ISUV - Pressemeldung: Regierungsentwurf Unterhaltsrechtsreformgesetz

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    • ISUV - Pressemeldung: Regierungsentwurf Unterhaltsrechtsreformgesetz

      „Ja“ zur Reform des Unterhaltsrechts – mehr Eigeninitiative der Ehe-maligen
      Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es zwar, dass sowohl Union als auch SPD „Ja“ zur Reform des Unterhaltsrechts sagen und sie zum Gesetz machen wollen. Auch der Grundsatz, die Unterhaltsansprüche der Kinder zuerst zu berücksichtigen, ist richtig, wenn das zu verteilende Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht auch für Expartner und Zweitpartner reicht. Es entspricht unbedingt den Verbandsvorstellungen, dass die Rechte der Kinder gestärkt werden, dass der Unterhalt an den Expartner begrenzt und die Zweitfamilie ge-stärkt werden. Der Verband begrüßt es, wenn die Union nach Aussagen ihres rechtspolitischen Sprechers Jürgen Gehb klare gesetzliche Entscheidungsrichtlinien vorgeben will, an die die Ge-richte gebunden sind.
      Der Bundesvorsitzende Michael Salchow kritisierte jedoch:
      „Nicht bedacht wurde bei der Reform offenbar die steuerliche Auswirkung der Regelung, die Ansprüche der Kinder zuerst zu berücksichtigen. Bekanntlich kann nur der an den geschiedenen Partner gezahlte Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden, nicht aber der Kindesunterhalt. Praktisch würde das heißen: Durch das neue Unterhaltsrecht können die durch Lohnsteuerklasse I sowieso schon geschröpften Un-terhaltszahler weniger von der Steuer absetzen. Profitieren würden also die Finanzminister des Bundes und der Länder. Hier haken wir nach, hier wollen wir Nachbesserung! Die Reform des Unterhaltsrechts darf nicht dazu dienen, Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige über die Hintertür noch mehr zu schröpfen und damit Löcher im Haushalt zu stopfen. Aber deswegen lehnen wir - im Gegensatz zu ande-ren - die Reform nicht pauschal ab. Vielmehr werden wir gleich nach der Bundestagswahl mit dem/r neu-en Justizminister/in Kontakt aufnehmen. Unsere Forderungen sind klar: beide - Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt müssen steuerlich zu berücksichtigen sein.“
      Salchow kritisierte am Wahlkampf: „Familienpolitik sollte einmal zum Megathema im Wahlkampf wer-den. Davon kann nicht im Entferntesten die Rede sein. Vergleicht man die Programme der Parteien, findet man viele leere Versprechungen. Für uns ist es sehr wichtig, dass die Kinderarmut gestoppt wird, die oft eine Folge von Scheidung ist - Kinderarmut nimmt jedoch zu. Für uns ist es wichtig, dass die Un-terhaltsleistungen für Kinder steuerlich gewürdigt werden, also von der Steuer absetzbar sind, da der Unterhaltszahler nach Lohnsteuerklasse I wie ein Lediger besteuert wird. Für uns ist wichtig, dass es mehr Teilzeitarbeitsplätze gibt, so dass die „Ehe-maligen“ sich wieder auf eigene Füße stellen können. Für uns ist wichtig, dass es genügend – und auch bezahlbare - Betreuungsangebote gibt. Die Kosten für Betreuung dürfen den Lohn nicht auffressen.“
      Grundsätzlich stellte Salchow fest: „Das Familienbild in den Parteiprogrammen ist wieder die heile Familie - Geschiedene, Unterhaltspflichtige und deren Kinder kommen so gut wie nicht vor.“
      JL
    • RE: ISUV - Pressemeldung: Regierungsentwurf Unterhaltsrechtsreformgesetz

      Dazu habe ich die schriftliche Zusage eines Abgeordneten aus meinem Wahlkreis.

      Auf entsprechende Anfrage stellte er den entsprechenden Steuerfreibetrag in Aussicht.

      Ein Mitarbeiter der Partei, die einen Freibetrag von 8000,00 € pro Person einführen will (Parteiwerbung darf ja nicht gemacht werden) bestätigte dessen Einladung auf meine schriftliche Anfrage.

