hallo,
kann man im "Trennungjahr" bzw. wie lange man halt sich getrennt hat, noch doppelte haushaltsführung geltend machen?
Die situation ist so, dass ich 2001 beruflich in eine andere Stadt gezogen war, was damals von uns noch nicht als endgültige Trennung aufgefasst wurde, aber nachhinein muss man sagen, dass es das geworden ist. Zuerst war geplant, dass er dann zu mir zieht, das wurde aber nichts mehr daraus... na, wie es halt so ist. Doppelte Haushaltsführung haben wir aber steuerlich in dieser Zeit beantragt. Jetzt habe ich eine andere Beziehung und wir wollen uns endgültig scheiden lassen. Wenn ich 2001 als das Jahr der Trennung angebe, gibt es dann Probleme? Wir haben ja damals noch nicht gewusst, dass es nichts mehr wird und haben noch ehrlich versucht die Ehe aufrecht zu erhalten. (Man sollte doch im Trennungsjahr noch vesuchen zueinander zu finden oder nicht?)
gruss und danke an alle Fachleute
kann man im "Trennungjahr" bzw. wie lange man halt sich getrennt hat, noch doppelte haushaltsführung geltend machen?
Die situation ist so, dass ich 2001 beruflich in eine andere Stadt gezogen war, was damals von uns noch nicht als endgültige Trennung aufgefasst wurde, aber nachhinein muss man sagen, dass es das geworden ist. Zuerst war geplant, dass er dann zu mir zieht, das wurde aber nichts mehr daraus... na, wie es halt so ist. Doppelte Haushaltsführung haben wir aber steuerlich in dieser Zeit beantragt. Jetzt habe ich eine andere Beziehung und wir wollen uns endgültig scheiden lassen. Wenn ich 2001 als das Jahr der Trennung angebe, gibt es dann Probleme? Wir haben ja damals noch nicht gewusst, dass es nichts mehr wird und haben noch ehrlich versucht die Ehe aufrecht zu erhalten. (Man sollte doch im Trennungsjahr noch vesuchen zueinander zu finden oder nicht?)
gruss und danke an alle Fachleute