Referentenentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • RE: Vorab - Position des Verbandes dazu

      Hallo Antje

      Einerseits erkenne ich das Argument an, dass das Kind nix dafür kann, andererseits finde ich, wenn ein Elternteil den anderen mutwillig rausdrängt um einen Ersatzpapi/-mami zu installieren


      Ich rede da nicht unbedingt von mutwilligem rausdrängen. Es kann sein, dass die Chemie zwischen zwei Menschen einfach nicht mehr stimmt.

      Dann sollte beiden Menschen ein Neuanfang möglich sein. Sicher knabbert der, der raus gedrängt wurde länger an dem Scheitern der Beziehung wie derjenige, der den anderen raus gedrängt hat.

      Aber Du wärst ohne gesetzlichen Unterhalt Deines jetzigen LG sicher genauso glücklich oder unglücklich wegen seines Arbeitsplatzverlustes.

      Und ich bleibe dabei, ohne die hohen Unterhaltszahlungen gäbe es in Deutschland mehr Arbeitsplätze.

      Kein Selbständiger der KU zahlen muß, darf mehr jemanden einstellen, wenn er an der Grenze zum Mangelfall liegt, obwohl er Arbeit mehr als genug hat. Jemanden einstellen würde aber bewußtes Senken des KU bedeuten.
    • Der Referentenentwurf ist eine Mogelpackung und ISUV scheint mir mutlos

      Im Gegensatz zu den blumigen Ausführungen über eine "Stärkung der Eigenverantwortung" wird sich in der Praxis nichts ändern. Im Gegenteil, es wird bitter werden für die Unterhaltsverpflichteten, welche auf das Gesetz Hoffnung setzen - und dann von den OLGs erfahren werden, dass letztlich alles so bleibt wie es im Laufe der letzten Jahre durch Gesetzgebung und Rechtsprechung immer mehr zu ihrem Nachteil verändert worden ist.

      Mit der angeblichen "Stärkung des Grundsatzes der Eigenverantwortung" wird man noch nicht einmal mehr einen heute 18 - 20 jährigen jungen Mann in die Ehe locken können, wenn dieser sich vorher in seinem Bekanntenkreis umgesehen und registiert hat, was so aus den geschiedenen Männern geworden ist.

      Den Grundsatz zur Eigenverantwortung gab es schon immer, aber er hat ja nun den BGH nicht davon abgehalten, die Anrechnungsmethode aufzugeben und mit der Differenzmethode eine lebenslange Unterhaltspflicht einzuführen. Dabei soll es jetzt auch bleiben, wie aus dem Gestezentwurf hervorgeht.

      Für mich liest er sich wie folgt:

      Der Unterhaltsverpflichtete kommt im Gesetzentwurf nur am Rande vor, nämlich insoweit, als dass er zu zahlen hat. Der Rest des Gesetzes befasst sich dann ausführlich mit der Regelung von Verteilungskämpfen der Unterhaltsberechtigten.

      Die für den Unterhaltsverpflichteten wesentliche Frage nach dem Selbstbehalt, will der Gesetzgeber weiterhin den Richtern zur Entscheidung überlassen. Also werden weiterhin Massen von Leistungsträgern in die Schattenwirtschaft gedrängt werden, was ich als deprimierend bewerte -, auch politisch, weil Menschen mit offzieller Arbeit schließlich Steuern und Beiträge zahlen. Diese Überlegung hat allerdings schon in der Vergangenheit die OLGs nicht interessiert.

      Ebenso fehlte der Mut, grundsätzlich eine Begrenzung für den nachehelichen Unterhalt festzulegen, und die im bisherigen Recht vorgesehene Möglichkeit einer Begrenzung eines Unterhaltsanspruches wegen kurzer Ehedauer wurde eingeschränkt, weil es jetzt nicht mehr auf die Ehedauer sondern auf die Dauer der Kindererziehung ankommen soll, so habe ich die Begründung zum Entwurf jedenfalls verstanden.

      Letztlich ist zum Entuwrf noch anzumerken, dass er dazu führen wird, dass "Mann" jetzt gehalten ist, ein Scheidungsverfahren so heftig als möglich zu führen und wenn notwendig auch mindestens durch zwei Instanzen:
      Da BGH mit der Abschaffung der Anrechnungsmethode lebenslang verkündet hat, muss jeder Anwalt einem unterhaltsverplichteten dazu raten, alle rechlichen Möglichkeiten auzunutzen, um eine Begrenzung der lebenslangen Belastung zu erreichen. Er muss dies auch spätestens im Scheidungsverfahren tun, weil der BGH schon im Urteil vom 5.7.2000 (FamRZ 2001,905) erklärt hat, dass man sich auf Begrenzungsmöglichkeiten nur bei der ersten Entscheidung, nicht aber später berufen kann. Später, also z.B., wenn die Kinder groß sind, kann er sich nach BGH nicht auf Begrenzungsgründe berufen, die er schon bei der Scheidung hätte vortragen können. So kann man natürlich die Menschen auch in einen Rosenkrieg zwingen.

