Hallo ISUVler,
ich bin neu hier und brauche eure Hilfe.
Also, ich bin Vater eines 21-monatigen Kindes, dass in Deutschland zusammen mit meiner Nochehefrau lebt. Ich darf ihn jetzt auch wieder alle 2 Wochen sehen, nach dem ich Umgang eingeklagt habe.
Ich selbst bin Physiker und arbeite seit Ende letzten Jahres in einem Konzern in Frankreich.
Das nächste Verfahren, das nun ansteht ist die Unterhaltsklage meiner Nochehefreu. Sie will 1042 Euro Trennungsunterhalt und 242 Euro Kindesunterhalt.
Nun zu meinen Fakten.
Ich verdiene 12 x 3245 Euro und einen Bonus, der dieses Jahr 1000 Euro brachte.
Ich habe aber auch noch einige Belastungen zu tragen:
- Ich zahle derzeit 199 Euro KU. den Titel bringe ich zur Verhandlung mit.
- Ich lebe und arbeite in Frankreich. Daher sind in dem Betrag noch die Steuern enthalten.
Die Steuern habe ich von hiesigen Finanzamt vorberechnen lassen. Sie kamen auf eine Steuelast von 6100 jährlich, also 508 Euro monatlich.
Französischsprachige Auskunft des Steueramtes liegt dem Richter vor.
- Ich muss Wohnsteuer zahlen. 675 Euro im Jahr bzw. 56,25 euro im Monat. Französischsprachige Auskunft des Steueramtes liegt dem Richter vor.
- Während der Ehe nahmen wir Kredite (7Jahre, 3% Zins) bei meinen Eltern auf, da wir häufig umgezoegen sind, gut gelebt haben... Dafür habe ich Verträge und diese dem Richter vorgelegt. Monatlich zahle ich 604 Euro.
- Der Dispokredit meines Bankkontos war schon vor der trennung völlig überzogen. Die Bank hat mir vorgeschlagen, 100 Euro pro Monat abzuzahlen.
- Ich bezahle einen Kredit für mein Motorrad (mein einziges Fahrzeug). 220 Euro / Monat. Kreditvertrag liegt dem Richter vor.
- Ich bezahle nicht mehr den Kredit für den Wagen meiner Frau, da ich es nicht mehr kann. Das ganze wird auf eine Pfändung hinauslaufen. Interessant dürfte dabei der negative Schufaeintrag sein, der mir Umschichtungen erschweren könnte. Kreditvertrag liegt dem Richter vor.
- ich besuche meinen Sohn alle 14 Tage, also 25 Mal im Jahr. Die Distanz beträgt 550km. Macht mit Hin- und Rückfahrt 27500km und bei 24 Cent / km jährliche Kosten von 6600 Euro, also 550 Euro pro Monat.
Dies haben ich dem Richter nicht vorgerechnet, allerdings hat er den Umgang schriftlich und aus dem letzten Urteil.
- Ich unterhalte ein Arbeitszimmer (in FRANKREICH für meinen FRANZÖSISCHEN Arbeitgeber). Die Kosten des Arbeitszimmers habe ich abgeschätzt, aber nicht alle Nebenkosten belegt, da ich sie teilweise nicht kenne, komme aber auf 170 Euro. Mein Arbeitgeber hat deutschsprachig belegt, dass es das Arbeitszimmer gibt und dass ich dieses für meine Arbeit benötige. Liegt dem Richter vor.
- Das Leben in Frankreich ist teurer. Laut statistischem Bundesamt 13,3%. Auch das habe ich dem Richter gegeben.
Da ich das wirklich zahlen muss, rechne ich das mal kurz zusammen.
3245 - (199+508+56+604+100+220+550+170)= 838 Euro
Das ist nicht wieklich viel für 60 Stunden die Woche.
Was mich jetzt aber stutzig macht, ist, dass der Richter nur eine Übersetzung des Lohnscheines will, nicht aber die Steuersachen. Auch verlegt er keine Belege für z.B. das Arbeitszimmer.
Ich befürchte, dass einige Sachen geköpft werden.
So. Z.B. meine Fahrtkosten. Normalerweise ist das mein Bier und beachtet man die nicht, bin ich kein Selbstbehaltler.
Ich bin es aber dann doch, wenn man sie einbezieht. Nun hat der BGH im März ein Urteil gefällt, wonach ein Selbstbehaltler den Selbstbehalt um die Umgangskosten erhöhen kann. Ist das bei mir anwendbar? Gibt es irgendwelche Urteile zu hohen Umgangskosten, wenn man nicht nur den Selbstbehalt hat?
Oder meine Wohnsteuer. Ich mache mir wirklich Sorgen, da ich meinen Sohn noch besuchen können will und auch einige Verfahren bezahlen werden muss. Für den Umgang muss ich diesen Monat noch mal 800 drauflegen, weil ich den Umgang mit einem Vergleich erstritten habe. Dann wurde ich noch wegen Vergewaltigung angezeigt und der Anwalt will auch irgendwann Geld sehen und schließlich die Unterhaltsklage, ggf. Nachzahlungen, ...
Welche Ratschläge könnt ihr mir geben? Was kann ich noch dem Richter geben? Womit sollte ich rechnen?
