§ 1686 Bgb

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    • § 1686 Bgb

      Hallo!

      Zu meiner Entschuldigung:
      Ich bin neuhier und habe halt einige Fragen und deshalb eröffne ich noch ein letztes Thema.

      Es gibt den § 1686 BGB.

      Hat jemand schon Erfahrung mit § 1686 BGB und dessen Auswirkungen wenn sich ein Vater auf die Hinterbeine stellt????

      Ich bekomme ja weder Bilder noch Zeugnisse oder so von meiner Tochter, und da die Mutter (alleinige Sorgerecht wurde ihr gerichtlich zugesprochen, da ich nichts dagegen hatte) sehr weit weg wohnt, sehe ich meine Tochter nur in den Ferien (und da wird sie mir gebracht und geholt,da die Mutter dies mit einem Elternbesuch verbindet).

      Gruß

      Thomas
    • RE: § 1686 Bgb

      Hallo Schnucki,

      da ist alles Mögliche denkbar. Du kannst sie jedesmal extra auffordern, ihr könnt ausmachen, dass sie Dir jährlich oder auch halbjährlich einen Bericht mit aktuellem Foto schickt.
      Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt oder wenn sie sich nicht an die Vereinbarung hält, dann wird wohl nur der gerichtliche Weg bleiben. Ich habe schon von Urteilen gelesen, in denen die Berichtshäufigkeit und sogar die Größe und Anzahl der Fotos festgelegt wurde.

      Gruß
      rabma

      PS: der § 1686 BGB zum Anklicken
      rabma
    • Frage an Rabma:

      Hallo Rabma, Du schreibst hier von "aktuellem Foto" und von einem "Bericht". Da ich z.Zt. in einer ähnlich verdrießlichen Position bin, Fragen dazu:
      1. "Bericht": Sind das konkret Schulzeugnisse, Gesundheitsatteste etc. oder vielmehr tatsächlich ein "Statement"? Was müßte solche enthalten? Ist es richtig, daß diese Unterlagen 2 x jährlich wie bei den Schulzeugnissen angefordert werden dürfen?

      2. "Foto": Porträt-Aufnahme oder Gesamtpersonenaufnahme? Wer kommt für Kosten auf? Wie oft darf dieses angefordert werden, 1x oder 2x je Kalenderjahr?

      Besten Dank für die Antwort,
      viele Grüße, Oheim
    • RE: Frage an Rabma:

      Hallo Oheim,

      soweit mir bekannt, gibt es da bei weitem nicht so 'übliche' Regelungen wie beim Umgang. D.h. es wird sehr stark davon abhängig sein, wie der Richter die Lage einschätzt, welche Grundeinstellung der Richter hat und vorallem was konkret von Dir gefordert wird.

      Achja, anfordern (besser darum bitten) darfst Du sicherlich auch zweimal im Jahr, ich befürchte aber, dass es in verfahrenen Situationen nicht fruchten wird. Die Kunst wird sein, in seinen Forderungen realistisch zu sein, d.h. es sollte nicht übermäßig viel Arbeit machen. Soweit mir bekannt wird von den Gerichten eher eine Gesamtpersonenaufnahme festgehalten, als eine Porträtaufnahme, z.T. aber mit dem Hinweis, dass das Kind dann nicht der winzig kleine Punkt in der Urlaubslandschaft sein soll....

      sorry, aber das kann ich -mangels mehr/eigener Erfahrungen- leider nicht näher präzisieren.

      Gruß
      rabma
      rabma