Können Stiefkinder unterhaltspflichtig gegenüber ihrer Stiefmutter werden?

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    • Können Stiefkinder unterhaltspflichtig gegenüber ihrer Stiefmutter werden?

      Hallo liebes Forum,

      als frisch gebackene Zweitfrau habe ich eine Menge Fragen, und hoffe auf Beantwortung. Habe mich vorher auch schon ausgiebig erkundigt, aber viele Fragen blieben unbeantwortet.

      Situation: Mein LG war geschieden und hat eine 13jährige Tochter welche bei der KM lebt. Ich war ledig und bin bis jetzt kinderlos geblieben. Er zahlt KU aber keinen EU, da die Exfrau ihren Unterhaltsanspruch auf kriminelle Weise für immer verwirkt hat.

      Nun haben wir uns vor ein paar Monaten das Jawort gegeben... nun stellen sich bei mir Fragen ein.

      Falls unsere Ehe in die Brüche gehen würde,... oder anders gefragt, in einem anderen Forum wurde behauptet, das Zweitfrauen keinen EU erhalten, falls die Ehe auseinandergeht und schon EU an die erste bezahlt werden müßte? Stimmt das? Würde ich keinen Anspruch auf EU haben, falls wir uns trennen sollten? Und Kinder da sein sollten? Wie gesagt, mein Mann zahlt an die erste keinen EU, richterlicher Beschluss. Wie würde meine Situation aussehen? Mit Kinder und ohne Kinder?woran macht sich EU fest?

      Was ist, wenn seine Exfrau nicht mehr arbeiten kann und mein Mann stirbt unvorhergesehen weg, bin ich verpflichtet den KU an die erste Frau für Tochter weiterzuentrichten, falls mir das möglich ist? In welcher Pflicht stehe ich?

      Wie ist es, wenn ich alt und krank bin, ist die Tochter meines Mannes verpflichtet mich zu unterstützen? Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ich habe keine eigenen Kinder.

      Die fam. Abhängigkeiten in Stieflichen Beziehungen sind mir unklar.

      Danke für Eure Antworten... und versteht mich nicht falsch, mich interessieren Rechte und Pflichten der neu eingegangenen Vertragsbindung. Man sollte ja auch wissen worauf man sich einläßt, oder sich sogar eingelassen hat. Es würde mich beruhigen dunkel in die Sache zu bringen, da sich hier im Forum sehr traurige Dramen und SChicksale abspielen... :( und leider schützt Dummheit nicht vor Schaden.
      Viele Grüße Mahagoni

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mahagoni ()

    • RE: Können Stiefkinder unterhaltspflichtig gegenüber ihrer Stiefmutter werden?

      Hallo Mahagoni,

      ich verstehe unter einem Stiefmutter-StiefKind-Verhältnis, dass Du das Kind nicht adoptierst und dann läßt sich die Frage aus dem Beitragstitel sehr einfach beantworten:
      "Nein, Stiefkinder sind nicht unterhaltspflichtig gegenüber ihrer Stiefmutter bzw. gegenüber ihrem Stiefvater".
      Gilt übrigens genauso auch in umgekehrter Richtung Stiefmütter / Stiefväter werden nicht unterhaltspflichtig gegenüber ihren Stiefkindern.

      Ich versuche mal Deine Fragen etwas detaillierter zu beantworten, da ich schon merke, dass DU so verschiedenen Mythen aufgesessen bist.

      Original von Mahagoni
      Falls unsere Ehe in die Brüche gehen würde,... oder anders gefragt, in einem anderen Forum wurde behauptet, das Zweitfrauen keinen EU erhalten, falls die Ehe auseinandergeht und schon EU an die erste bezahlt werden müßte? Stimmt das?
      Eher nein, als ja. die zweite Ehefrau hat grundsätzlich nach den gleichen Regeln Unterhaltsansprüche wie eine erste Ehefrau (es muß also ersteinmal ein Unterhaltsgrund vorliegen und dann darf sie den Unterhalt nicht verwirkt haben). Ein wichtiger Punkt ist aber die Leistungsfähigkeit - nur wenige Unterhaltspflichtige haben so viel Einkommen, dass sie auch noch Unterhalt an einen zweiten Ehegatten leisten könnten und dann greift § 1582 BGB, wonach der erste Ehegatte vorrangig berechtigt sein kann.

