Aufgaben des Jugendamtes (II)

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    • Aufgaben des Jugendamtes (II)

      Wie angekündigt, möchte ich das Forum nutzen, um mal eine grundsätzliche Diskussion über die Aktivitäten der Jugendämter anzustossen. Vielleicht ermutigt diese Diskussion einige Betroffene, sich gegn das Jugendamt zu wehren, nicht alles als "gottgegeben" zu akzeptieren.

      Fall 1 (mein eigener): bie der Scheidung von meinem psychisch erkrankten Mann wurde erbittert um das Sorgerecht gekämpft. Die Krankheit war zwar seinerzeit schon ausgebrochen, allerdings noch im Anfangsstadium. Jugendamt wollte trotzdem das alleinige Sorgerecht auf ihn übertragen wissen ("so ein intelligenter, höflicher Mann. Er wird sich schon zusammennehmen") Psychologisches Sachverständigengutachten wurde eingeholt, welches eben wegen der Erkrankung die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf mich befürwortete. Jugendamt blieb bei seiner Ansicht. Glücklicherweise sah das Gericht es etwas anders, entschied entsprechend dem Guachten. Als ich einige Jahre später die Lady vom Jugendamt durch Zufall wiedertraf (sie erinnerte sich noch an den Fall, und auch an mich) und ich ihr die Entwicklung insbesondere meines Ex vorhielt, meinte sie nur:"Na ja, wäre doch eine schöne Aufgabe für den Sohn gewesen (damals 9) seinen Vater am völligen Abgleiten in den Wahn aufzuhalten. Bei seiner Intelligenz hätte das der Bursche auch geschafft.

      Kindeswohl? Aufgabe des Jugendamtes richtig wahrgenommen?

      Fall 2, ein aktueller: Eltern sind geschieden, Kind im Kindergartenalter lebt bei der Mutter. Vater hat sich für eine berufskriminelle Kariere entschieden, muss demnächst eine mehrjährige Gefängnisstrafe absitzen. hauptvorwürfe: Autoverschiebungen in den Osten, Passfälschungen, Menschenhandel ......

      Kontakt zum Sohn : sehr unregelmässig, und dann auch nur für jeweils ein paar Stunden (Besuch eines Schnellrestaurants). Vor ca einem Monat massive Bedrohung der ganzen Familie der Ex - einschliesslich des Sohnes. "Wenn Ihr nicht macht, was ich will, bringe ich Euch alle um, ich habe nichts mehr zu verlieren ....." Die Familie und auch die Polizei nehmen die Drohung durchaus ernst.

      Unter diesem Hintergrund hat Mom das alleinige Sorgerecht beantragt. ABR bekm sie innerhalb von 24 Stunden, Dad ist gerichtsbekannt.

      Nunmehr hat das Jugendamt sich eingehakt. Soweit, sogut. Aber: als erstes wurde der Mutter rübergebracht, dass sie 0 Chance hätte, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Sie (nicht etwa er) hätte sich im Interesse des Kindes gefälligst am Riemen zu reissen. Und sie solle nur nicht glauben, dass das Jugendamt diesen Antrag befürworten werde. Und sie sei gezwungen, sich mit dem Vater an einen Tisch zu setzen, einerlei, wie das Gericht entscheide. Schliesslich habe die Morddrohung nichts, aber so gar nichts mit dem Kind zu tun! Gegen durch das Jugendamt betreuten Umgang hätte die Mutter ja nichts. Aber sie kann, will und muss den gewalttätigen Ex mit Sicherheit nicht sehen!

      In Vorbereitung der Stellungnahme will das Jugendamt jetzt erst einmal die älteste Tochter der Mutter aus einer früheren Beziehung sehen, die nichts, aber gar nichts mit diesem Fall zu tun hat.

      Kann eine solche Behandlung eines Falles wirklich eine Stellungnahme hervorbringen, die dem Kindeswohl entspricht, u n d auch allen Betroffenen gerecht wird? Sind die Jugendämter überhaupt in der Lage, eine förderliche Stellungnahme abzugeben, wenn der Fall nicht der Norm entspricht, den üblichen Rahmen sprengt? Wie soll eine elterliche Sorge aus dem Gefängnis heraus abgewickelt werden?

