Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

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    • Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Hallo zusammen,

      vor fast genau 1 Monat hatten wir vor, die Ex mit einer Abfindung
      Summe x zu "ködern". Nach diesem persönlichen Treffen zwischen
      den beiden Parteien kam dann heraus, das die Ex einer monatl. Zahlung in Höhe von 400 Euro -lebenslang- bis zur Rente (!), eher zugeneigt wäre. ?(

      Gleichwohl würden dann auf alle anderen Ansprüche verzichtet, soll heissen:
      Zugewinn = absolut geringe Summe, das wäre kein Thema.
      Aufstockungsunterhalt = der hat es leider in sich, da nun auch noch der Wohnwertvorteil mit ausgenutzt wird und dann würde sich die monatl. Summe auf ca. 700-800 Euro belaufen, lt. Berechnungen unseres RA.

      Die Ex bekommt weiterhin PKH. Es wird ihr das fiktive Meistergehalt einer Friseurin angerechnet, obwohl sie keiner Ganztagsstelle, sondern nur 3 ganze Tage wöchentl. und einen Minijob von 400 Euro nachgeht.

      Das Kind lebt wohlgemerkt bei uns.

      Ich versuche diese Mail nur auf die nackten Fakten zu reduzieren, aber so langsam wird das Nervenkostüm immer dünner.

      Sollte sich mein LG beruflich aus gesundheitlichen Gründen (die bereits schon schwerwiegende Auswirkungen in der Vergangenheit hatten)
      verändern wollen, so wird auch dies ihm negativ angelastet und er darf weiterhin den Unterhalt bezogen auf sein "altes" Gehalt bezahlen.
      Info unseres RA, was uns aber schon bekannt war.

      Nun noch mal zu meinem Anliegen!

      Wir stellen uns nach wie vor die Frage, eine einmalige Abfindung - die wir auch nicht mal eben so aus dem Ärmel schütteln können, sprich ein
      finanz. Spagat auch hier. ODER - jeden Monat "nur" 400 Euro, bis einer von beiden in die (Früh)Rente geht, das wäre dann in ca. 20 Jahren,
      wenn mein LG ist der Ältere von beiden.

      Man kann es drehen und wenden, irgendwo ist immer ein Haken dran und man kommt zu keiner Lösung.
      Welche Variante ist die (scheinbar) bessere?
      Welche wichtigen Eckpfosten müssen „wo und wie“ eingeschlagen werden?

      Wir sind mittlerweile soweit, dass wir hier einen Betrag anbieten, der sicher aus heutiger finanzl. Sicht für uns zu hoch ist, nur damit endlich wieder Ruhe und auch eigene Ziele in den Vordergrund treten können.

      Wir sind dennoch auch beide Realist genug zu wissen, dass es wahrscheinlich wieder ganz anders kommen wird.

      Danke im Voraus.

      LG
      Sonnenblume
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Bei der Berechnung des Aufstockungsunterhalts ist ihr ein fiktives Einkommen angerechnet worden? Was ist mit dem Kind (gemeinsames Kind der Ex mit deinem LG? wie alt? Ich vermute sie zahlt keinen KU? Ist das bei der EU-Berechnung mit berücksichtigt (Barunterhalt vom Einkommen deines LG abgezogen?).

      Wenn eine vertragliche Regelung gemacht wird, vergesst nicht entsprechende Klauseln: Wegfall des Unterhalts bei Wiederheirat/gefestigter Lebenspartnerschaft, Wegfall bei höherem Einkommen etc.
      Ein Problem das ihr vertraglich nicht loswerdet: wenn die Dame gar nicht mehr arbeitet, und zum Sozialamt geht, kann trotz Vertrages ein höherer EU durchgesetzt werden, dasselbe gilt natürlich für Abfindungen als Einmalzahlung - es ist nicht ohne Risiko.
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Hallo,

      richtig! Allerdings nur die niedrigste Stufe.
      Die Tochter ist jetzt 15 Jahre und der KU wird dem EU gegengerechnet.

