Sorgerecht, wenn Vater im Gefängniss

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    • Sorgerecht, wenn Vater im Gefängniss

      Hallo,

      ich habe soeben von der Sozialarbeiterin meines Exmannes erfahren, dass er immer tiefer in die Drogenzene abrutscht und eine bereits erhaltenen Bewährungsstrafe durch neuerliche Straftaten verwirkt hat. Er wird jetzt für einige Zeit ins Gefängniss müssen. Wir haben zur Zeit das gemeinsame Sorgerecht für unsere 2 Kinder (4 und bald 2). Wie sieht das jetzt während des Gefängnisaufenthaltes aus? Gibt es da irgendwelche Vollmachten, dass ich während der Zeit Dinge alleine entscheiden/unterschreiben darf? Und wie ist das mit dem Umgangsrecht? Ich möchte ihn dort nämlich eigentlich nicht besuchen.

      Gruß KeVoMe
    • RE: Sorgerecht, wenn Vater im Gefängniss

      Hallo, KeVoMe!

      Er wird jetzt für einige Zeit ins Gefängniss müssen. ... Wie sieht das jetzt während des Gefängnisaufenthaltes aus? Gibt es da irgendwelche Vollmachten, dass ich während der Zeit Dinge alleine entscheiden/unterschreiben darf?

      Zunaechst hat jeder Elternteil, der gerade die Kinder betreut (so auch z. B. waehrend des Umgangs), die sog. kleine Alltagssorge. Danach darst Du alles entscheiden, was so alltaeglich ansteht.

      Groessere Entscheidungen, wie z. B. Wahl des KiGas und der Schule, Operationen etc., sollen gemeinsam erfolgen. Die Gefaengnisstrafe hindert Euch prinzipiell nicht daran, diesbezueglich Euch zu verstaendigen. :) Warum also jetzt - quasi prophylaktisch - ein Problem kreieren, wo (noch) keines ist? ?(

      wie ist das mit dem Umgangsrecht? Ich möchte ihn dort nämlich eigentlich nicht besuchen.

      Zunaechst einmal: es geht nicht um Dich, was Du willst oder auch nicht.

      Eure Kinder und Dein Ex haben ein unveraeusserliches Grundrecht auf lebendigen Umgang miteinander. =) Dass dieser aufgrund der Gefaengnisstrafe eingeschraenkt ist, liegt in der Natur der Sache. Ist es im Blick auf die Kinder, die beide Eltern brauchen, so schwierig, den verbleibenden Rahmen der Aufrechterhaltung des Umgangs Eurer Kinder mit ihrem Vater zu nutzen? ?(

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Andreas* ()

    • Hallo Andreas,

      ich habe viel getan, um dem Vater den Umgang mit den Kindern zu ermöglichen. Er darf allerdings schon seit einiger Zeit - wegen der Drogenproblematik - die Kinder nicht mehr alleine haben. Beim Gefängniss hört aber meine Geduld auf. Das ist m. E. kein geigneter Ort, den die Kinder auch nur besuchweise kennenlernen sollten. Und schließlich ist ein Vater leider( in diesem Fall) auch ein Vorbild für die Kinder.

      Gruß Kerstin
    • Hallo, Kerstin!

      ich habe viel getan, um dem Vater den Umgang mit den Kindern zu ermöglichen.

      Das ist gut so. Lass nicht nach!

      Er darf allerdings schon seit einiger Zeit - wegen der Drogenproblematik - die Kinder nicht mehr alleine haben.

      Gab*s dazu einen gerichtlichen Beschluss? Wie leitet dieser aus der Drogenproblematik des Vaters eine Kindeswohlgefaehrdung ab?

      Beim Gefängniss hört aber meine Geduld auf. Das ist m. E. kein geigneter Ort, den die Kinder auch nur besuchweise kennenlernen sollten. Und schließlich ist ein Vater leider( in diesem Fall) auch ein Vorbild für die Kinder.

      Ich bin jetzt nicht ganz so sicher, ob die ganze Fragestellung nicht vielleicht doch einfach *Dein Ding* ist. Sicher ist das Gefaengnis kein *normaler* Ort. Aber eine Ecke im JA z. B. fuer einen betreuten Umgang empfinde ich auch nicht als *normal*.
      Und wenn wir davon ausgehen, dass eine Gefaengnisstrafe mit dem Ziel ausgesprochen wird, dem Delinquenten die Chance auf Einsicht und Neuanfang zu geben, dann ist daran zunaechst nichts auszusetzen.
      Insofern kann - woher soll das jemand im voraus wissen - der Vater auch im Gefaengnis vorbildlich sein.
      Umgekehrt scheint mir der Anspruch, Eltern muessen immer und ewig Vorbilder sein, fuer unmenschlich. Keiner ist perfekt, wir sind nicht immer die Vorbilder, wir sind mitunter auch Negativbilder. Aber auch das ist fuer die Persoenlichkeitsentwicklung unserer Kinder wichtig. Diese entwickeln eigentlich von Anfang an eine gesunde Ambivalenz zu uns. Sie finden uns nicht einfach nur super, oder nur bloed.
      Aber darum geht es nicht. Denn Eure Kinder haben eine liebevoll umsorgende Mutter und einen Vater, der - im Rahmen seiner Moeglichkeiten - ihnen Vater ist und bleibt.

