Mutter-Kind-Kur: Infos und Vater-Umgang

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    • Mutter-Kind-Kur: Infos und Vater-Umgang

      Hallo an alle!

      Ich kann hier von einem *entsorgten* Vater eines KiGa-Kindes berichten, dem bei der Scheidung ein regelmaessiges Umgangsrecht (alle 2 WE + 1 Wochentag) eingeraeumt wurde. Zwecks Ferienregelung sollten sich die Eltern einvernehmlich verstaendigen (so stand*s nicht im Tenor, aber in der Begruendung der Entscheidung).

      Nun hat die KM angedeutet, mit dem Kind eine Mutter-Kind-Kur anzutreten, verweigert dem KV aber jede weitere Auskunft ueber diese Massnahme (z. B. wann und wo die Massnahme stattfindet). Der Krankenvers. hat die KM auch gleich bekanntgegeben, dass keinerlei Infos ueber Mutter und Kind an den KV auszugeben sei.

      - Hat der KV ein Anrecht auf Informationen ueber die von der Krankenvers. bewilligte Mutter-Kind-Kur (Termin, Dauer und Ort)? Gegenueber wem? Wie kann er notfalls dieses Recht einklagen?

      - Hat die KM bei der o. g. Umgangsregelung ein Recht darauf, den Umgang von Kind und KV fuer die Dauer der Mutter-Kind-Kur quasi *auszusetzen*? Wer ist fuer die Mehrkosten zustaendig, wenn der KV seiner Umgangspflicht dennoch nachkommen will und dazu (evtl. mehrmals) den Weg zum Kurort auf sich nimmt?

      - Wie sehen die Chancen aus, wenn dem KV moeglich waere, in der Zeit der bewilligten Mutter-(Kind-)Kur das gemeinsame Kind vollumfaenglich zu betreuuen, dass er das - gegen den zu vermuteten Widerstand der KM - realisieren koennte? Was muesste er dazu unternehmen?

      Fuer Eure Antworten schon mal herzlichen Dank!

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Hallo Andreas,
      wenn ich das so lese, könnte ich meinen du hast meine Probleme gerade dargestellt.
      Ich hatte genau das gleiche , auch mit Krankenversicherung durfte keine Auskunft geben usw.
      Eine Frage: heißt "entsorgter", das er kein GSR hat, oder soll es nur bedeuten, das er sich sorgen macht?
      Wenn er kein GSR hat, so glaube ich hat er nicht soviele Möglichkeiten, wenn doch , kann ich dir schreiben wie es bei mir abgelaufen ist.
      Ich warte aber erstmal auf deine Antwort, sonst nützt dir es vielleicht ja gar nichts.

      Gruß Asterix
    • RE: Mutter-Kind-Kur: Infos und Vater-Umgang

      hallo Andreas, über Anfang + Ende muß Mutter ihn schon informieren, wie soll er sonst wissen wann er das Kind nicht hat bzw. wieder hat.

      was hier – sehr oft – niemand wahrhaben will, was „Mutter – Kind - Kur“ bedeutet. Der Name besagt doch alles, auch daß es nicht unbedingt zum Kurerfolg beitragen muß wenn Vater am WE kommt.

      wenn das wirklich so ist, dann sollte man(n) vielleicht mal nachdenken ob man(n) nicht doch mal für die 4-6 Wochen (entspräche dann 2-3 Umgangs-WE) verzichten oder auch mal nachholen könnte.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Mutter-Kind-Kur: Infos und Vater-Umgang

      Hallo, Wolfgang!

      Du schreibst:
      was hier – sehr oft – niemand wahrhaben will, was „Mutter – Kind - Kur“ bedeutet.
      Was Du damit sagen willst, bleibt mir unklar. Fuer die Krankenkasse geht es ja nicht um einen von der *Solidargemeinschaft Krankenkasse bezahlten Urlaub fuer Mutter und Kind*, da ja folgende zwei Voraussetzungen vorliegen muessen:

      1) Die Mutter (bzw. der Vater bei der Vater-Kind-Kur) hat medizinisch eine Kur noetig.

      2a) Das Kind hat ebenfalls eine Kur noetig, die sich in der selben Kurklinik durchfuehren laesst (medizinische Indikation), oder
      2b) das Kind muss mit, weil es zuhause keine adaequate Kinderbetreuung gibt oder die Trennung vom Elternteil, das in Kur ist, nicht verkraftet (sog. psycho-soziale Indikation).

