Trennungsjahr insb. Zugewinnausgleich

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    • Trennungsjahr insb. Zugewinnausgleich

      Guten abend,
      jetzt bin ich also auch das erste mal hier gelandet.

      Ausgangssituation: Meine Frau wird nächsten Monat mit Kind ausziehen. Noch liegt keine Unterhaltsforderung auf dem Tisch, (u.a.) deshalb bin ich bisher noch nicht zum Anwalt gelaufen. Aber sie läßt sich gerade beraten und dann wird es auch für mich Zeit werden. Zu "retten" ist nichts mehr, sehr treffend fand ich an anderer Stelle hier im Forum das freie Zitat es ist "der Abschied von etwas Quälendem, nicht mehr länger Lebbarem" - trotz dieser Erkenntnis ist der Schritt, direkt die Scheidung einzureichen, nicht so einfach, weil es eben auch die Erkenntnis ist, dass "man es selbst nicht hinbekommen hat" und auch, weil es mir schwer fällt, dem Kind gegenüber so finale Entscheidungen zu treffen. Dies nur als Vorrede zu meinen Fragen. Ausgehend von dem Gesagten (und den Erfahrungen der Vergangenheit) rechne ich damit, daß meine liebe Noch-Frau alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um für sich das Optimum herauszuholen.
      Jetzt habe ich bisher verstanden, daß der Zugewinnausgleich a l l e Vermögenszuwächse betrifft bis zur Scheidungseinreichung (abzüglich u.a. natürlich der bekannten Anfangsvermögen).
      Was den U n t e r h a l t angeht, gilt doch - (vereinfacht): Sie bekommt zunächst im Trennungsjahr nach Abzug des Kindesunterhalts nicht ganz die Hälfte meiner monatlichen Einkommen - sie selbst arbeitet nicht.

      1. Frage: Das bedeutet doch aber, wenn sie jetzt im Trennungsjahr "ihren Anteil" voll verprasst und ich meinerseits versuche, "meinen" Anteil im Trennungsjahr sparsam zu bewirtschaften, dass dann meine kleinen Ersparnisse des Trennungsjahres auch in den Zugewinnausgleich einfließen - oder nicht?

      2. Frage: Wenn das so ist, welche Möglichkeiten gibt es, den Zugewinnausgleich ab dem Trennungstag nicht mehr wirken zu lassen?
      Kann man sich schriftlich zwischen den Partnern dazu gegenseitig einverstanden erklären - oder m u ß das notariell beurkundet/beglaubigt werden bzw. noch irgendwo "eingetragen" werden (im Grundbuch ja wohl ausnahmsweise nicht)?

      3. Ausgehend von meiner pessimistisch-realistischen Einschützung zum Verhalten meiner Frau: Kann ich sie überhaupt dazu "zwingen", einer solchen Vereinbarung zuzustimmen?

      4. Ich befürchte, zwingen kann man keinen - was hat das aber dann für Konsequenzen für das Trennungsjahr - oder ggf. auch darüber hinaus, solange man die Scheidung nicht einreicht: Heißen die Alternativen wirklich nur "entweder sparen, und hinterher teilen müssen, oder alles auf den Kopf hauen und dafür hinterher auch für sich selbst nichts haben? - oder, um Schlimmeres zu verhindern, einfach nur: schnellstmöglich Scheidung einreichen?"
      So oder so, finanziell ist bekanntermaßen für den U-Verpflichteten die Sache eh nicht zu besonders spaßig - trotzdem versuche ich halt, vom Verbleibenden zu retten, was noch zu retten ist.

      5. Ganz andere Frage, gehört hier eigentlich nicht hin, aber weil ich gerade schreibe: Bezüglich des gemeinsamen Hauses sind wir natürlich beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Falls...was noch abzuwarten ist...ich es schaffen sollte, sie auszuzahlen und damit das Haus alleine übernehme, sie also ausgetragen wird...müßte ich dann eigentlich auch, was das Finanzamt angeht, nochmal irgendwie Grunderwerbsteuer zahlen (nach dem Motto: ich kaufe ja), und wenn ja, auf das halbe oder ganze Grundstück, mit welchem %-Satz?

