Alles so rechtens?

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    • Alles so rechtens?

      Wie das topic schon verrät,bin ich nun ratlos darüber,wie es mit mir und meiner Familie weitergehen soll.
      Zur Situation:
      Ich bin vor gut 4 Jahren geschieden worden.Aus der Ehe gingen 2 Kinder hervor (12 Jahre+9Jahre).
      Ich zahle EU und KU.Zusammen nicht ganz 500€.(Mangelfallberechnung)
      Ich habe auch das Sorgerecht und sehe meine Kinder regelmässig.( aus Kostengründen kann ich sie aber nur alle 4 Wochen für das WE zu mir holen,das sie ca.150km weit weg wohnen X( )

      Seit ca. 2 Jahren bin ich wieder verheiratet und wir haben zusammen eine Tochter( 3 Jahre). Auf weiteren Nachwuchs müssen wir leider noch bis Dezember warten ;)
      Meine jetzige Frau war auch schon einmal verheiratet (seit 5 Jahren geschieden) und hat aus dieser Ehe selbst 2 Kinder (9 Jahre+10Jahre).Diese leben bei dem Vater.
      Meine jetzige Frau ging bis zur Geburt unserer Tochter ganztägig arbeiten,inzwischen gibt es ihren Ex-Arbeitgeber nicht mehr.

      Einige werden sich nun die Frage stellen,warum ihre Kinder nicht bei Ihr leben.
      Ich denke,es ist erstmal nicht so interessant.Erst wenn sich herrausstellt,dass es von Wichtigkeit ist,werde ich gern diese Frage beantworten.

      Im April bekamen wir Post vom Jugendamt.Dort wurde meiner Frau mitgeteilt,dass sie Unterhaltsleistungen an das Jugendamt zahlen solle.
      164€ pro Kind aus erster Ehe.(der Kindesvater bezieht somit wohl Leistungen aus der Unterhaltsvorschusskasse)

      Es gab nun ein Schreiben auf das Andere,bis man sich schliesslich vor Gericht traf.
      Zugrunde gelegt wurde erstmal mein Einkommen.Man glaubt gar nicht,wieviel man plötzlich verdient.2100€ hätte ich im Durchschnitt pro Monat,obwohl das zu versteuernde Einkommen laut dem Bescheid für 2004 bei 22.380€ liegt.Wie kann das also sein?
      Auch das ich noch Kredite laufen habe und zwecks Weiterbildung zur Abendschule gehe,schien das Gericht nicht sonderlich zu beeindrucken.Auch das meine Frau schwanger ist, scheint nicht wirklich interessant.
      Laut Gericht ist es ihr zuzumuten eine Arbeitsstelle zu suchen und anzutreten ( was ja auch wohl schier ein Witz ist,bei dem Arbeitsmarkt ).
      Selbst der Einwand ,das ich in Schichtarbeit stehe, unsere Tochter erst 3 Jahr alt ist ( grad geworden) scheint uninteressant.
      Schlussendlich waren dem Gericht die Forderungen seitens des Jugendamtes von 164€ pro Kind dann doch zu hoch und man schloss nach Erörterung auf Vorschlag des Gerichts einen Vergleich. 75€ pro Kind.Und das dann aber rückwirkend zum April.
      Ich soll jetzt also 450€ ( Apri-Juni) für Kinder zahlen die nicht mal meine sind und jeden kommenden Monat 150€.( meine Frau kanns ja nicht,weil sie keine Arbeit hat)
      Meine Fragen nun:
      1. Was bedeutet nun "Vergleich"? "Muss" ich das also zahlen?Ich meine,ich bzw meine Frau ist doch zu nichts verurteilt worden?
      2. Wie lange sollen denn diese Zahlungen dann laufen?
      3. Wenn ich mich weigere die Zahlungen zu tätigen,oder besser gesagt: wenn ich die Zahlungen nicht leisten kann und danach siehts nämlich aus,was passiert denn dann?
      4. Und wieso ist das Erziehungsgeld für unseren kommenden Nachwuchs unterhaltsrechtlich als Einkommen zu sehen?

