'Geschwisterumgang'

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    • 'Geschwisterumgang'

      Hallo Foris,


      mein 4. Kind sah ich das 1. Mal wie es 15 Monate alt war.
      Die Mutter meines 4.Kindes hatte mich von Beginn an von diesem Kind abgeblockt und mir auch angekündigt, sie wolle einen
      neuen Partner (aus der Nähe ihres Heimatortes), der gleichsam der Papa dann sein solle.

      Die Km meines 4. Kindes, einst eine Freundin der Mutter meiner 3 ersten Kinder, hat mich mein Kind

      erst nach 15 Monaten nach wiederholten 'privaten' Anläufen im Jungendamt sehen lassen.

      Es sollten dann nach ihren Vorstellungen alle 3 Monate Umgänge im Jugendamt stattfinden,

      obwohl ich weder ausfallend, noch tätlich, noch irgendwie psychisch oder suchtkrank bin.

      Ich hatte lediglich in den 80er Jahren mal Alkoholprobleme im Zuge einer umfangreichen Weiter-

      bildung, was die Km vom Hörensagen durch ihre damalige Freundin , die es wiederum von mir

      durch Berichte wußte.

      Die Km hat eine Sprachbehinderung (Lippen-Gaumen-Spalte, mehrfach operiert), die es offenbar

      für sie erforderlich macht, kleine Partikel von Machtausübungen für ihr Selbstbewußtsein aus-

      zunutzen.

      Jedenfalls habe ich diese Umgänge 4x in besagtem Abstand wahrgenommen. Mit Bus und Bahn war ich

      inkl. Umgang (2 Std.) 8 Std. unterwegs.

      Diese ganzen zooartigen Besichtigungsumgänge haben mich enorm mitgenommen und ich bekam damals

      auch psychosomatische Herzprobleme.

      So bat ich die Km, diese Umgänge nach und nach zu verdichten, sich evtl. auch mal in der Mitte zwischen

      unseren 100 km voneinander entfernten Wohnorten zu treffen, um auf Dauer richtige Umgänge stattfinden

      zu lassen, weil ich ansonsten diesen Besichtigungsumgängen nicht mehr gewachsen sei und sie einstellen müßte.

      Die Km lehnte eine Verdichtung der Umgänge ab, die ich daraufhin einstellte (3 J. her).
      ************************
      Meine ersten 3 Kinder sind 12, 12 und 10 Jahre alt.
      Mein 4. Kind ist 6 Jahre alt.
      Inzwischen haben mein Kind und die Mutter mich mehrmals angerufen, und es haben auch hier bei mir 3 Besuche in 6 Monaten stattgefunden.

      Jetzt quengeln Kind und Mutter, ob nicht meine bei mir wohnenden Kinder
      sie dort mal besuchen könnten (ohne mich).
      Ich habe das prinzipiell zunächst nicht
      abgelehnt, aber zu bedenken gegeben, daß

      1. eigentlich die Umgänge bei mir, dem
      verbindenden Elternteil stattzufinden
      hätten
      2. die Mutter der bei mir lebenden Kin-
      der zustimmen müßte, was die nicht
      tut, ich aber nicht sagte.

      3. erst der Umgang meines 4. Kindes mit mir, seinem

      Vater, geregelt und klaglos verlaufen sein müßte



      Was meint ihr dazu?

      **********


      Ich stelle aber fest, daß mir das eher zuwider ist, denn eigentlich hatte ich innerlich mit diesem Kind abgeschlossen nach diesen schmerzlichen Erfahrungen.
      Zudem brauchen meine bei mir wohnenden Kinder meine ganze Kraft und mein (Teilzeit) Beruf nimmt mich auch ganz schön in Anspruch.
      Ich werde jedenfalls keinerlei Versprechen machen und mich freundlich bedeckt halten, denn ich sehe mich im Moment nicht bereit, mich auf erneute
      Spielchen und Quälereien einzulassen. Gruß Dick
    • RE: 'Geschwisterumgang'

      hallo Dick, zuerst solltest Du mal die Vergangenheit, die Du hier so sehr ausführlich + negativ darstellst, nicht überbewerten. Auch finde ich Deinen Hinweis auf den kleinen körperlichen Defekt äußerst gemein, der hat Dich ja damals nicht von der Zeugung des jüngsten Kindes abgehalten, obwohl Du schon 3 Kinder mit einer anderen Frau hattest.