      Ich freue mich auf eine spannende D'iskussion.
    • RE: Aufgaben des Jugendamtes (II)

      Ich habe von Berufswegen,schon häufiger mit dem JA zu tun gehabt,aber sowas hab ich noch nie erlebt.
      ich weiß nicht was da für Leute sitzen,so wie es im Mom aussieht,wollen die wohl Macht beweisen,und zeigen,daß ohne die gar nichts läuft.
      So wie die JA in den meisten beschriebenen Fällen handeln,machen sie es nicht für des Kindeswohl,sonder eher im gegenteil........
      JÄ können sich nicht über die Gerichte hinweg setzen....
      Auch ich freue mich auf eine Diskussion
      Viele liebe Grüße von Howitown4
    • RE: Aufgaben des Jugendamtes (II)

      Ich bin fassungslos wenn ich so etwas lese und frage mich, was mit unseren Behörden los ist?

      Aus dem Bereich JA habe ich bisher keine Erfahrungen und werde in der Zukunft hoffentlich auch keine schlechten Erfahrungen machen müssen, aber ähnlich schreckliche Entscheidungen erlebe ich auch in meinem Berufsfeld.

      Ich arbeite in der ambulanten Krankenpflege und da wird man des öfteren mit hilflosen alten Menschen konfrontiert, die keine Angehörigen mehr haben, auf sich selbst angewiesen, schwerst krank. Erster Schritt ist meist, die armen Menschen ins Krankehaus einweisen zu lassen um etwas gegen ihre Erkrankung zu unternehmen, sofern noch möglich. Mehrfach ist es schon passiert, dass man solche hilflosen Menschen nach einigen Tagen wieder aus dem Krankenhaus geschafft hat, einfach via Krankentransport in ihre Wohnung gebracht und sich selbst überlassen hat. Hier wäre es aus der Situation heraus zwingend notwendig gewesen, eine Betreung und Heimeinweisung einzuleiten.

      Andererseits ist es auch schon passiert, das durch Nachbarschaftshilfe und entsprechende Pflegeeinsätze gut versorgte Menschen einfach aus dem Krankenhaus verschwunden sind. Vermisste man diese Menschen dann irgendwann und ging der Sache nach, stellte sich heraus, dass man sie einfach mal eben ins Altersheim gepackt hat. Völlig überflüssig in diesen Fällen.

      Entsprechende Informationen waren in allen Fällen ausreichend vorhanden. Derartige Fehlleistungen hätten nicht passieren dürfen.
      Mein Beitrag weicht jetzt vom eigentlichen Thema ab, aber er zeigt deutlich, dass nicht nur das JA teilweise heftig schläft, sondern auch andere Behörden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maja2005 ()

    • RE: Aufgaben des Jugendamtes (II)

      hallo evra, die Qualität der JA, der MA eines JA, ist sehr unterschiedlich.

      Auch da wird die jahrelange Hetze gegen den ÖD, die extremen Sparmaßnahmen (auch für berufliche Weiterbildung) + rigoroser Stellenabbau nicht spurlos vorüber gegangen sein.

      ich finde es schon etwas unfair anhand 2er ziemlich extremer Fälle eine allgemeine Diskussion über die Arbeit der JA, ja deren Qualität, zu führen. Das Forum wird bundesweit, ja sogar auch aus dem Ausland, gelesen.

      beim für den Einzelnen User hier zuständigen JA kann das u.U. ganz anders aussehen. Nur, sieht das dann der/die Betroffene ? wenn er/sie mit schlechten Beispielen geimpft dahin geht !

      wie überall, auch bei Gericht, RA, Gutachter usw. sind das Menschen, mit den dazu gehörenden Fehlern(möglichkeiten).
      Deshalb gibt es auch überall übergeordnete Stellen um die korrigieren zu lassen.
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    • RE: Aufgaben des Jugendamtes (II)

      Hallo Wolfgang,

      es geht mir nicht um eine Verteufelung der Jugendämter. Auch ich arbeite mit einigen sehr gut zusammen, wirklich. Aber ich - und nicht nur ich - stelle fest, dass sich da eine Entwicklung anbahnt, die ich als unheilvoll empfinde. Ich möchte nur eines: sensibilisieren! Die Fachleute hören nämlich allzu oft: "das Jugendamt hat gesagt .....und das muss ich ja akzeptieren, denn, die kennen sich aus, und es ist ein Amt, und die wissen doch, was sie tun...."