      Ich bin über die Stellungnahme von ISUV erstaunt. Wäre ich Mitglied, hätte ich mich schwer geärgert.

      freakn.
    • RE: Der Referentenentwurf ist eine Mogelpackung und ISUV scheint mir mutlos

      Hallo, vielleicht einmal ein paar Anmerkungen zu dieser Diskussion von einem "Newbie" in diesem Forum, aber einem "Oldie", was Familienrecht angeht.

      Ich beobachte die Entwicklung - insbesondere des Unterhaltsrechts - seit der grossen Reform (1976 ?), als das Verschuldensprinzip bei Scheidungen abgeschafft wurde. Dies hatte seinerzeit zur Folge, dass auch das Unterhaltsrecht völlig neu strukturiert werden musste. Einerseits sollten beide verbleibenden Teilfamilien angemessen versorgt sein, andererseits sollte verhindert werden, dass der Unterhaltsverpflichtete "fremde Verhältnisse" finanzierte.

      Dies mit der Finanzierung "fremder Verhältnisse" (war damals die Hauptangst!) ist so einigermassen geregelt. Die angemessene Versorgung wird in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht angemessen zu regeln sein, weil einfach nicht genug Masse zum verteilen da ist. Eine wirtschaftlich funktionierende Einheit hat nun einmal bei Aufteilung nicht zwangsweise zur Folge, dass nunmehr zwei funktionierende Einheiten entstehen. Beide Einheiten müssen zwangsweise erhebliche finanzielle Einschränkungen hinnehmen (meist der erste Schock!), und brauchen in der Regel Jahre, um wieder so einigermassen auf "enen grünen Zweig" zu kommen.

      Es geht also bei allen Änderungen seit 1976 eigentlch nur darum, einen Mangel möglichst gerecht zu verteilen. Da ändern sich natürlich von Zeit zu Zeit die Vorstellungen in der Gesellschaft, und dann muss/wird halt angepasst.

      Ganz sicherlich wichtig: Absolute Gleichstellung ausserehelicher Kinder. Weiterhin: Vorrang der Kinder vor den unterhaltsemfangenen Elternteilen (hatten wir übrigends schon einmal).

      So, und dann wird es schwierig. Wie will man das, was dann übrig bleibt, gerecht verteilen. Für die Erstfamilie (ich bleibe mal bei der konventionellen Aufgabenverteilung) spricht: Vater und Mutter hatten einmal ein Konzept entwickelt: Sie bleibt zu Hause, er arbeitet. Dies ist auch zumindest für die ersten 3 Jahre nach der Geburt eines Kindes gesellschaftlich und politisch erwünscht. Jede Mutter, die in diesem Lande wie ich beispielsweise nach 8 Wochen wieder anfängt zu arbeiten, wird doch als "Rabenmutter" verschrieen. Von fehlenden Betreuungsmöglchkeiten einmal ganz abgesehen. Das sich ausklinken aus dem Beruf wird subventioniert durch Elterngeld. Wenn dann nach 3 Jahren das 2. Kind kommt, ist die Mutter im Extremfall 6 Jahre aus dem Beruf, hat in unserer schnelllebigen Zeit im Zweifel dann auch fachlich den Anschluss verloren.

      So, und jetzt geht die Ehe auseinander. Nunmehr wird eben von dieser Gesellschaft, die das völlg in Ordnung fand und sogar förderte, dass die Mutter zu Hause bleibt, erwartet, dass sie möglichst schnell (am liebsten sofort) wieder in den Beruf einsteigt, und nach Möglichkeit soviel verdient, als wenn sie nie unterbrochen hätte. Das kann und wird auch nicht funktionieren. Das, was bis zu jenem Zeitpunkt für Familie und Kindeswohl (angeblich) so wichtig war, ist plötzlich völlig irrelevant.

      Und unser Arbeitsmarkt wartet ja geradezu auf Frauen, die wegen starrer Kindergarten- und Hortzeiten von der Arbeitszeit her unflexibel sind, und auch über keine aktuelle Berufserfahrung verfügen. Der Umschulungs- und Weiterbildungsmarkt ist zusammengebrochen, da läuft auch nichts mehr, Frau befindet sich - häufig schon wegen der unqualifizierten Ausbildung - in einer Sackgasse, die auch dauerhaft den sozialen Abstieg beinhaltet. Da von "Stärkung der Eigenverantwortung" zu sprechen, geht m.E. einfach an der Realtät vorbei. Und: Bisher war ja der Ehemann durchaus dafür, dass Frau zuhause blieb. Er ist also gleichermassen für die wirtschaftliche Situation der Frau verantwortlich. Diese Verantwortung muss er, so hart, wie das ist, auch nach der Trennung weiter tragen. Das Scheitern des gemeinsamen Konzeptes kann nicht ausschliesslich vom wirtschftlich schwächeren Expartner zu verantworten sein. Insoweit sitzt man eben noch in einem Boot, so schlimm, wie das ist.

