Ausnahme von Besuchsregelung?

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    • Ausnahme von Besuchsregelung?

      Hallo!

      Mir brennt eine sehr wichtige Frage auf den Nägeln:

      Ich lebe von meinem Ex-Partner sein ca. 2 Jahren getrennt, wir haben einen fünfjährigen Sohn. Wir waren nie verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht. Wir haben beide neue Partner.

      Nun wede ich meinen neuen Partner in naher Zukunft heiraten. Dummerwise fällt die Hochzeit genau auf einen Freitag, an dem mein Sohn normaler Weise von seinem Vater abgeholt würde. Doch natürlich möchte ich, daß der Kleine bei der Hochzeit dabei ist. Sein Vater jedoch wehrt sich strikt dagegen, die Besuchszeit um einen Tag zu verschieben. Er will den Kleinen unbedingt wie geplant an diesem Freitag abholen.

      Darf er das einfach? Oder andersrum:
      Kann ich einfach sagen, er darf den Kleinen erst einen Tag später abholen, obwohl dieser Freitag eigentlich schon Besuchstag waäre? Ich meine, es soll ja kein Tag verloren gehen, der Kleine darf natürlich gern den fehlenden Tag hinten dran hängen!

      Ich wäre echt dankbar für ein paar hilfreiche Kommentare!

      LG, Lana
      Lana
    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      Hallo Lana,

      hmmm, hört sich seltsam an. Ihr seid seit 2 Jahren getrennt, habt beide neue Partner, habt gemeinsames Sorgerecht, etc.

      Deine Ausführungen hören sich auch so an, dass der Papa entsprechenden Umgang mit seinem Sohn hat, da dürfte es doch eigentlich kein Problem sein, nicht nur den Tag zu verschieben, sondern hier sogar ein Wochenende zu tauschen ?

      Gibt es denn einen konkreten Grund, warum Dein Ex das nicht will ?
      Kann er keinen Ausweichtermin nehmen oder geht es ihm ums Prinzip ?

      Es wäre schön, wenn Ihr darüber reden und gemeinsam eine Lösung im Sinne Eures Sohnes treffen könnt. Ich gehe mal davon aus, dass er sich ja auch auf den Tag freut und dabei sein will.

      Alles Gute, Jack
      Superpapa´s geben niemals auf ....
    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      hallo Lana, zuerst mal die Frage: da Du doch weist wann „Vater - WE“ ist, wieso konntet Ihr Eure Hochzeit nicht auf ein „Nicht - Vater - WE“ legen ? Und wieso nur Freitag ?

      Prinzipiell sollten schon Verschiebungen möglich sein, vor allem bei „Feiertagen“ die nicht in Deiner „Macht“ stehen, wie z.B. Geburtstage von Opa usw. Da sollte man schon mal verschieben können. Kommt aber auch auf das Verhältnis der Eltern untereinander an.
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    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      Hallo!

      Erstmal vielen Dank für die Antworten.

      Zuerst mal zur Wahl des Hochzeitstages:
      Tatsächlich haben wir versucht, den Tag so zu legen, daß er NICHT auf ein Papa-Wochenende fällt. (Viele Paare suchen sich ein für sie besonderes Datum aus- wir haben Rücksicht auf meinen Ex genommen....) Wie jede weiß, beansprucht so eine Hochzeit gedoch eine etwas längere PLanung, das bedeutet, sobald der Termin steht, steht er. Dummerweise kam es aber doch zu Verschiebung der Papa-WE´s, da der KV vor einigen wenigen Wochen spontan in den Urlaub mit seiner Partnerin fuhr. Ich hatte davon erst kurz vor der Abreise erfahren. Alles kein Problem, warum sollte ich da sagen, daß er durch den Urlaub nicht die Papa-WE´s verschieben sollte?
      Tja, und darum kam es letztlich eben genau so aus, daß die Hochzeit auf einen Papa-Tag fiel.
      Und warum ein Freitag? Naja, wir haben einige Freunde, die aus Außerhalb kommen. Wir haben einen Freitag gewählt, weil dies ein Tag ist, an dem eben auch jene Freunde mit uns feiern können.