      Dagegen wettere ich. Auch Empfehlungen des Jugendamtes dürfen/müssen kontrollierbar und korrigierbar sein. Rechtsfreie Räume darf es in diesem Land nicht geben. Ebenso wenig das Verbot, sich kritisch mit einer bestimmten Situation auseinander zu setzten. Ich denke, gerade die Leser aus dem Ausland werden dieses verstehen und nicht als "Nestbeschmutzung" betrachten.

      Alles klar?
    • RE: Aufgaben des Jugendamtes (II)

      Hallo evra, ich wollte ja nur auf Gefahren hinweisen die ich hierbei, bei einer „Sammlung“, die leicht einseitig werden kann, sehe.
      Ich stimme Dir zu dass da vieles schief läuft, ISUV bemängelt immer wieder mal gewisse Vorkommnisse, und das schon seit ich im Verband bin. Gerade im neuen REPORT steht ein Artikel von einem „kritischen“ JA - Mitarbeiter, der für Betroffene sicher sehr hilfreich sein kann.

      Aber ich - und nicht nur ich - stelle fest, dass sich da eine Entwicklung anbahnt, die ich als unheilvoll empfinde.

      Ich habe ja schon Gründe - meine Vermutungen - genannt, weis nicht wie weit das immer zutrifft. Ich fände es sehr hilfreich wenn Du auch hinweisen würdest wie man als Betroffener reagieren kann, und wie „nicht nur Du“ (vielleicht mit der jeweiligen ISUV - Bezirksstelle) man für Besserung der Lage sorgen kann.
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    • RE: Aufgaben des Jugendamtes (II)

      Lieber Wolfgang, wir sind ja gar nicht so weit auseinander.

      Wenn ein Bürger einen schriftlichen Bescheid bekommt, dann kann er sich dagegen wehren, es gibt eine Widerpruchsbehörde, die alles überprüft. Das gefährliche sind die mündlichen Beratungen, die letztlich nicht "greifbar" sind, in denen eine Drucksituation geschaffen wird.

      Mein erster Rat, wenn sich ein Elternteil falsch beraten /unter Druck gesetzt wird ("auch wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht bekommen sollten, hilft Ihnen das nicht, denn Sie m ü s s e n Ihren Ex weiterhin sehen, weil er der Vater ist ..."): 2. Beratung durchführen. Es gibt nicht nur das Jugendamt. Es gibt Anwälte, es gibt pro familia, die Caritas u.s.w.

      Zweiter Rat:
      Während des Gespräches mitschreiben, das wirkt häufig schon Wunder, der JA-Mitarbeiter merkt, dass sich jemand sehr ernsthaft mit dem Thema befasst. Es wird dann einfach sorgfältiger gearbeitet.
    • Dazu möchte ich auch mal etwas sagen . Es ist meines Erachtens unfair wie hier über das JA geurteilt wird. Behörden haben hierzulande sowieso schon keinen guten Ruf
      Da soll dann ein Jugendamtsmitarbeiter von jetzt auf nun jemandem zu einem speziellen Fall Auskunft und Rat erteilen,oft ohne Zeit gehabt zu haben sich mit der Thematik näher zu befassen und wenn dann Betroffene nicht die Auskunft bekommen,die sie sich erhofft haben,ist schnell ein Sündenbock gefunden.
      Natürlich können mündliche Auskünfte auch schon mal falsch sein oder aber mißverstanden werden.
      Die Eltern ,die sich ans JA wenden, sollten sich allerdings mal Klar machen ,dass eigentlich sie selbst das Wohl ihrer Kinder im Auge haben sollten . Einer Behörde zu überlassen über das Kindeswohl zu entscheiden, sollte eigentlich die extreme Ausnahme sei.

