Ein Neuer braucht Hilfe

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    • Ein Neuer braucht Hilfe

      Hallo ISUVler,
      ich bin neu hier und brauche eure Hilfe.

      Also, ich bin Vater eines 21-monatigen Kindes, dass in Deutschland zusammen mit meiner Nochehefrau lebt. Ich darf ihn jetzt auch wieder alle 2 Wochen sehen, nach dem ich Umgang eingeklagt habe.
      Ich selbst bin Physiker und arbeite seit Ende letzten Jahres in einem Konzern in Frankreich.
      Das nächste Verfahren, das nun ansteht ist die Unterhaltsklage meiner Nochehefreu. Sie will 1042 Euro Trennungsunterhalt und 242 Euro Kindesunterhalt.

      Nun zu meinen Fakten.
      Ich verdiene 12 x 3245 Euro und einen Bonus, der dieses Jahr 1000 Euro brachte.

      Ich habe aber auch noch einige Belastungen zu tragen:
      - Ich zahle derzeit 199 Euro KU. den Titel bringe ich zur Verhandlung mit.
      - Ich lebe und arbeite in Frankreich. Daher sind in dem Betrag noch die Steuern enthalten.
      Die Steuern habe ich von hiesigen Finanzamt vorberechnen lassen. Sie kamen auf eine Steuelast von 6100 jährlich, also 508 Euro monatlich.
      Französischsprachige Auskunft des Steueramtes liegt dem Richter vor.

      - Ich muss Wohnsteuer zahlen. 675 Euro im Jahr bzw. 56,25 euro im Monat. Französischsprachige Auskunft des Steueramtes liegt dem Richter vor.

      - Während der Ehe nahmen wir Kredite (7Jahre, 3% Zins) bei meinen Eltern auf, da wir häufig umgezoegen sind, gut gelebt haben... Dafür habe ich Verträge und diese dem Richter vorgelegt. Monatlich zahle ich 604 Euro.

      - Der Dispokredit meines Bankkontos war schon vor der trennung völlig überzogen. Die Bank hat mir vorgeschlagen, 100 Euro pro Monat abzuzahlen.

      - Ich bezahle einen Kredit für mein Motorrad (mein einziges Fahrzeug). 220 Euro / Monat. Kreditvertrag liegt dem Richter vor.

      - Ich bezahle nicht mehr den Kredit für den Wagen meiner Frau, da ich es nicht mehr kann. Das ganze wird auf eine Pfändung hinauslaufen. Interessant dürfte dabei der negative Schufaeintrag sein, der mir Umschichtungen erschweren könnte. Kreditvertrag liegt dem Richter vor.

      - ich besuche meinen Sohn alle 14 Tage, also 25 Mal im Jahr. Die Distanz beträgt 550km. Macht mit Hin- und Rückfahrt 27500km und bei 24 Cent / km jährliche Kosten von 6600 Euro, also 550 Euro pro Monat.
      Dies haben ich dem Richter nicht vorgerechnet, allerdings hat er den Umgang schriftlich und aus dem letzten Urteil.

      - Ich unterhalte ein Arbeitszimmer (in FRANKREICH für meinen FRANZÖSISCHEN Arbeitgeber). Die Kosten des Arbeitszimmers habe ich abgeschätzt, aber nicht alle Nebenkosten belegt, da ich sie teilweise nicht kenne, komme aber auf 170 Euro. Mein Arbeitgeber hat deutschsprachig belegt, dass es das Arbeitszimmer gibt und dass ich dieses für meine Arbeit benötige. Liegt dem Richter vor.

      - Das Leben in Frankreich ist teurer. Laut statistischem Bundesamt 13,3%. Auch das habe ich dem Richter gegeben.

      Da ich das wirklich zahlen muss, rechne ich das mal kurz zusammen.
      3245 - (199+508+56+604+100+220+550+170)= 838 Euro
      Das ist nicht wieklich viel für 60 Stunden die Woche.

      Was mich jetzt aber stutzig macht, ist, dass der Richter nur eine Übersetzung des Lohnscheines will, nicht aber die Steuersachen. Auch verlegt er keine Belege für z.B. das Arbeitszimmer.

      Ich befürchte, dass einige Sachen geköpft werden.
      So. Z.B. meine Fahrtkosten. Normalerweise ist das mein Bier und beachtet man die nicht, bin ich kein Selbstbehaltler.
      Ich bin es aber dann doch, wenn man sie einbezieht. Nun hat der BGH im März ein Urteil gefällt, wonach ein Selbstbehaltler den Selbstbehalt um die Umgangskosten erhöhen kann. Ist das bei mir anwendbar? Gibt es irgendwelche Urteile zu hohen Umgangskosten, wenn man nicht nur den Selbstbehalt hat?

