Wie angekündigt, möchte ich das Forum nutzen, um mal eine grundsätzliche Diskussion über die Aktivitäten der Jugendämter anzustossen. Vielleicht ermutigt diese Diskussion einige Betroffene, sich gegn das Jugendamt zu wehren, nicht alles als "gottgegeben" zu akzeptieren.
Fall 1 (mein eigener): bie der Scheidung von meinem psychisch erkrankten Mann wurde erbittert um das Sorgerecht gekämpft. Die Krankheit war zwar seinerzeit schon ausgebrochen, allerdings noch im Anfangsstadium. Jugendamt wollte trotzdem das alleinige Sorgerecht auf ihn übertragen wissen ("so ein intelligenter, höflicher Mann. Er wird sich schon zusammennehmen") Psychologisches Sachverständigengutachten wurde eingeholt, welches eben wegen der Erkrankung die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf mich befürwortete. Jugendamt blieb bei seiner Ansicht. Glücklicherweise sah das Gericht es etwas anders, entschied entsprechend dem Guachten. Als ich einige Jahre später die Lady vom Jugendamt durch Zufall wiedertraf (sie erinnerte sich noch an den Fall, und auch an mich) und ich ihr die Entwicklung insbesondere meines Ex vorhielt, meinte sie nur:"Na ja, wäre doch eine schöne Aufgabe für den Sohn gewesen (damals 9) seinen Vater am völligen Abgleiten in den Wahn aufzuhalten. Bei seiner Intelligenz hätte das der Bursche auch geschafft.
Kindeswohl? Aufgabe des Jugendamtes richtig wahrgenommen?
Fall 2, ein aktueller: Eltern sind geschieden, Kind im Kindergartenalter lebt bei der Mutter. Vater hat sich für eine berufskriminelle Kariere entschieden, muss demnächst eine mehrjährige Gefängnisstrafe absitzen. hauptvorwürfe: Autoverschiebungen in den Osten, Passfälschungen, Menschenhandel ......
Kontakt zum Sohn : sehr unregelmässig, und dann auch nur für jeweils ein paar Stunden (Besuch eines Schnellrestaurants). Vor ca einem Monat massive Bedrohung der ganzen Familie der Ex - einschliesslich des Sohnes. "Wenn Ihr nicht macht, was ich will, bringe ich Euch alle um, ich habe nichts mehr zu verlieren ....." Die Familie und auch die Polizei nehmen die Drohung durchaus ernst.
Unter diesem Hintergrund hat Mom das alleinige Sorgerecht beantragt. ABR bekm sie innerhalb von 24 Stunden, Dad ist gerichtsbekannt.
Nunmehr hat das Jugendamt sich eingehakt. Soweit, sogut. Aber: als erstes wurde der Mutter rübergebracht, dass sie 0 Chance hätte, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Sie (nicht etwa er) hätte sich im Interesse des Kindes gefälligst am Riemen zu reissen. Und sie solle nur nicht glauben, dass das Jugendamt diesen Antrag befürworten werde. Und sie sei gezwungen, sich mit dem Vater an einen Tisch zu setzen, einerlei, wie das Gericht entscheide. Schliesslich habe die Morddrohung nichts, aber so gar nichts mit dem Kind zu tun! Gegen durch das Jugendamt betreuten Umgang hätte die Mutter ja nichts. Aber sie kann, will und muss den gewalttätigen Ex mit Sicherheit nicht sehen!
In Vorbereitung der Stellungnahme will das Jugendamt jetzt erst einmal die älteste Tochter der Mutter aus einer früheren Beziehung sehen, die nichts, aber gar nichts mit diesem Fall zu tun hat.
Kann eine solche Behandlung eines Falles wirklich eine Stellungnahme hervorbringen, die dem Kindeswohl entspricht, u n d auch allen Betroffenen gerecht wird? Sind die Jugendämter überhaupt in der Lage, eine förderliche Stellungnahme abzugeben, wenn der Fall nicht der Norm entspricht, den üblichen Rahmen sprengt? Wie soll eine elterliche Sorge aus dem Gefängnis heraus abgewickelt werden?