      Irgentwie ist man nun ratlos, es scheint alles irgentwie zusammenzubrechen.Ich weiss nicht,wie es weitergehen soll.
    • Hi,
      zuerst die Frage:
      Bist bzw wurdest du durch einen Anwalt vertreten und was sagte dieser dazu?

      Ich nehme an, dass das Gericht es so sieht dass deine Frau wegen der Haushaltsführung für dich, bzw der Kindesbetreuung, einen Anspruch auf Taschengeld hat und dementsprechend du für ihre Unterhaltsschuld aufzukommen hast.

      Ob bei der Vielzahl von Unterhaltsberechtigten die Berechnungen in Ordnung gehen, kann ich nicht sagen.
      Ob die Entscheidung für weitere Kinder richtig war, will ich auch nicht beurteilen.

      Hast du das Kindergeld, dass du für das eigene Kind beziehst, vom Einkommen abgezogen?

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Alles so rechtens?

      Hallo Claus !

      Ich musste mir Dein Posting mehrfach durchlesen, bis ich die Zusammenhänge irgendwo rekonstruieren konnte. Sollte ich es dennoch nicht verstanden haben, werden mich sicherlich andere berichtigen.

      Zu 1.) Bei einem Vergleich werden zwei unterschiedliche Anträge in Bezug auf ihre Unterschiedlichkeit untersucht und verglichen, das Resultat ähnelt einer Vereinbarung, somit rechtsverbindlich, wie ein Urteil.

      Zu 2.) Bis eine Seite Antrag zur Änderung des Vergleiches stellt.

      Zu 3.) Dann kann aus dem Vergleich vollstreckt werden.

      Zu 4.) Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Erziehungsgeldes und anderer vergleichbarer Leistungen der Länder nicht berührt. Dies gilt nicht in den Fällen des § 1361 Abs. 3, der §§ 1579, 1603 Abs. 2 und des § 1611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier dürfte aber BGB §1603 Abs.2 entscheidend sein, ich zitiere diesen:
      § 1603.
      (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

      (2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenÜber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamm seines Vermögens bestritten
      werden kann.


      Du hattest geschrieben: "Ich soll jetzt also 450€ ( Apri-Juni) für Kinder zahlen die nicht mal meine sind und jeden kommenden Monat 150€.( meine Frau kanns ja nicht,weil sie keine Arbeit hat)"
      Es geht hier nicht um Dich, sondern um Deine jetzige Ehefrau die ihren Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Ihr wird, davon gehe ich aus, ein Unterhaltsanspruch Dir gegenüber, sowie Vorteile aus Eurem Zusammenleben vorgehalten, welches dann zu dieser Unterhaltsberechnung führte.

      Gruß
      de Schäng

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Alles so rechtens?

      Aus einem Vergleich kommt deine Frau nicht mehr so einfach raus. Vergleich bedeutet, sie hat der jetzt vorliegenden Vereinbarung zugestimmt. Die insgesamt 150 EUR sind fällig und vollstreckbar, wenn nicht gezahlt wird wird der Gerichtsvollzieher kommen sowie das Konto deiner Frau gepfändet. Gepfändet werden kann aber nur ihr Eigentum, nicht deines. Ist nichts mehr zu holen, laufen Schulden auf für die dann auch Zinsen fällig sind.

      Die surrealen Anforderungen an Unterhaltspflichtige wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit, die deine Frau jetzt treffen sind ziemlich üblich an deutschen Gerichten. Die Zeit des Mutterschutzes gilt als "vorübergehend", so dass die Unterhaltspflicht deswegen nicht auszusetzen sondern aus Ersparnissen zu betreiten ist (egal ob welche vorhanden sind). Analog wären einige Monate Arbeitslosigkeit zu werten, ein häufiger Fall.

      Deine Frau ist verpflichtet, so viel Einkommen zu erwirtschaften dass sie den Mindestunterhalt (504 EUR Zahlbetrag ab 1.7.) bezahlen kann. Mit den 150 EUR ist sie noch sehr gut weggekommen. Sollten eigene Kinder beim Unterhalt erwirtschaften stören, muss sie sie eben betreuen lassen. So bist du Abends und am Wochenende in der Lage dazu - deine Frau kann in dieser Zeit beispielsweise Geld in der Gastronomie verdienen. Zumindest muss sie klar nachweisen, dass sie sich mehrfach erfolglos auf solche Jobs beworben hat. Manchmal nutzt nicht einmal das, wenn Richter einfach annehmen dass diese Jobs sowieso vorhanden sind.