      Und nun zum Gespräch mit dem KV:
      So einfach ist das leider nicht. Es bestehen da tiefgreifende Probleme, die ihn für normale Argumente meinerseits leider unansprechbar machen. Ganz im Gegenteil. Aber das ist ein anderes Thema.

      Daher interessiert mich die rein rechtliche Seite. Ich muß dazu sagen, daß wir bisher nie gerichtliche Regelungen getroffen haben. So sind auch die Besuchszeiten nicht gerichtlich sondern freiwillig geregelt.
      Der KV will nicht, daß unser Sohn bei der Hochzeit davbei ist, das ist alles. (Der Kleine möchte schon, sehr gern sogar.)
      Und ich möchte wissen, inwieweit ich gegen den Willen des Vaters handeln kann, ohne gegen das Gesetz zu handeln.

      LG, Lana
      Lana
    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      Hallo Lana,

      ich würde versuchen, einzuschätzen, wie die Reaktion des Vaters ist, wenn ihm die Ansage gemacht wird, dass der Sohn erst am Samstag kommt (basta!).
      Wenn einigermassen sicher ist, dass er nicht die Hochzeit sprengt, würde ich es kurzerhand so machen (was ist schon ein Tag).
      Rechtlich hat er keine Möglichkeiten, etwas dagegen zu machen.

      Es ist deutlich, dass er dieses Theater nur macht, um Stress zu machen, sonst würde er ja tauschen.

      Viel Glück
      mafer
    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      Hallo mafer!

      In diese Richtung habe ich bereits überlegt- leider ist diesbezüglich aber tatsächlich Stress zu erwarten. Das ist schon grausam- nicht nur, weil er versuchen wird, den "schönsten Tag meines Lebens" (neben der Geburt unseres Sohnes) zu vereiteln, sondern schlimmer, weil León (unser Sohn) dann hautnah und live zwischen uns zerrieben würde. Ich meine, stellt euch die Situation vor: Die Hochzeit findet statt, León ist dabei, und plötzlich taucht der Vater auf und macht großes Theater, daß er León haben will, sogfort. Wie muß sich der Kleine dann fühlen? Ich habe wahnsinnige Angst vor einer solchen Situation! Lieber würde ich darauf verzichten, den KLeinen bei der Hochzeit dabei zu haben- aber das kann mein LG -zu Recht, vermutlich- nicht einfach hinnehmen. Und ich auch nicht, ehrlich gesagt. Wir wünschen uns beide, daß der KLeine dabei ist.
      Darum versuche ich einen Weg zu finden, der dem KV von vorneherein ein gegensätzliches Handeln unmöglich machen soll.

      LG, Lana
      Lana
    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      hallo Lana, wenn die Umgangszeiten "nicht gerichtlich sondern freiwillig geregelt" sind kannst Du jederzeit verschieben. Es gibt kein Gesetz das bestimmte Tage oder Rhythmus vorschreibt.

      Alles kein Problem, warum sollte ich da sagen, daß er durch den Urlaub nicht die Papa-WE´s verschieben sollte?

      dann verschiebe doch auf den "alten" Rhythmus, so daß Heirat auf "Dein WE" fällt.
      und kannst "ihn" ja dran erinnern daß Du ihm beim Urlaub entgegengekommen bist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      Vielen Dank, Wolfgang!
      Das ist es, was ich wissen wollte- gesetzlich werde ich also keinen Fehler begehen, wenn ich gegen den Wunsch des Vaters den Kleinen an der Hochzeit teilhaben lasse und dem Verlangen des Vaters, mich an diesem Tag der normalen Besuchsregel zu halten, widersetze, richtig?

      Mir fällt ein Stein vom Herzen....

      LG
      Lana
      Lana
    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      Hallo, Lana!

      Du schreibst:
      zum Gespräch mit dem KV: ... Es bestehen da tiefgreifende Probleme
      Und das ist des Pudels Kern: eure Kommunikation.

