ISUV – Merkblatt: Auskunftspflicht im Unterhaltsrecht

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    • ISUV – Merkblatt: Auskunftspflicht im Unterhaltsrecht

      ISUV – Merkblatt: Auskunftspflicht im Unterhaltsrecht

      Ohne Auskunft keine Alimente

      Viele empören sich gegenwärtig über die strenge Auskunftspflicht, die Leistungsemp-fänger des Arbeitslosengeldes II gegenüber Behörden haben.
      Im Scheidungsrecht war das schon immer so:
      Wer Unterhalt will, muss zuerst vom Unterhaltsverpflichteten Auskunft verlangen. Der wiederum hat penibel und genau nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft zu
      geben.
      Wer einen Anspruch auf Auskunft hat, beziehungsweise wer verpflichtet ist, Auskunft zu geben - dies erfahren Betroffene sehr anschaulich im neuen Merkblatt, das der
      Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) herausgegeben hat. Es veran-schaulicht anhand von wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Art und Umfang der Auskunftspflicht. Im Merkblatt wird gleichzeitig aufgezeigt, was demjenigen passiert, der dieser Pflicht nicht oder nicht angemessen nachkommt.
      Im Merkblatt wird auch veranschaulicht, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum jeweils Auskunft erteilt werden muss. Geklärt wird beispielsweise auch, ob ein Arbeits-vertrag oder der Steuerbescheid vorgelegt werden muss. Der Betroffene erfährt, was eine Auskunftsklage kostet. Grundsätzlich muss der zur Auskunft Verpflichtete die Ko-sten tragen.
      Das von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsver-pflichteten einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten, die sie im Rahmen der
      unterhaltsrechtlichen Auskunftspflicht haben. Betroffene können sich orientieren, ob das jeweilige Auskunftsbegehren berechtigt ist oder nicht. JL


      Das Merkblatt Nr. 20 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 2,50. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.
      Das Merkblatt kann auch Online über Internet bestellt werden: isuv.de