Haftung bei offenen Forderungen - Rechtsanwaltsgebühren?

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    • Haftung bei offenen Forderungen - Rechtsanwaltsgebühren?

      Hi, ich bin so froh, dass man hier Fragen stellen kann, weil ich im Web rein gar nix zu diesem Thema finde und meine Rechtsanwältin auch nicht klar Bescheid für diesen Fall weiss!!Folgendes:

      Mein (Ex-)Mann hat während unserer Ehe- als Steuersparmodell - eine Beteiligung bei einem Musical und zusätzlich eine Schiffsbeteiligung unterzeichnet. Dazu musste er dann auch Geld als Pflichteinlage bezahlen, bekommt aber im Gegenzug Verluste zugewiesen, die sich dann steuersparend auswirken.

      Nun stehen wir vor der Berechnung im Zugewinn. Mein Ex stellt auf seiner Seite einen Riesen-Verlust ein, da die Musicalgesellschaft in Konkurs gegangen ist und er daher noch offene Forderungen wegen Mithaftung zum Stichtag hatte.

      Desweiteren soll ich nun auch noch im Zugewinn die Kosten anrechnen lassen, die er NACH dem Stichtag für Rechtsanwälte und Gericht hatte, da er der Meinung ist, für den Konkurs der besagten Musicalgesellschaft nicht haftbar gemacht werden zu können. Daher ist er vor Gericht gezogen!

      Noch was: die Schiffsbeteiligung, die bis heute aktuell weiter läuft taucht nirgendwo im Zugewinn auf, ist meiner Meinung nach aber eine langfristige Geldanlage und gehört im Zugewinn dazu, oder?

      Vielen Dank für Eure Antworten, ist ziemlich schwierig so eine Scheidung!

      Viviane