Anspruch auf Geburtsurkunden der Kinder??

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    • Anspruch auf Geburtsurkunden der Kinder??

      Hallo zusammen,
      ich bin bereits seit 6 Monaten geschieden und habe 2 Kinder (3 und 10J alt), die bei meiner Ex-Frau leben (wir haben gemeinsames Sorgerecht). Vor Wochen habe ich meine Ex-Frau darum gebeten, mir eine Geburtsurkunde unseres Kindes (3J) zu schicken, da ich die Urkunde für Behördengänge benötige. Eine Geburtsurkunde des älteren Kindes (11J) besitze ich bereits.
      Meine Ex-Frau weigert sich mir die Urkunde zu geben, da sie der Auffassung ist, ich solle ihr zuerst erklären, warum ich diese benötige.
      Ich bin der Auffassung, dass mir nach der Scheidung eine Ausfertigung der Geburtsurkunden unserer Kindern zusteht. Könnte mir bitte jemand mitteilen, wie die rechtliche Lage dazu aussieht ?.

      Seit meiner Scheidung sind viele Fragen hinsichtlich Umgangsrecht und Höhe der Unterhaltszahlungen offen. Da uns (meine Lebensgefährtin, ihrer Tochter und ich) abzüglich des Unterhalts für meine Ex-Frau kaum Geld zum Leben übrig bleibet, möchte ich eine Gerichtkostenhilfe beantragen.
      Es ist mir unter den Umständen leider nicht gelungen einen Familienanwalt (in Heidelberg) zu finden, der meine Interesse juristisch vertreten will. Könnte mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich mich aus der Situation retten kann?
      PS: wie man sicherlich aus meine Schilderungen entnehmen kann, ist das Verhältnis zwischen meiner Ex-Frau und mir (leider) sehr gestört! Eine weitere juristische Auseinandersetzung ist daher unumgänglich…

      Herzlichen Dank im Voraus
    • RE: Anspruch auf Geburtsurkunden der Kinder??

      hallo alibaba,

      du bist bei der geburtsurkundenfrage nicht auf das wohlwollen deiner ex angewiesen. geh einfach zu deinem standesamt, dort wird dir für ein paar euronen die entsprechende urkunde ausgestellt. prüfe zuvor aber noch einmal WELCHE urkunde du benötigst, denn der informationsgehalt einer abstammungsurkunde ist umfangreicher als der einer geburtsurkunde.

      grüßlies,
      dorilly
      Frauen werden nicht dumm geboren, sie werden nur blöd erzogen!
    • RE: Anspruch auf Geburtsurkunden der Kinder??

      Hallo Alibaba, eine Ausfertigung der Geburtsurkunde bzw. Stammbuch kannst Du auch selbst bei der Gemeinde anfordern.

      Ansonsten kann ich Dir nur raten, besuche die Veranstaltungen der ISUV - Bezirksstelle HD, Termine + Ansprechpartner findest Du auf der ISUV - Homepage.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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