...ein neues Schicksal beim ISUV

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    • ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Meine generelle Frage ist: " Was steht mir zu ? " Ich bin Euch für alle Anregungen, Tips, Hinweise sehr dankbar.
      Ich bin seit 12/94 verheiratet und meine Kinder sind 16 / 18 und Schüler. Ich bin 4/04 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, da ich den psychischen Druck nicht mehr ertragen konnte, den mein Ehemann mit seiner ständigen Fremdgeherei/ Unterschlagungen erzeugt hat. Ich habe alles aus gesundheitlichen Gründen zurücklassen müssen.
      ( Kinder Haus Ehemann ) Seitdem halte ich mich als Mutter und ehemalige nur Hausfrau mit Gelegenheitsjobs und bescheidenen Zuwendungen meines Ehemannes über Wasser und wenn es die Kraft erlaubt, sorg ich für die Kinder, den Haushalt und helf meinem Ehemann in seiner Firma. Nun will mein Ehemann mich zur Unterschrift unter eine Scheidungsfolgenvereinbarung pressen, wobei ich überhaupt noch nicht mal ansatzweise weis was mir zusteht. Sein Vorschlag liegt auf dem Tisch und mein letztes Geld ist für dämliches Bla Bla bei einem Anwalt draufgegangen, der nur die Unterschrift unter eine Vollmacht wollte.
      Mein Ehemann hat in den letzen Jahren als Selbsständiger zwischen 6' und 10 ' € /80' und 120 ' € pro Jahr bei Belastungen für Kredite von 6' €/72' € verdient. Jetzt aufgrund der schlechten Wirtschaftslage nur noch 5'/60' € vor Steuern( seine Aussage ) bei höchst verschwenderischen Lebensstil ( Flugreisen zu diversen Liebeleien )
      Die gemeinsame Imobilie ist schwerst belastet und auf die Rückübereignung des Vermögen, das ich beim Kauf der Imobilie vor Eheschließung aufgebracht habe, soll ich verzichten. Trotzdem will er mir einen Abschlag auf meinen Anteil an der Immobilie gewähren. Auch auf den Anteil am Hausrat soll ich zugunsten der Kinder verzichten. An seinen Sportwagen läßt er niemanden dran. Ich mußte meinen fahrtüchtigen Wagen gegen einen Schrotthaufen eintauschen, als er die Kredite anfang des Jahres nicht bedienen konnte. Bei der Altersversorgung die er für sich angehäuft hat, würde er mir entsprechende Anteile abtreten.
      So hab ich alles ?
      1.) Unterhalt: Hab ich Ansprüche und wenn ja wie lange ?
      2.) Zugewinn: Was gehört da alles rein auf was muß ich verzichten ?
      3.) Anfangsvermögen: Wie wird das nachgewiesen und warum könnte es sein das es untergegangen ist
      4.) Altersversorgung: Was steht mir zu und wie errechnet sich das und wann kommt man da ran ?

      Habt Ihr weiterführende gute Literatur zum Thema zum einlesen in die Problematik " Was steht mir zu " und " Wie setz ichs durch "
      Hab einen sehr schlechten Eindruck von der Scheidungsanwaltsfraktion, aber es muß doch darunter auch Menschen geben. Wie finde ich so einen ?

      Viele Grüße Mel die sicher einige Zeit den Weg mit Euch gemeinsam gehen wird
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Mellanie - du wirst sicher ein paar gute Tipps auf diesem Wege bekommen.
      Aber - ich rate dir dringend, dir doch einen Anwalt zu nehmen. Oder beauftragt Beide zusammen einen Anwalt gemeinsam. Das spart Kosten. Und er muss neutral zu beiden Parteien sein.
      Auch wenn der Anwalt von dir die Unterschrift unter eine Vollmacht haben möchte - und muss - Wie soll er denn sonst seine Arbeit abrechnen und sich für seine Dienste bezahlen lassen? Sorry. Such dir/Euch aber einen FACH-Anwalt für Familienrecht und versuche dir am Besten, dort in deiner Umgebung einen wirklich guten Anwalt empfehlen zu lassen (Mundpropaganda!). Und gib ihm eine Chanse, ohne ihm gleich leeres "bla-bla-bla" zu unterstellen.
      Unterschreib diese Blanko-Einverständnis deines Gatten jetzt auf keinen Fall zu vorschnell. Die Tatsache, dass er scheinbar versucht, Druck auf dich auszuüben macht mehr als stutzig.