      Wenn Du in dieser Situation noch *einen draufsetzst*:
      Das ist es, was ich wissen wollte- gesetzlich werde ich also ...
      ... wird Eure Kommunikation sicherlich nicht einfacher. Er wird Dein Handeln als Alleingang verstehen und als Eigenmaechtigkeit auslegen. Wundere Dich dann nicht, wenn es kuenftig wegen jeder Kleinigkeit zum *Machtkampf* zwischen Euch kommt und letztlich auch das eintrifft, wovon mafer spricht.

      Darueber hinaus ist zu beachten:
      Dummerweise kam es aber doch zu Verschiebung der Papa-WE´s ...
      ... dass Ihr daran insofern nicht unbeteiligt ward, als Ihr nicht gleich gemerkt habt, dass das mit Eurer Hochzeit nicht mehr *funktioniert*, und Ihr das nicht gleich wieder richtig gestellt habt. Daher tragt Ihr schon eine Art Mitschuld an der jetzigen Situation und seid m. E. rechtlich nicht so in einer *klaren Position*.

      Denn das, was Wolfgang schrieb:
      wenn die Umgangszeiten "nicht gerichtlich sondern freiwillig geregelt" sind kannst Du jederzeit verschieben.
      ... kann ich aus meiner Einschaetzung nicht bestaetigen.

      Du schreibst:
      Wir ... haben aber gemeinsames Sorgerecht.
      Das bedeutet, dass Ihr in den Belangen des Kindes zusammenarbeiten und einen Konsens suchen muesst, vgl. § 1627 BGB:
      Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

      Du schreibst:
      ... auf einen Freitag, an dem mein Sohn normaler Weise von seinem Vater abgeholt würde ...
      obwohl dieser Freitag eigentlich schon Besuchstag waäre ...
      Ich muß dazu sagen, daß wir bisher nie gerichtliche Regelungen getroffen haben. So sind auch die Besuchszeiten nicht gerichtlich sondern freiwillig geregelt.
      Wie Du selbst schreibst, liegt bereits eine Regelung vor. D. h. Ihr habt Euch gemaess § 1627 bereits ueber den regelmaessigen Umgang ins Einvernehmen gesetzt und einen Konsens gefunden. Selbst anlaesslich des Urlaubsumgangs habt Ihr Euch erst kuerzlich einigen koennen. Dabei ist es (wie auch im Leitartikel von Heft 8 der FamRZ beschrieben) unerheblich, ob diese Umgangsregelung privater oder gerichtlicher Natur ist. Salopp koennte man sagen: Vertrag ist Vertrag; der kann nicht einseitig geaendert werden.

      Insofern beginnt - der (zwischen Euch als gemeinsam sorgeberechtigten Eltern einvernehmlich geregelten) Gewohnheit entsprechend - an besagtem Freitagnachmittag die Zeit Eures Sohnes beim KV. Gegen *Treu und Glauben* hast Du m. E. kein Recht, Euren Sohn dem KV vorzuenthalten (zumal Ihr die Wochenverschiebung mitgemacht habt).

      Mit dieser (m. E. nicht unbegruendeten) Gegenposition moechte ich keine juristische Diskussion anfachen, sondern Dir den Hinweis geben, dass Du *rein rechtlich* diese Situation m. E. nicht so loesen werden wirst, dass keiner verschnupft ist und Ihr in Frieden Hochzeit feiern koennt.

      Wolfgang schrieb:
      dann verschiebe doch auf den "alten" Rhythmus, so daß Heirat auf "Dein WE" fällt.
      ... und zwar so, dass er z. B. zwei WE nacheinander Euren Sohn hat.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      Hallo Lana,

      so wie du schreibst denke ich, es ist für euch das beste, wenn dein Sohn nicht an der Hochzeit teilnimmt.
      An meiner Hochzeit konnten meine Kids auch nicht teilnehmen (die KM schrieb da was von "will sich mit den Kids ins Ausland absetzen").
      Es konnte nur der Sohn meiner Frau teilnhehmen und für ihn war es ganz sicher nicht wichtig.
      Sieh das Positive: Eine Hichzeit ist für einen 5-jährigen tödlich langweilig, er kann da nicht spielen, muss sich immer benehmen und beherrschen und es wird sicher kein Erlebnis, dass er in sein Erwachsenwerden mitnehmen wird. Es ist schließlich eine Feier der Erwachsenen.
      Und ihr müsst auch keine "Rücksicht nehmen" sondern könnt so lang und so doll feiern wie euch danach ist.

