Ich habe ein Problem mit meinem Anwalt. Dieser schreib mir bei der Berechnung des Unterhalteswährend der Trennungszeit, dass ich Euro x an meine Ex zu zahlen habe. Darin war auch der Kindegeldanteil enthalten. Dieses Tat ich auch. Allerdings habe ich auf dem Überweisungsträger nur immer "Unterhalt" aufgeführt. Jetzt kommt meine Ex und sagt Kindergeld hat sie nie bekommen. Es handelte sich nur um Unterhalt. Das Kindergeld soll ich nun rückwirkend zahlen. Mein Anwalt hatte mich nicht daruf aufmerksam gemacht, dass ich den entsprechenden Vermerk "Kindergeld" mit vermerken mußte. Woher sollte ich das auch wissen?
Kann ich meinen Anwalt hier für in Regress nehmen. Vielleicht habt Ihr ja da schon Erfahrungen?
Kann ich meinen Anwalt hier für in Regress nehmen. Vielleicht habt Ihr ja da schon Erfahrungen?
mfg
Rainer
Rainer