      Yvie
    • Hey Yvie, es gibt eine Reihe von Fällen, da ist das Jugendamt von Amts wegen involviert. Liegt also nicht an der Unfähigkeit der Eltern, ihre Hausaufgaben als Eltern zu erledigen. Um diese Fälle geht es! Ich erwarte vom Jugendamt, wie von jedem anderen Amt auch, professionelle Arbeit. Und das funktioniert immer schlechter. Leider!
    • hallo Yvie,

      Da soll dann ein Jugendamtsmitarbeiter von jetzt auf nun jemandem zu einem speziellen Fall Auskunft und Rat erteilen, oft ohne Zeit gehabt zu haben sich mit der Thematik näher zu befassen

      wer behauptet denn das MA das soll ?
      es zählt zu den natürlichsten Sachen dass man nicht alles wissen kann. das geht mir in meinem Beruf genauso, dann sage ich eben "da muss ich mich erst mal drüber informieren, ich melde mich dann wenn ich genaueres weis".
      mir sind "Fachleute", egal in welchem Beruf, lieber die zugeben dasse erst mal was nachlesen müssen als solche die so tun als ob sie alles wüßten.
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    • RE: Aufgaben des Jugendamtes (II)

      Hallo, evra!

      Du schreibst:
      Wie angekündigt, möchte ich das Forum nutzen, um mal eine grundsätzliche Diskussion über die Aktivitäten der Jugendämter anzustossen.
      Das ist sicherlich so begruessenswert wie auch schwierig. Denn genausowenig es *das* Jugendamt gibt, gibt es auch nicht *den/die* JA-MitarbeiterIn.

      Insofern tue ich mich mit pauschalen Aussagen etwas schwer. Denn ...
      Ich erwarte vom Jugendamt, wie von jedem anderen Amt auch, professionelle Arbeit. Und das funktioniert immer schlechter.
      ... ich kann mich zwar Deiner ersten Forderung anschliessen, kann aber nicht erkennen, auf welcher Basis Du zu Deiner zweiten Aussage kommst.

      Die Erfahrung von Betroffenen, wie sie sich auch hier im Forum niederschlagen, ist m. E. differenzierter. Selbstverstaendlich gibt es die Faelle, von denen Du zwei hier einbringst, bei dem man als Aussenstehender nur erleben muss, wie der eigene Kopf das Schuetteln anfaengt. :rolleyes: Aber es gibt hier auch nicht wenige Leute, die koennen von JA-MA berichten, die sich fuer die Kids ins Zeug legen und versuchen, zwischen den Eltern zu vermitteln.

      Aber ich - und nicht nur ich - stelle fest, dass sich da eine Entwicklung anbahnt, die ich als unheilvoll empfinde.
      Wie wuerdest Du die Entwicklung beschreiben? Welche Faktoren stehen im Hintergrund? Wo sind Ansaetze, diese Entwicklung zu beeinflussen?

      Faende es spannend, mal konkret weiterzudenken.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Hallöle,

      wir waren inzwischen bei drei verschiedenen JA (wegen Änderung der Zuständigkeit, Amtshilfe, usw.), und die Bilanz war so:
      1x sehr hilfsbereite, kompetente und engagierte MAin, mit deren Rat wir zwar nicht hundertpro übereinstimmten, die uns aber sehr realistisch die Möglichkeiten aufgezeigt hat, die uns damals zur Verfügung standen, und die auch viele Vermittlungsangebote gemacht hat.
      1x wiederum sehr hilfsbereite, kompetente und verständnisvolle MAin. Leider war sie nur für eine Beurteilung zuständig und der Fall lag bei einem anderen JA. Sie hat uns aber viel Mut gemacht, gute Ratschläge aufgezeigt und war auch persönlich sehr interessiert an dem Fall.
      1x ein zwar im Grunde freundlicher, aber sehr desinteressierter MA, der auf eine vorgefasste Meinung zurückgriff und ansonsten den Eindruck erweckte, dass er lieber nicht durch Arbeit gestört werden wollte. Keinerlei Engagement, sondern schnelles "Ablegen zu den Akten".

