Kürzung des Unterhaltes im Krankheitsfall?

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    • Kürzung des Unterhaltes im Krankheitsfall?

      Hallo liebe Unterhaltsexperten,

      ich habe eine anscheinend nicht so triviale Frage und bräuchte dringend Euren Rat. Ich befinde mich derzeit aufgrund eines seelischen und körperlichen Zusammenbruchs in einer Klink für Psychosomatik und Psychoterapie zur redizinischen Reha.

      Ich bin Unterhaltszahler an eine Ex-Familie mit 2 minderjährigen (9 und 6 Jahre)Kindern (EU + KU) und habe eine weitere Familie mit einer Tochter von 1 1/2 Jahren zu versorgen. Meine Ex arbeitet in Teilzeit. Sie lebt seit einem Jahr mit ihren Freund zusammen. Dieser Umstand, als auch der Umstand, daß ich noch einmal Vater geworden bin wurde bei der letzten Unterhaltsverhandlung nicht berücksichtigt.

      Bis zu meinem Zusammenbruch habe ich einwandfrei als Versorger von 2 Familien funktioniert.

      Jetzt habe ich im Rahmen meiner Reha erstmals das Problem, daß ich in der 7. Woche krank bin und dadurch Übergangsgeld von der BfA für diese Woche bekomme (75% des Netto). Des Weiteren werde ich aufgrund meines Zustandes noch mindestens weitere 3 Monate arbeitsunfähig (Krankengeld 80% des Netto) sein und dann vsl. nur noch über eine Wiedereingliederungsmaßnahme mit vsl. einer Reduzierung der Arbeitsleistung auf 75% wieder in den alten Job einsteigen zu können.Das Verhältnis zu meiner Ex ist so zerrüttet, daß wir seit einem Jahr keinen Kontakt mehr zueinander hatten und mittlerweile auch der Kontakt zu meinen Kindern abgebrochen ist.

      Für mich persönlich bedeutet der Krankenstand eine finanzielle Katastrophe, da trotz meines sehr hohen Gehaltes am Monatsende nichts mehr übrig bleibt. Meine jetzige Frau kann noch nicht arbeiten, da wir für eine Kinderbetreuung aus unseren sozialen Umfeld wenig Hilfe bekommen.

      Kann ich einfach so aufgrund der oben beschriebenen Situation den Unterhalt anpassen, oder muß ich wieder eine Arie von langwierigen Gerichtsverhandlungen mit zusätzlichen Kostenfaktoren antreten, bis ich total verschuldet bin.

      Natürlich weiß ich auch, daß ich den Kontakt zu meiner Ex wegen dieser Problematik suchen muß, nur möchte ich dann mit meinen Vorstellung einer Unterhaltskürzung nicht vollkommen falsch liegen.

      Bin am Ende ...

      Ich wäre Euch um jeden Hinweis dankbar, auch wenn ich aufgrund meines Klinikaufenthaltes nich täglich antworten kann (Internet 2 Euro 20 Minuten !).

      Vorab vielen Dank und schöne Grüsse,

      Barthj

      Liebe ISUV-Akteure: Ist das ein Thema für ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Eurer Answälte ?

      ________________________________________
    • RE: Kürzung des Unterhaltes im Krankheitsfall?

      hallo Barthj, zuerst mal zur Klarstellung: Experten findest Du in Ihrer Kanzlei, wir hier sind Betroffene die ihre Erfahrungen weitergeben.

      mit den entsprechenden Attesten von anerkannten Fachärzten u./o. Amtsarzt sind alle Unterhalte nach Deinem zukünftigen Einkommen zu berechnen.

      ob dazu Gerichtsverhandlungen notwendig werden liegt ganz an Euch, Eurer Einigungsfähigkeit. Soweit Titel bestehen sind die erst zu ändern bevor Du die Zahlungen ändern kannst. Muß nicht zwingend gerichtlich sein, geht auch einvernehmlich.

      Ist das ein Thema für ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Eurer Answälte ?

      ich weis nicht wie "fit" Du in Unterhaltsberechnung bist, vermute aber daß das hier schon ziemlich kompliziert wird. Dann dürfte für die Berechnung die Mithilfe eines erfahrenen RA angebracht sein. Ob es dazu mit einem Beratungsgespräch getan ist weis ich nicht.
      Als ISUV-Mitglied kannst Du auch die schriftliche Rechtsauskunft in Anspruch nehmen, 1 pro Jahr ist im Beitrag enthalten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kürzung des Unterhaltes im Krankheitsfall?

      Hallo Wolfgang,

      vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

      Ich habe mir schon fast gedacht, daß es nicht so einfach wird, von einem existierenden Titel "runterzureduzieren".

      Ich werd am Besten erst mal Schritt für Schritt vorgehen in der Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung.

      Sollte das nicht klappen, sehe ich schwarz - die Dauer, bis ein neuer Titel fixiert wird und die Tatsache, daß ich schon im laufenden Monat ca. 600 Euro weniger Geld bekomme sowie die Zusatzbelastung durch Anwalts- und Gerichtskosten tragen nicht dazu bei, daß ich die Zukunft finanziell gesichert sehe. Zumal ich ja wie bereits erwähnt noch ein wenig Alleinverdiener in einer Zweitfamilie bin.