      Was ich aber persönlich schon etwas seltsam finde - wieso erst die große Trennung und nun wieder deine aktive Mithilfe in der Firma deines Mannes? Du solltest dich schon bald mal entscheiden, was du eigentlich willst.
      Gut, dass zumindest Eure Kinder inzwischen schon groß sind und nicht mehr unbedingt laufend auf Eure Unterstützung/Betreuung angewiesen sind ...
      So kann man leichter "reinen Tisch" machen und einen Neubeginn in jeder Hinsicht planen.
      Vielleicht rauft Ihr 2 Euch ja doch wieder unerwartet zusammen (?)
      Alles Liebe und viel Glück dir!
      Brit
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Danke Brit für deine Antwort....

      ich meine hier im Forum gelesen zu haben, daß man gerade nicht einen gemeinsamen Anwalt beauftragen soll. Wenn es zum streitigen Verfahren kommt, dann ist das doch sicherlich problematisch oder ?
      Ich nehme deine Anregung auf und frag gleich mal hier in die Runde, wer denn Propaganda für einen menschlichen Anwalt in Hamburg machen kann und ob es möglich ist ausserhalb der Anwaltsvergütung zu einer Einigung zu kommen. PKH werd ich wohl aufgrund meines Mitbesitzes an einer Imobilie nicht bekommen. Geld hab ich aber auch keins und kriegen tu ich wohl auch nichts, wenn ich die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht bald unterschreibe.
      Ja ich arbeite immer noch für meinen Ehemann und ich liebe ihn sogar auch noch. Ich werde immer soweit es meine Kräfte zulassen für meine Familie da sein. Ich bin 25 jahre mit ihm zusammen und kann das nicht abstellen ich bewahre mir im Herzen den Menschen den ich einmal kennengelernt habe. Seit meiner "grossen Trennung" wie du es nennst bin ich immer für alle dagewesen. Aufgrund der Distanz und weil ich die Tür hinter mir zumachen kann, ist es erträglich. Nur ich weiß das ich weiterleben muß und möchte mir ungern die Butter vom Brot nehmen lassen und zusammenraufen - nein Brit wirklich nicht.
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Sei mir bitte nicht böse - aber genau deine Antwort sagt mir, dass du noch sehr sehr weit davon entfernt bist, "die Tür hinter dir zuzumachen". Im Gegenteil. Und genau dorther kommen noch eine riesige Menge an Problemen auf dich und die ganze Familie zu. Emotional bedingt.
      Ich werde mal schauen, ob ich dir 1-2 Anwaälte aus der Gegend um Hamburg empfehlen kann. Auch wenn ich ganz woanders zu Hause bin :)
      Richtig ist aber, wie du sagst, wenn man sich absolut nicht einigen kann und total verschiedene Positionen bei einer Trennung vertritt, wird es wohl wirklich darauf hinauslaufen, dass Ihr 2 Anwälte beauftragen und bezahlen müsst. Das wird teuer.
      Ich melde mich wieder.
      LG, Brit
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Pass auf --- erster Versuch:
      havev.de/ass/welcome.html

      Dort in die Suchmaske "Fachanwalt Familienrecht" und Ort "Hamburg" eintippen.
      Das grenzt schonmal etwas die Suche ein.
      Nur eben - es wäre besser, man bekommt einen Anwalt "von einer guten Freundin" empfohlen ... Erfahrung aus eigenem Erleben ist besser als "Zertifikate".

