Haus aus Erbe finanziert, beide im Grundbuch

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Haus aus Erbe finanziert, beide im Grundbuch

      Hallo,

      eine Frage bei folgendem Sachverhalt:


      Mann erbt, aus dem Erbe wird das gemeinsame Haus zu 100% finanziert.
      Frau wird zu 50% ins Grundbuch eingetragen.
      Wie errechnet sich der Zugewinn (Indexierung mal außer acht gelassen)? Keine Gütertrennung vereinbart.
      Ist der Eintrag ins Grundbuch einer Schenkung zwischen den Ehepartner gleichzusetzen?

      Danke

      Wolfgang
    • RE: Haus aus Erbe finanziert, beide im Grundbuch

      Hallo, Wolfgang,


      Beim Zugewinn sind die Vermögen jedes einzelnen Ehepartners am Ende der Ehe (Endvermögen) und am Anfang der Ehe (Anfangsvermögen) getrennt voneinander festzustellen. Die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen ist der während der Ehe erzielte und nun auszugleichende Zugewinn.

      Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem die Scheidungsantragsschrift zugestellt wurde.
      Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung.

      Wichtige Ausnahme: Für Ehen die vor dem 03.10.90 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschlossen worden sind, ist Stichtag für das Anfangsvermögen der 03.10.90, denn erst von diesem Tage an begann für diese Eheleute der "bundesdeutsche" Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Für die Zeit vor dem 03.10.90 ist die in der DDR geltende "Errungenschaftsgemeinschaft" gesondert auseinander zu setzen.

      Für die beiden Stichtage sind alle positiven und negativen Vermögenswerte in einer Bilanz festzustellen.

      Alles was einer der Ehegatten während der Ehe geerbt oder von einem Dritten allein geschenkt bekommen hat, ist in sein Anfangsvermögen (!) aufzunehmen (sog. privilegierter Erwerb). Es ist nämlich anzunehmen, dass der Schenker oder Erblasser den Vermögensgegenstand nur dem einen Ehegatten allein zuwenden wollte. Die Erbschaft oder Schenkung kommt damit nur demjenigen allein zu Gute, der sie gemacht hat. Beispiel: Die Ehefrau erbt während der Ehe nach dem Tod ihrer Eltern 20.000 €. Hatte sie bei Beginn der Ehe kein sonstiges Vermögen, so besteht ihr Anfangsvermögen aus dieser Erbschaft und beträgt 20.000 €. Hat sie am Ende der Ehe ein Endvermögen von ebenfalls nur 20.000 € (oder gar weniger), so hat sie während der Ehe keinerlei Zugewinn erzielt. Der Ehemann profitiert nicht von der Erbschaft seiner Frau.
      Lange Zeit umstritten war, wie bei einer "Kombination" der beiden vorgenannten Möglichkeiten zu rechnen ist: Die Ehefrau geht mit 5.000,- € Schulden in die Ehe. Während der Ehe macht sie eine Erbschaft im Wert von 20.000 €. Heute besteht Einigkeit, dass nicht zu rechnen ist - 5.000 Schulden + 20.000 Erbschaft = 15.000 Anfangsvermögen. Vielmehr bleibt es dabei, dass das rechnerische Anfangsvermögen auch bei Schulden nicht weniger als "0" betragen kann, die Erbschaft fällt "voll" in das Anfangsvermögen, es beträgt auch in diesem Fall 20.000 € (0 + 20.000). Richtigerweise profitiert der Ehemann daher auch dann nicht von der Erbschaft seiner Frau, wenn diese am Anfang der Ehe Schulden hatte.
      Da durch den Zugewinnausgleich nur ein realer Wertzuwachs ausgeglichen werden soll, ist das Anfangsvermögen um den inflationsbedingten Kaufkraftschwund zu bereinigen. Hierzu zieht man die regelmäßig veröffentlichten "Tabellen zum Lebenshaltungskostenindex" (zu finden beispielsweise unter destatis.de) heran. Das Anfangsvermögen wird dann durch den Tabellenwert des Monats der Heirat dividiert. Dieses Ergebnis multipliziert man mit dem Tabellenwert für den Monat der Zustellung der Scheidungsantragschrift. Man spricht davon, dass das Anfangsvermögen indexiert wird. Dies ist naturgemäß umso bedeutender, je länger die Ehe gedauert hat.


      Wer vermögend in die Ehe geht (oder in der Ehe eine Erbschaft oder Schenkung macht), ist bei dem späteren Zugewinnausgleich durch sein höheres Anfangsvermögen im Vorteil. Es empfiehlt sich also, den Vermögensstand am Tage der Heirat genau zu dokumentieren.
      Ist einer der Eheleute bereits bei der Heirat Alleineigentümer eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung, so profitiert der andere im Zugewinnausgleich nur dann hiervon, wenn während der Ehe eine Wertsteigerung der Immobilie (bereinigt um den Kaufkraftschwund) eingetreten ist. Im übrigen ist der Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung im Anfangs- und Endvermögen zu berücksichtigen und ist dadurch "zugewinnneutral".
      Erwerben die Eheleute während der Ehe gemeinsam ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung, werden sie also Miteigentümer, so hat dies keine Auswirkung auf den Zugewinn, wenn bei beiden ein das Anfangsvermögen übersteigendes Endvermögen vorhanden ist. Der jeweilige hälftige Miteigentumsanteil ist bei beiden Endvermögen in gleicher Höhe zu berücksichtigen, er gleicht sich damit aus.

      Ich empfehle aber in jedem Fall eine ordentliche Bewertung der Immobilie (Verkehrswertgutachten), damit Klarheit über die Werte vorhanden ist.