      Leider gibt es für den Barunterhaltsplichtigen nur den halben Kinderfreibetrag, auch dann wenn Mama/Papa nicht, oder nicht steuerpflichtig arbeitet. Ich hoffe im Sinne unseres Staates, dass diese Regelung nur dann angewandt wird, wenn der/die Betreuende auch steuerpflichtig arbeitet. Dann macht der halbe Kinderfreibetrag auch Sinn.
    • bundestag.de

      hib-Meldung214/2005
      Stand: 07.10.2005
      Kindesunterhalt soll Vorrang vor anderen Ansprüchen erhalten
      Recht/Antwort auf Große Anfrage


      Berlin: (hib/BOB) Der Kindesunterhalt soll nach Planungen der Bundesregierung zur Reform des Unterhaltsrechts den Vorrang vor anderen Ansprüchen erhalten. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/6003) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/3117) vom April dieses Jahres. Kinder könnten nicht für sich selbst sorgen und bedürften damit eines besonderen Schutzes. Besonders schutzbedürftige minderjährige und in der Ausbildung befindliche Kinder bis 21 Jahre sollen sich unterhaltsrechtlich deshalb im ersten Rang befinden. Den zweiten Rang sollen Kinder betreuende Elternteile und - aus Gründen des Vertrauensschutzes - langjährige Ehegatten einnehmen. Sonstiger Ehegattenunterhalt solle in den dritten Rang fallen. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sei die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung. Die geänderte Lebenswirklichkeit gerade im Hinblick auf die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen und die damit einhergehende gesteigerte Akzeptanz des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe müsse sich auch im Unterhaltsrecht niederschlagen, argumentiert die Regierung. Sie macht deutlich, die Einverdienerehe werde seltener; immer mehr verheiratete Frauen - auch mit Kindern - seien berufstätig. Nach der Scheidung nehme die Erwerbstätigkeit der Frauen noch einmal deutlich zu; die weitaus meisten allein erziehenden Mütter seien erwerbstätig. Andererseits werde laut einer Untersuchung immer noch in viel zu vielen Fällen kein Kindesunterhalt bezahlt. In 31 Prozent aller Fälle erhielten unterhaltsberechtigte Kinder den Unterhalt nicht in der festgelegten Höhe, unregelmäßig oder gar nicht. Allerdings stehe nach einer anderen Studie fest, dass die Zahlungsbereitschaft bei Kindesunterhalt deutlich höher sei als beim Ehegattenunterhalt. Die Reform des Unterhaltsrechts sehe zugleich eine Anpassung der geltenden Regelungen an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse sowie die Verbesserung und Vereinfachung der Bestimmungen vor. Dies entlaste auch die Justiz. Nach Ansicht der Regierung sei der derzeitige, nach der aktuellen "Düsseldorfer Tabelle" geltende Selbstbehalt eines gegenüber den Eltern unterhaltspflichtigen Kindes in Höhe monatlich 1.400 Euro (einschließlich 450 Euro Warmmiete zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens "sachgerecht". Die Tabelle geht auf das Jahr 1962 zurück und wurde von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf weiterentwickelt. Zu einer weiteren Frage der Liberalen nach der familiären Solidarität bei Unterhalt für pflegebedürftige Eltern und gleichzeitigem Unterhalt für Kinder erklärt die Regierung, dieser werde "nicht überstrapaziert". Sie verweist unter anderem darauf, der notwendige Handlungsspielraum für Unterhaltspflichtige werde dadurch gewährt, dass zunächst vorrangige Ansprüche wie beispielsweise die der eigenen Kinder und eines Ehegatten berücksichtigt werden müssten. Weiter werde dem Unterhaltspflichtigen ein deutlich erhöhter Selbstbehalt zugebilligt, und es werde ein großzügiger Maßstab bei der Berücksichtigung von Schulden und Verbindlichkeiten angelegt. Schließlich habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die eigene angemessene Altersvorsorge der Sorge für den Unterhaltsberechtigten grundsätzlich vorgehe.
      Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........

      Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.