? Unterhalt Volljähriger eigenen Hausstand

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    • ? Unterhalt Volljähriger eigenen Hausstand

      Hallo zusammen ,

      ich habe hier eine konkrete Anfrage persönlich vorliegen, demnach die Volljährige (Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung) einen eigenen Hausstand hat, ergo 640€ Bedarf abzüglich des vollen KG -> 486€ Restbedarf, Unterhaltsanspruch besteht unstrittig.
      Inwieweit Leistungen nach BAföG möglich sind, ist ungeprüft und noch nicht beantragt. Ich gehe aber von dem Fall aus, dass BAföG nicht geleistet würde. <- Bitte nicht daran festmachen, darum geht es mir im Moment nicht.

      - KV nicht leistungsfähig,
      - KM leistungsfähig mit ~2.100€ (bereinigt), weitere Kinder minderjährig bei ihr lebend, K1 (15) aus erster Ehe Unterhalt erhaltend, K2 (1) aus jetziger Partnerschaft mit Partner zusammenlebend, folglich keine UH-Zahlung.

      Zuständiges OLG -> KG Berlin

      Wie hoch dürfte der Anspruch des Volljährigen gegenüber der leistungsfähigen Mutter sein ?

      Nach Ziff.13.1.1 der UHL des KG Berlin gilt folgendes: Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein; ggf. unter Berücksichtigung von Nr. 11.2; nach seinem Einkommen ergibt.

      Ziff. 13.1.2 schreibt: Der Regelbedarf - einschließlich des Wohnbedarfs und üblicher berufs- bzw. ausbildungsbedingter Aufwendungen - eines nicht unter Nr. 13.1.1 fallenden Kindes beträgt 640 € monatlich. In diesem Betrag sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten.
      ohne diese Einschränkung aus 13.1.1

      Kann daraus geschlossen werden, dass KM in diesem Fall den Restbedarf von 486€ alleinig zu decken hat, obwohl laut DT und ihrem Einkommen ein geringerer Zahlbetrag sich ergäbe ? KM fiele dabei nicht unter ihren SB, wenn die bei ihr lebenden minderjährigen Kinder in keinster Weise berücksichtigt würden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: ? Unterhalt Volljähriger eigenen Hausstand

      hallo Schäng,

      - KV nicht leistungsfähig,

      mit solch pauschalen Aussagen bin ich immer vorsichtig, bis ich das genau weis, "wieso, warum. weshalb"

      K2 aus jetziger Partnerschaft mit Partner zusammenlebend, folglich keine UH-Zahlung.

      trotzdem kostet Kind die Eltern Geld, wo kommt das her ? wie sind die Eltern daran beteiligt ?

      erst wenn das genau feststeht kann der jeweilige Haftungsanteil berechnet werden.

      Und bei der Konstellation sollten schon Chancen auf Bafög bestehen was zuerst mal abgeklärt werden sollte.

      Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein; ggf. unter Berücksichtigung von Nr. 11.2; nach seinem Einkommen ergibt.

      das gilt m.E. nur für die Berechnung der Höhe des Anspruches, nicht aber bei "Auswärtigen", da ist der Bedarf ja pauschal festgesetzt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: ? Unterhalt Volljähriger eigenen Hausstand

      Original von Schäng

      Kann daraus geschlossen werden, dass KM in diesem Fall den Restbedarf von 486€ alleinig zu decken hat, obwohl laut DT und ihrem Einkommen ein geringerer Zahlbetrag sich ergäbe



      Moin Schaeng,

      mein Verstaendnis von der Sache:

      Der BEDARF betraegt wohl 640 EUR. Nun ist aber Bedarf nicht gleich ZAHLBETRAG. Ob der Bedarf gedeckt werden kann, haengt von der Leistungsfaehigkeit des/der Elter(n) ab.

      Zahlbetrag ist nach oben begrenzt durch erwaehnte Regelung (Stufe 4 der DT).


      Z