      Leider war der letztgenannte der letztlich zuständige MA. Das war aber wohl eher unser persönliches Pech. Mit den beiden anderen wären wir sicher besser gefahren.
      Was ich damit sagen will: Meiner Meinung hängt es vor allem vom zuständigen MA ab. Niemals alle über einen Kamm scheren, denn damit tut man vielen MA Unrecht!

      Jo
    • RE: Aufgaben des Jugendamtes (II)

      Lieber Andreas, ich versuche es mal rüberzubringen:

      Jugendämter sind sicherlich in der Lage, Normalfälle ("NATO-einfach") zu regeln, sei es nun hinsichtlch des Unterhaltes, hinsichtlich von Empfehlungen für gemeinsames Sorgerecht, Umgangsrecht u.s.w.

      Leider bekommen wir immer mehr Fälle auf den Tisch, die nicht der Norm entsprechen, das Leben wird "viel"-fältiger, und nicht "ein"-fältiger. So, und dann scheint der Durchschnitts-Mitarbeiter sehr schnell überfordert zu sein. Er versucht nicht, eine Lösung für diesen zugegebenermassen schwierigen Fall zu finden, sondern bemüht sich, den Fall in die Norm zu pressen. Und das muss dann schief gehen.
      Nimm mein 2. Beispiel: die Auskunft vom Jugendamt war: "selbst wenn Sie das alleinige Sorgerecht bekommen, sind Sie Ihren Ex nicht los, Sie
      m ü s s e n sich auch noch nach der Gerichtsentscheidung mit ihm an einen Tisch setzen, das ist Gesetz ...."

      Für den Regelfall ist die Auskunft okay, aber im vorliegenden Fall muss Mom so ganz und gar nicht. Da hätte das Jugendamt eine andere Lösung bringen müssen, oder aber auch offen sagen, dass man keinen Vorschlag hat. So war Mom in Angst und Schrecken versetzt, fühlte sich erpresst. Das darf es nicht sein.

      Oder folgender Fall: mutmasslicher Vater ist US Soldat, nur noch kurz in Deutschland. Jugendamt setzt sich mit Dad in Verbindung, dieser lässt durch Rechtsabteilung der Armee ausrichten, er stünde für einen Vaterschaftstest zur Verfügung, die Unterhaltsfrage könne hinterher über die Rechtsabteilung rechtsverbindlich geregelt werden. Dame vom Jugendamt weiss nicht, ob das mit deutschem Recht vereinbar ist. Sorgt erst einmal für Unterhaltsvorschuss. Dad will die Sache unbedingt vor seinem Irakeinsatz geregelt haben (auch Kind im Fall von seinem Tod versorgt wissen), setzt sich mit Mom in Verbindung. Jugendamt untersagt Dad jeden Kontakt mit Mom, verzögert die Sache, bis Dad Deutschland verlassen hat, die Mitarbeiterin meinte dann erleichtert: "Nun ja, da Kind ist ja jetzt erst einmal 6 Jahre versorgt ....und dann sehen wir weiter ....." Wie sie weitersehen würde, sagte sie nicht. Auch ein Ausnahmefall, der offensichtlich überforderte.

      Das prangere ich an, und da möchte ich die Betroffenen sensibilisieren und ermutigen, nicht alles hinzunehmen. Für jede ernstere Erkrankung sollte man sich eine 2. Diagnose holen. Nur beim Jugendamt tut man das nicht, sondern nimmt die Auskünfte als gottgegeben hin ....
    • RE: Aufgaben des Jugendamtes (II)

      Hallo, evra!

      Du schreibst:
      ich versuche es mal rüberzubringen
      Dein Anliegen, JA-*Betroffene* zu ermutigen, das Handeln des JA (ich ergaenze: wohlwollend-)kritisch zu begleiten, ist schon im Startposting dieses Threads *ruebergekommen*.