      Dass Dein Ex seine Strafe absitzen muss, scheint rechtens.
      Dass seine Kinder auf ihr Umgangsrecht mit ihm verzichten sollen, ist nicht logisch.

      Gruss, Andreas
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    • Hallo Andreas,

      es gibt einen richterlichen Beschluß, der betreuten Umgang alle 14 Tage vorsieht. Begründet wird dies damit, dass ein "zugedröhnter" Vater nicht die Verantwortung für 2 Kleinkinder übernehmen kann. Dieser betreute Umgang ist nie zustande gekommen, weil er sich weigert zum Vorgespräch zu gehen. Das einzige, was er an Umgang akzeptiert, sind Besuche der Kinder in meiner Wohnung. Aktuell ist es also so, dass er die Kinder jeden Samstag bei mir besucht. Das das nicht gerade die Art von Umgang ist, die ich begrüße, ist wahrscheinlich klar. Trotz allem habe ich da nie interveniert und auf Anfrage seinerseits, waren auch immer Besuche in der Woche zwischendurch möglich. Er kommt zur Zeit aber immer unregelmäßiger oder verschwindet bereits nach einer halben Stunde wieder, weil ihm die Kinder zu anstrengend sind. Ich habe ihm auch während seiner mehrmonatigen Krankenhausaufenthalte die Kinder die Kinder mindestens einmal pro Woche ins KH gebracht, dass im übrigen 40 km entfernt war. Von daher habe ich ihm immer wieder Brücken gebaut. Aber jetzt beim Gefängniss, ist für mich irgendwie das Maß voll.

      Gruß KeVoMe
    • Hallo Andreas,

      so ansatzweise kann ich Dir durchaus zustimmen. Aber irgendwann gibt es Situationen da nimmt man seinem Partner vielleicht nicht das Recht auf Umgang, aber man unternimmt nicht mehr alles (bringen, holen, die eigene Wohnung zur Verfügung stellen).

      Ich kenne das aus leidlicher Erfahrung um meinem Sohn den Umgang mit seinem Vater zu ermöglichen habe ich alles geschluckt, hohen finanziellen Aufwand betrieben um den KV immer wieder aufzufinden, ihm das Kind zu bringen...... etc.

      Irgendwann kann man auch als Mama nicht mehr.

      Es stört mich ein klein wenig dass Du es im Moment so darstellst, als ob KV und Kids (2 und 4 Jahre!!!!!!!) alle Rechte, die Mama nur die Pflichten hat. KV kann auch vom Gefängnis aus sein Umgangsrecht umsetzen, dass muss ihm die Mutter nicht ermöglichen. Sie darf es nur nicht unterbinden!!!!!!!!! Und davon hat sie nichts geschrieben. Sie will nicht mehr hin, das ist sehr wohl wichtig!

      Wenn er die Kinder sehen will, dann muss er geeignete Wege beschreiten, gibt es für solche Fälle sicher auch.

      Nichts für ungut, aber der/die Betreuuende darf Umgang nicht vereiteln muss aber nicht alle Hebel in Bewegung setzen damit der Umgang stattfinden kann. Das wäre ein sehr bequemer Weg für den Umgangselternteil.

      LG
      Barbarino
    • Hallo, Kerstin (und Barbarino)!

      Das einzige, was er an Umgang akzeptiert, sind Besuche der Kinder in meiner Wohnung. ...
      Er kommt zur Zeit aber immer unregelmäßiger oder verschwindet bereits nach einer halben Stunde wieder

      Das sind natuerlich Infos, die bisher gefehlt haben. Mein Ansatz ging davon aus, dass Dein Ex trotz Drogenprobleme seiner vaeterlichen Verantwortung nachkommen moechte.

      Ich habe ihm auch während seiner mehrmonatigen Krankenhausaufenthalte die Kinder die Kinder mindestens einmal pro Woche ins KH gebracht, dass im übrigen 40 km entfernt war. Von daher habe ich ihm immer wieder Brücken gebaut.

      Umso mehr Achtung muss man vor Deinen Bemuehungen haben, Euren Kindern ihren Vater zu *erhalten*.

      Aber jetzt beim Gefängniss, ist für mich irgendwie das Maß voll.