      Oder meine Wohnsteuer. Ich mache mir wirklich Sorgen, da ich meinen Sohn noch besuchen können will und auch einige Verfahren bezahlen werden muss. Für den Umgang muss ich diesen Monat noch mal 800 drauflegen, weil ich den Umgang mit einem Vergleich erstritten habe. Dann wurde ich noch wegen Vergewaltigung angezeigt und der Anwalt will auch irgendwann Geld sehen und schließlich die Unterhaltsklage, ggf. Nachzahlungen, ...

      Welche Ratschläge könnt ihr mir geben? Was kann ich noch dem Richter geben? Womit sollte ich rechnen?

      Danke
      Michael
    • RE: Ein Neuer braucht Hilfe

      Bonjour Michael !

      Da vermutlich, zumindest ich nicht, sich keiner mit dem französischem Steuerrecht auskennt, wofür auch das deutsche ist kompliziert genug,
      wäre es hilfreich zu wissen, was Du "de facto" Netto nach Ansatz der o.a. berufsbedingten genannten Unkosten (z.B. Arbeitszimmer) im Monatsmittel zur Verfügung hast.

      Der genannte Titel für KU über 199€ , für welches Kind ?

      Wird das Motorrrad (Kredit 220€/mtl.) dazu benutzt um zur Arbeit zu gelangen, wie weit ist denn der Weg zur Arbeit ?

      Wer ist denn nun von wem weggezogen, Du von Kind & Frau, oder Frau & Kind von Dir ?

      ou revoir
      de Schäng

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Ein Neuer braucht Hilfe

      das mit dem motorrad ist in jedem fall egal, wenn fahrtkosten geltend gemacht werden können keine weiteren kosten für ein fahrzeug abgezogen werden (sind in fahrtkosten enthalten).

      auslandseinkünfte sind natürlich schwierig. mein rat: wenn du der meinung bist das der richter zu deinen ungunsten entscheidet und eklatante fehler macht (zb was die steuern angeht), lass dich ja nicht auf einen vergleich ein. denn nur gegen ein urteil kannst du in berufung gehen.
    • Hallo Schäng und Uwe,

      @Schäng
      mein Netto berechnet sich wie folgt:
      Einkommen (3245 Euro) - Lohnsteuer (508 Euro) = 2737 Euro

      Dann kommen noch die Berufsbedingten Kosten:
      - Motorrad 220 Euro
      - Arbeitsweg 4 km (20 Tage also 160km / Monat * 0,24 Euro) = 38,4 Euro
      - Arbeitszimmer 170 Euro

      macht zusammen 428 Euro, daher bleiben 2737-428 Euro = 2308 Euro übrig.

      Der genannte Titel ist für unseren Sohn. Dass der zu niedrig ist, weiss ich. Er dient auch mehr der Reduzierung des Streitwertes.

      Der Weg zur Arbeit beträgt 4km. Allerdings kann ich keinen ÖPNV benutzen. Aus einem einfachen Grund: Es gibt keinen ÖPNV hier.

      Wer von wem weggezogen? Das ist gar nicht so einfach. Bei uns in der Ehe hat es gekrieselt. Dann bekam ich das Angebot und schon lange vor meinen Umzug hier hin, zog meine Frau aus der ehelichen Wohnung in Deutschland (HH) aus.
      Ich habe aber alles versucht und so kam sie dann noch mal hier hin. Hier blieb sie aber nur 3 Wochen und ist dann wieder zurück in die Stadt, in der wir geboren sind (NRW).

      @Uwe
      Das Motorrad, könnte ich meines Wissens nach, nie absetzen, wegen des Umgangs. Aber es ist ein Vertrag aus der Ehe und ich benutze es ja 'hauptsächlich', um zur Arbeit zu kommen.

      Danke ihr beiden,
      Michael
    • Hallo wasserträger,

      wie Uwe_F schon schreibt, Du kannst nicht Motorrad und Fahrtkosten ansetzen. Mit der Kilometerpauschale ist die Anschaffung, sowie Unterhaltung abgegolten.
      Wird in Frankreich denn ein Arbeitszimmer nicht steuerlich berücksichtigt ? Wenn doch, können auch diese 170€ nicht angesetzt werden.