      Das wird nicht einfach bei euch. Euer Anwalt hat euch wohl nicht gut beraten. Ihr solltet euch bei diesen Sachen frühzeitig informieren, nicht erst wenn der Vergleich erst geschlossen ist und das neue Kind unterwegs. Sinnvolle Ratschläge kann man nur geben, wenn man alle Details kennt. Es könnte zum Beispiel sein, dass der Kindsvater ein sehr gutes Einkommen hat, das bei deiner Frau unterhaltsvermindernd wirkt (siehe Kommentare zur Düsseldorfer Tabelle).
    • RE: Alles so rechtens?

      @ mondschein !

      Deine Empfehlungen zur Erwerbsobliegenheit der hier betroffenen Kindesmutter dürften fehlschlagen, denn sie ist schwanger. Und der
      Schutz dieser Personengruppe dürfte Dir bekannt sein.
    • RE: Alles so rechtens?

      Verwechsle nicht die Mutterschutzzeit mit der Elternzeit. Erstere ist relativ bald nach der Geburt vorbei. Das Gericht wird hier auf den vorübergehenden Charakter der Schutzzeit verweisen. Auch Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monate wirkt sich selten auf den zu zahlenden Unterhalt aus. Mutterschutz sind nur vier Monate. Danach darf sie wieder 80 Stunden pro Doppelwoche arbeiten und nach der Stillzeit sind auch Feiertags- und Nachtarbeit wieder drin.

      Könnt ihr den Vergleich denn einhalten? Es sind insgesamt sechs Kinder und drei Erwachsene, die bald Geld brauchen...
    • RE: Alles so rechtens?

      hallo Claus, Deine Frau ist ihren Kindern aus früherer Beziehung unterhaltspflichtig, denn sie ist nicht „betreuender ET“ ! ist egal warum.

      Daß sie den nicht leisten kann liegt ja wohl daran daß Ihr 2 (gut, 1 werdendes) Kinder habt, und sie deren Betreuung übernimmt.

      Also leistet sie Euren Kindern quasi 100% (Betreuungs) Unterhalt, warum sollen ihre älteren Kinder nichts bekommen ?

      Da Du der „Verursacher“ ihrer „nicht Leistungsfähigkeit“ bist, mußt Du ihr halt entsprechend Deiner Leistungsfähigkeit Geld zur Verfügung stellen um KU zahlen zu können.

      zu
      1. daß Deine Frau diesem Vergleich zugestimmt hat.
      2. bis zu einer Änderung.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Zuerst einmal super herzlichen Dank für die vielen Informationen und Antworten von Euch.
      Muss ich aber erstmal noch ein paar mal durchlesen um dann zu antworten..... ;)

      Also leistet sie Euren Kindern quasi 100% (Betreuungs) Unterhalt, warum sollen ihre älteren Kinder nichts bekommen ?


      Wenn es um die Betreuung gehen würde,wäre es aus Sicht meiner Frau kein Problem die Kinder nach der Schule zu betreuen (aus meiner Sicht selbstverständlich auch nicht).Aber der Kindesvater besteht darauf, dass die Kinder nach der Schule in den Kindergarten gehen.Sprich er bringt sie vor Antritt seiner Arbeit zur Schule und holt sie nach der Arbeit vom Kindergarten ab.
      Aus meiner persönlichen Sicht heraus,sehe ich da keine eigentliche Erziehung seitens des Vaters.Er überlässt diese einfach anderen,nicht mal der Mutter.Dazu kommt der inzwischen enorme Altersunterschied von Kindergartenkindern--Schulkindern.
      Wenn ich noch die Freizeitaktivitäten des Kindesvaters dazu zähle,frag ich mich ernsthaft,was das noch mit Betreuung bzw Erziehung zu tun haben sollte.
      Sprich: die Kindesmutter könnte locker die Betreuung übernehmen, da der Kindesvater selbst dazu nicht in der Lage ist,aus welchen Gründen auch immer.---Zumindest was das Zeitliche angeht.

