schenkung im trennungsjahr

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    • schenkung im trennungsjahr

      Hallo,

      ich befinde mich im Trennungsjahr.
      Ich habe eine Einigung mit meiner Frau und wir haben ein Abkommen über EU und KU getroffen.
      Streit wird es sicherlich (aber hoffentlich nicht) beim Zugewinn geben.
      Aus meiner Sicht muss meine Frau mit ihren finanziellen Möglichkeiten im Moment über die Runden kommen.
      Was ist, wenn sie ihr Geld verplempert und Ihre Eltern sie dann in Form von Schenkungen unterstützen. Mindern diese Schenkungen im Trennungsjahr den Zugewinn?

      Vielen Dank
      MoM
    • RE: schenkung im trennungsjahr

      Hallo, MoM!

      Du schreibst:
      Was ist, wenn sie ihr Geld verplempert?
      Nur, wenn sie wirklich sehr weit ueber die Strenge zieht, dann geht § 1375 Abs. 2 BGB von *Verplempern* aus und schlaegt das verplemperte Geld auf das Endvermoegen drauf, wodurch sich der Zugewinn verringert.

      Ob es allerdings dabei so eine Art Bagatellgrenze gibt, koennen Dir hier vielleicht andere sagen. Beachte naemlich z. B., dass durch den neuen Hausstand ja auch Kosten anfallen fuer Moebel, Kaution etc.

      Was ist, wenn ... Ihre Eltern sie dann in Form von Schenkungen unterstützen. Mindern diese Schenkungen im Trennungsjahr den Zugewinn?
      Klar, lass es Schenkungen sein (die dann - indexiert - im Anfangsvermoegen auftauchen) oder Verwandtendarlehen (die dann das Endvermoegen verringern), beides fuehrt zu geringerem Zugewinn.

      Das BGB sieht ja auch eine nicht an der Scheidung festgemachte Beendigung des Gueterstands und die Durchfuehrung eines Zugewinnausgleichs vor. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das auch in der Trennungsphase moeglich ist (wahrscheinlich nur, wenn auch Deine Ex zustimmt).

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Hallo Andreas,
      vielen Dank für Deinen Input.
      Aber ich hätte noch eine Frage.
      Meine Frau hat noch zwei Kinder aus erster Ehe. Diese verursachen natürlich auch Kosten, die insgsamt dazu beitragen, dass Sie mit Ihrem Geld nicht auskommt. Dazu pumpt sie zur Zeit jede Menge Geld in den Aufbau Ihrer Firma (die im Zugewinn dennoch nichts Wert seien soll)und hat dazu noch Pferde als Hobby. Irgendwann springen Ihre Eltern ein und das Geld fehlt mir bei einem späteren Zugewinnausgleich. Das ist doch unfair aus meiner Sicht.
      Besteht denn die Möglichkeit eine Gütertrennung zu vereinbaren (mit sofortiger Wirkung) und später einen Zugewinnausgleich dann zum heutigen Zeitpunkt durchzuführen?
      Grüsse
      MoM
    • RE: schenkung im trennungsjahr

      Hallo, MoM!

      Du schreibst:
      Irgendwann springen Ihre Eltern ein und das Geld fehlt mir bei einem späteren Zugewinnausgleich. Das ist doch unfair aus meiner Sicht.
      Richtig, es ist aber auch leider Scheidungsalltag.

      Besteht denn die Möglichkeit eine Gütertrennung zu vereinbaren (mit sofortiger Wirkung) und später einen Zugewinnausgleich dann zum heutigen Zeitpunkt durchzuführen?
      Wie gesagt, da sollten besser andere Ihre Erfahrungen schreiben.
      Jedenfalls sieht das Gesetz folgendes vor:
      § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Getrenntleben
      Leben die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt, so kann jeder von ihnen auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns klagen.


      Interessant, aber nicht leicht nachzuweisen duerfte der Tatbestand sein, von dem ausgegangen wird in
      BGB § 1386 Vorzeitiger Zugewinnausgleich in sonstigen Fällen
      (1) ...
      (2) Ein Ehegatte kann auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns klagen, wenn der andere
      Ehegatte
      1. ...
      2. sein Vermögen durch eine der in § 1375 bezeichneten Handlungen vermindert hat und eine erhebliche Gefährdung der künftigen Ausgleichsforderung zu besorgen ist.


      Vielleicht kannst Du ja Deine Ex dazu bewegen, ab sofort *getrennte Kasse* zu machen und die Guetergemeinschaft notariell aufzuheben, sofern das moeglich ist. Fuer alles weitere solltest Du dann aber einen Notar oder RA fragen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Hallo Andreas,

      schau mal was ich da noch gefunden habe und zwar in

      famrb.de/abc_zugewinnausgleich.rtf

      Bei Schenkungen ist zu unterscheiden, ob sie der Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs dienten oder der Vermögensbildung, OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 236. Erstere sind Verbrauchsschenkungen und werden nicht dem Anfangsvermögen zugeordnet, BGH MDR 1995, 820 = FamRZ 1995, 1060. Letztere werden dem Anfangsvermögen zugeordnet.

      Das lässt die Sache doch wieder besser aussehen.

      MoM