      Diese Fussangeln haben wir auch bereits bedacht.
      Heißt im Klartext, gegen einen Sozialfall ist man machtlos und kann dies
      nicht vertraglich, oder gar beim Sozialamt ausschliessen!?

      Danke für die Hinweise.

      Gruss Sonnenblume
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Der Vertrag würde ja zwischen den geschiedenen Eheleuten geschlossen, da hat das Sozialamt nichts mit zu tun. Und das wird sich nun wiederum hüten im Vorab auf irgendetwas zu verzichten, auf das es rechtliche Ansprüche gäbe (nämlich: die Sozialhilfe für die Frau vom Exmann zu holen, wenn dieser unterhaltspflichtig ist). Ob diese Gefahr der Bedürftigkeit besteht, könnt ihr natürlich besser einschätzen.

      Ebenso bin ich mir auch gar nicht sicher, ob ein solcher Vertrag nicht sittenwidrig wäre (ihr sagt ja selber, der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt wäre - selbst bei Vollzeittätigkeit der Ex - fast doppelt so hoch). Sie verzichtet also auf Unterhalt der ihr rechtlich zustünde, und zwar möglicherweise auch lebenslang. Es bleibt immer das Risiko das sie es sich irgendwann anders überlegt und klagt.
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      hallo Sonnenblume, da ist doch was "oberfaul".

      Du schreibst Ex würde "monatl. ca. 700-800 €" bekommen, und begnügt sich mit 400 ? warum ?

      eine feste „1x“ Abfindung macht doch nur Sinn wenn die entsprechend angelegt wird, z.B. in den Aufbau eines eigenen Geschäftes, oder so angelegt daß später mal ne gute Rente rauskommt.

      wie sieht es eigentlich damit aus ? Du schreibst "bis einer von beiden in die (Früh)Rente geht". und dann ? wovon lebt Ex dann ? Hat sie schon eine RV die dann zahlt ?

      wieviel würde denn die Rückzahlung des angebotenen "1x-Betrages" kosten ?

      Es wird ihr das fiktive Meistergehalt einer Friseurin angerechnet,

      würde sie denn mehr verdienen können ?

      Sollte sich mein LG beruflich aus gesundheitlichen Gründen (die bereits schon schwerwiegende Auswirkungen in der Vergangenheit hatten) verändern wollen,

      nicht "wollen" sondern aus "gesundheitlichen Gründen müssen" ! das müßte dann von (anerkanntem) Fach-, Renten- u./o. Amtsarzt attestiert werden. Dann muß danach neu berechnet werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Morgen Wolfgang,

      das war auch meine erste Reaktion, dass hier was "faul" ist!
      Wer verzichtet denn freiwillig auf diese Unterhaltssummen.

      Möchte erstmal Deine Fragen beantworten:
      Sie bekommt Rente aus Ihrer "ersten" Ehe und nun auch aus ihrer "zweiten" Ehe. Selbsterklärend, denke ich.
      Die Rückzahlung des 1xBetrages wäre ein Betrag zwischen 30.000 - 35.000 Euro!
      Summe des offiziellen Zugewinnes (unter den RAs) wären = 4.000 Euro.

      ABER - Fakt ist, dass zur Zeit der Ehe Geld zur Seite geschafft wurde, dies wurde unsererseits über einen Zeitraum von 3 Jahren rückwirkend anhand von Kontoauszüge etc. recherchiert und dabei wurde festgestellt, das hier "hornende" Summen abgehoben (man darf auch verballert sagen!) und auch verschoben wurden. Aber welche Beweislage haben wir denn? ---lt. unserem RA - keine wirkliche.

      Fakt ist außerdem, dass (auch während der Ehe) eine private Unfall-Rentenversicherung auf Ihren Namen über eine hohe Einmaleinlage
      abgeschlossen wurde, die sie allerdings verheimlicht hat und was durch einen dummen Zufall, da die alten Anschrift nicht geändert wurde
      und wir diesen Brief bekommen haben.

      Ich hege deshalb die Vermutung, das man aufgrund dessen, dieses Entgegenkommen von 400 Euro monatl. anbietet!

