Neue Waffe Stalking und anderes

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    • Neue Waffe Stalking und anderes

      Hallo Ihr,

      ich schildere kurz meine Situation und meine Angst dabei.

      Meine Noch-Ehefrau trennte sich vor 14 Monaten von mir. Gefühlsmäßig habe ich mit weitestgehend von meiner Noch-Ehefrau getrennt.

      Nun versuche ich seit Monaten mit Ihr eine Vereinbarung zu treffen (möglichst ohne Anwalt, zwecks Kostenreduzierung) über die Themen:

      - Umgangsrecht mit meiner Stieftochter gem. §1685 BGB
      - Versorgungsausgleich
      - Hausrat

      Fakt ist, dass Sie mich mit dem berühmten Koffer in der Hand verlassen hat und seitdem nichts in Bezug auf Ihre Habe die in der ehelichen 5-Zimmerwohnung lagert geregelt ist. Schon aus finanziellen Gründen würde ich jedoch gerne in eine kleinere Wohnung ziehen.

      Nun hat Sie vor ca 2 Monaten die Festnehttelefonnummer geändert und Ihre Emailadresse gelöscht. Briefe werden nicht abgeholt bzw. nicht beantwortet. Ein Schreiben an Ihre Rechtsanwältin bleibt bisher ohne Antwort.

      So versuche regelmäßig (1-2 mal die Woche) zumindest auf dem Handy ihres Neuen anzurufen um endlich Bewegung in die Sache zu kriegen.

      Nachdem heute nun das Thema Stalking in den Nachrichten hochkam ist natürlich meine Angst dass ich hier als "Stalker" hingestellt werde.

      Habt ihr in dieser Situation Tipps für mich?

      cu

      Frank

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolpertinger ()

    • RE: Neue Waffe Stalking und anderes

      Hallo, Frank!

      Du schreibst:
      So versuche regelmäßig (1-2 mal die Woche) zumindest auf dem Handy ihres Neuen anzurufen um endlich Bewegung in die Sache zu kriegen.
      Nachdem heute nun das Thema Stalking in den Nachrichten hochkam ist natürlich meine Angst dass ich hier als "Stalker" hingestellt werde.
      Nun, der neue LG Deiner Ex koennte sich schon von Dir belaestigt fuehlen. Denn Du hast ja keinen berechtigten Grund, ihn staendig anzurufen.

      Ein Schreiben an Ihre Rechtsanwältin bleibt bisher ohne Antwort.
      Wenn Deine Ex Dich gebeten hat, sich an ihre RA zu wenden, dann ist das dann auch Deine Adresse fuer Deine Anliegen.

      Nun versuche ich seit Monaten mit Ihr eine Vereinbarung zu treffen (möglichst ohne Anwalt, zwecks Kostenreduzierung)
      Du kannst aber Deine Ex nicht dazu zwingen, mit Dir zu verhandeln. Moeglich jedoch ist, dass Du mit ihrer RA verhandelst (dann sollte die RA aber auch Verhandlungsspielraum haben, sonst geht das staendig hin und her).

      - Umgangsrecht mit meiner Stieftochter gem. §1685 BGB
      Wie ist das denn zZt geregelt?

      - Versorgungsausgleich
      ... macht das FamG von Amts wegen ...

      - Hausrat
      Zunaechst einmal muss noch geklaert werden, wer im Haus/in der Wohnung bleibt (wem gehoert denn die Immobilie bzw. auf wen laeuft der Mietvertrag?)

      Fuer die Hausrataufteilung gibt es ein eigenes FamG-Verfahren. Evtl. reicht es, wenn Du ueber die Anwaeltin eine Frist setzt, bis zu der Deine Ex ihre sieben Sachen packen soll.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Neue Waffe Stalking und anderes

      hallo Frank, wenn Ex nicht will dann will sie nicht. da nutzt auch noch so großes Drängen nix, bewirkt eher das Gegenteil.