      Original von Mahagoni
      Würde ich keinen Anspruch auf EU haben, falls wir uns trennen sollten? Und Kinder da sein sollten? Wie gesagt, mein Mann zahlt an die erste keinen EU, richterlicher Beschluss. Wie würde meine Situation aussehen? Mit Kinder und ohne Kinder?woran macht sich EU fest?
      zur Rangfolge s.o. Da bei Dir die erste Ehefrau nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, wirst Du in den ersten Rang aufrücken, EU macht sich immer an einem erfüllten Unterhaltstatbestand fest (s. dazu die §§ 1570 - 1576 BGB).

      Original von Mahagoni
      Was ist, wenn seine Exfrau nicht mehr arbeiten kann und mein Mann stirbt unvorhergesehen weg, bin ich verpflichtet den KU an die erste Frau für Tochter weiterzuentrichten, falls mir das möglich ist? In welcher Pflicht stehe ich?
      in keiner rechtlichen - die Tochter wird Halbwaisenrente bekommen, dann hat sie noch eine Mutter, wenn das alles nicht reicht, dann kann sie Leistungen nach Hartz IV beantragen.

      Original von Mahagoni
      Wie ist es, wenn ich alt und krank bin, ist die Tochter meines Mannes verpflichtet mich zu unterstützen? Wie sieht hier die Rechtslage aus?
      auch hier keine rechtliche Verpflichtung.

      Original von Mahagoni
      ... mich interessieren Rechte und Pflichten der neu eingegangenen Vertragsbindung. Man sollte ja auch wissen worauf man sich einläßt, oder sich sogar eingelassen hat.
      ja, ja, am sichersten wäre es gewesen, Du hättest vorher gefragt - jedoch ist Deine konkrete Situation alles andere als finster.

      Original von Mahagoni
      ... da sich hier im Forum sehr traurige Dramen und SChicksale abspielen...
      naja, ich sehe es so, dass in den Foren immer wieder ziemlich viel Halbwissen verbreitet wird und das löst dann auch mal Panik aus. Ausserdem verstehen viel zu viele Menschen unter einem "Neuanfang" etwas sehr weitgehendes, nämlich alle bisher eingegangenen Verpflichtungen abstreifen....
      Spielen wir doch mal Deinen Fall weiter, ihr bekommt ein Kind und Du hörst deswegen das Arbeiten auf - wie sieht dann die Lage aus? Das neue Kind und auch Du, ihr werdet voll unterhaltsberechtigt, d.h. je nach Einkommen Deines Mannes könnte es sein, dass der KU für das ersteheliche Kind infolge einer Mangelfallberechnung massiv gekürzt wird. Die Mutter/Exfrau kann dann schauen, wie sie den Mangel ausgleicht....
      .... es gibt immer zwei Seiten.

      MfG
      rabma
      rabma
    • RE: Können Stiefkinder unterhaltspflichtig gegenüber ihrer Stiefmutter werden?

      hallo Mahagoni, Unterhalt kann außer von(Ex)Ehegatten nur von Verwandten in „gerader Linie“ gefordert werden. Durch Heirat wirst Du mit „seiner Familie“ aber nur verschwägert.

      Falls Du also nicht die Mutter seiner Ex bist müßtest Du das Kind schon adoptieren (wozu beide Eltern ihr Einverständnis geben müßten) wenn Du jetzt Unterhaltspflichtig sein willst um später mal Unterhalt von ihm fordern zu können.

      in einem anderen Forum wurde behauptet, das Zweitfrauen keinen EU erhalten,

      falls das so in dieser Allgemeinheit geschrieben wurde ist ziemlicher Schwachfug (um meinen Freund Feuerstein zu zitieren) der hier so nicht stehen bleiben würde.
      Wenn „Zweitfrau“ Anspruch hat + „dann Ex“ nach KU leistungsfähig ist (1. Frau ginge vor, fällt hier ja weg) dann bekommt „2.“ auch ihren Teil.

      woran macht sich EU fest?

      beide Ehepartner sind sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet wenn Einer nicht in der Lage ist für sich selbst zu sorgen. Wenn dies bei Scheidung zutrifft bleibt diese Verpflichtung erhalten.
      Deshalb kann man nur allen Paaren raten die Ehe so zu gestalten daß Beide weiterhin ihren Unterhalt selbst erwirtschaften können.

      mein Mann stirbt unvorhergesehen weg, bin ich verpflichtet den KU an die erste Frau für Tochter weiter zu entrichten,

      nein ! siehe oben. evtl. kann Kind dann Halbwaisenrente vom Staat bekommen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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