Unterhaltsverpflichtungsurkunde

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    • Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      Hallo,

      Ich sitzte hier im Ausland und moechte vor Ort eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde KU unterzeichnen.
      Gibt es dafuer eine Vorlage?

      Wenn nein, was muss in der Urkunde stehen?
      Muss sie beglaubigt order beurkundet werden?

      Was mache ich anschliessend mit der Urkunde?

      Gruss
      Mit freundlichen Gruessen
      Thomas
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      Hi,
      diese Urkunde muss entweder beim Notar oder beim Jugendamt beurkundet werden.

      Allein zuhause geht das nicht.

      Ein Notar würde dann auch wissen, was drinstehen muss.

      Wie die Sache läuft bei im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen, weiss ich nicht, da es dabei ja um eine rechtliche Sache über die Grenzen hinaus geht.

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      Zur Info:
      Ich moechte mich in Deutschland verpflichten, Unterhalt fuer die Kinder zu bezahlen.

      Es ist moeglich, die Urkunde beim deutschen Konsulat beurkunden oder beglaubigen zu lassen.
      Ich moechte wissen, was muss in dem Schriftstueck stehen, da mir das Konsulat dazu keine Auskunft geben kann.

      Gruss
      Thomas
      Mit freundlichen Gruessen
      Thomas
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      hi,
      die Urkunde muss von einer Urkundsperson - zB Notar oder Jugendamtsmitarbeiter - aufgesetzt werden.

      Die Urkunde erhält der Unterhaltsberechtigte, bzw dessen rechtlicher Vertreter, du selber erhältst eine Kopie.

      Die Urkunde dient der Vollstreckung der Unterhaltsschuld, wenn nicht gezahlt wurde.
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ohne weiteres über die Grenzen funktioniert, d.h. wenn du dich in Deutschland der Zwangsvollstreckung unterwirfst, dass diese Urkunde dann im Ausland vollstreckbar ist.

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      Die Urkunde soll in Deutschland vollstreckbar sein.

      Der Jugendamtsmitarbeiter hat mir mitgeteil, dass ich die Urkunde im Ausland beim Konsulat beglaubigen lassen kann. Dann soll ich sie dem Unterhaltsberechtigtem zusenden.

      Das einzige, was mir jetzt noch fehlt ist der Wortlaut der Urkunde, so dass ich sie hier aufsetzten und im Konsulat unterschreiben kann.

      Es sollte doch hier im Forum den ein oder anderen geben, der eine solche Urkunde unterschrieben oder erhalten hat.

      Gruss
      Mit freundlichen Gruessen
      Thomas
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      hi nochmal,
      also ich habe solche Urkunden unterschrieben.

      Vielleicht solltest du den Jugendamtsmitarbeiter bitten, dir eine vorgefertigte Urkunde zuzusenden?!

      Inhalt der Urkunden sind:

      -Unterhaltsberechtigter: Names des Kindes, Geburtsort und Datum, Wohnort

      -Entsprechende Angaben des Unterhaltspflichtigen

      -Erklärung dass man sich der sofortigen Vollstreckung unterwirft

      -Summe des Unterhaltes und am Besten noch Zahltermine und zeitliche Begrenzung bis 18.Lebensjah des Kindes

      -Angaben zur Urkundsperson, Urkundsort und Datum

      -Urkundsperson und Du müssen unterschrieben haben

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      Hi Thomas,

      wenn du schon Kontakt mit einem dt. Jugendamt hast - wieso senden die nicht einfach ein Blanko-Formular an die Botschaft in deiner Nähe? *nicht kapier*
      Vorschlag zur Güte - ich habe so eine Urkunde zu Hause (aber den Wortlaut nicht im Kopf auswendig) --- wenn du mir als PN deine Faxnummer nennst, schick ich dir morgen die Kopie durch zum Abtippen (logo, mit unseren Daten geschwärzt). Kannst dirs überlegen.
      Ich hab eher Bedenken - da muss doch der Briefkopf eines Jugendamtes/Notars drauf.
      Meinst du, die akzeptieren echt eine wildfremde Fax-Kopie als Vorlage? *Zweifel hab*
      Nun gut, kannsts ja versuchen. Wenns hilft ...
      Bis dahin. Oder du überlegsts dirs doch nochmal anders.
      (Bist du denn nie in Dt und kannst selbst direkt zu einem Jugendamt gehen?
      Wirste mit Haftbefehl gesucht per Interpool oder so? Wegen KU? :-))

      Gruss, Brit
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      Hi Brit,

      die Urkunde MUSS vom Notar, oder ersatzweise vom Jugendamt bzw Urkundsberechtigter Stelle, abgefasst werden.