      Da Du der „Verursacher“ ihrer „nicht Leistungsfähigkeit“ bist, mußt Du ihr halt entsprechend Deiner Leistungsfähigkeit Geld zur Verfügung stellen um KU zahlen zu können.


      Da sehe ich ja das eigentliche Problem auf uns zukommen.150€ scheinen als Betrag erstmal nicht viel.Wenn man sie aber nicht regelmässig aufbringen kann,wirds schnell zu einem grossen Problem.

      Wie ich in meinem ersten Beitrag andeutete,gehe ich "nebenbei" noch zur Abendschule um mich fortzubilden,sprich ich besuche die Meisterschule. Dies mache ich ja auch um irgentwann einmal etwas mehr Geld zu verdienen, um eben auch irgentwann wieder auf den sogenannten " Grünen Zweig" zu kommen.
      Durch die nun zusätzlichen Zahlungen,scheint mir die Fortbildung zumindest erstmal stark gefährdet.
      Zudem sind noch Kredite da,die zurückbezahlt werden wollen und eben, ich nenn sie mal die "normalen" Dinge des Lebens,wie Miete,Versicherungen etc.
      Da stellt sich nun für mich die Frage,wie man nun die von Dir angesprochene "Leistungsfähigkeit" zu interpretieren hat.

      2. bis zu einer Änderung.


      Wenn ich richtig informiert bin,zahlt die Vorschusskasse doch bis zum 12.Lebensjahr, längstens jedoch 6 Jahre, oder?
      Oder wird diese Regelung nun durch den gerichtlichen Vergleich aufgehoben und man zahlt auf unbestimmte Zeit?

      Deine Frau ist verpflichtet, so viel Einkommen zu erwirtschaften dass sie den Mindestunterhalt (504 EUR Zahlbetrag ab 1.7.) bezahlen kann. Mit den 150 EUR ist sie noch sehr gut weggekommen. Sollten eigene Kinder beim Unterhalt erwirtschaften stören, muss sie sie eben betreuen lassen. So bist du Abends und am Wochenende in der Lage dazu - deine Frau kann in dieser Zeit beispielsweise Geld in der Gastronomie verdienen. Zumindest muss sie klar nachweisen, dass sie sich mehrfach erfolglos auf solche Jobs beworben hat. Manchmal nutzt nicht einmal das, wenn Richter einfach annehmen dass diese Jobs sowieso vorhanden sind.


      Was meinst Du mit "betreuen lassen"?
      Durch Dritte?
      Naja,ich denke ,die machen es ja auch nicht ohne Entgeld,oder?
      Sprich auch da würden wieder kosten anfallen.
      Und wie ich schon ausführte:
      Ich stehe in Schichtarbeit.Mache also Früh-Spät-Nachtschicht.
      Und ich denke,dass es bei dieser Konstellation äusserst schwierig wird einen Arbeitgeber für meine Frau zu finden,der sie arbeiten lässt, wenn "sie" Zeit hat.;)

      Das wird nicht einfach bei euch. Euer Anwalt hat euch wohl nicht gut beraten. Ihr solltet euch bei diesen Sachen frühzeitig informieren, nicht erst wenn der Vergleich erst geschlossen ist und das neue Kind unterwegs. Sinnvolle Ratschläge kann man nur geben, wenn man alle Details kennt. Es könnte zum Beispiel sein, dass der Kindsvater ein sehr gutes Einkommen hat, das bei deiner Frau unterhaltsvermindernd wirkt (siehe Kommentare zur Düsseldorfer Tabelle).


      Das es nicht einfach für uns werden würde,war uns ja am Anfang schon klar.Allein aus der Tatsache,dass wir schon mal verheiratet waren.
      Das der Anwalt meine Frau nicht gut beraten hat scheint mitlerweile in der Tat so zu sein,aber dafür können wir ja nichts.Schliesslich sind wir die Laien und suchen bei einem Anwalt Hilfe.
      Der Kindesvater hat ein ähnliches Einkommen wie ich, da tut sich so gut wie nix.Zumindest vom Grundlohn her nicht.

      Es geht hier nicht um Dich, sondern um Deine jetzige Ehefrau die ihren Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Ihr wird, davon gehe ich aus, ein Unterhaltsanspruch Dir gegenüber, sowie Vorteile aus Eurem Zusammenleben vorgehalten, welches dann zu dieser Unterhaltsberechnung führte.