Ich freue mich auf eine spannende D'iskussion.
Fall 1 (mein eigener): bie der Scheidung von meinem psychisch erkrankten Mann wurde erbittert um das Sorgerecht gekämpft. Die Krankheit war zwar seinerzeit schon ausgebrochen, allerdings noch im Anfangsstadium. Jugendamt wollte trotzdem das alleinige Sorgerecht auf ihn übertragen wissen ("so ein intelligenter, höflicher Mann. Er wird sich schon zusammennehmen") Psychologisches Sachverständigengutachten wurde eingeholt, welches eben wegen der Erkrankung die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf mich befürwortete. Jugendamt blieb bei seiner Ansicht. Glücklicherweise sah das Gericht es etwas anders, entschied entsprechend dem Guachten. Als ich einige Jahre später die Lady vom Jugendamt durch Zufall wiedertraf (sie erinnerte sich noch an den Fall, und auch an mich) und ich ihr die Entwicklung insbesondere meines Ex vorhielt, meinte sie nur:"Na ja, wäre doch eine schöne Aufgabe für den Sohn gewesen (damals 9) seinen Vater am völligen Abgleiten in den Wahn aufzuhalten. Bei seiner Intelligenz hätte das der Bursche auch geschafft.
Kindeswohl? Aufgabe des Jugendamtes richtig wahrgenommen?
Fall 2, ein aktueller: Eltern sind geschieden, Kind im Kindergartenalter lebt bei der Mutter. Vater hat sich für eine berufskriminelle Kariere entschieden, muss demnächst eine mehrjährige Gefängnisstrafe absitzen. hauptvorwürfe: Autoverschiebungen in den Osten, Passfälschungen, Menschenhandel ......
Kontakt zum Sohn : sehr unregelmässig, und dann auch nur für jeweils ein paar Stunden (Besuch eines Schnellrestaurants). Vor ca einem Monat massive Bedrohung der ganzen Familie der Ex - einschliesslich des Sohnes. "Wenn Ihr nicht macht, was ich will, bringe ich Euch alle um, ich habe nichts mehr zu verlieren ....." Die Familie und auch die Polizei nehmen die Drohung durchaus ernst.
Unter diesem Hintergrund hat Mom das alleinige Sorgerecht beantragt. ABR bekm sie innerhalb von 24 Stunden, Dad ist gerichtsbekannt.
Nunmehr hat das Jugendamt sich eingehakt. Soweit, sogut. Aber: als erstes wurde der Mutter rübergebracht, dass sie 0 Chance hätte, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Sie (nicht etwa er) hätte sich im Interesse des Kindes gefälligst am Riemen zu reissen. Und sie solle nur nicht glauben, dass das Jugendamt diesen Antrag befürworten werde. Und sie sei gezwungen, sich mit dem Vater an einen Tisch zu setzen, einerlei, wie das Gericht entscheide. Schliesslich habe die Morddrohung nichts, aber so gar nichts mit dem Kind zu tun! Gegen durch das Jugendamt betreuten Umgang hätte die Mutter ja nichts. Aber sie kann, will und muss den gewalttätigen Ex mit Sicherheit nicht sehen!
In Vorbereitung der Stellungnahme will das Jugendamt jetzt erst einmal die älteste Tochter der Mutter aus einer früheren Beziehung sehen, die nichts, aber gar nichts mit diesem Fall zu tun hat.
Kann eine solche Behandlung eines Falles wirklich eine Stellungnahme hervorbringen, die dem Kindeswohl entspricht, u n d auch allen Betroffenen gerecht wird? Sind die Jugendämter überhaupt in der Lage, eine förderliche Stellungnahme abzugeben, wenn der Fall nicht der Norm entspricht, den üblichen Rahmen sprengt? Wie soll eine elterliche Sorge aus dem Gefängnis heraus abgewickelt werden?
Ich freue mich auf eine spannende D'iskussion.