      Soll der Sohn einbenannt werden?, dann muss er doch dabei sein.
      Gruß
      mafer
    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      Hey.... Jetzt bin ich doch ein wenig überrascht. So viel Reaktion hätte ich auf meine "lapidare" Frage gar nicht erwartet.

      Hm. Zum besseren Verständnis hätte ich vielleicht die ganze Geschichte erzählen sollen, aber das hätte wohl Tage gedauert... Es ist so, daß tatsächlich ernsthafte Probleme bestehen. Sagt euch PAS etwas? Naja, es ist leider so, daß wir, vor allem eben der Kleine, sehr darunter leiden, daß der KV die Trennung nicht sehr gut verarbeiten konnte.

      Versteht mich nicht falsch. Ich bin keine Zicken-Ex, die auf Prinzipien rumreitet oder kleinlich ist oder irgendwas. Das eben ist auch der Grund, warum ich, als der KV mich bat, ein WE wegen seinem Urlaub zu verschieben, auch nicht nein gesagt habe. Naja, das alles ist eben nicht meine Art zu denken.
      Aber eines ist sicher: Ich möchte, daß der Kleine bei der Hochzeit dabei ist. Für mich ist das ein sehr bedeutender Tag- und wer, wenn nicht meine Liebsten sollen dabei sein? Und außerdem halte ich das psychologisch auch für richtiger. León weiß um die anstehende Hochzeit, hilft auch bei der Vorbereitung und so und soll während der Zeremonie auch die Ringe übergeben.
      So, also, wie gesagt, die Hochzeit in Anwesenheit des Kleinen bedeutet mir sehr viel. Und das ist der einzige Grund, warum ich frage. Ich werde auf jeden Fall dafür sorgen, daß León dabei sein wird. Es sei denn, ich verstoße damit gegen das Gesetz. Denn zum einen entspricht es nicht meinem Charakter und zum anderen muß ich auch darauf achten, sowas auch nicht unwissentlich zu tun (Gesetzesverstoß), weil leider alle Versuche, den KV zur Vernunft zu bringen, nicht fruchteten. Und nun wurde mir von seiten einiger Experten geraten, vor Gericht zu ziehen. Diese "Hürde" ist ganz neu und ich muß zugeben, ich hab eine Schweineangst davor. Ich habe Angst, daß mein Sohn vor Gericht aussagen muß, Angst, daß er mit dieser Belastung nicht fertig wird, aber auch Angst, daß der Kleine zerbricht, wenn ich es nicht tue.
      Na, ihr merkt, ich bin ganz schön durcheinander. Das alles tut furchtbar weh. Ich liebe den Vater des Kleinen nicht mehr, aber ich HABE ihn mal geliebt. Und irgendwo ist sicher auch noch der Mann, in den ich mich mal verliebt hatte, als ich noch ein kleines Mädchen war. Ein Mann, den ich als erwachsene Frau vielleicht gern als besten Kumpel gehabt hätte.
      Aber wer auch immer er war, der Mann, der sich JETZT zeigt, tut meinem Kind weh. Und darum muß ich ihn bekämpfen und alles dransetzen, daß er das nicht mehr tun kann. Und das Letzte, was ich jetzt tun darf, ist gegen das Gesetz verstoßen.
      Und ich muß mir einen Anwalt suchen (wie um Himmels willen stellt man sowas an???) Nächste Woche Mittwoch habe ich noch einen Termin bei der Caritas, wo ich sicher erfahren werde, wie genau ich vorgehen muß. Vielleicht hätten die mir auch die Hochzeits-Frage beantworten können, und ganz sicher auch mein zukünftiger Anwalt, aber... ich freue mich auf die Hochzeit. Und mir brannte die Sache einfach unter den Nägeln und ich hatte einfach gehofft, hier eine Antwort finden zu können.