      Gruss, Thomas Garthe aus Fürth
    • RE: Haus aus Erbe finanziert, beide im Grundbuch

      Hallo Thomas,

      danke erst mal für die äußerst ausführliche Antwort.
      Die Frage die sich mir bzw. eher meinem Freund stellt ist folgende:

      Haus(während der Ehe gebaut) : € 300.000.-
      davon 50%, da ja zu 50% im Grundbuch = € 150.000.- pro Partner

      Zugewinn des Ehemannes
      Endvermögen (Hausanteil) € 150.000.-
      ./. (privilegiertes) Anfangsvermögen: € 300.000.-
      = Zugewinn € -150.000.- = 0!

      Zugewinn der Ehefrau

      Endvermögen (Hausanteil) € 150.000.-
      ./. Anfangsvermögen € 0.-
      = Zugewinn € 150.000.-

      Dies bedeutet, wenn der Ehemann das durch Erbschaft bezahlte Haus behalten will, muss er seiner Ex € 75.000.- auszahlen.
      Wenn sie dem nicht zustimmt, kommt das Haus unter den Hammer.
      Ist dies, nur so mal grob ohne Index und sonstigen Kleinkram, richtig?

      Gruß

      Wolfgang
    • RE: Haus aus Erbe finanziert, beide im Grundbuch

      Hallo, Wolfgang,

      zu Deiner konkreten Frage werden sicher andere Fachleute sich mehr auskennen und Antworten hier im Forum liefern, als ich es tun kann.

      Mein Fachgebiet ist die Immobilienbewertung u.a. in Scheidungsverfahren etc. und stehe da gerne zur Verfügung.

      Schöne Grüße aus Fürth

      Thomas Garthe
    • RE: Haus aus Erbe finanziert, beide im Grundbuch

      hallo Vornamensvetter, kurz zum Zugewinnausgleich, das könnt Ihr ja mal durchrechnen. Wichtig: alle Vermögenswerte zusammen addieren, nicht einzeln berechnen.
      Zugewinn = Endvermögen (Stichtag normalerweise Tag der Zustellung Scheidungsantrag, kann aber auch schon vorher gemacht werden, einvernehmlich) minus Anfangsvermögen. Erbe + Schenkungen werden zum Anfangsvermögen gerechnet. Das wird bei beiden gemacht, wer mehr hat, muß dem anderen so viel abgeben, daß beide den selben Zugewinn erwirtschaftet haben. Besonderheit: Es gibt keine negativen Zahlen, wenn also eine/r Schulden hat, wird das trotzdem als „0“ gezählt.

      also wenn Haus Euer beider einziger Vermögenswert ist, dann ergibt sich:

      Anfangswert Mann: Wert Erbe am Tag des Erbes.
      Endwert Mann: Wert ½ Haus am Stichtag Endvermögen

      Anfangswert Frau: 0
      Endwert Frau: Wert ½ Haus am Stichtag Endvermögen

      wenn nun Wert Erbe + Wert Haus gleich ist, ergibt sich, Frau muß Mann Wert ¼ Haus als Ausgleich zahlen. Sind zu viele "Wenn's", mußt halt sie entsprechenden Zahlen eintragen und berechnen.
      Damit bleiben aber die Eigentumsverhältnisse am Haus unverändert.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Haus aus Erbe finanziert, beide im Grundbuch

      Hallo Wolfgang,

      vielen Dank für die Auskunft. Mir ging es eigentlich nur um den Spezialfall mit dem Haus und ob der Eintrag der Ehefrau ins Grundbuch somit einer Schenkung durch den Ehemann gleichzusetzen ist.

      "Glücklicherweise" handelt es sich nicht um meine Scheidung :], die war noch komplizierter X(, bin letztes Jahr nach fast 6 jährigem Hin und Her endlich geschieden worden. Der Zugewinn ist allerdings immer noch offen, wurde ausgegliedert.
      In meinem Fall noch schwieriger als der des Freundes, da bei uns das Haus von den Schwiegereltern mittels eines entgeldlichen Überlassungsvertrages übernommen und anschließend modernisiert wurde.
      Meine EX ist allerdings der Ansicht, dass die Überlassung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge geschehen ist. Es wurden damals monatliche Raten festgelegt und der Zeitraum der Zahlungen begrenzt. Die Gesamtsumme orientierte sich ebenfalls am Wert des Objektes.
      Trotzdem, der Richter eiert seit Jahren rum!.
      Aber das Verfahren werde ich auch noch überstehen :D

      Gruß

      Wolfgang Ende

      (Mitglied des ISUV)
    • RE: Haus aus Erbe finanziert, beide im Grundbuch

      moin, moin, "endew"

      Antwort: ja.

      Das kommt davon, wenn man mit eigenem Geld (Erbschaft) ein Haus baut und so dumm ist, den Ehegatten zu 50 % im Grundbuch eintragen zu lassen. Das war eine Schenkung, beruhigend ist nur, dass sie unter der Freigrenze der Schenkungssteuer liegt. Sonst hat man noch das Finanzamt am Hals.

      mit Bedauern verabschiedet sich
      cato42
    • RE: Haus aus Erbe finanziert, beide im Grundbuch

      lieber "endew",

      meinen Beitrag vom 31.08. möchte ich noch ergänzen:

      Vielleicht ist es einen Versuch wert? Die Schenkung kann u. U. rückgängig gemacht werden, weil "die Geschäftsgrundlage" entfallen ist. Man stelle sich die Frage: Hätte "Mann" die Person auch im Grundbuch eintragen lassen, wenn bereits zu jenem Zeitpunkt Scheidungsantrag gestellt gewesen wäre.

      Mit dem Advokaten drüber reden, rät
      cato42