      Der Weg in die Verschuldung ist somit also vorprogrammiert. Das hilft mir nicht unbedingt, hinsichtlich meiner Krankengeschichte wieder richtig auf die Beine zu kommen. Der Zweitfamilie kommt dieser Umstand auch nicht gerade zugute, zumal zwar das vielzitierte Argument - das hätten wir vorher ja gewusst - insofern nicht zieht, da ich ja nicht wissen konnte, daß ich gesundheitlich 5 Jahre nach meiner Scheidung krank werde und die Erstfamilie vorert mal weiterversorgt wird, als wäre gar nichts passiert.

      Anscheinend sind die Unterhaltszahler im Vorteil, die schon während oder vor der Scheidung ihren Totalausfall mitmachen oder provozieren. Mir steht er noch bevor - dazu kommt allerdings dann auch noch der finanzielle Ruin.

      Erst mal Danke und schöne Grüsse,
      Jürgen
    • RE: Kürzung des Unterhaltes im Krankheitsfall?

      hallo Jürgen, Du wußtest doch sicher schon länger daß das eine langwierige Sache wird, mit den entsprechenden Folgen. Hättest also schon "rechtzeitig", jedenfalls nicht erst "auf den letzten Drücker" tätig werden können.

      Aber Du kannst Ex mit einer entsprechenden Forderung auch hier "in Verzug setzen", so daß eine Änderung ab dann wirksam wäre. Und falls es zu einer (langwierigen) Klage kommt gibt es die Möglichkeit die Zwangsvollstreckung aussetzen zu lassen.

      laß Dich dazu von erfahrenem RA beraten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kürzung des Unterhaltes im Krankheitsfall?

      Hallo Wolfgang,

      Original von Wolfgang Becker
      Du wußtest doch sicher schon länger daß das eine langwierige Sache wird, mit den entsprechenden Folgen. Hättest also schon "rechtzeitig", jedenfalls nicht erst "auf den letzten Drücker" tätig werden können.


      Klares NEIN. Ich hatte im Dezember einen Zusammenbruch, über dessen Tragweite ich mir bis vor einer Woche noch nicht im Klaren war. Ich bin nach 6 Wochen wieder brav in die Arbeit und habe, um der Problematik der Gehaltseinbuße zu entgehen vermieden Krankengeld zu beziehen. Die BfA hat meinen Antrag auf REHA entsprochen und mir 4 Wochen (weniger als 6 Wochen und damit in Relevanz auf Übergangsgeld und Krankengeld) genehmigt. Ende April bin ich auf Reha und dann gings Schlag auf Schlag - Verlängerung auf 6 Wochen, noch eine Woche Verlängerung und dann noch die Hiobsbotschaft, ich wäre nicht arbeitsfähig und würde für längere Zeit Krankengeld beziehen.
      Ich muß dazu sagen, daß ich massive psychische Probleme in Form von starken Depressionen habe und daher nicht unbedingt alles immer mit einem klaren Sachverstand angehen kann. Dies erschwert die Situation noch in erheblichen Maße.

      Original von Wolfgang Becker
      Aber Du kannst Ex mit einer entsprechenden Forderung auch hier "in Verzug setzen",


      Was bedeutet das für einen Leien ? Doch den Unterhalt reduzieren - oder nur Sagen ... ich möchte gerne ab jetzt ?

      Original von Wolfgang Becker
      laß Dich dazu von erfahrenem RA beraten.


      Aus Kostengründen möchte ich erstmal die Rechsberatung bei ISUV einschalten. So weit ich weiß gibt es auch die Möglichkeit einer persönlichen Beratung zu einem verminderten Kostensatz. Hierzu habe ich schon eine Anfrage an Herrn Peine per Mail bzgl. der entsprechenden Verfahrensweise gestellt.

      Vielen Dank für Deine kritischen aber sehr konstruktiven Antworten. Wenn Dir noch etwas dazu einfällt, bin ich immer dankbar. Nur schade, daß ich im Forum anscheinend einen Einzelfall darstelle und sich der Thread als Dialog entwickelt.

      Grüsse und nochmals vielen Dank und einen schönen Sonntag.


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      Jürgen aus Peißenberg in Oberbayern
    • RE: Kürzung des Unterhaltes im Krankheitsfall?

      Aber Du kannst Ex mit einer entsprechenden Forderung auch hier "in Verzug setzen",
      Was bedeutet das für einen Leien ? Doch den Unterhalt reduzieren - oder nur Sagen ... ich möchte gerne ab jetzt ?

      ab Forderung "Reduzierung EU auf .... " kann im Erfolgsfalle, dann auch nachträglich, der "neue" EU berechnet werden. u.U. kann schon ab Klageeinreichung gegen Sicherheitsleistung reduziert werden. Aber wie geschrieben, erst mit RA besprechen.

      Ich muß dazu sagen, daß ich massive psychische Probleme in Form von starken Depressionen habe und daher nicht unbedingt alles immer mit einem klaren Sachverstand angehen kann. Dies erschwert die Situation noch in erheblichen Maße.

      brauchst Du evtl. einen Betreuer, der in solchen Zeiten Deine rechte wahrnimmt ?
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