      „1-2 mal die Woche“ ist schon recht heftig. Schreibe „ihr“ (+ evtl. auch RA) 1x per Einschreiben Deine Vorschläge, bitte darin um Verhandlungsbereitschaft, zeige auch die Vorteile wie z.B. Kostenreduzierung auf. Wenn die dann nicht darauf reagieren, dann geht halt alles seinen „üblichen“ gerichtlichen Gang. Kannst’de nix gegen machen. und schon gar nicht erzwingen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Neue Waffe Stalking und anderes

      Original von Wolfgang Becker
      ... Schreibe „ihr“ (+ evtl. auch RA) 1x per Einschreiben Deine Vorschläge, bitte darin um Verhandlungsbereitschaft, zeige auch die Vorteile wie z.B. Kostenreduzierung auf. ...


      Bereits passiert. Keine Reaktion seitens Ihr oder Ihrer Anwältin. Die Einschreiben mit Rückschein gingen zurück an mich nachdem Sie nicht abgeholt wurden durch meine Ex

      cu

      Frank
    • RE: Neue Waffe Stalking und anderes

      Huhu Andreas,

      danke für deine Antwort.

      Original von Andreas*
      Hallo, Frank!

      Ein Schreiben an Ihre Rechtsanwältin bleibt bisher ohne Antwort.
      Wenn Deine Ex Dich gebeten hat, sich an ihre RA zu wenden, dann ist das dann auch Deine Adresse fuer Deine Anliegen.


      Hat Sie nicht, in meiner Verzweiflung sehe ich jedoch in Ihrer RA die einzigste Möglichkeit überhaupt irgend etwas zu regeln.


      - Umgangsrecht mit meiner Stieftochter gem. §1685 BGB
      Wie ist das denn zZt geregelt?


      Gar nicht. Gründe siehe oben


      - Hausrat
      Zunaechst einmal muss noch geklaert werden, wer im Haus/in der Wohnung bleibt (wem gehoert denn die Immobilie bzw. auf wen laeuft der Mietvertrag?)
      Fuer die Hausrataufteilung gibt es ein eigenes FamG-Verfahren. Evtl. reicht es, wenn Du ueber die Anwaeltin eine Frist setzt, bis zu der Deine Ex ihre sieben Sachen packen soll.


      Mietvertrag lauft auf beide. Bis sie ihre Siebensachen abgeholt lasse ich sie da auch nicht raus. Kannst Du mir genauere Infos geben, wie ich sie zur Abholung zwingen kann bzw. wie ich die Sachen losbekomme ohne mir irgendwann etwas vorwerfen lassen zu müssen?


      cu

      Frank
    • RE: Neue Waffe Stalking und anderes

      Hallo, Frank!

      Du schreibst:
      Umgangsrecht mit meiner Stieftochter gem. §1685 BGB
      Wie ist das denn zZt geregelt?
      Gar nicht.
      D. h., Du hast seit der Trennung vor 14 Monaten keinen Kontakt mehr zu ihr gehabt? Wie lange ward Ihr verheiratet? Wie alt ist denn die Tochter? Was ist mit dem leiblichen Vater?

      Schon aus finanziellen Gründen würde ich jedoch gerne in eine kleinere Wohnung ziehen. ...
      Mietvertrag lauft auf beide.
      Kannst Du nicht einfach ne neue Wohnung suchen und normal kuendigen. Dann Information an Ex (ueber Anwaeltin per Einschr. mit Rueckschein), dass sie bis dahin ihre Sachen abholen soll, ansonsten wuerden sie weggeworfen.

      Mietvertrag ... Bis sie ihre Siebensachen abgeholt lasse ich sie da auch nicht raus.
      Glaubst Du, Du kannst die Haelfte der Miete von Ihr einfordern? Faktisch wohnt sie ja nicht mehr da, nutzt die Wg. allenfalls als Lager.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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