Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

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    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      Hallo Kerstin,

      aber das was er vedient, damit wird unter dem Selbstbehalt liegen.
      Unterhaltsvorschuss vom JA bekommst du nicht mehr ???

      LG mellipop
      Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........

      Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.
    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      Da fragt sich dann allerdings, wie hoch der Selbstbehalt eines Strafgefangenen wohl ist?
      Umgekehrt ist ja zb der Bedarf eines Kindes bei der Bundeswehr Null, weil der Staat für alles lebensnotwendige sorgt.
    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      Naja - also ich täte erstmal fragen (1) wie alt ist das Kind, (2) gibt es chon einen Unterhaltstitel (für den die Mutter eventuell UHV beantragen könnte). Und dann die anderen hier schon gestellten Fragen. Ich würde aber nicht nach dem Grund fürs Sitzen fragen, weil mir das einfach irgednwie (ausnahmsweise) doch zu weit geht ...
      Gruss, Brit
    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      hallo Kerstin, wohl eher nicht. was Strafgefangene erarbeiten kassiert die Gefängnisverwaltung für die Unterbringungskosten ein.

      Denen bleibt wohl nur ein recht mageres Taschengeld, ob das dann - weil eigentlich der Hauptbedarf gedeckt ist - für KU oder doch für Zigaretten und Briefmarken usw. ausgegeben werden kann weis ich nicht.

      Nach dem Gesetz bist Du als Mutter auch für den Barunterhalt zuständig, wenn Vater dafür ausfällt. Wenn Du dazu nicht in der Lage bist kannst Du Sozialhilfe (oder ALG2 heißt das jetzt wohl) beantragen.
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    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      hallo Brit, Du solltest mich eigentlich soweit kennen daß ich nicht aus reiner Neugierde frage sondern weil das durchaus ein Aspekt für die Antwort ergeben kann.

      Ich habe deshalb auch meine Frage präzisiert auf den Fall der hierbei eine Auswirkung haben kann.

      Das Alter des Kindes wäre wohl nur 1 Aspekt wegen UVG, aber da spielen noch weitere Dinge mit hinein, über die Kerstin nix schreibt.
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    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      Hallo Wolfgang,

      der leibliche Vater meines Kindes sitzt 14 Jahre im Gefängnis. Ich erhielt ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass er monatlich 179,66 Euro erhält.

      Ich frage mich wieso benötigt er so viel Geld, er hat Kost und Logie ja frei, natürlich bin ich auch der Meinung, dass ihm etwas Taschengeld zustehen sollte, aber braucht er wirklich so viel?

      Als ich ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigte, wurde mir mitgeteilt, dass diese Strafverfolgung wegen der langen Haftstrafe nicht relevant ist.

      Ich bin nur sauer, wenn ich so etwas höre, er hat so lange wie mein Sohn auf der Welt ist noch nicht einen Cent gezahlt. Mein Sohn ist nun mittlerweile 12 Jahre alt.

      Er sitzt nun und hat somit ein "sorgenfreies Leben". Mich fragt auch keiner wie ich finanziell meinen Sohn unterhalte.

      Bis jetzt habe ich immer gedacht, dass nicht gezahlter Unterhalt kein Kafaliersdelikt ist. Ich habe auch schon gehört, dass ein Mann in Haft kommt, wenn er keinen Unterhalt bezahlt.

      Ich komme eigentlich aus der ehemaligen DDR. Damals ging Unterhalt vor allen anderen Schulden, wenn man im Gefängnis saß.

      Heute scheint es keinen zu interessieren, ob der leibliche Vater meines Sohnes Unterhalt zahlt oder nicht. Er sitzt nun seine Haftstrafe ab und danach hat er ein schönes "sorgenfreies" Leben.

      Ich muß aber jeden Monat sehen, wie ich meinen Sohn und mich durchs Leben bringe. Tolle Gerechtigkeit!

      Gibt es denn keine Möglichkeiten, dass mein Sohn zu seinem rechtmäßigen Unterhalt kommt?

