Was ist eine "Güteverhandlung"?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Was ist eine "Güteverhandlung"?

      Ich bin zusammen mit der Gegenseite zu einem "Termin zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung" vom Amtsgericht eingeladen, wobei "das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet" ist.
      FRAGE: Was ist genau eine solche "Güteverhandlung" und wie läuft sie ab? Wer hat welche Erfahrungen? Worauf ist zu achten?

      Besten Dank vorab,
      Oheim
    • RE: Was ist eine "Güteverhandlung"?

      Worum gehts denn? Unterhalt? Ist eine Klage anhängig?
      Ich vermute mal das es um einen gerichtlichen Vergleich geht, dh der Richter wird einen Vergleichsvorschlag machen der irgendwo in der Mitte zwischen den Positionen der Parteien liegt, und alle sind zufrieden?! Aber Vorsicht, einen Vergleich sollte man nur eingehen wenn man sich sicher ist, das das Ergebnis für einen tragbar ist.
    • RE: Was ist eine "Güteverhandlung"?

      Wenn wir zur Güteverhandlugn geladen wurden, dann lief das immer auf eine "gerichtliche Einigung" hinaus. Bei uns gings immer um Kindesunterhalt.
      Ich halte seit einigen Jahren nichts mehr von solchen Einigungen, bin mehrfach reingelegt worden. Trotz Anwalt. Es ist hinterher schwer, den Beschluss nach unerwartetem Bekanntwerden von anderen Tatsachen wieder anzufechten ... Gegen ein Urteil aber kann man Widerspruch problemlos einlegen. (In dem Fall aber trägt der Verlierer des Verfahrens ordentliche Kosten!)
      Ich weiß ja nicht, ob du Kläger oder Beklagter bist. Fakt ist, du musst selbst wissen, ob du der Gegenseite Zugeständnisse machen kannst/willst oder nicht. Und - pass auf, dass nicht gleich noch "die Parteien teilen sich die entstandenen Gerichtskosten" "gütlich" dazu bestimmt wird. Mehr kann ich dir leider nicht dazu sagen ...

      LG, Brit
    • RE: Was ist eine "Güteverhandlung"?

      Bei einem gerichtlichen vergleich werden die Gerichtskosten immer geteilt, auch wenn der vergleich nicht in der Mitte zwischen den Positionen der Parteien liegt (lustig formuliert: "heben sich gegeneinander auf" - haha, schön wärs wenn die sich aufheben würden)
    • RE: Was ist eine "Güteverhandlung"?

      Ja, aber "Kosten teilen" ist immer doof. Für den, der eigentlich gar nix zahlen muss :)
      Also muss er sich gut überlegen, wie sicher er sich seiner Sache ist und ob er stur auf seinen Forderungen bleiben kann (ohne Angst zu haben, dann zu verlieren und alles zahlen zu müssen) oder ob er vielleicht doch ... "Verständnis für die Forderungen der Gegenseite hat und einlenkt" :-))
    • RE: Was ist eine "Güteverhandlung"?

      Sags doch mal anders - bodenständiger:
      Wer zum Gericht muss - wird doch immer (wenn er/sie halbwegs normal denkt) vorrangig seine eigenen Interessen vertreten. Und immer nur genau das preisgeben, was die andere seite nicht schamlos ausnutzen kann.
      Hab ich also zu verlieren oder zu gewinnen. Kann ich mehr bekommen oder muss ich (wenn ich zu ehrlich bin) eher noch mehr zahlen. Das ist die Frage.
      Wenn ich mit dem, was die Gegenseite weiß und ihrem Antrag zu grunde legt, besser fahre, dann wär ich blöd, unbedingt auf einem Urteil zu bestehen. Dann behalte ich, was ich behalten kann und zahl lieber einen Teil der Gebühren.
      Wenn ich mir aber meiner Sache absolut sicher bin und nur gewinnen kann, dann wiederum wäre ich bescheuert, einem Vergleich beizustimmen. Und wer gewinnt, muss weder seinen noch den andren Anwalt zahlen noch sonstige Gebühren (notfalls der Gegenseite vorstrecken und dann von dort voll zurückfordern).

      Augenzwinkernd: die Brit :-))
    • RE: Was ist eine "Güteverhandlung"?

      In der Güteverhandlung versucht die Richterin, sich vor dem Ausformulieren eines Urteils zu drücken, indem sie beiden Seiten ihre Beurteilung skizziert, ohne sich festzulegen, und möglichst viel Druck auf die Parteien ausübt.
      Wegen des Zeitdrucks läuft man Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden. Es dürfte nur in einfach gelagerten Fällen gelingen, alles zu überblicken, weil man regelmäßig in seiner eigenen Vorstellungswelt und Taktik gefangen ist.

      Im Falle der Nichteinigung gibt es meist "Hausaufgaben" für die Parteien, die der Vervollständigung der Anträge/der Klarstellung/der Beweisführung dienen, manchmal auch die Frage nach der Zustimmung, ob das Gericht im Anschluß im schriftlichen Verfahren, also ohne weitere Verhandlung, urteilen darf.

      Ein erfahrener und gelassener Anwalt/Anwältin ist in solchen Situationen Geld wert, Brits Erfahrung hinsichtlich der Kosten kann ich nur bestätigen, denn die Gerichte lassen obligatorisch vereinbaren, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden: Gerichtskosten teilen, jeder seine Rechtsvertretung (das geht ganz fix mit dem Diktiergerät, man achtet eigentlich nur auf die mühsame Einigung in der Sache...).
      Das kann am Ende teurer sein als ein Urteil mit Quotelung, weshalb ein guter Anwalt das mit beachtet, vor allem, wenn er für seinen Mandanten "gewinnt".
      Gruß
      üri
    • RE: Was ist eine "Güteverhandlung"?

      hallo Oheim, wie der Name besagt wird Euch Richter fragen ob es unbedingt ein Urteil sein muß oder eine gütliche Einigung machbar ist.

      ich bin der Meinung daß man das vor Klage abchecken sollte. Dann kann so ein Vertrag "in Ruhe" aufgesetzt werden, noch mal gecheckt werden, evtl. eine weitere Meinung eingeholt werden.

      Richter dagegen will das sofort festhalten, puscht dann in aller Eile (nächste Verhandlung steht schon auffem Flur), ohne besondere Vorbereitung einen Text daher, Ihr habt keine Zeit darüber nachzudenken. und könnt später nicht mal gegen an gehen.

      "das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet" ist.

      ist also Pflicht (pünktlich) zu kommen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]