      Wichtig ist hier allein daß wieder ein Kontakt zustande gekommen ist. Den solltest Du pflegen, und nicht durch Deine Empfindlichkeiten stören.

      Selbstverständlich haben alle "Deine" Kinder auch ein Recht auf Umgang miteinander, sich überhaupt mal kennen zu lernen. Und Eure Pflicht als Eltern ist das zu fördern und nicht durch Vorschriften zu erschweren.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Wolfgang,

      ich habe nur die Fakten dargestellt, und kann darin keine ''Gemeinheit''
      erkennen.
      Ich habe ja noch darüber geschwiegen, wie denn die 3 letzten Umgänge zustandekamen:
      Zuerst Zusage der Km für einen verabredeten Termin, dann wieder Absage und Versprechen, mittwochs anzurufen, kein Anruf, dann Anruf von mir, ach ja, vielleicht am übernächsten Wochenende - ok. wurde dann vereinbart.
      Problematisch dabei war zudem, daß ja meine Kinder von hier dabei sein sollten, d.h. immer wieder Termine freigehalten werden mußten.
      Beim nächsten Umgang dann wieder dasselbe in anderer Variante:
      Umgang war für eine letzte Ferienwoche ins Auge gefaßt und wir wollten deswegen in der vorletzten Ferinewoche telefonieren. Ich ruf da also in der besagten vorletzten Ferinewoche mehrmals an, niemand da, auch der Anrufbeantworter ist nicht an, die Woche drauf montags und dienstags wieder da angerufen, niemand da. Ich wollte eigentlich die übrigen Tage der Woche mit meinen (bei mir lebenden) Kindern noch zur Oma fahren, ging nicht. Wie ich später erfuhr, war die Km kurzfristig geplant zu einem Verwandtenbesuch weggefahren und 3 Tage später heimgekehrt als geplant, hat mir das aber nicht mitgeteilt.
      Beim letzten Umgangsversuch 6 Monate nach dem letzten stattgefundenen wollten meine hiesigen Kinder nicht, und sie beschwerten sich, daß sie ja nie was rechtes planen könnten, weil sie ja nicht wüßten, ob sie denn auch wirklich kämen.
      Ich hatte der Km auch vorgeschlagen, mein Kind selber abzuholen, ach nein, neee, das wollte sie dann nicht.
      Auch das Ansinnen, meine hiesigen Kinder sie dort mal ohne meine Begleitung/Dabeisein besuchen zu lassen, halte ich für einen Übergriffsversuch, denn ich meine, wie auch die Km meiner bei mir lebenden Kinder, daß der Geschwisterumgang bei mir stattzufinden hat.
      Zudem ist die Km meiner Kinder hier auch dagegen.
      Einen mehrmals vorgeschlagenen 'normalen' 14-täglichen Umgang lehnt die Km meines 4. Kindes ab, sie will lieber solche ''gelegnetlichen Umgänge''.
      Aber dieses Hin und Her macht mich nur wieder krank, und auch mein Therapeut hat mir abgeraten, mich auf solche Vexierverhandlungen einzulassen.
      Ich bin nicht der Vormund dieser Km, und von daher denke ich, daß jeder immer noch verantwortlich für das ist, was er/sie tut und läßt, sie als Mutter und ich als 'Vater'.
      Außerdem hat diese Km alleinige elterliche Sorge. Dann soll sie mal
      für einen gescheiten Umgang ihres Kindes mit seinem Kindsvater sorgen.
      Gruß Dick
    • RE: 'Geschwisterumgang'

      Hallo, Dick!