      Wenn der Titel zum KU Deiner Meinung nach zu niedrig ist, verstehe ich Deine Philosophie nicht, den Streitwert niediger zu setzen, hier wäre eine höhere Ansetzung eher nachvollziehbar.

      Inwieweit die Kosten für den Umgang des Kindes in dieser Höhe angesetzt werden können, wird wohl das Gericht als Einzelfall entscheiden.

      Die ehelichen Verbindlichkeiten (Kredite) sollten bei der Berechnung des EU abzugsfähig sein.

      Die voreheliche Disposition allerdings nicht, dass ist nunmal nicht eheprägend.

      Auch ich nehme an, dass der entscheidende Richter hier einiges "köpft" m.E. zu Recht.

      Ich möchte es mal so ausdrücken: Netter Versuchsaufbau, mit vermutlich nicht erhofftem Ausgang.

      Gruß de Schäng

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Ein Neuer braucht Hilfe

      hallo Michael, das Hauptproblem dürften die vielen Schulden sein. Die wirst Du wohl ziemlich strecken müssen. also weniger dafür länger abbezahlen. Und natürlich jetzt Deinen Lebensstil den Gegebenheiten anpassen.

      zu Deinen "Berufsbedingten Kosten":
      - Motorrad 220 Euro
      - Arbeitsweg 4 km (20 Tage also 160km / Monat * 0,24 Euro) = 38,4 Euro

      also beides geht nicht. i.d.R. sind in der km - Pauschale alle Kosten abgedeckt.

      - Arbeitszimmer 170 Euro

      mußt Du das zwingend haben ? Also fordert das Arbeitgeber ? Ist das eine Voraussetzung für die Arbeit, die Gehaltshöhe ? nur dann wird das anerkannt werden.

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    • Hallo Wolfgang und Schäng,
      die hohen Ausgaben während der Ehe waren ein Sysmptom, das etwas nicht stimmt. Gut ich stehe jetzt davor und muss das bewältigen.

      Aber ich habe nach der Trennung wirklich alles gekappt, was zu kappen geht. Was ürig geblieben ist, seht ihr.

      Glaubt mir, dass ich mir eine luxuriösere Art vorstellen könnte, als mit dem Mopped nach Deutschland zu fahren. Ich bin selbst noch im Winter rüber gefahren, als die Eifel zugeschneit war. Der Kurze hat Priorität 1.

      Auch habe ich Null Investitionen gemacht. Mein Kompletter Haushalt ist von meiner Familie zusammengeschnorrt.

      Ich esse nur noch in der Firma, weil es da subventioniert ist und auch nur noch ein mal am Tag.

      Meine Kleidung, die für meinen Job wichtig ist, stammt aus der Ehezeit. Irgenwann werde ich aber auch mal neue kaufen müssen.

      Rausgegangen bin ich noch nie, seit dem ich hier bin.

      Einkaufen war ich, schätzungsweise 6 mal. Der Rest kommt von Muttern. Ich habe nicht mal eine Waschmaschine - macht auch Muttern.

      Ich merke also gerade, dass ich minimal wenig ausgebe, meine Reserven aufbrauche und ich weiss nicht mehr, wo ich sparen kann.

      Was meinen Heimarbeitsplatz angeht. Ich bin Projektmanager für Entwicklung. Und da arbeite ich weltweit. Nun interessiert es die Afrikaner, Russen oder Asiaten so gar nicht, welche Tageszeit ich habe, wenn sie ein Problem haben. Wenn die Hilfe brauchen, dann nicht irgendwann, sondern sofort.
      Und in Frankreich ist das ein bischen anders. Die Firma bezahlt mich recht gut und erwartet von mir einen guten Dienst. Wie, ist meine Sache. Nur wenn ich nicht zu Hause hätte arbeiten können, hätte ich die Probezeit wohl nicht überstanden. Und auch in Zukunft dürfte ich wohl ein wenig Gegenwind haben, wenn ich das abblase. Ja, ich weiss, ich kann ja auch den ganzen Tag in der Firma bleiben und nur zum schlafen nach Hause.

      Voreheliche und nacheheliche Kredite gibt es übrigens nicht. Nur eheliche. Und da ist auch nix übrig, was sich versilbern lässt und nicht im Haushalt des Kindes ist.

      Und mir ist schon klar, dass bei den Krediten gestreckt wird, obwohl die Maximallaufzeit haben.

      Und bei der ganzen Sache geht es nur um EU. KU ist indiskutabel. Wird und wurde gezahlt.