      Mein Vorbehalt betraf die Pauschalierung, die Du von einzelnen Faellen aus betreibst:
      dann scheint der Durchschnitts-Mitarbeiter sehr schnell überfordert zu sein
      Was ist das, ein Durchschnitts-MA? Alter, Qualifikation, Berufserfahrung; woran machst Du diese Repraesentanz fest?

      Er versucht nicht, eine Lösung für diesen zugegebenermassen schwierigen Fall zu finden, sondern bemüht sich, den Fall in die Norm zu pressen.
      Klar, es gibt nicht wenige - auch hier im Forum -, die genauso eine Erfahrung bestaetigen koennen. Ich bin mir mit Johanna44 aber genauso sicher, dass es nicht wenige - auch hier im Forum - gibt, die eine differenziertere Erfahrung machen, wo JA-MA sich *reinhaengen* und eben genau die angepasste Einzelfall-Loesung zu finden versuchen. Diesen positiven Beispielen wird man mit Pauschalierungen ueberhaupt nicht gerecht.

      Nimm mein 2. Beispiel: die Auskunft vom Jugendamt war ...
      Was ich in den letzten Jahren gelernt habe ist, dass die Uebereinstimmung von Aussagen mit der Wirklichkeit fuer Aussenstehende sehr schwierig nachzuvollziehen ist. Schau einmal:
      - Du (Person Nr. 1) berichtest hier,
      - dass eine KM (Person Nr. 2) Dir erzaehlt hat,
      - dass einE JA-MA (Person Nr. 3) gesagt haben soll, ...

      Von Dir nehme ich selbstverstaendlich an, dass Du das wiedergibst, was Dir die KM erzaehlt hat. So weit, so gut.
      Deshalb weiss ich aber immer noch nicht, was genau die/der JA-MA gesagt hat, da es naemlich sein kann, dass die/der JA-MA sich nicht deutlich ausgedrueckt, die KM entweder die Sinnspitze der JA-Aussage nicht ganz erfasst oder diese an Dich nicht korrekt wiedergegeben hat. (Schliesslich darf nach dem hermeneutischen Zirkel auch nicht ausgeschlossen werden, dass Du etwas anderes *herausgehoert* hast, als die KM erzaehlt hat. Aber auch das wollen wir mal ausschliessen.)

      So, wat nu? Ich kann diesen Fall nicht einschaetzen, ich weiss nur - wie Du - dass die staendige Rechtsprechung keinen Umgangsausschluss bei Straftaetern verhaengt, solange die geahndeten Straftaten sich nicht gegen das Kind direkt wenden. Gerne koennen wir darueber diskutieren, ob diese Rechtsprechung kindeswohlgerecht ist. Solange aber die ganz herrschende Meinung der FamG genau in diese Richtung geht, solange muessen wir es m. E. JA-MA und VerfPfl zugestehen, dass sie ihre Meinung an dieser Rechtsprechung orientieren. Und dann ist der Hinweis an die KM, dass sie sich mit Ihrem Ex nicht mehr als Geliebten befassen, aber als Vater des gemeinsamen Kindes noch mit ihm zu tun haben wird.

      D. h. dann nicht, dass man der KM direkte Begegnungen zumuten muss, aber da gibt es - ohne gleich in den betreuten Umgang zu stuerzen - durchaus Alternativen, bei denen die Uebergaben zeitversetzt an *neutralen* Orten (KiGa, Schule, JA ...) vorgenommen wird.

      Nur beim Jugendamt tut man das nicht, sondern nimmt die Auskünfte als gottgegeben hin ...
      Auch diese Pauschalierung kann ich nicht bestaetigen. Sicherlich gibt es in Deutschland das Phaenomen der Amtshoerigkeit. Das gibt*s beim Finanzamt, der Meldebehoerde, dem Auslaenderamt, des Kreiswehrersatzamtes, teilweise noch bei der Post und der Bahn und macht auch vor dem JA nicht Halt. Das hat aber auch etwas mit Persoenlichkeitsstrukturen zu tun, die nunmal in den einzelnen Menschen vorgegeben ist. Dem einen liegt es, fuer seine Grundrechte einzustehen, der anderen ist gewohnt, solche Sachen hinzunehmen. Wir bekommen diese Menschen m. E. nicht geaendert.