      Vielen Dank!
    • RE: Trennungsjahr insb. Zugewinnausgleich

      Hallo Underwaterman,

      ganz ehrlich ich war etwas erstaunt zu lesen, dass Dein Einkommen so hoch ist, dass Ihr zwei Haushalte finanzieren und dabei auch noch Rücklagen bilden könnt - und das sogar im Trennungsjahr, in dem ja doch oft noch das ein oder andere angeschafft werden muß. Aber sie's drum, ich will mal Deine Fragen so gut es geht beantworten:

      Original von Underwaterman
      1. Frage: Das bedeutet doch aber, wenn sie jetzt im Trennungsjahr "ihren Anteil" voll verprasst und ich meinerseits versuche, "meinen" Anteil im Trennungsjahr sparsam zu bewirtschaften, dass dann meine kleinen Ersparnisse des Trennungsjahres auch in den Zugewinnausgleich einfließen - oder nicht?

      wenn es wirklich zu einer gewissen Sparquote auf Deiner Seite kommt, dann trifft Dein Überlegung vollkommen zu, es fliesst alles bis zum Stichtag in den Zugewinnausgleich rein.


      Original von Underwaterman
      2. Frage: Wenn das so ist, welche Möglichkeiten gibt es, den Zugewinnausgleich ab dem Trennungstag nicht mehr wirken zu lassen?
      Kann man sich schriftlich zwischen den Partnern dazu gegenseitig einverstanden erklären - oder m u ß das notariell beurkundet/beglaubigt werden bzw. noch irgendwo "eingetragen" werden (im Grundbuch ja wohl ausnahmsweise nicht)?

      die -in meinen Augen- einzige sichere Methode ist ein Ehevertrag, mit dem in den Güterstand der Gütertrennung gewechselt wird, dabei sollte neben einer evtl. fälligen Ausgleichszahlung, natürlich alle Vermögenswerte auseinandergesetzt werden, am besten auch noch gleich die Hausrattrennung mit reinnehmen, es macht m.E. keinen Sinn da in zu kleinen Häppchen vorzugehen.
      Ein Güterstandswechsel bedarf der notariellen Beurkundung (die Kosten sind aber niedriger als man meist glaubt). Ein Eintrag ins Güterrechtsregister ist möglich - aber nicht nötig.


      Original von Underwaterman
      3. Ausgehend von meiner pessimistisch-realistischen Einschützung zum Verhalten meiner Frau: Kann ich sie überhaupt dazu "zwingen", einer solchen Vereinbarung zuzustimmen?

      nein, Du kannst niemanden zu einem Ehevertrag zwingen - die "Zwangsveranstaltung" läuft immer nur vor Gericht.


      Original von Underwaterman
      4. Ich befürchte, zwingen kann man keinen - was hat das aber dann für Konsequenzen für das Trennungsjahr - oder ggf. auch darüber hinaus, solange man die Scheidung nicht einreicht: Heißen die Alternativen wirklich nur "entweder sparen, und hinterher teilen müssen, oder alles auf den Kopf hauen und dafür hinterher auch für sich selbst nichts haben? - oder, um Schlimmeres zu verhindern, einfach nur: schnellstmöglich Scheidung einreichen?"

      Da hast Du wunderbar die drei verschiedenen alternativen Stränge aufgelistet. Die Scheidung wirst Du erst in einigen Monaten einreichen können, also da wäre eine Vorab-Lösung evtl. schon angebracht. Ich gehöre aber zu den Menschen die grundsätzlich schon relativ zügig eine Scheidung anstreben würden - wenn man sich sicher ist, dass die Ehe wirklich nicht zu retten ist, dann sollte man auch die rechtliche Seite in Ordnung bringen.


      Original von Underwaterman
      So oder so, finanziell ist bekanntermaßen für den U-Verpflichteten die Sache eh nicht zu besonders spaßig - trotzdem versuche ich halt, vom Verbleibenden zu retten, was noch zu retten ist.

      ach, die Ausgangslagen können recht unterschiedlich sein - ich war der Unterhaltszahler, mein Ex meinte aber damals, ich würde wohl das Geld verprassen und wollte aus diesem Grund die Vermögensauseinandersetzung. Ich hingegen wollte die rasche Vermögensauseinandersetzung, damit nicht allzu großer Schaden bei der Eigenheimzulage entsteht. Naja, ich mußte erst mal viel schlucken und über ein halbes Jahr die Klappe halten. Dann sind wir aber in Mediation gegangen und bei uns hat es wirklich geholfen.


