Kann ich beim Thema Zugewinn Einspruch einlegen

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    • Kann ich beim Thema Zugewinn Einspruch einlegen

      Bin nach fast 30 Jahren Ehe geschieden,habe aber das Gefühl,daß der Zugewinnausgleich nicht richtig berechnet wurde,zu Gunsten meines
      Mannes.
      Bin seit einem halben Jahr geschieden.
      Kann in Bezug des Zugewinns Einspruch einlegen.
      Über einen Rat oder Antwort würde ich mich Freuen.
      LB Luna
    • RE: Kann ich beim Thema Zugewinn Einspruch einlegen

      Hallo Luna,

      gegen ein erstinstanzliches Urteil beim Zugewinn kann Berufung eingelegt werden. Allerdings muss das Rechtsmittel spätestens einen Monat nach Zustellung eingelegt werden. Wenn im Scheidungsurteil bereits vor Monaten über den Zugewinn mit entschieden wurde (Verbundverfahren), ist die Frist verstrichen.
    • Original von Luna
      Was ist ein Verbundverfahren??

      Das Scheidungsverbundverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben in § 623 ZPO. Es wird zusammen über die Scheidung und die Folgesachen (Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, evtl. auch Sorge und Umgang) entschieden. Steht dann alles im Scheidungsurteil. Auf Antrag können Folgesachen unter bestimmten Voraussetzungen vom Verbund abgetrennt werden, dann wird einzeln (später) darüber entschieden.
    • RE: Kann ich beim Thema Zugewinn Einspruch einlegen

      hallo Luna , mit Gefühlen kommt man bei Gericht nicht weit. Da müßtest Du schon klare Beweise bringen.

      i.d.R. ist die Einspruchsfrist 1 Monat ab Zustellung Urteil, dann ist Urteil rechtskräftig.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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