      Da was selber zu tippen und unterschreiben ist null und nichts.

      Ich habs ja schon versucht zu erklären.

      Alternativ kann er auch einen Notar in Deutschland bitten, eine solche Urkunde zu verfassen und das dann - so im Konsulat eine Beurkundung durchführbar ist - das dann dort beurkunden.

      Oder einen Notar in seinem Aufenthaltslad aufsuchen,... das Konsulat weiss evtl. Adressen von Notaren, die im deutschen recht vertraut sind.

      Aber die Vorstellung da einen selbstgefassten Text abzugeben, dürfte nicht umsetzbar sein.

      cu
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • ich habe brit eher so verstanden, dass sie ihre JA urkunde dem fragesteller faxt und der dann sie mit seinen daten ausfüllt.

      mit dem ausgefüllten exemplar kann er dann zum konsulat laufen und die können es dann beglaubigen oder amtsmässig abschreiben.

      in meiner urkunde stand singemäss:

      heute, den xx erschienen vor dem ukundsbeamten, herrn martin mustermann, herr xx, ausgewiesen durch perso nnn-

      usw usw.
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      Original von Fdachs
      Die Urkunde soll in Deutschland vollstreckbar sein.

      Der Jugendamtsmitarbeiter hat mir mitgeteil, dass ich die Urkunde im Ausland beim Konsulat beglaubigen lassen kann. Dann soll ich sie dem Unterhaltsberechtigtem zusenden.

      Das einzige, was mir jetzt noch fehlt ist der Wortlaut der Urkunde, so dass ich sie hier aufsetzten und im Konsulat unterschreiben kann.

      Hallo Thomas,

      aus Deinen früheren Beiträgen schließe ich, dass nur eine Erhöhung des KU ab ... tituliert werden soll. Der im Vergleich von 12/2001 bereits titulierte KU ist dabei unbedingt zu berücksichtigen, sonst verpflichtest Du Dich doppelt. Zur einwandfreien Formulierung der neuen Urkunde solltest Du Kontakt zu einem Notar aufnehmen. Ob ein Konsulat eine Unterhaltsverpflichtung beurkunden kann, ist mir nicht bekannt.
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      hallo Fdachs, entweder Du läßt Dir einen ausgefüllten Vordruck vom zuständigen JA zuschicken oder nimmst Kontakt zu deutschem Notar übers Internet auf.

      Was das Konsulat beglaubigen kann ist m.M. Deine Unterschrift unter das Dokument. d.h. Notar oder JA schicken Dir das zu unterschreibende Schriftstück zu, Du geht zu Konsulat und unterschreibst das dort, der zuständige Mitarbeiter bestätigt daß Du (und niemand anderes) unterschreiben hast.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde

      Hi du! Ich hab unsere Urkunde heute zwar mit, aber ich denke genau wie du, dass er damit herzlich wenig Erfolg hat. Aber manchmal muss man sowas halt wirklich selbst erfahren, eben weil man halt nicht immer als glaubt :)
      Nun gut. Er hat mir keine Fax-Nr. geschickt, damit hat sich die Sache wohl doch erledigt.
      Auch gut.
      Liebe Grüße an dich! Brit :)
    • Nee nee, das hab ich so nicht gemeint.
      Er wollte eine Vorlage haben, was man schreiben soll.
      Ich bin davon ausgegangen, dass er das Fax mit zum Konsulat nimmt und die den Text auf ihren Briefkopf tippen, so als Vorlage. Und da denke ich, würden sie nicht einmal das anerkennen. Denn da kann ja jeder mit irgendwas kommen und meinen, es sei korrekt als Vorlage. Aber - versuchen kann er es ja. Irgendwie hat er ja mitgeteilt, schon überall nachgefragt zu haben. Keine Ahnung, ob ihm in dem Fall auch solche Lösung angeboten wurde.
      Gruss, Brit