Hallo liebe Unterhaltsexperten,
ich habe eine anscheinend nicht so triviale Frage und bräuchte dringend Euren Rat. Ich befinde mich derzeit aufgrund eines seelischen und körperlichen Zusammenbruchs in einer Klink für Psychosomatik und Psychoterapie zur redizinischen Reha.
Ich bin Unterhaltszahler an eine Ex-Familie mit 2 minderjährigen (9 und 6 Jahre)Kindern (EU + KU) und habe eine weitere Familie mit einer Tochter von 1 1/2 Jahren zu versorgen. Meine Ex arbeitet in Teilzeit. Sie lebt seit einem Jahr mit ihren Freund zusammen. Dieser Umstand, als auch der Umstand, daß ich noch einmal Vater geworden bin wurde bei der letzten Unterhaltsverhandlung nicht berücksichtigt.
Bis zu meinem Zusammenbruch habe ich einwandfrei als Versorger von 2 Familien funktioniert.
Jetzt habe ich im Rahmen meiner Reha erstmals das Problem, daß ich in der 7. Woche krank bin und dadurch Übergangsgeld von der BfA für diese Woche bekomme (75% des Netto). Des Weiteren werde ich aufgrund meines Zustandes noch mindestens weitere 3 Monate arbeitsunfähig (Krankengeld 80% des Netto) sein und dann vsl. nur noch über eine Wiedereingliederungsmaßnahme mit vsl. einer Reduzierung der Arbeitsleistung auf 75% wieder in den alten Job einsteigen zu können.Das Verhältnis zu meiner Ex ist so zerrüttet, daß wir seit einem Jahr keinen Kontakt mehr zueinander hatten und mittlerweile auch der Kontakt zu meinen Kindern abgebrochen ist.
Für mich persönlich bedeutet der Krankenstand eine finanzielle Katastrophe, da trotz meines sehr hohen Gehaltes am Monatsende nichts mehr übrig bleibt. Meine jetzige Frau kann noch nicht arbeiten, da wir für eine Kinderbetreuung aus unseren sozialen Umfeld wenig Hilfe bekommen.
Kann ich einfach so aufgrund der oben beschriebenen Situation den Unterhalt anpassen, oder muß ich wieder eine Arie von langwierigen Gerichtsverhandlungen mit zusätzlichen Kostenfaktoren antreten, bis ich total verschuldet bin.
Natürlich weiß ich auch, daß ich den Kontakt zu meiner Ex wegen dieser Problematik suchen muß, nur möchte ich dann mit meinen Vorstellung einer Unterhaltskürzung nicht vollkommen falsch liegen.
Bin am Ende ...
Ich wäre Euch um jeden Hinweis dankbar, auch wenn ich aufgrund meines Klinikaufenthaltes nich täglich antworten kann (Internet 2 Euro 20 Minuten !).
Vorab vielen Dank und schöne Grüsse,
Barthj
Liebe ISUV-Akteure: Ist das ein Thema für ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Eurer Answälte ?
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ich habe eine anscheinend nicht so triviale Frage und bräuchte dringend Euren Rat. Ich befinde mich derzeit aufgrund eines seelischen und körperlichen Zusammenbruchs in einer Klink für Psychosomatik und Psychoterapie zur redizinischen Reha.
Ich bin Unterhaltszahler an eine Ex-Familie mit 2 minderjährigen (9 und 6 Jahre)Kindern (EU + KU) und habe eine weitere Familie mit einer Tochter von 1 1/2 Jahren zu versorgen. Meine Ex arbeitet in Teilzeit. Sie lebt seit einem Jahr mit ihren Freund zusammen. Dieser Umstand, als auch der Umstand, daß ich noch einmal Vater geworden bin wurde bei der letzten Unterhaltsverhandlung nicht berücksichtigt.
Bis zu meinem Zusammenbruch habe ich einwandfrei als Versorger von 2 Familien funktioniert.
Jetzt habe ich im Rahmen meiner Reha erstmals das Problem, daß ich in der 7. Woche krank bin und dadurch Übergangsgeld von der BfA für diese Woche bekomme (75% des Netto). Des Weiteren werde ich aufgrund meines Zustandes noch mindestens weitere 3 Monate arbeitsunfähig (Krankengeld 80% des Netto) sein und dann vsl. nur noch über eine Wiedereingliederungsmaßnahme mit vsl. einer Reduzierung der Arbeitsleistung auf 75% wieder in den alten Job einsteigen zu können.Das Verhältnis zu meiner Ex ist so zerrüttet, daß wir seit einem Jahr keinen Kontakt mehr zueinander hatten und mittlerweile auch der Kontakt zu meinen Kindern abgebrochen ist.
Für mich persönlich bedeutet der Krankenstand eine finanzielle Katastrophe, da trotz meines sehr hohen Gehaltes am Monatsende nichts mehr übrig bleibt. Meine jetzige Frau kann noch nicht arbeiten, da wir für eine Kinderbetreuung aus unseren sozialen Umfeld wenig Hilfe bekommen.
Kann ich einfach so aufgrund der oben beschriebenen Situation den Unterhalt anpassen, oder muß ich wieder eine Arie von langwierigen Gerichtsverhandlungen mit zusätzlichen Kostenfaktoren antreten, bis ich total verschuldet bin.
Natürlich weiß ich auch, daß ich den Kontakt zu meiner Ex wegen dieser Problematik suchen muß, nur möchte ich dann mit meinen Vorstellung einer Unterhaltskürzung nicht vollkommen falsch liegen.
Bin am Ende ...
Ich wäre Euch um jeden Hinweis dankbar, auch wenn ich aufgrund meines Klinikaufenthaltes nich täglich antworten kann (Internet 2 Euro 20 Minuten !).
Vorab vielen Dank und schöne Grüsse,
Barthj
Liebe ISUV-Akteure: Ist das ein Thema für ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Eurer Answälte ?
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