Scheidung nach über 25 Jahren

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    • Scheidung nach über 25 Jahren

      Liebe ISUV-Forenmitglieder,

      ich möchte mich nach über 25 Jahren Ehe scheiden lassen
      (Mein Mann ist Landwirt, Eigener Immobilienbesitz, Wertpapiere, keine Gütertrennung)
      aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen
      (Landwirtschaftlicher Betrieb auf dem ich seit über 25 Jahren mitarbeite)

      ich habe noch keine Scheidung eingereicht, wohne noch mit Ihm zusammen,
      habe mir aber schon einen Beratungsschein vom Amtsgericht geholt.

      Mein Mann (sehr geizig, verfügt aber über erhebliches Vermögen)
      ist seit diesem Jahr offiziell in Rente.
      (Ich habe neben dem Haushalt, Kindererziehung,
      Harte körperliche Arbeit auf dem Bauernhof auch die Buchführung gemacht)

      Um genügend Haushaltsgeld aufzubringen arbeite ich trotz
      erheblicher gesundheitlicher Probleme durch die
      harte Arbeit auf dem Landw. Betrieb seit mehreren Jahren auf 400 Euro Basis.

      Mein Mann (Sehr Gewalttätig) hat über die 25 Jahre viel Leid über unsere Familie
      (2 Kinder über 18 Jahren) gebracht, mich und die Kinder
      psychisch und physisch fertig gemacht.
      Ich habe nie den Mut und die Kraft aufgebracht meinen Mann früher zu verlassen –
      was ein großer Fehler war.

      Ich möchte gemeinsam mit meiner Tochter (Existenzgründerin), meinem Sohn
      (leider derzeit ALG2-Empfänger) und seiner Freundin (Schülerin)
      ein renovierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus erwerben.

      Wir möchten anstatt für 3 Wohnungen miete zu zahlen gemeinsam
      die Immobilie erwerben, über eine Hypothek 100% finanzieren und
      über den Zugewinnausgleich nach 1-2 Jahren einen Grossteil der Hypothek abtragen.

      Die monatliche Hypothekrate & Tilgung möchten wir durch den Unterhalt,
      Vermietung einer Wohnung an meinen Sohn (ALG2-Empfänger) und seine Freundin (Schülerin) und die Erträge meiner Tochter (Existenzgründerin: noch geringe Erträge)
      begleichen.

      Wir verfügen alle nicht über große finanzielle Rücklagen,
      möchten die Immobilie aber Anfangs (bis zum Zugewinnausgleich = Hoher Zugewinn in über 25 Ehejahren auf denen wir gemeinsam den Hof bewirtschaftet haben, etc.)
      zu 100% finanzieren, haben wir eine Chance auf eine Hypothek
      wenn wir alle als Hypothekennehmer auftreten ?
      Wie sollen wir uns gegenüber der Bank verhalten ?

      Kann ich während der Ehe (Hypothek ist ja kein Zugewinn)
      oder im Trennungsjahr eine Immobilie finanzieren ?
      (ein gemeinsam bewohntes MFH ist viel günstiger als 3 Wohnungen mit Nebenkosten !)

      Was würdet Ihr in meiner Situation machen, was für Ratschläge könnt Ihr mir geben ?
      Meine Kinder die sehr unter Ihrem Vater gelitten haben stehen Gott sein dank hinter mir,
      seine Verwandtschaft aber leugnet die Schläge, den Terror, die Verletzungen
      und Demütigungen und steht voll hinter ihm (Sie wollen erben…)

      Ich und meine Kinder sind für jeden Hinweis, Hilfe, Ratschlag sehr dankbar !

      Liebe Grüsse
      Marianne

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Scheidung nach über 25 Jahren

      Hallo Marianne,

      Zugewinn = Endvermögen abzüglich Anfangsvermögen, und zum Anfangsvermögen gehört auch das, was man während der Ehe geerbt hat.
      Wenn Du von einem landwirtschaftlichen Betrieb schreibst, so kommt bei mir der Gedanke auf, dass dieser vielleicht ererbt worden ist. Dann dürfte
      a) nur Dein Mann im Grundbuch stehen, und
      b) die Ermittlung des Zugewinns nicht so ganz einfach sein, weil es insoweit nur um eine Wertsteigerung gehen kann zwischen dem Wert des ererbten Grundstücks (der anhand der Lebenshaltungskosten auf heute hoch gerechnet werden muss) und dem heutigen Wert.

      ....

