Zweitfamilie - Unterhaltseinbezug bei neuem Partner

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    • Zweitfamilie - Unterhaltseinbezug bei neuem Partner

      Hallo miteinander,

      dieser Beitrag gehört sicherlich eher zu Unterhalt, aber ich hab irgendwie das Gefühl auch zu Zweitfamilie:

      Warum werden bei der Unterhaltsberechnung des Beziehenden ein neuer Lebenspartner, der im Haushalt lebt berücksichtigt und wenn der Unterhaltszahlende aber mit jemanden zusammen lebt nicht genauso. Durch den Partner hat er (vorausgesetzt alle arbeiten) doch ebenfalls Vorteile?!

      Die Kosten werden doch in beiden Fällen auch auf zwei verteilt?! Warum muss sich der Unterhaltsbeziehende einen neuen Partner "anrechnen lassen"?

      Aber derjenige, der zahlt und z. B. auch einen neuen Partner hat, wird so behandelt, als ob er alleine leben würde!

      Vielleicht versteh ich da auch etwas nicht, es ist schon spät ;)
      Gute Nacht
      Trixi
    • RE: Zweitfamilie - Unterhaltseinbezug bei neuem Partner

      Weiß ich nicht. Aber der Unterhaltsbeziehende (meist KM) darf ja auch aufhören zu arbeiten, wenn sie wieder ein Kind bekommt und versorgt meist den neuen Lebenspartner, während der Unterhaltszahler seine Einkommenssituation nicht verschlechtern darf. Auch nicht ein weiteres Kind mit neuer Partnerin als Hausmann oder so was bzw. dann würde er trotzdem weiter Unterhalt zahlen müssen.
    • Hallo Trixi,
      es ist wohl für jeden aus seiner Sicht ungerecht.
      Aus der Sicht der Zweitfrau ist es auch ungerecht, wenn der Mann (Unterhaltspflichtiger für seine "alte" Familie) zum sogenannten Mangelfall wird, also den Unterhalt nicht mehr aufbringen kann, dann wird das Einkommen der "Zweitfrau" mit in die Berechnung eingerechnet. Das heisst, die Zweitfrau muss quasi für die erste Familie ihres Mannes bezahlen. Super Gesetzgebung in Deutschland, was?

      LG Namue
    • RE: Zweitfamilie - Unterhaltseinbezug bei neuem Partner

      hallo Trixi, neuer LP wird auch bei "Zahler" mit einbezogen.

      und zwar kann der zu Verringerung Selbstbehalt führen. macht sich allerdings nur bemerkbar im Mangelfall.

      das Ganze hat was mit der "nachehelichen Solidarität" zu tun, nach der dann der "wirtschaftlich schwächere Partner" EU verlangen kann. Dieser Ex - Partner hat aber auch - daraus herleitend - die Pflicht diesen Unterhalt zu minimieren, soweit er dazu in der Lage ist. Dazu gehört z.B. daß einem neuen Partner eben Leistungen angerechnet werden.

      "Zahler" erfüllt ja seine Pflichten daraus indem er weiterhin wie in Ehezeit arbeiten geht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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