      Dieses *irgendwie* kann ich verstehen, und ich kann es nicht verstehen. Da fehlt mir der Einblick.
      Entscheiden musst Du sowieso selbst. Mein Impuls war lediglich der, den Umgang auch als etwas anzusehen, das den Kinder gut tut / gut tun kann. Was das im Einzelfall bedeutet, kann hier keiner abschaetzen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
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    • Hallo, Barbarino!

      so ansatzweise kann ich Dir durchaus zustimmen. Aber irgendwann gibt es Situationen ...

      Klar, wir koennen hier nur *Ansaetze*, Denkanstoesse geben. In die Einzelfaelle sehen wir nicht rein. Es bleibt die Verantwortung der Fragenden, ihre Situation selbst anzugehen.

      da nimmt man seinem Partner ...

      So eine Formulierung zeigt jedoch, dass es sich um ein Problem der Paarebene handelt: da will einer dem anderen nichts mehr tun etc.
      Interessanter waere der Blick darauf, was den Kindern gut tut. Und wenn es den Kindern gut tut, kann mir doch egal sein, was mein/e Partner/in von meinem Bemuehen haelt.

      Es stört mich ein klein wenig dass Du es im Moment so darstellst, als ob ... Kids (2 und 4 Jahre!!!!!!!) alle Rechte

      Das verstehe ich jetzt nicht. Warum sollen Kleinkinder keine Rechtstraeger sein? (Vielleicht stehe ich jetzt einfach auf dem Schlauch? ;)

      KV kann auch vom Gefängnis aus sein Umgangsrecht umsetzen

      Im Strafvollzug kenne ich mich zuwenig aus. Das Umgangsrecht koennte er doch nur *umsetzen*, wenn er Freigang bekommt. Wie oft das ist und ob gleich von Anfang an, weiss ich nicht. Wenn er nicht *raus* kann, koennen die Kinder nur im Gefaengnis-Besuchsraum Kontakt mit ihrem Vater haben, oder?

      dass muss ihm die Mutter nicht ermöglichen. Sie darf es nur nicht unterbinden!!!!!!!!!

      Das ist nicht richtig. Es geht nicht allein darum, etwas nicht zu torpedieren. Die Eltern sind - nach lfd. Rechtsprechung - dazu verpflichtet, den Umganng der Kindern mit dem anderen Elternteil positiv zu besetzen und ihn aktiv zu unterstuetzen. (Dass es nervt, staendig Eulen nach Athen zu tragen, kann ich dennoch absolut nachvollziehen.)

      Nichts für ungut, ...
      Das wäre ein sehr bequemer Weg für den Umgangselternteil.

      Ich bin mir nicht sicher, ob wir mit diesem Massstab, was ist fuer welchen Elternteil bequem, sehr viel weiter kommen.
      Jede Trennung schafft eine Situation, die von sich aus nicht geeignet ist, Bequemlichkeiten zu schaffen.
      Die Verantwortung fuer diese Trennung tragen die Eltern, die Auswirkungen muessen aber nicht zu Lasten der Kinder gehen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Sorgerecht, wenn Vater im Gefängniss

      Hallo

      möchte wirklich nicht in deiner Haut stecken. Aber wenn das 4jährige Kind, ich gehe mal davon aus, es geht in den Kindergarten, erzählt, habe Papi in der JVA besucht, hört sich das nicht besonders toll an.
      Du schreibst leider nicht, wie lange muss er denn im Gefängnis bleiben? Hab ja keine Ahnung, wenn sowas nicht so lange dauert, sage jetzt mal 3 Monate?, könntest du dich ja evtl. mit deinem Ex einigen, ob es sinnvoll ist, den Umgang in der Zeit auszusetzen. Wäre auch für deinen Ex eine gute Gelegenheit, sich die Sache mal durch den Kopf gehen zu lassen, neu zu überdenken. Gibt ja schließlich noch ein Telefon.
      Soll nur ein Vorschlag sein, vielleicht hast du daran ja noch nicht gedacht.
    • RE: Sorgerecht, wenn Vater im Gefängniss

      hallo KeVoMe, das "Sorgerecht" ist davon nicht berührt.

      Wenn Du wirklich für etwas seine Unterschrift brauchst, weist Du ja wo Du ihn findest, im Gefängnis ist er jederzeit dazu "greifbar", wahrscheinlich im Gegensatz zu jetzt. Das sind dann ja keine Sachen die sofort entschieden werden müssen, kannst das dann da hin schicken, -faxen o.ä. und kommt dann unterschrieben zurück wenn er einverstanden ist.

      Und wie ist das mit dem Umgangsrecht?

      das haben die Kinder immer noch.

      Ich möchte ihn dort nämlich eigentlich nicht besuchen.

      dann beauftrage jemand anders die Kinder hinzubringen + abzuholen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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