Lebensmittelpunkt

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    • Lebensmittelpunkt

      Hallo ich bin neu hier
      und habe ein paar fragen!

      Ich habe einen 3,5 Jahre alten Sohn.
      Ich habe schon 2 Jahre Elternzeit gemacht.
      Meine Frau hatte Brustkrebs und alle dazu gehörigen Therapieformen durchgemacht.

      Vor 2 Wochen ist meine Frau, während ich mich noch auf Kur hätte befinden sollen, aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
      Ich habe das aber mitgekriegt und war ein paar Tage vor Ihren tatsächlichem Auszug wieder da, bin zum JA und habe mich auf deren Anraten ans das Familiengericht gewandt.
      Dort wurde aus einer Anhörung sofort eine Hauptverhandlung geschaffen, auf der mir mitgeteilt wurde: mein Sohn hätte, seinen Lebensmittelpunkt, wie bisher, in seiner elterlichen Wohnung (bei mir).
      Das Umgangsrecht wurde auf 2 Wochen gerechnet mit 9:5 mir zugesprochen.

      Ich will versuchen im Interesse meines Sohnes so viel wie möglich einvernehmlich zu regeln.
      Meine Frau jedoch glaubt anscheinend sie könnte vieles bestimmen. Sie droht mir immer wieder mit Nachteilen. Zuletzt sogar mit ihrem RA (ich habe noch keinen).

      Jetzt muss ich jedoch sehen wie ich klar komme, mit meinem Arbeitgeber( 3. Jahr EZ ), Kindesunterhalt, Jugendamt (Ferien, kaum jemand ist zu erreichen), und einer eventuellen Wiederholung der Kur ( diesmal mit meinem Sohn).

      Für hilfreiche Tips bedanke ich mich jetzt schon.
      Auf Wunsch gebe ich gerne weitere Informationen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von z.b.rolf ()

    • RE: Lebensmittelpunkt

      hallo z.b.rolf, wenn da eine Hauptverhandlung war, wohl ein Urteil ergangen ist, dann bekommt Ihr das Urteil noch schriftlich.

      auf der mir mitgeteilt wurde mein Sohn hätte, seinen Lebensmittelpunkt, wie bisher in seiner elterlichen Wohnung (bei mir)

      das ist doch klar, Kind bleibt bei Dir

      das Umgangsrecht wurde auf 2 Wochen gerechnet mit 9:5 mir

      dann macht das mal zeitlich so. Klingt doch auch klar.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Lebensmittelpunkt

      Hallo rolf,

      Original von z.b.rolf
      Brauche ich jetzt einen RA?

      warum denkst Du daran? Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dann sollte doch in allernächster Zeit nichts neues kommen. Ich denke, da kannst Du mal ganz beruhigt warten, was sich in nächster Zeit tut.


      Original von z.b.rolf
      Ich habe gehört, während der Elternzeit gibt es keinen KU, stimmt das?

      nein, das stimmt so nicht, also zumindest nicht mit der Begründung "weil Elternzeit gibt es keinen KU". Die Frage ist viel eher, ob die unterhaltspflichtige Kindsmutter leistungsfähig ist. Die Höhe des KUs bestimmt sich ja nach ihrem Einkommen. Ist sie wieder berufstätig? Wie geht es ihr überhaupt gesundheitlich?
      Gehst Du komplett in Elternzeit oder nur in Teilzeit? Hast Du überhaupt noch Elternzeit-Anspruch, obwohl das Kind ja schon 3,5 ist? Geht Sohnemann denn nicht in den Kindergarten? Gerade wenn Du anstrebst, möglichst viel einvernehmlich zu regeln, wird es notwendig sein, da auch immer wieder ganz weg von den üblichen Wegen zu denken.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Lebensmittelpunkt

      Hallo
      und Danke für die Informationen!


      Meine Frau ist seit 3 Jahren OB.
      Seelisch geht's ihr ... wer weiß?
      Dem Richter sagte sie, sie hätte aus persönlichen Gründen auf 50%reduziert (als Sonderschullehrerin).

      Ich denke, ich habe noch 1 Jahr Elternzeit bis zur Einschulung übrig, da ich erst 2 verbraucht habe. Ich versuche mich die ganze Zeit mit meinem AG über Umfang, Frist und Arbeitsgebiete zu einigen. Sobald ich Informationen habe gebe ich sie an meine Chefs weiter.

      Ich könnte vielleicht 2 Tage, wenn mein Sohn bei ihr ist, arbeiten.
      Er geht in einem besonderem Betreuungsverein vormittags 3 Tage die Woche bis zur Einschulung zum Kindergarten ( nach den Ferien sind es 4 Tage).Jetzt sind allerdings dort auch Ferien.
      Das hat sie wohl so eingeplant, um meinen Sohn zu sich zu nehmen.


      Sie drohte mir mehrfach z.b. wegen Spielzeug, das sie haben will.
      Vor 2 Wochen, bei ihrem Auszug, kam sie mit einem 7,5t LKW, hat ihn vollgemachen lassen und ist weg.Jetzt will sie immer wieder irgendwelche Papperlapapp-dinge. Droht mit ihrem RA.

