Hallo zusammen,
ich bin bereits seit 6 Monaten geschieden und habe 2 Kinder (3 und 10J alt), die bei meiner Ex-Frau leben (wir haben gemeinsames Sorgerecht). Vor Wochen habe ich meine Ex-Frau darum gebeten, mir eine Geburtsurkunde unseres Kindes (3J) zu schicken, da ich die Urkunde für Behördengänge benötige. Eine Geburtsurkunde des älteren Kindes (11J) besitze ich bereits.
Meine Ex-Frau weigert sich mir die Urkunde zu geben, da sie der Auffassung ist, ich solle ihr zuerst erklären, warum ich diese benötige.
Ich bin der Auffassung, dass mir nach der Scheidung eine Ausfertigung der Geburtsurkunden unserer Kindern zusteht. Könnte mir bitte jemand mitteilen, wie die rechtliche Lage dazu aussieht ?.
Seit meiner Scheidung sind viele Fragen hinsichtlich Umgangsrecht und Höhe der Unterhaltszahlungen offen. Da uns (meine Lebensgefährtin, ihrer Tochter und ich) abzüglich des Unterhalts für meine Ex-Frau kaum Geld zum Leben übrig bleibet, möchte ich eine Gerichtkostenhilfe beantragen.
Es ist mir unter den Umständen leider nicht gelungen einen Familienanwalt (in Heidelberg) zu finden, der meine Interesse juristisch vertreten will. Könnte mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich mich aus der Situation retten kann?
PS: wie man sicherlich aus meine Schilderungen entnehmen kann, ist das Verhältnis zwischen meiner Ex-Frau und mir (leider) sehr gestört! Eine weitere juristische Auseinandersetzung ist daher unumgänglich
Herzlichen Dank im Voraus
ich bin bereits seit 6 Monaten geschieden und habe 2 Kinder (3 und 10J alt), die bei meiner Ex-Frau leben (wir haben gemeinsames Sorgerecht). Vor Wochen habe ich meine Ex-Frau darum gebeten, mir eine Geburtsurkunde unseres Kindes (3J) zu schicken, da ich die Urkunde für Behördengänge benötige. Eine Geburtsurkunde des älteren Kindes (11J) besitze ich bereits.
Meine Ex-Frau weigert sich mir die Urkunde zu geben, da sie der Auffassung ist, ich solle ihr zuerst erklären, warum ich diese benötige.
Ich bin der Auffassung, dass mir nach der Scheidung eine Ausfertigung der Geburtsurkunden unserer Kindern zusteht. Könnte mir bitte jemand mitteilen, wie die rechtliche Lage dazu aussieht ?.
Seit meiner Scheidung sind viele Fragen hinsichtlich Umgangsrecht und Höhe der Unterhaltszahlungen offen. Da uns (meine Lebensgefährtin, ihrer Tochter und ich) abzüglich des Unterhalts für meine Ex-Frau kaum Geld zum Leben übrig bleibet, möchte ich eine Gerichtkostenhilfe beantragen.
Es ist mir unter den Umständen leider nicht gelungen einen Familienanwalt (in Heidelberg) zu finden, der meine Interesse juristisch vertreten will. Könnte mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich mich aus der Situation retten kann?
PS: wie man sicherlich aus meine Schilderungen entnehmen kann, ist das Verhältnis zwischen meiner Ex-Frau und mir (leider) sehr gestört! Eine weitere juristische Auseinandersetzung ist daher unumgänglich
Herzlichen Dank im Voraus