Hallo liebes Forum,
als frisch gebackene Zweitfrau habe ich eine Menge Fragen, und hoffe auf Beantwortung. Habe mich vorher auch schon ausgiebig erkundigt, aber viele Fragen blieben unbeantwortet.
Situation: Mein LG war geschieden und hat eine 13jährige Tochter welche bei der KM lebt. Ich war ledig und bin bis jetzt kinderlos geblieben. Er zahlt KU aber keinen EU, da die Exfrau ihren Unterhaltsanspruch auf kriminelle Weise für immer verwirkt hat.
Nun haben wir uns vor ein paar Monaten das Jawort gegeben... nun stellen sich bei mir Fragen ein.
Falls unsere Ehe in die Brüche gehen würde,... oder anders gefragt, in einem anderen Forum wurde behauptet, das Zweitfrauen keinen EU erhalten, falls die Ehe auseinandergeht und schon EU an die erste bezahlt werden müßte? Stimmt das? Würde ich keinen Anspruch auf EU haben, falls wir uns trennen sollten? Und Kinder da sein sollten? Wie gesagt, mein Mann zahlt an die erste keinen EU, richterlicher Beschluss. Wie würde meine Situation aussehen? Mit Kinder und ohne Kinder?woran macht sich EU fest?
Was ist, wenn seine Exfrau nicht mehr arbeiten kann und mein Mann stirbt unvorhergesehen weg, bin ich verpflichtet den KU an die erste Frau für Tochter weiterzuentrichten, falls mir das möglich ist? In welcher Pflicht stehe ich?
Wie ist es, wenn ich alt und krank bin, ist die Tochter meines Mannes verpflichtet mich zu unterstützen? Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ich habe keine eigenen Kinder.
Die fam. Abhängigkeiten in Stieflichen Beziehungen sind mir unklar.
Danke für Eure Antworten... und versteht mich nicht falsch, mich interessieren Rechte und Pflichten der neu eingegangenen Vertragsbindung. Man sollte ja auch wissen worauf man sich einläßt, oder sich sogar eingelassen hat. Es würde mich beruhigen dunkel in die Sache zu bringen, da sich hier im Forum sehr traurige Dramen und SChicksale abspielen... und leider schützt Dummheit nicht vor Schaden.
Viele Grüße Mahagoni
als frisch gebackene Zweitfrau habe ich eine Menge Fragen, und hoffe auf Beantwortung. Habe mich vorher auch schon ausgiebig erkundigt, aber viele Fragen blieben unbeantwortet.
Situation: Mein LG war geschieden und hat eine 13jährige Tochter welche bei der KM lebt. Ich war ledig und bin bis jetzt kinderlos geblieben. Er zahlt KU aber keinen EU, da die Exfrau ihren Unterhaltsanspruch auf kriminelle Weise für immer verwirkt hat.
Nun haben wir uns vor ein paar Monaten das Jawort gegeben... nun stellen sich bei mir Fragen ein.
Falls unsere Ehe in die Brüche gehen würde,... oder anders gefragt, in einem anderen Forum wurde behauptet, das Zweitfrauen keinen EU erhalten, falls die Ehe auseinandergeht und schon EU an die erste bezahlt werden müßte? Stimmt das? Würde ich keinen Anspruch auf EU haben, falls wir uns trennen sollten? Und Kinder da sein sollten? Wie gesagt, mein Mann zahlt an die erste keinen EU, richterlicher Beschluss. Wie würde meine Situation aussehen? Mit Kinder und ohne Kinder?woran macht sich EU fest?
Was ist, wenn seine Exfrau nicht mehr arbeiten kann und mein Mann stirbt unvorhergesehen weg, bin ich verpflichtet den KU an die erste Frau für Tochter weiterzuentrichten, falls mir das möglich ist? In welcher Pflicht stehe ich?
Wie ist es, wenn ich alt und krank bin, ist die Tochter meines Mannes verpflichtet mich zu unterstützen? Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ich habe keine eigenen Kinder.
Die fam. Abhängigkeiten in Stieflichen Beziehungen sind mir unklar.
Danke für Eure Antworten... und versteht mich nicht falsch, mich interessieren Rechte und Pflichten der neu eingegangenen Vertragsbindung. Man sollte ja auch wissen worauf man sich einläßt, oder sich sogar eingelassen hat. Es würde mich beruhigen dunkel in die Sache zu bringen, da sich hier im Forum sehr traurige Dramen und SChicksale abspielen... und leider schützt Dummheit nicht vor Schaden.
Viele Grüße Mahagoni
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