      Was wir jedoch aendern koennen ist, die Faelle, die wirklich schief laufen publik zu machen, damit alle mit Kindersachen Beteiligten noch staerker auf das Wohl der Kinder achten, keine Verfahren verschleppen, sich angesichts pluraler Lebenswirklichkeiten auch ungewoehnliche, aber deshalb nicht weniger angemessenere Loesungen zu suchen usw.
      Das waere m. E. ein lohnendes Ziel, gerade auch in diesem Thread anzugehen. Mit Pauschalierungen aus Einzelfaellen heraus, gewinnen wir nichts.

      Der langen Rede kurzer Sinn: Dein Anliegen ist klar und unterstuetzenswert. Wir sollten ueberlegen, wie wir das umsetzen koennen, ohne denen Unrecht zu tun, die sich wirklich bemuehen und dabei auch noch Erfolg haben.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Ich muss mich in diesem Thema auch einlinken.
      Welche Rechte hat man denn wenn man weiß, dass das JA einseitig aktiv wird und nur Meinungen des einen Teils an das Gericht weitergibt. Es keine Reaktionen vom JA gibt wenn der zu unrecht Beschuldigte Elternteil versucht Gespräch beim JA zu bekommen.
      Ist man dieser Macht wirklich hilflos ausgeliefert? Wenn man das JA "geärgert" durch kritische Fragen?
      Es ist sogar nachweisbar, dass das JA auf Anfragen nicht mehr reagiert, zählt so was auch vor Gericht?
      Würde man informiert werden, wenn das JA aufgrund solcher einseitigen Meinungen, aktiv wird?
      Man hört so viele Horror Berichte wie "Kinderklaubehörde" usw.
      Wie wehrt man sich am besten? Durch die Medien? Oder wird es dadurch noch schlimmer?
      Viele Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eisbaerle ()

    • Hallo evra,
      ich denke man kann es auf den Punkt bringen, wenn man sieht, dass die Jugendämter der Spiegel des (auch gesprochenen) Kindschaftsrechts sind.
      Die Jugendämter und die Familiengerichte arbeiten in der Regel mit Konzepten aus den 70er Jahren, ausnahmslos alle halten z.B. ein 14-tätiges Umgangswochende des anderen Elternteils für ausreichend.
      Hierzu werden die abenteuerlichsten Begründungen geliefert, die sich allesamt als Axione (nicht nachprüfbarer Grundsatz) erweisen nach dem Motto, "das haben wir schon immer so gemacht, also ist es richtig".
      Nach meiner Erfahrung ist es unverantwortlich, den Beteiligten Glauben zu machen, man könne sich gegen diese Jugendämter wehren.
      Wir haben zwar geschriebenes Kindschaftsrecht, zur Not wird aber einfach der Gummiparagraph 1697 herangezogen, mit dem man alles und nichts begründen kann und sich vor Tatsachenerörterungen drücken kann.

      mafer
    • Hallo eisbaerle, es ist immer sehr problematisch sich an ein bestehendes Thema anzuhängen. Und Du schreibst hier nur Allgemeines.

      Eröffne besser einen eigenen Thread damit, und schreibe gleich alle Infos mit rein. Auch Beispiele für Deine Vorwürfe.

      Man hört so viele Horror Berichte wie "Kinderklaubehörde" usw.
      das sind weder “viele” (klar, jeder solche Fall ist einer zu viel, aber auf die Gesamtmenge gesehen ... ), und auch oft sehr subjektive Eindrücke einzelner Enttäuschter.
      Ich finde es jedenfalls total falsch mit solchen Vorurteilen dahin zu gehen, denn dann wird’s auch so kommen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • hallo mafer, Du hast ja in vielem recht, aber
      Nach meiner Erfahrung ist es unverantwortlich, den Beteiligten Glauben zu machen, man könne sich gegen diese Jugendämter wehren.
      das hier sehe ich genau anders herum ! Es gibt schon Möglichkeiten ! wie gegen jede Behörde.
      zuerst aber sollte man überlegen was + wie "wehren" bedeutet, und was es bringen kann. JA ist ziemlich "ohne macht" ist, entscheiden tun Richter. Und die müssen sich nicht an das halten was JA mitteilt, sondern sich ein eigenes Bild machen. Also kann es viel versprechender sein dem Richter ein schlüssiges Konzept zu liefern als sich mit JA(MA) zu zoffen.
      Auch ist man nicht alleion auf JA angewiesen, kann auch zu einer anderen Beratungsstelle vor Ort.

