3400,-€ monatl. für „betreutes Wohnen“ ?

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    • 3400,-€ monatl. für „betreutes Wohnen“ ?

      Hallo an alle,

      habe vor wenigen Tagen einen Brief vom JA erhalten aus dem hervor geht, dass sich meine Tochter (15) seit Mai im „betreuten Wohnen“ (§ 34 SGB VIII) befindet und diese Hilfegewährung ca. 3400,-€ /Monat kostet.
      Der Unterhaltsanspruch geht damit auch von der KM zum JA („bis zur Höhe der Aufwendungen“[!!!]) über.

      Wie soll ich das finanzieren? Bin selber verheiratet und habe jetzt noch zwei Kinder (3 u. 5). Meine Frau ist derzeit arbeitslos und wir wohnen in einem eigenen Haus, welches wir derzeit ausbauen. Um nach Ablauf der Zinsbindung den Baukredit weitestgehend tilgen zu können, haben wir nebenbei ein Konto bespart.
      Im §92 SGB steht, dass die Eltern für die Kosten aus ihrem Einkommen und Vermögen herangezogen werden.
      Kann das JA an dieses Geld ran? Noch mehr Unterhalt UND weiterhin die Zinsen + Tilgung für den Baukredit (das Haus ist auch noch nicht fertig!) das schaffen wir nicht!
      In dem Brief steht auch, dass ich für die „Kosten in der Vergangenheit“ herangezogen werden kann. Heißt das, dass ich jetzt mein Leben lang die Schulden für das betreute Wohnen abzahlen muss?

      Bin sehr verzweifelt, möchte meiner Tochter ja sehr gern helfen aber ich weiß ja nicht mal, wie ich jetzt noch meine Familie finanzieren soll!

      Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.
      Gruß, Ndlz.
    • RE: 3400,-€ monatl. für „betreutes Wohnen“ ?

      Hallo Ndlz !

      In diesem Falle sehe ich die Unterhaltspflicht beider Elternteile.

      M.E. Du nur in Höhe des nach DT zu leistendem Unterhalt herangezogen werden kannst.

      3.400 € ?( habe mir mal den Spass erlaubt nachzuschauen, also bei solchen Zahlen ist locker ein "First-Class-Hotel" mit Vollpension drin ;)

      Gruß de Schäng
    • RE: 3400,-€ monatl. für „betreutes Wohnen“ ?

      Hallo Ndlz,

      Original von Ndlz
      Der Unterhaltsanspruch geht damit auch von der KM zum JA („bis zur Höhe der Aufwendungen“[!!!]) über.

      ich denke, da hast du diesen Satz etwas falsch interpretiert. Meines Erachtens ist das eine Standardformulierung, für mich heisst das, dass der Unterhaltsanspruch den die Mutter bisher im Namen der Tochter dir gegenüber hatte, auf das Jugendamt übergegangen ist. Es kann aber natürlich nur der Teil aufs JA übergehen, den das JA auch aufwendet. Da die Aufwendungen des JAs deutlich höher sind, geht der gesamte Unterhaltanspruch auf das JA über, aber auch nicht mehr.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: 3400,-€ monatl. für „betreutes Wohnen“ ?

      Hallo rabma und Schäng,

      vielen Dank für eure schnellen Antworten.
      Hoffe, ihr habt Recht. Hab' zwei Nächte kaum geschlafen und bin vom vielen §§ lesen schon ganz Matsch im Kopf aber jetzt auch erstmal wieder erleichtert. Danke!

      Falls noch jemand Informationen zu meiner Frage hat, dann würde ich mich freuen, wenn ihr sie noch postet.

      Nochwas: Habt ihr eine Idee, wie ich Kontakt zu meiner Tochter herstellen kann? Hab's schon über das JA versucht, aber die sind am Telefon etwas zugeknöpft (Das hat aber wohl auch seinen Sinn). Hab' meine Tel-Nr bei dem Sachbearbeiter hinterlassen und hoffe, er gibt sie weiter an den zuständigen Betreuer...

      Danke nochmal und bis später, Ndlz.
    • RE: 3400,-€ monatl. für „betreutes Wohnen“ ?

      hallo Ndlz., JA wird auf jeden Fall versuchen möglichst viel dieser Ausgaben von Euch Eltern zurück zu bekommen. Kann aber nicht mehr fordern als nach dem Unterhaltsrecht zu zahlen ist. Sicher werden die nun neu Auskunft verlangen um festzustellen ob die bisherige Zahlung noch aktuell ist.

      Wichtiger als das Geld finde ich aber daß Du versuchst rauszufinden warum Tochter dahin gekommen ist, und wie Du ihr jetzt helfen kannst. hattest Du denn keinen Kontakt ?

      dazu mußt Du Dich an eine andere Stelle beim JA wenden, nicht an die, die für den KU zuständig ist. Heißt wahrscheinlich Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). Auch dürftest Du einen Auskunftsanspruch gegen Mutter haben. Wenn du Fragen dazu hast mach bitte einen eigenen Thread in Umgang oder Sorgerecht auf, was besser paßt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: 3400,-€ monatl. für „betreutes Wohnen“ ?

      Hallo Wolfgang,

      danke für deine Antwort.
      Du hast Recht, die Sachbearbeiterin vom JA hatte mir die Durchwahl vom "ASD" gegeben. Hab auch gleich da angerufen, habe aber dort eben nix erfahren können. Dort bot man mir nur an, meine Tel-Nr zu hinterlassen. Seit dem warte und hoffe ich...

      Nochmal zu den Kosten: Ihr meint also, dass das JA an ein Guthaben nicht ran kann sondern nur KU nach Düsseld. Tabelle?
      In dem Selbstauskunftsbogen fragen die aber konkret nach Immobilien, Bankguthaben usw... Warum? ?(

      Gruß, Ndlz.