      Original von Underwaterman
      5. Ganz andere Frage, gehört hier eigentlich nicht hin, aber weil ich gerade schreibe: Bezüglich des gemeinsamen Hauses sind wir natürlich beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Falls...was noch abzuwarten ist...ich es schaffen sollte, sie auszuzahlen und damit das Haus alleine übernehme, sie also ausgetragen wird...müßte ich dann eigentlich auch, was das Finanzamt angeht, nochmal irgendwie Grunderwerbsteuer zahlen (nach dem Motto: ich kaufe ja), und wenn ja, auf das halbe oder ganze Grundstück, mit welchem %-Satz?

      Nein, Grunderwerbsteuer wird ziemlich sicher keine anfallen, Grundstücksgeschäfte im Rahmen einer Scheidungsauseinandersetzung sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Es kann aber mindestens zwei andere Stolperfallen geben, das sind Probleme im Bereich der Eigenheimzulage (so ihr welche bekommt, bzw. Ex nochmal welche bekommen könnte). Die zweite mir bekannte Stolperfalle ist die Besteuerung des privaten Veräußerunggewinns ("Spekulationssteuer"), das kann unangenehm werden, wenn ihr die Immobilie weniger als zehn Jahre im Eigentum habt.
      Ach ja, für das Grundstücksgeschäft wäre sowieso ein Notar notwendig, also ich finde, da würde es sich anbieten möglichst viele Dinge gleich in einem Vertrag zu klären. Streit vor Gericht kann verdammt teuer werden.


      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: ähem, wie teuer hätten wirs denn gerne

      " Noch liegt keine Unterhaltsforderung auf dem Tisch, (u.a.) deshalb bin ich bisher noch nicht zum Anwalt gelaufen."

      Sorry, wenn ich Dir jetzt etwas unfreundliches sage, es ist nicht persönlich gemeint, aber Du verhältst Dich gnadenlos bescheuert.

      Was soll das denn mit dem erst mal abwarten, dadurch entstehen Dir nur unnötige Kosten. Geh selbst zum Anwalt, lass den Unterhalt ausrechnen - bei höheren Einkommen gibt es vielleicht auch einen den Unterhaltsanspruch reduzierenden Sparanteil, der die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägt.
      Das muss man schon anhand des Zugewinns etwas genauer ausrechnen.
      UNd dann, wenn das geschehen ist, lässt Du auch noch errechnen, wieviel Du im nächsten Jahr wegen Steuerklassenwechsels weniger verdienen wirst und wie hoch die freiwillige Krankenversicherung für Deine Frau nach der Scheidung ist und wie hoch voraussichtlich der Vorsorgeunterhalt sein wird.
      Wenn Du alles weißt, gehst Du zum Notar und lässt den Mindestunterhalt für Ehefrau, also auhc den nachehelichen Unterhalt schon mal titulieren. Kindesunterhalt natürlich auch. Kostet nicht viel, aber es versaut allen Anwälten Deiner Frau jeden Spass, weil dann die Streitwerte niedrig sind.

      Un dann denkst Du mal über den Zusammenhang zwischen Trennungsunterhalt und Zugewinn nach - das ist nämlich so, dass dann wenn es einen Zgewinnausgleich gibt, Rechtsstreite über Trennungsunterhalt vor dem Ende der Ehezeit (also Tag, an dem einen der Scheidungsantrag zugestellt wird) voll für die Katz sind, was der eine als Forderung hat, ist für den anderen eine Verbindlichkeit.

      Wenn wenn Du schon so am grübeln bist, dann darf ja auch mal die Frage nach dem Haus erlaubt sein - ist es gemeinsam gekauft oder hatte einer schon vor der Ehe das Grundstück und hat den anderen nur eintragen lassen. Dann wäre es nämlich bei einem schon Anfangsvermögen und nur beim anderen Zugewinn.