      LG, Brit
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Danke Brit ich stöbere dann mal...
      Die Tür mach ich nur mechanisch zu um nichts mehr mitzubekommen, deine emotionale Einschätzung ist natürlich richtig. Zum Glück weiß ich darum und blicke auf 5 Jahre leidvolle, aber auch erfahrungsreiche Vergangenheit zurück.
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Hallo Mel, wie viel Dir zusteht muß berechnet werden, dazu wirst Du einen RA benötigen der sich in diesen Dingen (wirtschaftlichen) auskennt. Evtl. muß der Betrieb Deines „Noch“ geschätzt werden. Das kann von hier niemand wissen.

      RA dürfen keine Werbung machen, wir hier auch nicht. ISUV kann seinen Mitgliedern erfahrene RA empfehlen, und auf unseren Veranstaltungen kannst Du die als Vortragende kennen lernen. Schau auf unsere Homepage, in Termine findest Du sicher etwas in Deiner Nähe.

      Frage ruhig nach PKH, wenn die Immobile so belastet ist wird deren Wet nicht sonderlich hoch sein. Evtl. kannst (und mußt dann) Du PKH nach erfolgreichem Zugewinnausgleich zurück zahlen.

      Wenn Du bei ihm arbeitest, hoffentlich doch so dass Du in die Pflichtversichert bist und er entsprechend dahin was abführt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Oder beauftragt Beide zusammen einen Anwalt gemeinsam.

      Also nee Brit, das geht doch gar nicht ! :(
      RA kann immer nur 1 Ehepartner beauftragen, der ist dann der Klient den RA allein zu vertreten hat !
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Hallo Wolfgang...
      danke für den Tip das auf den ISUV Veranstaltungen RA's anwesend sind, da werde ich mich auf den Weg machen. Das kommt ja dem, was Brit geschrieben hat, mit der Mundpropaganda sehr nahe, wenn man sich denjenigen erstmal ansehen kann und von seiner Kompetenz sich überzeugen kann bevor man mandatiert.
      Gibt es was meine Fragen 1 - 4 betrifft nicht eine generelle Richtschnur?
      Ich will wenigstens mal das Angebot meines Ehemannes in der Scheidungsfolgevereinbarung auf Plausibilität prüfen. Gibt es noch weitere Ansprüche von denen ich nichts weiß ? Einarbeiten in das Problematik muß ich mich sowieso ( gibt es Literaturvorschläge ), denn ich werde mich von einem RA nicht wie ein kleines Mädchen an die Hand nehmen lassen. Ich leses und lese hier im ISUV Forum, aber den rote Faden hab ich noch nicht gefunden. Viele Bruchstücke, die sich bei mir aber noch nicht zu einem Bild zusammenfügen. Ich seh aber überall deinen Hund langlaufen und hoffe nun mal auf mehr Infos......

      Danke Mel
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      hallo Mel, an "schriftlichem" kann ich Dir die ISUV - Merkblätter empfehlen, die sind von RA geschrieben, so daß man die als Laie verstehen kann. Gibts zum Selbstkostenpreis (wenige €) bei der Zentrale zu bestellen, auch online von unserer Homepage.

      Deine Fragen sind ohne Kenntnis der weiterer Infos (bitte lies + beachte "Anleitung" für Fragestellungen und stelle die Infos ein.) kaum zu beantworten. Vielleicht wissen Andere mehr.

      Du solltest vor Allem schauen auch finanziell selbständig zu werden, soweit Dir das möglich ist. Schau nach Kursen für "Wiedereinstieg in Beruf nach Familienphase", z.B. beim AA + Frauenreferat der Stadtverwaltung.