      Ich nehme an, dass das Gericht es so sieht dass deine Frau wegen der Haushaltsführung für dich, bzw der Kindesbetreuung, einen Anspruch auf Taschengeld hat und dementsprechend du für ihre Unterhaltsschuld aufzukommen hast.


      Da habt Ihr recht.
      Das Gericht sagt,dass meiner Frau ein Haushaltsführungsentgeld von 250€ zuzurechnen ist.

      So,ich hoffe,ich hab nicht noch einen post von Euch übersehen....;)
      Ich bin Euch aber echt Dankbar dafür, mir so schnell und ausführlich geantwortet zu haben.
      Die Menge an Infos muss ich nun aber erstma verarbeiten und hoffe,nichts zu vergessen....;)
      Gruss Claus
    • hallo Claus, zuerst mal: wenn Du Zitate aus verschiedenen Antworten anbringst, was ja in Ordnung ist, dann bitte mit Namen, damit man das besser zuordnen kann.

      nun aber zum Thema. ich glaube Du willst nicht verstehen was Dir hier geschrieben wurde.

      es geht hier einfach darum daß sich nicht 1 ET aus seiner Unterhaltspflicht davon stehlen kann indem er die Halbgeschwister der berechtigten Kinder betreut.

      Was Du hier über Betreuungs- und Erziehungsmethoden des Vaters schreibst gehört überhaupt nicht zu diesem Thema. Wenn Mutter (oder Du) dazu was schreiben will dann im passenden Forum: Sorgerecht.

      Auch Deine Schulden haben keinerlei Einfluß auf den KU „ihrer Kinder aus früherer Beziehung“, die haben nix davon + können nix dazu. Und die können keinen Vorrang vor den Ansprüchen dieser Kinder haben, kannst nicht Deine Schulden auf Kosten dieser Kinder, und damit der Staatskasse, loswerden.

      Dein Hinweis auf UVG zieht überhaupt nicht, das kann kein Ersatz für KU sein ! und das ist ja noch nicht mal der Sozialhilfebedarf, der da gezahlt wird, Ihr beide, aber ganz besonders Mutter, sollten mal darüber nachdenken was Ihr damit den Kindern antut.

      Das Gericht sagt, dass meiner Frau ein Haushaltsführungsentgeld von 250€ zuzurechnen ist.

      und dann soll sie nur 150 € zahlen ? Da ist sie/Ihr doch noch gut bedient, kein Grund darüber zu lamentieren.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Ich habe zitiert,damit ich mich besser auf meine Antworten konzentrieren kann,ohne immer scrollen zu müssen,dass dies ohne Namensangabe geschah,soll nicht wieder vorkommen....

      Und,dass Du glaubst ich wolle das von Euch geschriebene nicht verstehen,tut mir leid.Wenn dies so wäre,hätte ich mich nicht auf die Suche nach "Foren" gemacht,wo ich villeicht Hilfe finde.Es ist mit Sicherheit so,dass ich viele Dinge noch nicht verstehe,aber ich versuche sie zu verstehen.

      Es geht mir auch nicht darum,"sich davon zu stehlen".

      Was meine Ausführungen über die Betreung angehen,hab ich nur versucht auf Deinen ersten post zu antworten,vielleicht hab ich diesen nicht richtig verstanden,sry.

      Auch die Geschichte mit den Krediten hab ich angebracht,weil Du etwas von "Leistungsfähigkeit" anbrachtest,das wollte ich nur etwas genauer beantwortet haben..

      Auch Frage die ich zum UVG hatte bzw gestellt habe,ist aus meiner Sicht berechtigt,wurde aber nicht beantwortet.

      Und im übrigen möchte ich bzw möchten wir in keinster Weise den Kindern irgentetwas antun.
      Und ob die Kinder dieses Geld brauchen oder nicht,bzw ob sie davon überhaupt etwas sehen bzw bekommen,möchte ich hier erst gar nicht ausführen.Ich denke,dann wäre ich wieder "völlig" am Thema vorbei.

      Aber danke für die ordentliche "Zurechtweisung".