      Gruß Kerstin
    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      Hallo mellipop,

      ich habe die zustehenden 6 Jahre bereits Unterhaltsvorschuss bezogen. Nun ist mein Sohn 12 und damit habe ich keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Ich muss also jeden Monat sehen, wie wir über die Runden kommen.
    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      also Kerstin, nu laß aber mal "die Kirche im Dorf" !

      eine Gefängnisstrafe ist garantiert kein "sorgenfreies" Leben, und schon gar nicht "schön". Dazu dann noch diese Länge.

      Dafür muß er etwas sehr schwerwiegendes verbrochen haben, es ist anzunehmen daß dabei Leute zu Schaden gekommen sind. Kann sehr gut sein zu größerem als nur dem Verlust von KU. und die können wegen der Strafe auch keinen Ersatz bekommen.
      vielleicht solltest Du das auch mal bedenken.

      bei dem Alter des Kindes ist ja eine Betreuung nicht mehr durchgängig erforderlich, danach könntest Du durchaus in der Lage sein den KU zu erwirtschaften.

      viel schlimmer als den KU - Verlust finde ich die anderen Auswirkungen auf Euer Kind.
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    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      Hallo Wolfgang,

      sicher denkst du jetzt, was für eine Ziege, die nur an sich und Geld denkt. Aber so ist es nicht.

      Sicher hast du recht, dass die Länge der Haft kein Zuckerschlecken ist. Ich behaupte auch nicht, dass er ein sorgenfreies schönes Leben im Gefängnis hat. Über die Tat weiß ich nichts. Auch ich war sehr geschockt, als ich über die Haftstrafe erfuhr. Ich dachte auch an evtl. geschädigte Menschen. Sicher kann man wenn es wirklich so schlimm ist wie ich denke, so etwas nicht wieder gut machen.

      Natürlich hast du recht, wenn du über die anderen Auswirkungen für meinen Sohn redest. Glaub mir schön wird es sicher nicht sein, wenn ich es ihm eines Tages vielleicht erklären muss, wo sein leiblicher Vater ist.

      Mir geht es aber in erster Linie um meinen Sohn. Ich erarbeite den Unterhalt für mich und meinen Sohn. Aber denkst du nicht, dass mein Sohn einen Anspruch auf Unterhalt hat? Es ist ja das Geld, was ihm zusteht, oder nicht?

      Du kennst auch die gemeinsame Vorgeschichte von mir und dem leiblichen Vater meines Kindes nicht. Er hat sich immer geweigert Unterhalt zu zahlen, untergetaucht war er auch, erst durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei erfuhr ich wo er sich derzeit aufhält.

      Ich denke aber trotzdem, dass meinem Sohn Unterhalt zusteht, auch wenn der leibliche Vater im Gefängnis sitzt. Er muss doch sicher dort auch arbeiten so wie alle anderen Leute

      mfg Kerstin
    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      Sicherlich soll dein Sohn Unterhalt bekommen. Du unterliegst nur der irrigen Annahme, allein der Vater wäre dafür zuständig. Du bist ebenfalls unterhaltspflichtig, so steht es im Gesetz: § 1601 BGB: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." §1602 BGB: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren." Das gilt für beide Elternteile. Der Unterhaltsvorschuss endet nicht ohne Grund mit dem 12. Lebensjahr des Kindes. Danach kann erwartet werden, dass auch der betreuende Elternteil Unterhalt erwirtschaftet.

      Das Kind kann nichts dafür, dass sein Vater im Gefängnis sitzt. Es ist deine Aufgabe, Schaden vom Kind abzuhalten. Nicht einfach, wenn der Vater im Gefängnis sitzt.

      Wenn die Arbeit des Vaters im Gefängnis nichts einbringt und sich der Staat daran zuerst schadlos hält (Haftkosten trägt der Insasse!), solltest du gegen diese Regelung zu Felde ziehen. Verlange, dass Gefängnisinsassen höhere Entlohnung bekommen und dass der Staat keine Haftkosten kasssiert. Erst danach ist auch Geld da, das du im Namen des Kindes kassieren kannst.

      Er sitzt nun und hat somit ein "sorgenfreies Leben". Mich fragt auch keiner wie ich finanziell meinen Sohn unterhalte.