      Du schreibst:
      Meine ersten 3 Kinder sind 12, 12 und 10 Jahre alt.
      Mein 4. Kind ist 6 Jahre alt. ...
      Jetzt quengeln Kind und Mutter, ob nicht meine bei mir wohnenden Kinder sie dort mal besuchen könnten (ohne mich).
      Wenn Deine Kinder (oder auch nur eines davon) ihr Halbgeschwister *mal besuchen* will, dann mach doch einfach mal einen Ausflug mit den Kindern, *liefere* sie beim Halbgeschwister ab und hole sie wieder nach ein paar Stunden ab. Warum gleich ein Galama draus machen? (so hoert sich das fuer mich an, sorry)

      Zuerst Zusage der Km für einen verabredeten Termin, dann wieder Absage.
      Sollte der Besuch dann nicht klappen, wird sich die Mutter einfach ausrechnen koennen, dass dann die Motivation der Kinder fuer einen erneuten Anlauf bei plus minus Null liegt.

      Auch das Ansinnen, meine hiesigen Kinder sie dort mal ohne meine Begleitung/Dabeisein besuchen zu lassen, halte ich für einen Übergriffsversuch, denn ich meine, wie auch die Km meiner bei mir lebenden Kinder, daß der Geschwisterumgang bei mir stattzufinden hat.
      Es gibt keinen genuinen Ort fuer Geschwisterumgang, ausser den beiden Orten, wo die Geschwister leben.

      Einen mehrmals vorgeschlagenen 'normalen' 14-täglichen Umgang lehnt die Km meines 4. Kindes ab.
      Auch wenn*s schwer faellt: Trenne die Frage nach dem Geschwisterumgang von der Frage nach Deinem Umgang mit Deinem juengsten Kind. Mir scheint auch gerade darin die Crux in Eurem Fall zu liegen. Selbst vor dem FamG wuerde das nicht zusammen verhandelt werden.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: 'Geschwisterumgang'

      Hallo Andreas,

      vielen Dank für deine Antworten!

      Mein 4. Kind und Km wohnen 100 km entfernt, und ich habe kein Auto.
      D.h. ich müßte mich in dem Kaff Stunden irgendwo herumdrücken - wäre zur Not schon machbar - nur der Spaß würde mich für ein paar Std. ca. 100 €
      kosten, und ich wäre für ca. 2-3 Std. Umgang 8 Std. unterwegs.
      Lieber wäre mir dann ein Treffen in der Mitte (50 km), bei dem ich dann dabei wäre.
      Zudem ist die Mutter meiner bei mir lebenden Kinder strikt dagegen, daß
      meine 3 hier lebenden Kinder allein (ohne mich) Umgang unter der Obhut der Mutter meines 4. Kindes haben! Sie ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychoanalyse und hält die Mutter meines 4. Kindes für eine Borderlinerin.

      Es geht auch nicht um die Orte des Umgangs, sondern um die Obhutspersonen, die den Umgang begleiten. Wenn noch nicht einmal ein
      normaler, geregelter und dichter (14-tägl.) Umgang meines 4. Kindes mit dessen Vater (mir) von der Km zugelassen, begünstigt und gefördert wird,
      so kann doch nicht ein dem Elternumgang nachrangiger Geschwisterumgang im Zuge schrittweiser Bindungstoleranzen vorgezogen werden. Außerdem hat die Km meines 4. Kindes als Obhutsperson doch überhaupt nichts mit meinen bei mir lebenden Kinder zu schaffen.

      Zudem wollen meine bei mir lebenden Kinder nicht alleine da hin - ohne daß vor denen irgendetwas meiner obigen Einwände verlautet ist.

      Eltern- und Geschwisterumgang sind auch im Gesetz implizit in einer Rangfolge geregelt: Elternumgang dient grundsätzlich dem Kindeswohl,
      Geschwisterumgang ist an die Bedingung eines Kindeswohls als Voraussetzung gebunden! (§§1684 und 1685 BGB)

      Grüße Dick