      Also nix für ungut - mit Abwarten ist nichts, ergreif die Initiative, mach Dich schlau, erkenne erst mal an, was eh nicht zu ändern ist und mach die Sache damit billiger und für die gegnerischen Anwälte entsprechend unattraktiv.

      Wenn Du nur bräsig rumsitzt und auf Briefe der Gegenseite wartest, wirfst Du echt das Geld zum Fenster raus.

      der freak
    • RE: Trennungsjahr insb. Zugewinnausgleich

      hallo Underwaterman, wenn das Vermögen verschleudert oder versteckt wird kann beantragt werden den Zugewinnausgleich vorzuziehen. Dazu braucht es schon entsprechende Anhaltspunkte, ein "traue ich zu" reicht da nicht aus.

      besser isses das einvernehmlich zu machen, dann bei Notar.

      dem Kind gegenüber so finale Entscheidungen zu treffen.

      man scheidet (trennt) sich immer nur vom Partner, nicht vom Kind. Auch wenn man nicht (mehr) zusammen wohnt kann man fürs Kind (weiterhin) da sein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Danke an alle & Erläuterungen...

      Hallo zusammen,
      vielen Dank für die Infos und Meinungsäußerungen...einige Statements
      @rabma: ich sag mal so: mein Einkommen ist auskömmlich, aber auch nicht so, daß man die (finanziellen) Folgen einer Trennung mal "on the fly" abhandeln könnte. Ob auf Dauer zwei Haushalte geführt werden können und tatsächlich Rücklagen gebildet werden können - das bleibt abzuwarten. Wie so oft: die Hoffnung stirbt zuletzt, und die Rücklagen werde ich nicht bilden, um mir damit einen schönen Lebensabend zu machen, sondern um wie angesprochen irgendwann vielleicht meine Frau auszahlen zu können - und weg sind die Rücklagen (und mehr)
      Im übrigen geht, wie ich bereits vermutete, also nur mit Gütertrennung was...wobei ich befürchte, sie wird nicht mitspielen - warum sollte sie (ohne eigenes Einkommen dürfte die Gefahr, sich aus ihrer Sicht mit einer fortdauernden Zugewinngemeinschaft schlechter zu stellen, eher gering sein). Mal schauen. Danke aber für alle Deine Einschätzungen.

      @freaknow: Nur weil ich noch nicht zum Anwalt lief, heißt das nicht, daß ich bräsig rumsitze ;) - sonst wäre ich wohl unter anderem nicht hier gelandet. Auch das Thema "eheliche Lebensverhältnisse prägend" wird von mir gerade geprüft - da kann mir aber ein Anwalt m.E. auch erstmal nicht weiterhelfen, weil ich erstmal selbst schauen muß, was denn so "im Durchschnitt prägend war", um ihm dann eine Steilvorlage geben zu können. Auch Steuerklassenänderung etc alles schon in Betracht gezogen - ich habe damit also eine mehr als vage Vorstellung dessen, was die andere Seite so fordern kann (und vermutlich wird) - es ist also hoffentlich nicht so, daß ich "mein blaues Wunder" erleben werde, weil ich erst mal die Forderungen abwarte. Auch an das Titulieren des Mindestunterhalts hab ich schon gedacht. Grund+Boden ist erst nach Eheschließung gekauft worden - da ist nichts zu holen.

      @Wolfgang zum Kind: Ja, so soll es auch sein. Nur - bei allem Realismus bezüglich des schon-lange-nicht-mehr-Funktionierens der Ehe hatte ich bis heute meinerseits nicht reißausgenommen (und die Scheidung eingereicht), eben, weil mir die Trennung wie ein Verrat am Kind vorkommt. Ich kann zwar "da sein" - aber wie bei Berufstätigen üblich eben nur am Wochenende, auch weil die räumliche Distanz in Zukunft wieder größer wird - und die menschliche mit einer Scheidung noch dazu (ich weiß, bei manchen wird die Beziehung später auf eine andere Ebene gestellt, aber dazu kenne ich mich wohl auch selbst gut genug, um daran zu glauben). Also, ich will mich nicht vom Kind trennen - aber sehe, daß die Beziehung zum Kind durch die "andere Trennung" sich auch wandeln wird. Danke aber für die aufmunternden Worte.

      Dank an alle & Grüsse von Underwaterman
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