Guten abend,
jetzt bin ich also auch das erste mal hier gelandet.
Ausgangssituation: Meine Frau wird nächsten Monat mit Kind ausziehen. Noch liegt keine Unterhaltsforderung auf dem Tisch, (u.a.) deshalb bin ich bisher noch nicht zum Anwalt gelaufen. Aber sie läßt sich gerade beraten und dann wird es auch für mich Zeit werden. Zu "retten" ist nichts mehr, sehr treffend fand ich an anderer Stelle hier im Forum das freie Zitat es ist "der Abschied von etwas Quälendem, nicht mehr länger Lebbarem" - trotz dieser Erkenntnis ist der Schritt, direkt die Scheidung einzureichen, nicht so einfach, weil es eben auch die Erkenntnis ist, dass "man es selbst nicht hinbekommen hat" und auch, weil es mir schwer fällt, dem Kind gegenüber so finale Entscheidungen zu treffen. Dies nur als Vorrede zu meinen Fragen. Ausgehend von dem Gesagten (und den Erfahrungen der Vergangenheit) rechne ich damit, daß meine liebe Noch-Frau alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um für sich das Optimum herauszuholen.
Jetzt habe ich bisher verstanden, daß der Zugewinnausgleich a l l e Vermögenszuwächse betrifft bis zur Scheidungseinreichung (abzüglich u.a. natürlich der bekannten Anfangsvermögen).
Was den U n t e r h a l t angeht, gilt doch - (vereinfacht): Sie bekommt zunächst im Trennungsjahr nach Abzug des Kindesunterhalts nicht ganz die Hälfte meiner monatlichen Einkommen - sie selbst arbeitet nicht.
1. Frage: Das bedeutet doch aber, wenn sie jetzt im Trennungsjahr "ihren Anteil" voll verprasst und ich meinerseits versuche, "meinen" Anteil im Trennungsjahr sparsam zu bewirtschaften, dass dann meine kleinen Ersparnisse des Trennungsjahres auch in den Zugewinnausgleich einfließen - oder nicht?
2. Frage: Wenn das so ist, welche Möglichkeiten gibt es, den Zugewinnausgleich ab dem Trennungstag nicht mehr wirken zu lassen?
Kann man sich schriftlich zwischen den Partnern dazu gegenseitig einverstanden erklären - oder m u ß das notariell beurkundet/beglaubigt werden bzw. noch irgendwo "eingetragen" werden (im Grundbuch ja wohl ausnahmsweise nicht)?
3. Ausgehend von meiner pessimistisch-realistischen Einschützung zum Verhalten meiner Frau: Kann ich sie überhaupt dazu "zwingen", einer solchen Vereinbarung zuzustimmen?
4. Ich befürchte, zwingen kann man keinen - was hat das aber dann für Konsequenzen für das Trennungsjahr - oder ggf. auch darüber hinaus, solange man die Scheidung nicht einreicht: Heißen die Alternativen wirklich nur "entweder sparen, und hinterher teilen müssen, oder alles auf den Kopf hauen und dafür hinterher auch für sich selbst nichts haben? - oder, um Schlimmeres zu verhindern, einfach nur: schnellstmöglich Scheidung einreichen?"
So oder so, finanziell ist bekanntermaßen für den U-Verpflichteten die Sache eh nicht zu besonders spaßig - trotzdem versuche ich halt, vom Verbleibenden zu retten, was noch zu retten ist.
5. Ganz andere Frage, gehört hier eigentlich nicht hin, aber weil ich gerade schreibe: Bezüglich des gemeinsamen Hauses sind wir natürlich beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Falls...was noch abzuwarten ist...ich es schaffen sollte, sie auszuzahlen und damit das Haus alleine übernehme, sie also ausgetragen wird...müßte ich dann eigentlich auch, was das Finanzamt angeht, nochmal irgendwie Grunderwerbsteuer zahlen (nach dem Motto: ich kaufe ja), und wenn ja, auf das halbe oder ganze Grundstück, mit welchem %-Satz?