      Wir haben unseren RA auf diesen und auch über den gesamten Sachverhalt informiert und hofften auf Verwirkung des Unterhaltes,
      diese Hoffnung wurde uns allerdings just letzte Woche genommen, da dies angeblich nicht so - wie von uns erwartet - als Druckmittel genommen werden
      könnte(?), was wir nun gar nicht mehr nachvollziehen können?

      Was am meisten auf Unverständnis stößt, sie verschweigt Vermögenswerte auch bei der Berechnung der Rente, bekommt und bekommt dann PKH?
      Ist das noch Gerechtigkeit?
      Es würde mich interessieren, wie ein Richter(in) diesen ganzen Sachverhalt sehen würde? (Auch wissen wir, es gibt "keinen" Diebstahl während der Ehe!)
      Nur, irgendwann ist die Luft raus und man möchte diese Thematik so schnell wie möglich beenden.

      Hoffe, ich bin nicht zu sehr ins Detail abgerutscht? Aber das ist nun mal die Realität.

      Nicht "wollen", sondern "müssen"!
      Werde dies so aufgreifen, denn der Termin beim Arzt ist heute und dann werden wir weitersehen. Kleine Schritte sind auch Schritte.

      Es ist eine Erleichterung, über diese Dinge so schreiben zu können und bekommt auch noch Feedback.
      Danke....

      LG
      sonnenblume
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Hallo zusammen,

      mein Mann und ich standen jetzt auch vor der Entscheidung der Ex den Aufstockungsunterhalt zu zahlen oder eine hohe Abfindungsumme anzubieten. Wir haben uns gemeinsam für die einmalige Abfindung des Ehegattenunterhaltes entschieden. Der vom Gericht betitelte nacheheliche Unterhalt wurde vom gegnerischen Anwalt hochgerechnet (ca. 10 Jahre) und auf diese Summe wollte sich dann die Ex einlassen. Diese Vereinbarung wurde von den Anwälten ausgearbeitet und von beiden Parteien unterschrieben. In dieser Vereinbarung steht geschrieben, dass nach Eingang der Zahlung die Ex auf alle weiteren Ansprüche, was ihren Unterhalt betrifft, verzichtet. Sie verzichtet auch auf Notunterhalt.
      Der Anwalt von meinem Mann hat ihm bestätigt, dass dann auch das Sozialamt nichts fordern könnte.
      Nur zur Info: die Beiden haben 2 Kinder, 13 (Mädchen) und 17 Jahre (Junge geht noch zur Schule) alt. Kinder leben bei der Mutter. Der Kindesunterhalt ist von dieser Vereinbarung nicht betroffen. Sie waren 14 Jahre verheiratet, die Frau ging ab der Scheidung (Dez. 1999) halbtags arbeiten immer in der gleichen Firma und wollte 3 Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt, deshalb kam es zu dieser Vereinbarung. In der damaligen Scheidungsvereinbarung wurde nachehelicher Unterhalt nicht geschuldet, deshalb konnte sie später klagen.
      Mein Mann ist Geschäfstführer einer großen IT-Firma und die Summe der Abfindung ist auch dementsprechend hoch.

      Jetzt lese ich im Beitrag von Uwe F das man den eventuellen Forderungen des Sozialamtes nicht entgehen kann, in der Verzichtserklärung ist eindeutig der Verzicht auf Notunterhalt benannt worden. Nun bin ich aber ganz unsicher geworden. Liegt hier unser nächster Stolperstein?

      Jedenfalls haben wir seit der Zahlung Ruhe. Diese ständige Hin und Her zerrt ganz schön an den Nerven und hat sich mit Migräne und starken Rückenschmerzen irgendwann bemerbar gemacht. Ex hat wirklich mit allen Mittel gearbeitet wie Kindesentzug, irgendwelche Beschuldigungen das wir Geld verstecken. Ständig sollte ich mein Gehalt offen legen, obwohl ja gar kein Mangelfall vorliegt. Es kam sogar eine Aufforderung vom Gericht an meinen Arbeitgeber, dass er meine Einkünfte dem Gericht mitteilen muss. Der Richter wußte doch ganz genau, dass man von mir keine Auskunft fordern kann. Der gegnerische Anwalt hat sogar bestritten das ich ein eigenes Kind habe usw.
      Wir haben uns in der Zeit wie die schlimmsten Verbrecher gefühlt und mein Rechtsempfinden ist irgendwie verschwunden. Wenn schon ein Richter macht was er will an wen soll man dann noch glauben.