      LG und vielen Dank für die vielen Antworten!!
      Lana

      LG, Lana
      Lana
    • RE: Ausnahme von Besuchsregelung?

      Hallo, Lana!

      Du schreibst:
      Es ist so, daß tatsächlich ernsthafte Probleme bestehen. Sagt euch PAS etwas?
      Ja, schon. Aber was hat das mit Eurem Sohn zu tun und wie aeussert sich das Deiner Meinung nach konkret?

      Ich bin keine Zicken-Ex, die auf Prinzipien rumreitet oder kleinlich ist ...
      Aber eines ist sicher: Ich möchte, daß der Kleine bei der Hochzeit dabei ist.
      D. h. grundsaetzlich bist Du nachgiebig, nur in diesem einen Fall nicht, weil er Dir viel bedeutet?

      Ich möchte, daß der Kleine bei der Hochzeit dabei ist. Für mich ist das ein sehr bedeutender Tag- und wer, wenn nicht meine Liebsten sollen dabei sein? ...
      die Hochzeit in Anwesenheit des Kleinen bedeutet mir sehr viel.
      Das ist absolut nachvollziehbar und aus Deiner Perspektive fuer Dich gesehen auch korrekt.
      Das Familienrecht aber rueckt die Beduerfnisse der Eltern hinter diejenigen des Kindes. Die Frage, die sich ein FamG stellen wuerde, waere, ob es fuer Euren Sohn besser waere, bei der Hochzeit dabeizusein (vgl. die Hinweise von mafer) oder den normalen Umgang mit seinem Vater zu haben.

      Und nun wurde mir von seiten einiger Experten geraten, vor Gericht zu ziehen. ...
      Nächste Woche Mittwoch habe ich noch einen Termin bei der Caritas, wo ich sicher erfahren werde, wie genau ich vorgehen muß. ...
      ich hatte einfach gehofft, hier eine Antwort finden zu können. ...
      Du hast jede Menge Antworten bereits erhalten, wie Du ja selbst ueberrascht einraeumst. Du wirst jedoch keinen finden, der Dir die Verantwortung fuer den Weg, den Du nun einschlaegst, abnehmen wird: keiner der Experten, die Caritas nicht und wir hier im Forum auch nicht. *Experten* sind meistens keine; Familien-/Erziehungs-/Lebensberatungsstellen sind psychologisch und sozialpaedagogisch Spitze, jedoch juristisch die falsche Anlaufstelle. Du wirst schon allein gerade stehen muessen fuer das, was Du nun zu tun gedenkst.

      Ich habe Angst, daß mein Sohn vor Gericht aussagen muß, ... Angst, daß der Kleine zerbricht, wenn ich es nicht tue.
      Die Anhoerung vor Gericht ist sicherlich eine Belastung fuer das Kind. Sorry, aber dass er daran *zerbrechen* sollte, wenn er nicht bei der Hochzeit dabei ist, das halte ich fuer absolut uebertrieben und im Uebrigen eine Projektion der Enttaeuschung Deinerseits.

      Denn was ich vermutete, bestaetigt sich m. E.:
      ... daß der KV die Trennung nicht sehr gut verarbeiten konnte. ...
      ... alle Versuche, den KV zur Vernunft zu bringen, ...
      ... der Mann, der sich JETZT zeigt, tut meinem Kind weh ...
      Und darum muß ich ihn bekämpfen und alles dransetzen, daß er das nicht mehr tun kann.
      Ihr habt ein Problem miteinander und Du laesst am Vater Eures Kindes kein gutes Haar. Das mag verstaendlich sein, hindert Euch aber daran, Eure Verantwortung als vernuenftige Eltern wahrzunehmen. Solange Ihr das aber nicht in den Griff bekommt, wird Euer Sohn Gefahr laufen, darunter zu leiden - zuerst sehr untergruendig, spaeter sehr offenkundig.