      Eine Logik, die leider nicht ganz verständlich ist. Wenn Gefängnis für dich sorgenfreies Leben bedeutet, dann lass dich einfach verknacken und -schwupps- hast du auch ein sorgenfreies Leben. Gefängnisse müssten eigentlich beliebte Ferienorte sein, garantieren sie doch ein sorgenfreies Leben.
    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      Glaub mir schön wird es sicher nicht sein, wenn ich es ihm eines Tages vielleicht erklären muss, wo sein leiblicher Vater ist.

      nicht "eines Tages", so bald wie möglich ! Soll Kind das von Anderen erfahren ? was wird es von Dir denken wenn Du ihm nicht "reinen Wein" einschenkst ?
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    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      hallo kerstin,

      leider muss ich dir mitteilen, das wenn der Pflichtige in Vollzugshaft ist, kein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden kann. Die ist nach dem Vollzugsgesetzen ausgeschlossen, da die Einkommen so niedrig gehalten werden, das davon kein Unterhalt beigetragen werden kann.
      Die durch die Arbeit in der Vollzugsanstalt erwirtschafteten Betraäge verbleiben im vollem Umfang beim Häftling.Er kann darüber frei verfügen. Diese Beträge kann der Häftling sogar für seinen Entlassungstermin anlegen, damit er sozusagen ein Startgeld hat. Egal was der Häftling mit seinem Geld/Taschengeld macht, es steht NUR ihm zu.
      Wenn er dann entlassen wird und dann eine grössere Summe ihm zur Verfügung steht, kann dieser Betrag NICHT vollstreckt werden.

      In diesem Falle bist du also für den Unterhalt des Kindes zuständig, denn der eigentliche Pflichtige fällt definitiv aus.

      Es ist schon eine ziemliche Anmasung, von einem Häftling den Taschengeldbetrag von 179 Euro für Unterhalt zu verlangen. Der reicht eh kaum aus um in der Vollzugsanstalt über die Runden zu kommen.

      Gruss goodmen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von goodmen ()

    • RE: Unterhalt für Kind wenn leiblicher Vater im Gefängsnis sitzt

      Original von Kerstin35
      Aber denkst du nicht, dass mein Sohn einen Anspruch auf Unterhalt hat? Es ist ja das Geld, was ihm zusteht, oder nicht?


      Richtig, jetzt hat er Anspruch DIR gegenüber!

      gruss goodmen
    • Ich finde es schon sehr merkwürdig das wieder auf die die auf den Unterhalt angewiesen sind rumgehakt wird.
      So wie ich das im moment sehe ist die Politik so das den Unterhaltsverpflichteten Mehr geld zugestanden wird wie den Unterhaltsberechtigten bzw dem Elternteil der das kind erzieht.
      Ich bin auch mutter und bekomme seit 92 nur durch Pfändungen oder abzweigen den unterhalt (nicht mal den Regelsatz9 für meine Kinder da ja der Selbstbehalt so ist das die unterhaltspflichtigen nicht in die Sozialhilfe fallen.Was ist aber mit den kiondern und denen die die kinder erziehen die können sich nicht auf ihren Selbstbehalt berufen.Im gegenteil durch die Politik und das nichtzahlen von Unterhalt muss teilweise bedeutend mehr ausgegeben werden als für die kinder zur verfügung steht.Ich weiss wovon ich rede ,Ich hab 3 kranke kinder die zu spezialärzten müssen und der ist fast 100km weg,fahrkosten muss ich selber bezahlen.Ich selbst bin auch gehbehindert.Ich bin auf mein Auto angewiesen.Weiss demnächst nicht mehr wie ich die Reperatur bezahlen soll.denn auch das Schulzeug frisst einen grossen teil des geldes.
      da reicht mein einkommen nicht mehr aus.
    • Hallo Knuddel, ich kann nicht sehen wieso das Hinweisen auf klare, feste Regelungen „rumhacken“ sein soll. Wir können hier nicht Antworten geben wie die Fragenden die gerne hätten sondern einfach so wie es ist ! X(

      Deine traurige, persönliche Situation hat hierauf keinen Einfluss, gehört also nicht hierher. X(
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