Präjudizielle Wirkung eines Urteils

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    • Präjudizielle Wirkung eines Urteils

      Hallo,

      Es gibt ein Urteil des OLG's zum Ehegattenunterhalt indem der Beklagte verurteilt wird nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Ueber Kindesunterhalt wurde nicht geurteilt, es gibt einen Vergleich aus dem Jahre 2001 (statischer Titel). Der Beklagte zahlt seither Unterhalt nach der aktuellen DT (nach der Stufe, die im Vergleich zugrunde gelegt wurde).

      Jetzt fordert die Klaegerin fuer die Kinder rueckwirkend erhoehten KU und verweist auf das Urteil zum EU.
      Zitat:
      "Bedauerlicherweise zeigen Sie auch hinsichtlich des Kindesunterhalts
      wiederum keine Einsicht, obwohl Ihnen die präjudizielle Wirkung des Urteils des Oberlandesgerichts bekannt sein müßte."

      In dem Urteil des OLG's zum EU wurden nach meiner Meinung einige Tatsachen vom Richter nicht beruecksichtigt. Ich waehre heute in der Lage, in dem drohenden KU's-Prozess entsprechende Beweise zu liefern, die zu einer anderen Berechnung fuehren wuerden.

      Fragen:
      Hat das Urteil zum EU präjudizielle Wirkung, wie es die Gegenseite behauptet oder wird in einem neuen KU's-Prozess alles noch einmal neu berechnet?
      Was genau bedeutet der Begriff " präjudizielle Wirkung"?
      Mit freundlichen Gruessen
      Thomas
    • RE: Präjudizielle Wirkung eines Urteils

      Hallo fdachs,

      bei der Berechnung des EU wurde vom OLG ein zugrundezulegendes Einkommen des Beklagten (wahrscheinlich dir ;)) errechnet. Dieses gilt
      zunächst einmal nur für die EU- Berechnung.

      Für eine weitergehende Antwort sind noch einige Angaben erforderlich:

      1. Was genau steht denn im Vergleich von 2001 bezüglich des KU drin, hier geht es um den genauen Wortlaut!

      2. Wann hat dich deine Ex "in Verzug gesetzt" (sprich den rückwirkenden Unterhalt eingefordert bzw. ggf. Einkommensnachweise angefordert)?

      3.Wenn dein Einkommen im OLG- Prozess falsch berechnet worden ist: Warum hast du dies nicht damals direkt korrigieren lassen bzw. im Prozess moniert?

      Präjudizieren heißt: "Eine vorweggenommene Entscheidung treffen; Vorweg verurteilen; Eine Entscheidung aus dem Vorurteil heraus treffen, bevor der Sachverhalt geklärt ist." Soll hier heißen: Aus der Entscheidung des OLG folgt automatisch ein auch für den KU höher anzusetzendes Einkommen - was aber erst nach Beantwortung der obigen Fragen venünftig zu beurteilen ist.

      Schönen Gruß
      vom Mike
      Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert. (Paul Watzlawick)
    • RE: Präjudizielle Wirkung eines Urteils

      Interessante Reihenfolge der Forderungen, denn bei höherem Kindsunterhalt sinkt automatisch die Höhe des EU, weil ja der KU vorher vom Einkommen abgezogen wird. ;)
      Erst EU erstreiten, dann KU separat erhöhen wollen....ts,ts.

      Wenn es einen Vergleich gibt, kann sie den versuchen anzufechten. Allerdings dürfte das rückwirkend kaum gehen, wenn es darin nicht irgendwo steht.
      Grüße
      üri
    • RE: Präjudizielle Wirkung eines Urteils

      Präjudizieren heißt: "Eine vorweggenommene Entscheidung treffen; Vorweg verurteilen; Eine Entscheidung aus dem Vorurteil heraus treffen, bevor der Sachverhalt geklärt ist." Soll hier heißen: Aus der Entscheidung des OLG folgt automatisch ein auch für den KU höher anzusetzendes Einkommen - was aber erst nach Beantwortung der obigen Fragen venünftig zu beurteilen ist.

      Hallo Mike,
      Danke fuer die Definition.

      Meine Ex hat mich in Verzug gesetzt, ich habe mich im Vergleich verpflichtet, mtl. 425 DM jeweils an die Kinder zu bezahlen (statisch).
      In der muendlichen Verhandlung ist auf die nachher falschen Berechnungen nicht eingegagangen worden und im Urteil standen sie dann drin. Heute koennte ich darlegen, dass die Entscheidung falsch waren.
      Deshalb ist es fuer mich wichtig, ob in einem KU-Prozess einfach die Beguendungen aus dem EU-Urteil ohne Korrekturmoeglichkeit uebernommen werden oder nicht?

      Ich hatte immer angenommen, das EU und KU zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

      Gruss
      Thomas
      Mit freundlichen Gruessen
      Thomas
    • RE: Präjudizielle Wirkung eines Urteils

      Hallo fdachs,

      ich habe mich im Vergleich verpflichtet, mtl. 425 DM jeweils an die Kinder zu bezahlen (statisch).


      Der Vergleich gilt also weiter und kann nur durch eine Abänderungsklage geändert werden. Wenn es so ist, dass du die zugrundegelegten Einkommensberechnungen des OLG (bei der EU- berechnung) durch Fakten korrigierenkannst, werden auch in einem eventuellen Klageverfahren diese Daten zugrundegelegt und nicht diejenigen aus dem OLG- Prozess.

      Du hast nämlich vollkommen recht: EU und KU sind zwei getrennte Dinge.

      Ach so: Rückwirkend geht nur ab dem Zeitpunkt der "Inverzugsetzung", also definitiv nicht für die gesamte Zeit ab KU- Vergleich.

      Lieben Gruß
      Mike
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