      der "Hund" ist ein Wolf !
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Hallo Mel, ich habe mich gerade hier eingelesen und will Dir kurz meine Erlebnisse schildern.
      Ich bin aus erster Ehe drei Söhnen gegenüber unterhaltspflichtig. Meine zweite Ehe wurde im April diesen Jahres geschieden. Aufgrund meiner Zahlungsverpflichtungen und der Tatsache, daß ich nur den Selbstbehalt zur Verfügung habe, war ich beim Amtsgericht bei der Rechtsberatungsstelle. Dort bekommst Du gegen Vorlage von Mietvertrag, Personalausweis und Einkommensnachweis einen Berechtigungsschein für einen Anwalt Deiner Wahl. Dieser wird von Dir 10 Euro Eigenanteil verlangen und alle weiteren Kosten über die Staatskasse abrechnen (laß Dir's sicherheitshalber bestätigen).
      Meine Scheidung hat mich nichts gekostet, da ich ohne Anwalt hineingegangen bin. Das setzt aber Einigkeit in ALLEN Punkten voraus. In Deinem Fall lese ich doch heraus, daß Du über den Tisch gezogen wirst, wenn Du keinen Anwalt hast. Ich weiß nicht, ob Du an der Firma beteiligt bist (Vorsicht bei Schuldenübernahme!) oder ob ihr eine Zugewinngemeinschaft habt. Das wirst Du ohne einen Anwalt nicht hinbekommen. Der muß allein schon den Trennungsunterhalt für Dich und Kinder bestimmen und durchsetzen.
      Daß es unter den Anwälten echte Pfeifen gibt, mußte ich leider auch erleben, laß Dir am Besten jemanden empfehlen.
      So, ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben. Blicke immer nach vorn, das Leben geht weiter....
      Gruß
      Norbert
      PS: werde Dir im Klaren, was Du willst, Mitarbeit in der Firma Deines Mannes sehe ich nicht als Zustand auf Dauer.
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Mellani --- bitte schau mal in deine PN-Box.
      Ich bekam soeben direkt aus Hamburg eine super Empfehlung für dich.
      Er ist Fachanwalt für Familienrecht und hat in zwei Fällen Bekannte von mir mehr als erfolgreich vertreten.
      LG, Brit
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Hallo Norbert...

      danke für deine Antwort. War paar Tage weg um diesen ganzen Kladeradatsch nicht immer um die Ohren zu haben. Du schreibst, daß man sich in ALLEN Punkten einigen muß. Bitte schreib mir doch was ALLE Punkte sind. Leider hab ich auch auf meine Kinder verzichten müssen - was ich auch geschrieben hatte. Ich lebe allein und die Kinder bei meinem Noch. Also Trennungsunterhalt wär nicht schlecht um wenigstens wieder auf die Beine zu kommen und nicht immer Angst um die nächste Miete zu haben. Wie berechnet sich der denn ganz grob bei Selbstständigen? Ja, wir leben in Zugewinngemeinschaft ! Ich will nicht dran glauben, daß nach 25 Jahren Zusammenleben und Liebe ich über den Tisch gezogen werden soll - aber ich bin vorsichtig, aufmerksam und sensibilisiert durch die vielen Beiträge die ich hier gelesen habe. Das Forum ist sehr hilfreich....wirklich danke an alle die sich hier bemühen.
      Was PKH betrifft hab ich hier im Forum gelesen, daß der Mitbesitz an einer Imobilie ein Versagungsgrund für PKH ist, während du auf die augenblickliche Einkommenssituation abstellst. Ich werde mich darüber informieren, denn am Rande des Dispos kann ich keinen Anwalt mehr bezahlen. Leider muß ich in der Firma meines Noch mitarbeiten, wegen meinen neuen finanziellen Verpflichtungen, aber auch für eine ehem. Nur Hausfrau wird sich ja wohl noch was finden lassen. Ich arbeite daran....