      über Anfang + Ende muß Mutter ihn schon informieren
      Und wie bringt er die KM dazu, diese Infos mitzuteilen? ?(


      dann sollte man(n) vielleicht mal nachdenken ob man(n) nicht doch mal ... verzichten ... könnte.
      Das ist klar, die o. g. Frage bezog sich ja erstmal auf den rechtlichen Rahmen, insofern es eine gerichtliche Regelung zum (regelmaessigen) Umgang gibt und die Auflage besteht, sich fuer den ausserregelmaessigen Umgang ins Einvernehmen zu setzen. Dahingehend lag das Frageinteresse. :rolleyes:

      Hallo, Asterix!

      Du schreibst:
      Wenn er kein GSR hat, so glaube ich hat er nicht soviele Möglichkeiten, wenn doch , kann ich dir schreiben wie es bei mir abgelaufen ist.
      Da hier auch Leute mitlesen, die nicht exakt in die Fallbeispiele passen, sind Deine Erfahrungen sicherlich interessant genug, dass Du sie auch hier einbringen kannst (auch wenn *entsorgt* in diesem Beispiel bedeutet, dass das ASR bei der Mutter liegt).

      Gruss, Andreas
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      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Mutter-Kind-Kur: Infos und Vater-Umgang

      Hallo, swchen! (wie wird das wohl ausgesprochen ;)

      Du schreibst:
      im vom gericht angeordneten übergabetagebuch
      Was ist denn das? Wer schreibt da was rein?

      vielleicht erfährt er in einem monat dann endlich mal, an was seine kinder erkrankt sind.
      Vielleicht akuter Vaterentzug? ;)

      Nein, mich stoert zunehmend, dass die FamG den Eltern zurecht das Wohlverhaltensprinzip ins Stammbuch schreiben (und sie zu einvernehmlichen Loesungen bewegen wollen), sich aber gleichzeitig nicht trauen (oder was auch immer), Handlungen deutlich zu brandmarken und zu sanktionieren, die dem Wohlverhaltensprinzip entgegenlaufen.

      Und dies gilt auch in dem von mir hier geschilderten Fall, wenn die KM nicht nur meint, eigenmaechtig in das Umgangsrecht von Kind und KV eingreifen zu koennen, sondern den KV noch nicht einmal darueber informiert, wann der Kuraufenthalt beginnen soll. Solange aber unsere FamG solche wohlverhaltenswidrige Handlungen sanktionslos zulassen (oder wie in Deinem Fall auch noch nachtraeglich mit dem Obsiegen vor Gericht *belohnen*), solange praegt diese Rechtsprechung auch die elterliche Konfliktkultur - und zwar in einem m. E. bedenklich fuer die Kinder nachteiligen Masze.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Also, kommen wir mal zur Ausgangsfrage zurück! Natürlich hat Dad einen Anspruch auf Kenntnis über den Aufenthaltsort von Mutter und Kind während der 3 Wochen. Aber mehr: wohl eher nicht, ich meine, kein Besuchsrecht in diesen 3 Wochen. Dann aber wieder den Anspruch auf Auskunft über den Gesundheitszustand von dem Kind. Den nicht gegen die Krankenkasse, sondern gegn die Mutter.

      evra
    • RE: die kurklinik verweigert auskunft?

      hallo swchen, wer war denn diese "Dame in der Klinik", welche Stellung hat die dort ?

      Weder Klinik(personal) noch Mutter können sich nicht so einfach, grundlos über einen Gerichtsbeschluß hinweg setzen.
      Wenn doch sofort - über RA - Richter informieren, Zwangsgeld beantragen.

      bei "GSR" darf kein Arzt das Gespräch, med. Auskunft, über die Kinder verweigern.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: die kurklinik verweigert auskunft?

      Also, ist doch ganz einfach: Einschreiben/Rückschein. Frist setzten, in der umfassende Auskunft gegeben wird , Ablichtung des Sorgerechtsbeschlusses beifügen. Gleichzeitig erklären, dass man eine Auskunft nur dann als erteilt ansieht, wenn sie vollständig ist, d.h., von Fachkollegen vor Ort auch überprüfbar ist. Gerichtliche Schritte bis hin zu Zwangsgeld und Presse androhen.

      Funktioniert fast immer!

      evra