Vielen Dank!
jetzt bin ich also auch das erste mal hier gelandet.
Ausgangssituation: Meine Frau wird nächsten Monat mit Kind ausziehen. Noch liegt keine Unterhaltsforderung auf dem Tisch, (u.a.) deshalb bin ich bisher noch nicht zum Anwalt gelaufen. Aber sie läßt sich gerade beraten und dann wird es auch für mich Zeit werden. Zu "retten" ist nichts mehr, sehr treffend fand ich an anderer Stelle hier im Forum das freie Zitat es ist "der Abschied von etwas Quälendem, nicht mehr länger Lebbarem" - trotz dieser Erkenntnis ist der Schritt, direkt die Scheidung einzureichen, nicht so einfach, weil es eben auch die Erkenntnis ist, dass "man es selbst nicht hinbekommen hat" und auch, weil es mir schwer fällt, dem Kind gegenüber so finale Entscheidungen zu treffen. Dies nur als Vorrede zu meinen Fragen. Ausgehend von dem Gesagten (und den Erfahrungen der Vergangenheit) rechne ich damit, daß meine liebe Noch-Frau alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um für sich das Optimum herauszuholen.
Jetzt habe ich bisher verstanden, daß der Zugewinnausgleich a l l e Vermögenszuwächse betrifft bis zur Scheidungseinreichung (abzüglich u.a. natürlich der bekannten Anfangsvermögen).
Was den U n t e r h a l t angeht, gilt doch - (vereinfacht): Sie bekommt zunächst im Trennungsjahr nach Abzug des Kindesunterhalts nicht ganz die Hälfte meiner monatlichen Einkommen - sie selbst arbeitet nicht.
1. Frage: Das bedeutet doch aber, wenn sie jetzt im Trennungsjahr "ihren Anteil" voll verprasst und ich meinerseits versuche, "meinen" Anteil im Trennungsjahr sparsam zu bewirtschaften, dass dann meine kleinen Ersparnisse des Trennungsjahres auch in den Zugewinnausgleich einfließen - oder nicht?
2. Frage: Wenn das so ist, welche Möglichkeiten gibt es, den Zugewinnausgleich ab dem Trennungstag nicht mehr wirken zu lassen?
Kann man sich schriftlich zwischen den Partnern dazu gegenseitig einverstanden erklären - oder m u ß das notariell beurkundet/beglaubigt werden bzw. noch irgendwo "eingetragen" werden (im Grundbuch ja wohl ausnahmsweise nicht)?
3. Ausgehend von meiner pessimistisch-realistischen Einschützung zum Verhalten meiner Frau: Kann ich sie überhaupt dazu "zwingen", einer solchen Vereinbarung zuzustimmen?
4. Ich befürchte, zwingen kann man keinen - was hat das aber dann für Konsequenzen für das Trennungsjahr - oder ggf. auch darüber hinaus, solange man die Scheidung nicht einreicht: Heißen die Alternativen wirklich nur "entweder sparen, und hinterher teilen müssen, oder alles auf den Kopf hauen und dafür hinterher auch für sich selbst nichts haben? - oder, um Schlimmeres zu verhindern, einfach nur: schnellstmöglich Scheidung einreichen?"
So oder so, finanziell ist bekanntermaßen für den U-Verpflichteten die Sache eh nicht zu besonders spaßig - trotzdem versuche ich halt, vom Verbleibenden zu retten, was noch zu retten ist.
5. Ganz andere Frage, gehört hier eigentlich nicht hin, aber weil ich gerade schreibe: Bezüglich des gemeinsamen Hauses sind wir natürlich beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Falls...was noch abzuwarten ist...ich es schaffen sollte, sie auszuzahlen und damit das Haus alleine übernehme, sie also ausgetragen wird...müßte ich dann eigentlich auch, was das Finanzamt angeht, nochmal irgendwie Grunderwerbsteuer zahlen (nach dem Motto: ich kaufe ja), und wenn ja, auf das halbe oder ganze Grundstück, mit welchem %-Satz?
Vielen Dank!