      arbeiten in der Regel mit Konzepten aus den 70er Jahren,
      auch hier muß ich widersprechen. Mag ja sicherlich für einzelne noch gelten, Du bist wahrscheinlich an solche geraten. Aber die Erfahrungen (nicht nur meine, auch innerhalb des Verbandes) zeigen daß man hier nicht von "die Regel" schreiben kann, glücklicherweise.
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    • Hallo,
      wenn du eine gerichtliche Entscheidung willst oder sogar in sie hineingezogen wirst, kommst du am JA nicht vorbei, die sind kraft Gesetzes an einem Verfahren beteiligt.
      Da Richter und JA meist seit Jahren zusammen arbeiten, bekommt man in der Regel Standardbeschlüsse ("haben wir schon immer so gemacht") ohne viel Aufhebens.
      Wenn man sieht, wer Familienrichter (eine Ausbildung dazu gibt es nicht) wird, dann entsteht daraus schon eine faktische Macht des JA.
      Und dabei geht es nicht ums "zoffen", sondern meistens darum, dass mann sich gegen die Vorurteile (z.B. Mütter sind per se die besseren Eltern) und die Untätigkeit der MA wehren sollte.
      Das sicher extremste Beispiel hierfür ist das unsägliche Verfahren des Herrn Görgülü, auch hier gibt es trotz höchstrichterlicher Entscheidungen keine Bewegung des Jugendamtes, keine anderen "Konzepte" und kaum Umgang. Das JA kann ungestraft Beschlüsse des EGMR ja sogar des Bundesverfassungsgerichts ignorieren, ohne das dies Folgen hätte.

      Was man also dringend bräuchte, wäre im Sinne von NLP Infos über den zuständigen Richter (und die JA Mitarbeiter?) des jeweiligen FamGerichts.
      Der Väternotruf trägt zwar Infos zusammen, leider bleiben die aber rudimentär und sind deshalb nicht zielführend.

      @eisbaerle:
      nach meiner Erfahrung musst du dich (je nach Gericht) auf einen jahrenlangen und vor allem teuren Kampf einstellen oder aber das bzw. die Kids loslassen können. Beides ist eine sehr schwere Entscheidung.
      Zur Alternative 1 (Kampf): Falls das JA deiner Meinung nach falsche Einschätzungen der KM übernimmt brauchst du in jedem Fall eine Gegenmeinung einer mindestens so sachverständigen Person, die die Einschätzung des JA entkräftet, besser aber noch, erklärt, warum das JA mit den Mitteln, die es hat, diese Einschätzung gar nicht abgeben kann.
      Das Problem vor dem auch Du stehen wirst, ist, dass es kaum einen seriösen psychologischen Gutachter gibt, der ein Privatgutachten machen wird.
      Je nach Gericht (Bezirk) hast du dann den Instanzenweg vor dir: Familiengericht, Oberlandesgericht, Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof. Dauer mindestens fünf, meist mehr als sieben Jahre. Wenn Du dann gewinnst, hast du zwar ein Urteil in den Händen, das aber außer der Bestätigung, dass du recht hast, nichts wert ist. Einen positiven Aspekt will ich nicht aussen vor lassen: steter Tropfen höhlt den Stein, je mehr Eltern wegen der Verstösse der Judikative gegen die Konvention vor den EGMR ziehen, um so eher wird sich auch in Deutschland ein zivilisiertes -also gleichberechtigtes- Familienrecht durchsetzen.