Anwaltsfehler?

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    • Anwaltsfehler?

      Ich habe ein Problem mit meinem Anwalt. Dieser schreib mir bei der Berechnung des Unterhalteswährend der Trennungszeit, dass ich Euro x an meine Ex zu zahlen habe. Darin war auch der Kindegeldanteil enthalten. Dieses Tat ich auch. Allerdings habe ich auf dem Überweisungsträger nur immer "Unterhalt" aufgeführt. Jetzt kommt meine Ex und sagt Kindergeld hat sie nie bekommen. Es handelte sich nur um Unterhalt. Das Kindergeld soll ich nun rückwirkend zahlen. Mein Anwalt hatte mich nicht daruf aufmerksam gemacht, dass ich den entsprechenden Vermerk "Kindergeld" mit vermerken mußte. Woher sollte ich das auch wissen?
      Kann ich meinen Anwalt hier für in Regress nehmen. Vielleicht habt Ihr ja da schon Erfahrungen?
      mfg

      Rainer
    • RE: Anwaltsfehler?

      moin........... mit kindergeld meinst du sicher unterhalt für die kinder, denn das reine KINDERGELD kommt vom vater staat und bekommt eigentlich der bei dem die kids wohnen

      ich denke mal man kann sicher anhand der getätigten zahlungen, (kontoauszüge), und deinen verdienstnachweisen herausfinden, wieviel von dem UNTERHALT der KM und den Kinds zugestanden hat.
      wird zwar bestimmt ne fusselarbeit aber die würd ich machen, bevor du unterhalt nachzahlen musst.
    • RE: Anwaltsfehler?

      hallo Rainer, wer hat denn das KG erhalten ?
      Du, obwohl Kind bei Mutter lebte, gemeldet war ?

      das ist sicher auch aus der Berechnung ersehbar, so daß Du das auch so nachweisen kannst.

      Du kannst nicht erwarten daß RA Dir jeden kleinen Schritt erklären muß.
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    • RE: Anwaltsfehler?

      Hallo Wolfgang,

      reicht denn das Schreiben meines Anwaltes an mich denn aus? Darin ist eine Aufstellung wie der Unterhaltsbetrag von ihm errechnet wurde. Unterhalt zzgl. Kindergeld = Überweisungsbetrag.
      Ich denke, dass die Anwältin meiner Ex das nicht so akzeptieren wird. Das Kindegeld wird von Ihr bei der Familienkasse zurück gefordert.
      mfg

      Rainer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Boss1962 ()

    • RE: Anwaltsfehler?

      Hallo, Rainer!

      Du schreibst:
      Das Kindegeld wird von Ihr bei der Familienkasse zurück gefordert.
      Aha, jetzt kommen wir der Sache naeher ;) Ich versuch*, die Sache einmal aufzudroeseln:

      Unterhalt zzgl. Kindergeld = Überweisungsbetrag
      D. h. Du warst bei der Familienkasse als KG-Berechtigter eingetragen und hast das KG monatlich auf Dein Konto bekommen?

      Das Kindegeld wird von Ihr bei der Familienkasse zurück gefordert.
      Das wuerde je bedeuten, dass die KM fuer dieselben Kids bei der Familienkasse (eines anderen Ortes?) ebenfalls als KG-Berechtigte eingetragen war und das KG monatlich auf ihr Konto bekommen hat?

      Oder war sie als KG-Berechtigte eingetragen, auch wenn das KG monatlich auf Dein Konto ueberwiesen wurde?- Dann waere Deine KG-Ueberweisung an sie eine Vereinbarung im Binnenverhaeltnis, die der FamK egal sein kann.

      Mit welcher Begruendung fordert denn die FamK das KG von Deiner Ex zurueck?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Anwaltsfehler?

      Hallo Andreas,

      Kindergeld wird von mir zurückgefordert, weil Ex behauptet, dass wir schon im Jahr 2002 getrennt gelebt haben. Der Termin der Trennung ist vor Gericht streitig. Aber das ist der Kasse wohl egal. Es wird auch nicht geprüft sondern einfach ihr zugesprochen. Sie muss es noch nicht mal nachweisen, sondern ich bin in der Nachweispflicht.
      20 Jahre hatte ich das KG erhalten auf einem Konto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung. Da wir noch in einem Haus gelebt haben, wurden von mir auch sämtliche Kosten getragen. Sie sagt natürlich das Gegenteil.

      Zur Klarstellung. Ich arbeite im öff. Dienst und mein AG ist auch die Familienkasse!
      mfg

      Rainer
    • RE: Anwaltsfehler?

      Hallo, Rainer!

      Du schreibst:
      Kindergeld wird von mir zurückgefordert, weil Ex behauptet, dass wir schon im Jahr 2002 getrennt gelebt haben.
      Klar, sie sagt, dass sie als KG-Berechtigte gelten muss, weil sie die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen haette. Damit verlierst Du rueckwirkend Deinen (im Aussenverhaeltnis stehenden) Anspruch auf KG.

      Es wird auch nicht geprüft sondern einfach ihr zugesprochen.
      Wird ihr der gesamte KG-Betrag ab 2002 zugesprochen oder z. B. nur fuer die letzten 6 Monate?

      Es wird auch nicht geprüft ...
      Das scheint leider Alltag bei den FamK zu sein. :-(

      ich bin in der Nachweispflicht.
      Gut, Du kannst natuerlich Einspruch einlegen und fuer den Zeitpunkt der *Aufnahme* der Kinder in den Haushalt der KM ein anderes Datum angeben (z. B. gem. Ummeldebestaetigung). Letztlich wird das aber am Berechtigtenstatus der KM nichts aendern (es sei denn Ihr praktiziert ein 50:50-Wechselmodell).