      Sie hat gegenüber Kollegen behauptet, ich hätte sie rausgeschmissen.
      Dabei hatte sie die neu renovierte Wohnung sich reservieren lassen.
      und kurz mal eben ein neues Auto gekauft. Sie wird's wohl haben.

      Gruß rolf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von z.b.rolf ()

    • RE: Lebensmittelpunkt

      Hallo ihr.

      Nächste Frage:
      Meine Frau meint, sie bräuchte keinen KU zu zahlen. Außerdem würde sie unseren Sohn ja auch betreuen.
      Ich denke sie schuldet den Barunterhalt nach der DT und das Kindergeld.
      Stimmt das?
      Was ist mit den Kindergartenkosten?

      Ich habe sie informiert, dass ich, auf Anraten meiner Hausärztin, die Kur mit meinem Sohn, wiederholen möchte.
      Sie sagt sie hätte ein Mitbestimmungsrecht und möchte nicht so lange auf ihn verzichten.
      Stimmt das? Kann sie das verhindern?

      Ansonsten wünscht sie sich das wir das alles ohne Streit regeln können.
      Selber, zettelt sie bei jeder Gelegenheit etwas gegen mich an.
      Ich glaube, dass kann ich nur, wenn ich gut informiert bin.


      Ich hoffe jemand kann mir bei meinen Fragen helfen.

      Viele Grüsse,
      rolf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von z.b.rolf ()

    • RE: Lebensmittelpunkt

      hallo rolf, für Fragen zum KU müßtest Du mehr Infos geben, z.B. wie es finanziell bei Mutter aussieht. Mach dazu bitte ein neues Thema im "richtigen" Forum auf, bitte lies + beachte ("Anleitung" für Fragestellungen dazu.

      wenn Du so eine Vater - Kind - Kur machen willst, wie willst Du in dieser Zeit den gerichtlich angeordnete Umgangsverteilung sicherstellen ? Mache Mutter entsprechende Vorschläge.

      Ansonsten wünscht sie sich das wir das alles ohne Streit regeln können.
      Ich glaube, dass kann ich nur, wenn ich gut informiert bin.

      stimmt, besser noch wenn es Beide sind.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Lebensmittelpunkt

      Hallo Wolfgang Becker.
      Hallo ihr alle.

      Vielen Dank für die Hinweise.

      Ursprünglich war im Gespräch mit meinem Sohn zu fahren. Da waren wir uns einig. Kann das jetzt anders sein?

      Welche Vorschläge kann ich ihr machen?

      Moralische? Meine Frau hat vor meiner letzten Reha - Kur zu mir gesagt, fahr mal ruhig und tu was für dich. Fahr alleine. Dann zog sie aus.

      Rechtliche? Vielleicht über das JA?
      Kann angeordnet werden das sie zustimmt?
      Gibt es Möglichkeiten Ausnahmen zu machen?

      Oder verhandeln? Ich könnte ihr Urlaubszeit mit ihm anbieten.

      Zur Zeit ist der Kontakt sachlich, da ich ihre Aktivitäten nicht kommentiere.
      Sie möchte z.B. den NTBA der Telefonanlage heute abholen, weil sie unseren Telefonanschluß umgemeldet hat.
      Ab morgen können wir nicht mehr telefonieren (sie auch nicht mit ihrem Sohn).

      Wie lange dauert es eigentlich, bis so eine gerichtliche Einigung schriftlich zugestellt wird.

      Gruss rolf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von z.b.rolf ()

    • RE: Lebensmittelpunkt

      Hallo Rolf,
      so wie es sich anhört, ist nach mündlicher Verhandlung eine einstweilige Anordnung (Beschluss) erlassen worden. Diese gilt, ohne dass es dagegen Rechtsmittel gibt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache.
      Das heisst, entweder einigst du dich mit deiner Frau ohne Gericht oder das Familiengericht trifft nochmals eine Entscheidung. Die könntest Du durch verschiedene Prozesstaktiken (familienpsychologisches Gutachten usw.) hinauszögern aber nicht verhindern.

      Was die Trennung von euch als Erwachsenen angeht: Es ist meistens das beste, mit Großzügigkeit an die Aufteilung des Hausrats zu gehen. Gib ihr was sie haben will, du bekommst dafür (wahrscheinlicher) Frieden.

      Falls die Mutter keinen Unterhalt zahlen kann, weil sie leistungsunfähig (krank, arbeitslos) ist, hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss des Jugendamts. Den muss man allerdings beantragen. Kindergeld steht dem zu, bei dem das Kind lebt.
      Gruß mafer
    • RE: Lebensmittelpunkt

      Hallo mafer.

      Vielen Dank für die Informationen.

      Die Anhörung wurde zur Hauptverhandlung gemacht. Beide Parteien haben dem, was der Richter gesagt hat, zugestimmt.

      Großzügigkeit ist bestimmt weise.

      Was jedoch nun aus der Zukunft wird ist für mich noch nicht zu überblicken.

      Ich glaube sie ist da viel weiter, so generalstabsmäßig, wie sie das alles vorgetragen hat.

      Gruß
      rolf

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von z.b.rolf ()