      Die Erträgnisse habe ich aus einer Schenkung meiner Eltern...habe mir sagen lassen, dass bei der Geldanlage Erträgnisse und Zinsen anfallen können!

      Das heisst ich kann Gewinne und Verlust erzielen.
      Wenn die Gewinne als Einkünfte anzurechnen sind....kann ich dann auch ggf. die Verluste geltend machen??

      Die Zinsen sind in einer Höhe, die gerade noch unter den Freibetrag bei Zinsabschlagssteuer fallen...

      also beim Finanzamt nicht extra als Einkünfte geführt!

      Sind sie dann bei der Berechnung des Unterhalts als solche zu sehen??


      Mir geht es darum mit dieser Fragestellung für mich einiges nachvollziehen zu können und nicht um Knausrigkeit!


      feuermohn

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von feuermohn ()

    • RE: "Einkünfte"bei der Unterhaltsberechnung-Definition?

      Hallo feuermohn,

      ganz wichtig ist, dass man zwischen Steuerrecht und Familien- (genauer Unterhalts-)recht unterscheidet. Auf der einen Seite sind sowohl Unterhaltspflichtiger als auch Unterhaltsberechtigter dazu verpflichtet, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite heisst das noch lange nicht, dass Einkommen, das auf Grund von Freibeträgen steuerfrei bleibt, in einer Unterhaltsberechnung nicht anzusetzen ist (man denke an den Grundfreibetrag bei der EkSt i.H.v. 7.664,- es wäre ja schon sehr eigenartig, wenn nur das darüberliegende Einkommen in eine Unterhaltsberechnung eingestellt würde).

      insofern lässt sich die eine Frage

      Original von feuermohn
      Die Zinsen sind in einer Höhe, die gerade noch unter den Freibetrag bei Zinsabschlagssteuer fallen...
      also beim Finanzamt nicht extra als Einkünfte geführt!
      Sind sie dann bei der Berechnung des Unterhalts als solche zu sehen?

      ganz klar beantworten, auch wenn diese Zinseinkünfte steuerfrei bleiben, so sind sie doch bei einer Unterhaltsberechnung anzugeben.

      Gruß
      rabma