      Sie sagt natürlich das Gegenteil.
      Sagen kann man viel. Kontoauszuege (sofern eindeutig) sind beweistraechtiger.

      Allerdings habe ich auf dem Überweisungsträger nur immer "Unterhalt" aufgeführt.
      Und da liegt jetzt die Crux. Du hast den Gesamtbetrag (f. TU+KG) angewiesen, aber nur *Unterhalt* hingeschrieben. Im schlimmsten Fall wird das so ausgelegt, dass Du goennerhaft mehr Unterhalt als beanspruchbar ueberwiesen hast.
      Eine Chance liefe auf *Treu und Glauben* heraus: Sollte der (aus TU+KG zusammengesetzte) Ueberweisungsbetrag Deiner der Gegenseite in irgendeiner Weise schon seit Ueberweisungsbeginn klar sein (z. B. indem sie Dich zur Ueberweisung dieses Betrags aufforderte oder indem Dein RA ihr geschrieben hat, dass Du zur Ueberweisung des aus TU+KG zusammengesetzten Gesamtbetrages bereit bist), dann solltest Du davon ausgehen, dass auf Treu und Glauben die Gegenseite in dem Gesamtbetrag auch die Ueberweisung des KG darin sehen muss.

      Wenn dem so ist, dann duerftest Du einen Ausgleichsanspruch gegen Deine Ex haben. Das koennte jedoch auch davon abhaengen, ob die Scheidung bereits anhaengig ist (und damit die Zugewinngemeinschaft beendet). Dazu bin ich aber ueberfragt.

      Gruss, Andreas
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    • RE: Anwaltsfehler?

      Hallo Andreas,

      ich soll rückwirkend ab 2002 bis Mitte 2004 zahlen. Das sind ca. Euro 9.500,00

      Ich habe mal gehört, dass die Familienkasse aber nur immer 6 Monate zurückzahlt. Ergo freut sich der Staat! ist das so richtig?

      Mit der Überweisung ist ja der Knackpunkt. Mein Anwalt hat mir geschrieben, dass ich Betrag X (zusammensetzend aus U und KG) überweisen muss. Das habe ich auch immer pünktlich getan.

      Aber er hat es nicht der Gegenseite mitgeteilt!!!!!

      Darum auch meine Frage, ob ich hier Regress fordern kann.
      mfg

      Rainer
    • RE: Anwaltsfehler?

      Hallo, Rainer!

      Du schreibst:
      ich soll ... bis Mitte 2004 zahlen
      Warum Mitte 2004? Warum nicht bis heute?
      (Ist die Scheidung anhaengig? Wann ist der Stichtag fuer eine Zugewinnberechnung?)

      Ich habe mal gehört, dass die Familienkasse aber nur immer 6 Monate zurückzahlt.
      Daher fragte ich ja, ob sie das gesamte Geld (also ca. 9.500 €) bekommen soll.
      Wenn nicht (und eben nur 6 Monate), dann rechnet es sich doch fuer beide Seiten, das untereinander zu klaeren, statt die Pferde (in der FamK) scheu zu machen.

      Mein Anwalt hat mir geschrieben, dass ich Betrag X (zusammensetzend aus U und KG) überweisen muss.
      Streng genommen hat er aber wohl nicht geschrieben, dass Du nur *Unterhalt* im Verwendungszweck schreiben sollst.

      Aber er hat es nicht der Gegenseite mitgeteilt.
      Wie kam es denn zur Unterhaltsberechnung. Hat Deine Ex Dich dazu aufgefordert? Hat sie Zahlen praesentiert? Oder hast Du einfach von Dir aus den TU berechnet und den Dauerauftrag angelegt?

      Gruss, Andreas
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      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • Hallo Andreas,

      bis Mitte 2004 habe ich von mir aus den entsprechenden Betrag überwiesen. Dann hat Sie das gesamte KG von der Familienkasse bekommen.

      Wir sind im Januar 2005 geschieden worden. Sie behauptet, dass eine Trennung trotz gemeinsamen Hauses und Zusammenleben bereits 2002 stattfand. Hier folgt noch ein Verfahren, da ich auch noch steuerliche Ansprüche stelle. Nachträgliche Änderung der Steuerklasse - hiermußte ich dann Euro 6.000,00 nachzahlen). Hier klage ich auf gemeinsame Veranlagung und die mir zustehenden Steuern.

      Stichtag des Zugewinns war der September 2003. Zugang des Scheidungsantrages.

      Die Unterhaltsberechnung hat mein Anwalt gemacht und ich habe darauf hin die Überweisungen getätigt.

      Hat sie überhaupt Anspruch bei der Rückzahlung auf das ganze Kindergeld?
      Oder nur auf KG von 6 Monate? Dann wäre mir das egal und ich würde eine Verrechnung mit meinen Forderungen vornehmen.
      mfg

      Rainer
    • RE: Anwaltsfehler?

      hallo Rainer, es geht hierbei doch lediglich um eine Klarstellung. Da muß man doch nicht gleich „mit Kanonen schießen“. soll doch RA seiner Kollegin die damalige Berechnung zukommen lassen.

      Dir glaubt'se sicher nicht, ist ja verständlich. Aber Kollegen schon, besonders wenn sie das nachrechnen kann.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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