      Aber jeder Fall ist anders und hoffentlich nicht so willkürlich wie bei uns. Ich wünsche dir, Sonnenblume, alles Gute bei euren Verhandlungen und das ihr den richtigen Weg findet. Aber vielleicht könnt ihr noch einmal bei eurem Anwalt klären was ein Verzicht auf Notunterhalt bedeutet. Vielleicht hilft euch das etwas weiter.

      In der Hoffnung keinem auf die Füße getreten zu haben wünsche ich noch einen schönen Tag.

      Das böse Mädchen
      Gruß Magdalena
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      hallo zusammen,

      ich mich den Ausführungen von Uwe_F anschließen möchte und dies mit dem BGB fundiere:

      § 1614.
      (1) FÜr die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
      (2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, fÜr einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.



      Gruß de Schäng
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Hallo Schäng,

      danke für den Hinweis.

      Unser Anwalt hat damals gesagt, dass die Exfrau laut gültiger Rechtssprechung keinen nachehelichen Unterhalt mehr einklagen könnte, auch nicht in der Not. Dieser Vertrag konnte nur zustande kommen, weil sie direkt nach der Scheidung eine Halbtagsstelle angenommen hatte und dort seit Ende 1999 auch weiterhin arbeitet. Die Kinder sind auch nicht mehr ganz so klein (13 und 17 Jahre). Es hätte anders ausgesehen, wenn sie zum Zeitpunkt der Vereinbarung arbeitslos gewesen wäre oder wegen der Kinder (Alter) oder Krankheit überhaupt nicht hätte arbeiten gehen können. Dann wäre dieser Vertrag sittenwidrig, weil dann abzusehen ist, dass dann die Gemeinschaft, nämlich der Staat, belastet werden würde, was ja nicht sein darf. Da diese Summe sehr hoch ist kann man ihr zumuten, dass sie das Geld vernünftig anlegt, Altersvorsorge betreibt und auch für Notzeiten vorsorgt. Das Mädchen wird in 7 Jahren 18 alt und sie muss dann selbst für ihren Unterhalt sorgen.
      Übrigens gilt dieser Verzicht gegenseitig, mein Mann hat also auch verzichtet.
      Sie könnte jetzt heiraten oder arbeiten gehen soviel sie will oder auch nicht.
      Ich weiß ja nicht wie das mit den Kindern aussieht. Aber wenn die Exfrau gegenüber dem Mann auf Notunterhalt verzichtet und die eigenen Kinder nach der Ausbildung Einkommen haben und leistungsfähig sind, vielleicht können die dann zur Zahlung herangezogen werden. Wollen es nicht hoffen aber wäre ja mal ein Punkt um nachzufassen.

      Das Problem besteht darin, wenn man 3 Anwälte fragt, bekommt man auch 3 verschiedene Auslegungen. Und dann kommt es immer auf die Tagesform des Richters an. Das haben uns nun schon mehrere Anwälte bestätigt.
      Wenn Exfrau eine Möglichkeit findet weiter Geld zu bekommen, dann wird sie diese auf jeden Fall nutzen.

      Ich kann nur hoffen, das diese Verzichtserklärung von einem Richter anerkannt wird. Exfrau wurde auch hinsichtlich der Folgen einer solchen Vereinbarung von ihrem Anwalt aufgeklärt. Geht jedenfalls aus dem ganzen Schriftverkehr hervor, den wir natürlich aufheben müssen.