      Herzlichen Dank Norbert

      Mel
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Hallo ihr Lieben...


      ich hab heute etwas tolles erfahren. Es gibt eine Broschüre der Notare mit dem Titel " Der Rosenkrieg oder: wie man ihn verhindert "zu beziehen über den Bayrischen Notarverein e. V. Ottostrasse 10 80333 München oder notarverein.de Nicht nur, daß diese Broschüre sehr informativ ist, sondern bei Notaren ist eine Beratung im Gegensatz zu RA erst dann kostenpflichtig , wenn eine notarielle Vereinbarung getroffen wird. Während der Anwalt gleich die Hand aufhält und eine 1/10 Beratungsgebühr kassiert und sich auch danach noch eine Menge Schnickschnack einfallen lässt um an das Geld seiner Mandanten zu gelangen, ist der Notar bis zum Abschluß einer Trennungsvereinbarung ( die dann die Scheidungskosten senken hilft ) kostenlos. Notare beraten, unterstützen und klären auf bei allen strittigen und auch sonstigen Fragen zur Scheidung.
      Hört sich fast zu gut an um wahr zu sein - hat jemand Erfahrung damit?
      Mir erscheint es plausibel um einen RA einen Bogen zu machen, denn wenn man den Bock zum Gärtner macht brauch man sich nicht wundern wenn der Garten zerwühlt ist. Will ich meine Rechte kennenlernen und mich friedlich einigen dann geh ich zum Notar und lass mich aufklären, will ich mich trefflich streiten geh ich zum RA der hübsch ordentlich nach " Streitwerten " abrechnet. Wo viel Streit da viel Wert für den RA.
      Was meint ihr ?

      Mel
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Hallo Brit

      ich hab die Adresse leider nur aus der Broschüre abgeschrieben. Ich habe aber leider nur eine ältere Ausgabe ergattern können. Welches da nun die richtige Internetadresse ist weiß ich nicht muß man mal googeln. Bei dem Bayrischen Notarverein e. V. handelt es sich um einen Zusammenschluß von Bayern, NRW und Hamburg. Richtig rührig sind die in München, die in Hamburg schnarchen eher so vor sich hin. Als ich da unten anrief hatte ich gleich das Gefühl " da werden sie geholfen "

      Mel
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Hallo Mel, das stimmt schon, trotzdem ist dabei einiges zu bedenken.

      Nicht jeder Notar kennt sich auf diesem Gebiet aus, „Fachnotare“ gibt es wohl nicht. k.A. ob man Notare mit Schwerpunkt Familienrecht findet. Überhaupt wäre es sinnvoll zu wissen wie weit Notar sich juristisch damit auskennt.

      Auf jeden Fall rate ich, bevor man einen solchen Vertrag unterschreibt, erst von RA checken lassen !
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Huch - guck mal - bin grad dort gelandet (man ahnt wie doll man hier freitags im Job ausgelastet ist ...) - eigentlich wollt ich nur neugierig lesen. Man interessiert sich ja für vieles, manches betrifft einen irgendwann selbst mal ...
      frag-einen-anwalt.de/Familienrecht__r6.html

      Ist auch das für dich zu teuer?
      Zumindest denke ich - ists sicher auch etwas preiswerter als die Notar-Variante.
      Und anonym zudem. Nun ja, denk ich als Unwissende ...
      Ansonsten - verzeih bitte - sollte das hier ein doofer Rat sein.

      LG Brit
    • RE: ...ein neues Schicksal beim ISUV

      Hallo Mel,

      Ich versuche mal ein paar Fragen zu kanalisieren und ein paar Tipps zu geben (mehr ist bei deiner verzwickten finanziellen Konstellation nicht möglich und wäre auch fahrlässig).

      " Was steht mir zu ? "


      Generell bist du nach der Scheidung zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, nicht jedoch während der Trennungszeit. Hier hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt, der dürfte bei dir (kaum bzw. sehr geringes Einkommen) entsprechend hoch ausfallen.