      Ein weiterer Gesichtspunkt:
      Auch wenn die gemeinsame Vergangenheit die Familie zusammengeschweißt hat: Sohn und Tochter sind jung und haben einen Anspruch auf ihr eigenes Leben. Sie sollen es schließlich besser machen können als ihre Eltern. Und Dein Gedanke, die Kids (für Dich bleiben sie ja immer die Kinder, selbst wenn du Enkel hättest) mitzunehmen (auch wenn es um ein Mehrfamilienhaus geht) hat etwas von klammern. Ich kanns ja gut verstehen, aber es wäre falsch.
      Ausserdem: DU hast auch ein Recht auf ein eigenes Leben und musst nicht mehr übernehmen, die Probs von Sohn, Freundin und Tochter langfristig zu lösen. Lass die das mal selber machen und beschränk Dich darauf, die Zuneigung zu geben und für sie Verständnis zu haben. Du läufst sonst Gefahr, dass Du vom Regen in die Traufe kommst - das wäre z.B. der Fall, wenn die Kids oder besser deren Anhang beginnen, Dich als eine Belastung zu empfinden, dann fühlst Du Dich erst recht mies und das musst Du Dir nun wirklich nicht mehr gönnen.

      ....
      Ansonsten kann man zu Deinen Fragen wohl nicht so viel sagen, weil die Fakten nicht klar sind. Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich wird jedenfalls erst mit Rechtskraft der Scheidung fällig, als nach Ablauf des Trennungsjahres und wenn auch die Rentenfragen geklärt sind, ich schätze mal in ca. zwei Jahren. Dazwischen liegt noch viel Zeit - für ihn, um sich während der Trennung etwas ärmer zu machen, für die Kids, um neuen Anfang zu finden und für Dich, um Unterhalt durchzusetzen und - viel wichtiger- Dir selbst ein Konzept für Dein neues Leben aufzubauen. Daran hakt es aus meiner Sicht noch, wenn Du dabei die Kinder mit einbeziehen willst.
      Als Bank würde ich Dir allein auf Zugewinnanspruch hin keinen Kredit geben, und wenn Du mit Hilfe von Anwalt einen vertraglichen vorzeitigen Ausgleich erstreben willst (Rechtsanspruch sehe ich nicht) sitzt er am längeren Hebel und das kann teuer werden.

      der freak
    • RE: Scheidung nach über 25 Jahren

      hallo Marianne, nach dieser Schilderung: ziehe unverzüglich aus ! notfalls erst mal in Frauenhaus. wenn Du sonst nirgends unterkommen kannst. Mache Dir aber Kopien von allen Unterlagen.

      dann kümmere Dich um das weitere.

      ich bin der Meinung daß man solch weitreichende Vermögensangelegenheiten erst dann machen sollte wenn die jetzige, eheliche, gesetzliche Zugewinngemeinschaft beendet ist. Das wäre mit Zustellung Scheidungsantrag, oder Ihr löst die schon im Trennungsjahr auf.

      Das geht nur einvernehmlich. da bestimmt Ihr einen Stichtag, rechnet zu diesem den Zugewinnausgleich aus und haltet das in einem notariellen Vertrag fest.
      Nach Deiner Schilderung wird Dein Mann das zwar nicht machen, aber wenn Ihr beide halbwegs vernünftige RA für die Scheidung habt besteht gute Aussichten daß das, mit "leichtem Druck von RA" doch klappt.
      Erst dann ist es sicher daß Du auch wirklich nur für Dich wirtschaftest.

      kurz zum Zugewinnausgleich, das könnt Ihr ja mal durchrechnen. Wichtig: alle Vermögenswerte zusammen addieren, nicht einzeln berechnen.
      Zugewinn = Endvermögen (Stichtag normalerweise Tag der Zustellung Scheidungsantrag, kann aber auch schon vorher gemacht werden, einvernehmlich) minus Anfangsvermögen. Erbe + Schenkungen werden zum Anfangsvermögen gerechnet. Das wird bei beiden gemacht, wer mehr hat, muß dem anderen so viel abgeben, daß beide den selben Zugewinn erwirtschaftet haben. Besonderheit: Es gibt keine negativen Zahlen, wenn also eine/r Schulden hat, wird das trotzdem als „0“ gezählt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Scheidung nach über 25 Jahren