      Ich werde auf jeden Fall dafür sorgen, daß León dabei sein wird.
      Es mag sein, dass Dir das gelingt. Das aber waere fuer mich kein Masz, an dem der Erfolg der Problemloesung gemessen werden koennte. So wie sich der Fall fuer mich darstellt, weiss ich jetzt schon, dass Euer Sohn am Meisten unter einer Eskalation leiden wird. Wenn er bei der Hochzeit dabei ist, wirst Du gluecklich sein. Ob Euer Sohn es noch ist, wenn er vorher allein im Richterbuero sitzen und *doofe Fragen* beantworten musste, wenn er gespuert hat, wie sehr er zwischen den Interessen der Eltern zerrieben wird (der eine beharrt peinlich auf einer Umgangsregelung, die andere auf ihre persoenliche Wunscherfuellung, obwohl sie der Umgangsverschiebung zugestimmt hat)?-

      Nein, was Eurem Sohn hilft ist einzig und allein ein Einvernehmen der Eltern. Hierzu scheint Ihr beide ueber Euren Schatten springen zu muessen. Hierbei zu helfen, koennte die Caritas in der Lage sein. Das FamG wuerde vielleicht - wenn es die Frage ueberhaupt zur Entscheidung annimmt (schliesslich koennte die Teilnahme an der Hochzeit nicht als ein Belang von *erheblicher Bedeutung* eingeschaetzt werden) - Klarheit, sicherlich aber keinen Frieden in Eure Konstellation bringen. Hier aber geht es um eine kleine Kinderseele, die das Anrecht darauf hat, dass Ihr Euch vernuenftig verhaltet und sie nicht zerdrueckt mit der noch nicht verarbeiteten Trennung. Und das gilt fuer Euch beide.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Hm.

      So. Danke euch für die Beiträge.
      Ich merke, man muß ganz vorsichtig sein in der Art der Formulierung. Ich habe ein bißchen den Impuls, mich irgendwo verteidigen zu wollen in manchen Aspekten. Aber ich nehme diese einfach auf und nehme es als Chance, mich und mein Verhalten dem KV und unserem Sohn gegenüber nochmal genau zu überprüfen und zu hinterfragen.

      Und eines habe ich wohl auch begriffen- letztlich wird mir niemand die Unsicherheit nehmen können. Was auch immer ich tun werde- zu jeder Handlung gehört dann wohl die typische Pro-und Contra- Liste mit jeweiliger Spalte "Intention/ Beweggründe".

      Was meine Beweggründe sind... Ich überlege, vielleicht einmal in einem anderen Themenbereich darüber zu schreiben. Um das selbe zu erhalten wie jetzt: Denkanstöße, eine kritische Sicht auf die ganze Situation.

      Ich finde es sehr gut, daß es ein Forum wie dieses gibt.

      LG
      Lana
      Lana
    • Vermeide Rechtliche Schritte!

      Hallo Lana,

      ich bin in einer ähnlichen Situation nur in umgekehrter Situation als Umgangspapa.
      In einem Punkt kann ich mich Andreas anschließen: Verbrenne Dir nicht die Finger mit rechtlichen Schritten. Damit setzt Du einen Strudel von Gerichtverhandlungen und Anwaltschreiben. die die Situation immer dramatischer darstellen, als sie eigentlich ist, in Gang, aus dem Ihr drei nicht mehr 'rauskommt. Im schlimmsten Fall wird Dein Sohn darin ersaufen...

      Wenn es um unsere Kinder geht, müssen wir halt Ungrechtigkeiten und Demütigungen hinnehmen und letztlich einen Schritt zurücktreten, um die Kinder nicht zwischen die Mühlsteine des Paarstreites geraten zu lassen.
      Wenn Du den juristischen Weg beschreitest, glaube ich, dass Du keine entspannte Hochzeit haben wirst.
      Außerdem geht es um die Frage: lohnt sich der Anlass, um die Atmosphäre auf Dauer zu vergiften?
      Letztendlich hat der KV Léon zu erklären, warum er bei der Hochzeit nicht dabei sein darf.

      Alles Gute

      emskoppp