      Man kann nie wissen was kommt und es einfach nur kommen lassen.
      Gruß Magdalena
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Der Haken liegt in der aktuellen Rechtsprechung des BGH, der hat nämlich letztes Jahr Entscheidungen getroffen, nach dem Eheverträge in denen Scheidungsfolgen geregelt sind unter Umständen ungültig sein können.
      Es gibt übrigens noch einen Grund, warum ich skeptisch gegenüber Abfindungen bin: das eröffnet den Unterhaltsberechtigten die Möglichkeit den Unterhalt für (zb) 10 Jahre einzustreichen, und kurz danach zu heiraten - womit der Anspruch auf Unterhalt eigentlich erloschen wäre. Das ist aber natürlich immer eine persönliche Einschätzung des Einzelfalls.
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Hallo Uwe F,

      diese Verzichtserklärung ist erst 5 Jahre nach der Scheidung unterschrieben worden und noch nach der Entscheidung des BGH im letzten Jahr. Ihr Anwalt hat ebenfalls bei der Höhe der Summe genickt.
      Bei uns sieht es leider so aus, dass bei der Exfrau weit und breit kein Mann in Sicht ist. Selbst nach Zahlung der Summe hat sie ihre wöchentlichen Arbeitsstunden noch nicht erhöht. Sie will wohl nicht so richtig.
      Selbst wenn sie jetzt heiraten würde, wäre es auch egal. Hauptsache es kehrt Frieden ein. So lange Konflikte greifen doch irgendwann die bestehende Partnerschaft an. Man kann einfach nicht planen wie es weiter geht und wie lange es geht. Und alle zwei Jahre wieder das selbe Theater wollte ich persönlich auf keinen Fall haben.

      Ich hoffe mal weiter, dass die Männer im Familienrecht irgendwann nicht mehr benachteiligt werden und dann keine Goldesel mehr sind.
      Gruß Magdalena
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Hallo böses Mädchen,

      diese ganzen Punkte mit Wiederheirat etc. sind uns auch bekannt,
      aber dennoch möchte man zur Ruhe kommen.
      So geht es uns auch!

      Aber ich finde es gut, dass dieser Austausch hier so fundiert stattfindet und die Informationen immer dichter werden.
      Klasse und Danke auch an Uwe F. ;)

      LG
      Sonnenblume
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Hallo Sonnenblume,

      mein Mann konnte der Ex im laufenden Gerichtsverfahren viele Lügen nachweisen. Auch der Kindesentzug wurde bewiesen.
      Aber leider hat der Richter alles ignoriert. Selbst unser Anwalt konnte den Richter nicht verstehen. Aber so ist es nun einmal.
      Ich war in dieser Zeit sehr krank gewesen, konnte keinen Abstand zu dieser Angelgenheit finden. Ich habe immer für mich und meine Kinder selbst gesorgt. Nur auf den Kindesunterhalt habe ich immer bestanden. Aber da gibt es mit meinem Ex keine Probleme.

      Für mich ist nach dem Urteil damals eine Welt zusammen gebrochen, weil ich es so ungerecht fand.
      Bevor wir geheiratet haben war ich bei einem Notar und habe mich über die Folgen einer Ehe mit einem "gebrauchten Mann" informiert. Aber ich wurde nicht richtig aufgeklärt. Erst als ich durch Zufall auf diese Homepage gestoßen bin wurde mit klar was alles auf mich zukommen kann, falls mein Mann mal nicht zur Zahlung im Stande ist.
      Nachdem die Verzichtserkläung endlich unterschrieben war ging es uns beiden deutlich besser. Wir konnten endlich aufatmen und uns wieder auf unsere Beziehung konzentrieren.
      Manchmal überfällt mich heute noch ein komisches Gefühl, wenn ich an den Briefkasten gehe. Dann ist einfach wieder die Angst da, es könnte wieder einmal ein böses Schreiben vom RA drin sein.

      Ich wünsche euch alles Gute, viel Kraft und Durchhaltevermögen. Das alles am Ende doch noch erträglich ausgeht.
      Gruß Magdalena
    • RE: Abfindung - oder lebenslang Unterhalt?

      Ihr habt beide eMail + PN freigeschaltet, könnt Euch also problemlos direkt schreiben, einfach den entsprechenden "Knopf" anklicken. Einer der Vorteile dieses Forums.
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