Danke
Michael
ich bin neu hier und brauche eure Hilfe.
Also, ich bin Vater eines 21-monatigen Kindes, dass in Deutschland zusammen mit meiner Nochehefrau lebt. Ich darf ihn jetzt auch wieder alle 2 Wochen sehen, nach dem ich Umgang eingeklagt habe.
Ich selbst bin Physiker und arbeite seit Ende letzten Jahres in einem Konzern in Frankreich.
Das nächste Verfahren, das nun ansteht ist die Unterhaltsklage meiner Nochehefreu. Sie will 1042 Euro Trennungsunterhalt und 242 Euro Kindesunterhalt.
Nun zu meinen Fakten.
Ich verdiene 12 x 3245 Euro und einen Bonus, der dieses Jahr 1000 Euro brachte.
Ich habe aber auch noch einige Belastungen zu tragen:
- Ich zahle derzeit 199 Euro KU. den Titel bringe ich zur Verhandlung mit.
- Ich lebe und arbeite in Frankreich. Daher sind in dem Betrag noch die Steuern enthalten.
Die Steuern habe ich von hiesigen Finanzamt vorberechnen lassen. Sie kamen auf eine Steuelast von 6100 jährlich, also 508 Euro monatlich.
Französischsprachige Auskunft des Steueramtes liegt dem Richter vor.
- Ich muss Wohnsteuer zahlen. 675 Euro im Jahr bzw. 56,25 euro im Monat. Französischsprachige Auskunft des Steueramtes liegt dem Richter vor.
- Während der Ehe nahmen wir Kredite (7Jahre, 3% Zins) bei meinen Eltern auf, da wir häufig umgezoegen sind, gut gelebt haben... Dafür habe ich Verträge und diese dem Richter vorgelegt. Monatlich zahle ich 604 Euro.
- Der Dispokredit meines Bankkontos war schon vor der trennung völlig überzogen. Die Bank hat mir vorgeschlagen, 100 Euro pro Monat abzuzahlen.
- Ich bezahle einen Kredit für mein Motorrad (mein einziges Fahrzeug). 220 Euro / Monat. Kreditvertrag liegt dem Richter vor.
- Ich bezahle nicht mehr den Kredit für den Wagen meiner Frau, da ich es nicht mehr kann. Das ganze wird auf eine Pfändung hinauslaufen. Interessant dürfte dabei der negative Schufaeintrag sein, der mir Umschichtungen erschweren könnte. Kreditvertrag liegt dem Richter vor.
- ich besuche meinen Sohn alle 14 Tage, also 25 Mal im Jahr. Die Distanz beträgt 550km. Macht mit Hin- und Rückfahrt 27500km und bei 24 Cent / km jährliche Kosten von 6600 Euro, also 550 Euro pro Monat.
Dies haben ich dem Richter nicht vorgerechnet, allerdings hat er den Umgang schriftlich und aus dem letzten Urteil.
- Ich unterhalte ein Arbeitszimmer (in FRANKREICH für meinen FRANZÖSISCHEN Arbeitgeber). Die Kosten des Arbeitszimmers habe ich abgeschätzt, aber nicht alle Nebenkosten belegt, da ich sie teilweise nicht kenne, komme aber auf 170 Euro. Mein Arbeitgeber hat deutschsprachig belegt, dass es das Arbeitszimmer gibt und dass ich dieses für meine Arbeit benötige. Liegt dem Richter vor.
- Das Leben in Frankreich ist teurer. Laut statistischem Bundesamt 13,3%. Auch das habe ich dem Richter gegeben.
Da ich das wirklich zahlen muss, rechne ich das mal kurz zusammen.
3245 - (199+508+56+604+100+220+550+170)= 838 Euro
Das ist nicht wieklich viel für 60 Stunden die Woche.
Was mich jetzt aber stutzig macht, ist, dass der Richter nur eine Übersetzung des Lohnscheines will, nicht aber die Steuersachen. Auch verlegt er keine Belege für z.B. das Arbeitszimmer.
Ich befürchte, dass einige Sachen geköpft werden.
So. Z.B. meine Fahrtkosten. Normalerweise ist das mein Bier und beachtet man die nicht, bin ich kein Selbstbehaltler.
Ich bin es aber dann doch, wenn man sie einbezieht. Nun hat der BGH im März ein Urteil gefällt, wonach ein Selbstbehaltler den Selbstbehalt um die Umgangskosten erhöhen kann. Ist das bei mir anwendbar? Gibt es irgendwelche Urteile zu hohen Umgangskosten, wenn man nicht nur den Selbstbehalt hat?
Oder meine Wohnsteuer. Ich mache mir wirklich Sorgen, da ich meinen Sohn noch besuchen können will und auch einige Verfahren bezahlen werden muss. Für den Umgang muss ich diesen Monat noch mal 800 drauflegen, weil ich den Umgang mit einem Vergleich erstritten habe. Dann wurde ich noch wegen Vergewaltigung angezeigt und der Anwalt will auch irgendwann Geld sehen und schließlich die Unterhaltsklage, ggf. Nachzahlungen, ...
Welche Ratschläge könnt ihr mir geben? Was kann ich noch dem Richter geben? Womit sollte ich rechnen?
Danke
Michael