      Hallo Marianne,

      ich möchte nochmal kurz einhaken, damit das nicht verloren geht: Freak hat nicht ganz Recht. Wolfgang hat es geschrieben: Es gilt der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags für die Berechnung des Zugewinns. Allerdings musst Du natürlich vorher ausgezogen sein und schon geraume Zeit getrennt wohnen. Ich hatte den Antrag ca. 9 Monate nach Auszug gestellt, weil ich nach einem Jahr geschieden sein wollte. Es hat sich dann doch 2 Jahre hingezogen, wegen der Rentenberechnung. Damals war die BFA etwas schwerfällig. Ich glaube, die sind heute schneller.
      Da hat freak wieder Recht:
      Dein Mann kann natürlich vor dem Scheidungsantrag Vermögen beiseite schaffen. Am einfachsten ist das mit der Aufnahme von Krediten. Was man dagegen tun kann, weiß ich jetzt auch nicht. Schwierig ist vor allem, dass Du das nicht so leicht machen kannst, weil Du kein eigenes Einkommen oder nur ein geringfügiges hast.
      Das mit dem Haus wird so also auch nicht funktionieren. Ihr habt alle drei für eine Bank nicht genügend Bonität. Stimmt ja auch: wie wollt Ihr denn für die Jahre bis zum Vermögensausgleich die Zinsen bezahlen? Die Tilgung könnte man ja für die Zeit aussetzen, aber die Zinsen sind immer der größere Brocken.
      Dein Mann wäre zwar auf jeden Fall sofort nach Auszug unterhaltspflichtig, was aber nichts zu bedeuten hat. Denn so wie Du ihn schilderst, wird er alles versuchen, nichts oder sehr wenig zu bezahlen. Wenn Eure Kinder schon eine abgeschlossene Ausbildung haben, ist er denen gegenüber auch nicht mehr unterhaltspflichtig. Vielleicht gibts da trotzdem Möglichkeiten, frag mal beim Jugendamt nach und nehme Dir den besten Anwalt, den Du bekommen kannst.
      Ich habe halt das dumme Gefühl, dass ein Schätzer den Hof heute schlechter schätzt, als vor 25 Jahren, dann hast Du nämlich nix vom Zugewinn. Auch wenn andere Vermögenswerte wie Aktien und Grundstücke vorhanden sind, so wird das gegen den Wert des Hofs gerechnet. Also in jedem Fall aufpassen und wie schon erwähnt: Versuche alle Unterlagen zu kopieren!

      Gruß

      Max
    • RE: Zugewinn, Differenz zwischen Stichtag und Fälligkeit

      Hi MadMax,

      der Stichtag für die Berechnung des Zugewinns ist im Regelfall das Ende der Ehezeit, also der Tag, an welchem jemanden ein Scheidungsantrag zugestellt wird.
      Fällig (und damit auch verzinslich) wird die im Scheidungsverbund geltend gemachte Zugewinnausleichsforderung allerdings erst mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Zwischen Einreichung der Scheidung und der Rechtskraft liegt oft genug ein längerer Zeitraum,- während dem die Zinsvorteile beim Ausgleichspflichtigen verbleiben.

      Für M. bedeutet das, dass sie eben nicht mit einer Zahlung zu Beginn des Scheidungsverfahrens rechnen kann, sondern erst am Ende, und das macht für die Hauskaufpläne eine Menge aus.

      der freak
    • RE: Zugewinn, Differenz zwischen Stichtag und Fälligkeit

      Hallo Freak,

      genau so meinte ich das auch. Vielleicht hatte ich mich unklar ausgedrückt. Auf jeden Fall sehe ich diesen Wusch nach einem Haus in diesem Fall sehr skeptisch.

      Gruß
    • RE: Scheidung nach über 25 Jahren

      Es wäre fatal wenn du jetzt eine Immobilie kaufst, die du mit Geldern zu finanzieren gedenkst die du noch gar nicht hast, und über dessen Höhe du auch noch keinen verbindlichen Überblick hast.
      Mach lieber einen schritt nach dem anderen, und der erste ist: Ausziehen, vorher aber auf jeden Fall Kopien machen von allem was von Belang ist, sprich was mit Einkommen und Vermögen deines Mannes zu tun hat.
      Ein Zugewinnausgleich, gerade wenn er mit Immobilien zu tun hat, kann sich lange hinziehen, auch wenn ihr keine Gütertrennung habt, so dürftet ihr eine Zugewinngemeinschaft sein, sofern keine Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Und das bedeutet, das du lediglich einen Anspruch auf den Zugewinn der Vermögenswerte hast, abzüglich wohlgemerkt der Inflationsrate in dem Zeitraum. Wieviel das tatsächlich ist, wird nur ein Gutachter bewerten können.