      Das dumme ist jetzt nur: schneiden die mir jetzt noch mehr weg, dann kann ich nur noch an einer Stelle sparen. Beim Umgang. Wenn ich Glück habe, kann ich unseren Sohn dann noch jeden Monat sehen. Macht dann 84 Stunden im Jahr, weil ich jetzt 3,5 stundigen Umgang an 2 Wochenendtagen erstreiten konnte. Ob der mich noch kennt, wenn er 3 ist?

      Ich kann dann eigentlich nur einpacken und die Afrikaner, Russen, Asiaten oder Südamerikaner fragen, ob die nicht einen vor Ort gebrauchen können. Das wäre easy going. Will ich aber nicht. Wegen des Kurzen.

      Also Schäng, erzähl mir nix von Luxusleben und Experiment, sondern hilf mir, wenn Du eine Idee hast oder sage mir, wo Du an meiner Stelle sparen würdest.

      Dann noch zu den Fragen:
      Das Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbar, ganauso wie EU, TU, Umgang...
      Den Kredit zum Motorrad sehe ich als Kredit aus der Ehe an. Ich kann das Motorrad nicht verkaufen, da ich sonst ja nicht zur Abrit kann. Das Ding läuft eh bald aus. Und zumindest sind danach die Fahrtkosten zur Arbeit absetzbar. Die interessieren hier nämlich auch keinen von der Steuer. Man kann halt umziehen, wenn zu teuer.
      Dann zu dem Streitwert / KU. Ich weiss nicht wirklich, wie viel KU ich zahlen muss. Mein RA meint 199, ihrer meint 242. Also habe ich auf 199 titeln lassen, was den Vorteil hat, dass im schlimmsten Fall für den Streitwert (242-199)*12 = 43*12 = 516 Euro beim KU-Streit anfallen, statt 242*12 =
      2904 Euro.

      Was ich jetzt bisher mitnehmen kann, ist, dass ich auf keinen Fall einen Vergleich eingehen sollte, wenn ich dabei hohen EU zahlen muss.

      Danke,
      Michael

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wasserträger ()

    • Hallo Forum,
      2 Jahre nach meinem letzten Beitrag melde ich mich zurück.

      Heute war nämlich OLG-Verhandlung (die 2.)

      Ich habe meine Position verbessern können:
      - ich habe ein weiteres Kind und erwarte ein drittes (meine LG wird natürlich nicht beim Unterhalt berücksichtigt)
      - Ich habe einen neuen Job
      - Ich verdiene mehr als je zuvor (Die Berechnung des Unterhalts stützt sich aber fiktiv auf mein Gehalt beim letzten Arbeitgeber im Ausland, weil ich dort weniger 'absetzen' konnte, obwohl ich höhere Kosten hatte)
      - Ich habe die Schulden alleine fest gänzlich bezahlt (trotz Unterhaltsrecht)
      - Auch den Hausstand (incl Auto) habe ich wieder aufgebaut
      - Ich studiere nebenbei und kann darauf hoffen, dass der nächste Karrieresprung dann nicht mehr ehebedingt ist.

      Und ich werde unter 200€ TU zahlen müssen. Aus den letzten 2,5 Jahren entstehen mir unter 9000€ Nachzahlungen, da ich kein TU zahlte.

      Das ganze ist natürlich nicht ohne Probleme zu haben.

      Ich bin aber froh, dass ich mich diesen 'Problemen' gestellt habe.

      Gruß,
      Michael
    • RE: Update

      Ach ja. Mit das wichtigste habe ich vergessen (Wohl weil ich im Unterhaltsbereich bin).

      Ich bin einige Male 550km mit dem Mopped durch den Schnee gefahren oder 2x auch über 25 Stunden gereist um ein Ziel zu erreichen: um 8:30 Uhr bei Sohni vor der Tür stehen.

      Manchmal musste ich noch spät arbeiten und bin direkt von der Arbeit los, die Nacht durchgefahren. Zu spät gekommen bin ich nie.

      Und wenn ich nicht wusste, ob das Spritgeld reicht, bin ich halt sehr langsam gefahren. Aber ich war immer da.

      Meine Ex-Frau hat vieles versucht. Aber ihr ist nicht gelungen unser Band zu trennen, ganz im Gegenteil.

      Das ist übrigens der wichtigste Rat an die Mitstreiter: lasst eure Kinder nicht hängen; egal was passiert.

      Gruß,
      Michael