      Nach der Scheidung bist du zur Arbeitsaufnahme verpflichtet (das Bemühen musst du auch sehr konkret nachweisen). Solltest du aber eine Arbeit finden, würde dir diese Tätigkeit nur anteilig angerechnet werden (Genaueres zum nicht unkomplizierten Surrogatsansatz des BGHhier

      Mein Ehemann hat in den letzen Jahren als Selbsständiger zwischen 6' und 10 ' € /80' und 120 ' € pro Jahr bei Belastungen für Kredite von 6' €/72' € verdient. Jetzt aufgrund der schlechten Wirtschaftslage nur noch 5'/60' € vor Steuern( seine Aussage )


      Die Berechnung des anzusetzenden Einkommens bei Selbständigen ist derart kompliziert, dass du hier in der Tat einen profunden Familienanwalt brauchst - ich kann dir hier keinen vernünftigen Rat geben, was für die anderen Forianer auch zutreffen wird.

      Wichtig ist ein Blick in die Unterhaltleitlinien des zuständigen OLG, für Hamburg gilt z.B.:

      "Bei Selbständigen ist vom durchschnittlichen Gewinn während eines längeren Zeitraums von in der Regel mindestens drei aufeinander folgenden Jahren, möglichst den letzten drei Jahren, auszugehen. Anstatt auf den Gewinn kann ausnahmsweise auf die Entnahmen abzüglich der Einlagen abgestellt werden, wenn eine zuverlässige Gewinnermittlung nicht möglich oder der Betriebsinhaber unterhaltsrechtlich zur Verwertung seines Vermögens verpflichtet ist. Lineare Abschreibungen werden in der Regel anerkannt."

      PKH werd ich wohl aufgrund meines Mitbesitzes an einer Imobilie nicht bekommen.


      Nee, das sehe ich nicht unbedingt so: Guckst du hier unter "Haus nicht in Gefahr".

      Ein abschließender Tipp zu einem Anwalt: Nimm den besten Anwalt, der zu bekommen ist. Ich spreche aus Erfahrung: In 1. Instanz stand meine "Allerweltsfamilienanwältin" (ohne großes Engagement) gegen eine "Focus"- Anwältin und das Urteil wäre eine Katastrophe für mich gewesen. Beim OLG habe ich mir ebenfalls einen Top- Anwalt genommen - das Ergebnis war besser als ich es im besten Fall erhoffen konnte!! Ich weiß, dass die Focus- Liste kritisch gesehen wird - wenn man allerdings auf die Rubrik "Empfehlungen von Mandaten" achtet, glaube ich, dass man in den meisten Fällen anwaltliche Schergewichte erwischt. Das ist aber meine ganz subjektive Meinung. Sofern es Wolfgang akzeptiert ( ;) ), hier der Link

      Tschüss erstmal
      Mike
      Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert. (Paul Watzlawick)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mike1160 ()

    • Danke Mike für diese Kanalisierung. Ist schon wahr das sich bei mir alles dreht. Nun ist noch etwas ganz schwerwiegendes heute dazugekommen. Ich werde ganz in mich gehen und hier im Forum weiterlesen. Ich danke allen die mir bis hierher so gut geholfen haben und mir wichtige Anstöße gegeben haben. Das lesen hier im Forum, und wenn es auch noch so schwer fällt sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, weil es nur Dauerschmerz bedeutet immer mit dem Kopf mitten in der Sch.... zu stecken, hat bei mir zumindest bis zum neuerlichen Tiefschlag das Gefühl erzeugt, es geht wieder aufwärts. Es sind wirklich viele verstreute Bausteine hier im Forum die sich irgendwann zu einem Bild zusammenfügen. Mag sein, daß dieses Bild noch sehr verschwommen ist, doch es bedeutet so etwas ähnliches wie das Licht am Ende des Tunnels. Ich werde diesen roten Faden wieder aufnehmen und "He" andere haben es auch geschafft. So wie es einmal war, wird es nie wieder werden, aber mal sehn was um die nächste Ecke wartet. Ich bin neugierig. Ich hatte mal einen tollen Mann, zwei süße Kinder, ein Haus mit Garten, einen kleinen Stadtflitzer, eine Visa Karte und sogenannte Freunde. Nun habe ich nur noch ein unbändiges Gefühl, daß mir unendliche Kraft gibt.

      Mel