      Auf der anderen Seite nimmt diese gemeinsame Verantwortung dem wirtschaftlich stärkeren Partner "die Luft zum atmen." Zweitfamilie aufzubauen ist zwar möglich, aber mit Sicherheit nicht mit dem tradierten Konzept (s.o., Mom bleibt zu Hause). Trotzdem wird es immer wieder gemacht, so unter dem Motto "meine Neue soll es genaus gut haben, wie meine Ex ..." Und das Resultat ist dann katastrophal - wirtschaftlich gesehen. Zwie Familien "krebsen" an der Armutsgrenze ....

      So, also jetzt soll der Mangel in der Zweitfamilie etwas reduziert werden, was zur Folge hat, dass die Erstfamilie dann einen grösseren Mangel hat. Mangel bleibt, wird nur verschoben. Nur das sagt natürlich kein Poltiker. Vielleicht entspricht der Entwurf dem Zeitgeist. Ich bin ja auch nicht dagegen. Aber: Von grundsätzlicher Reform zu reden, und zu glauben, dass nun alles besser wird, ist einfach blauäugig.

      M.E. ist dieses Problem nur langfristig zu lösen: Konsequente gute Ausbildung auch für Mädchen (nicht nur Überbrückung bis zum ersten Kind), Ermutigen der jungen Mütter, die Babypause nicht zu extensiv zu nutzen, Wiedereingliederungsprogramme (die jetzt gerade gestrichen worden sind) auch für Frauen, die in den letzten Jahren keine eigenen Sozialbeiträge gezahlt haben.

      Hinsichtlich der lebenslangen Verpflichtung auf Unterstützung der/des Ex sehe ich die Zukunft nicht so negativ wie mein Vorschreiber. Es gibt den Tatbestand der Verwirkung, der nach meiner Beobachtung zunehmend mehr Bedeutung erlangt. Und das ist auch gut so.

      Mein eigener Fall: Ex-Mann schwer psychisch erkrankt, schon bei Scheidung. Konnte damals noch arbeiten, später nicht mehr. Obwohl kein Unterhaltsverzicht ausgesprochen war, hat das Gericht später die Verwirkung festgestellt; auch das Sozialamt hat das akzeptiert. Damit haben wir dann die zeitliche Begrenzung von Unterhaltszahlungen für den/die Ex drinnen. Und in der Rchtung muss m.E. noch viel mehr gearbeitet werden. Aber: Alles Einzelfallentscheidungen.

      Nur: Die Leut glauben zu machen, durch den Referentenentwurf käme mehr Geld in die Kasse, ist einfach nicht seriös. Ist zwar alles vom Ergebnis her traurig, aber ist nun einmal so.

      Have a nice weekend!

      evra
    • Heutige Probleme lösen mit Gesetzen von Gestern und Konzepten von Vorgestern?

      Hallo ISUVler,
      ich interessiere mich gerade auch für den Referentenentwurf, u.a. finde ich die 'Anamnese' der Schmidtschen Stellungnahmen interessant. Die ändern sich nämlich alle paar Wochen. Da wurde mal wieder mit anderen 'Verhandlungspartnern' gesprochen und 'nachgebessert'.

      Was mich dabei immer wieder erschreckt, ist die Tatsache, dass die gesellschaftliche Realität, z.B. auch bei dem Beitrag von evra, verkannt wird.

      Ich meine damit Nichts, was den KU betrifft. Der dürfte bei den Meisten eine hohe Akzeptanz haben. Nur wenige werden die Meinung vertreten, dass der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, nicht draufzahlt.

      Was mich aber schlaucht, ist der Umgang mit dem EU.

      Mama und Heimchen? Mama bekommt Kind(er) und bleibt jahrelang zuhause? Wo lebt ihr? Meine Realität sieht anders aus und ich lese auch etwas Anderes aus den Statistiken.

      Fakt ist doch z.B.:
      - die Scheidung Ehedauern von ehen kurzer Dauer ist der Teil der Scheidungen der am schnellsten wächst. Trotzdem wird das 60er-70er Modell 3K-Mama und Papa auf der Arbeit und am Wochenende bei den Kids weiterexerziert.
      Ich habe aber eher die Meinung dass die Vollversorgung zumeist der Frau immer seltener auftritt.

      - die Tagsbetreuung WIRD ausgebaut, aber trotzdem kaputtgeredet. Keiner kann mir aber erklären, warum das bei den Zweitfrauen klappt und bei den Erstfrauen nicht.

      - Immer noch werden Erst- und Zweitfrau NICHT gleichgestellt. Erklär' mir doch mal einer, warum. Bitte aber nicht mit dem postfeministischen Argument, dass die Zweite ja wusste worauf sie sich einlässt.
      Wenn ich an einer unfallgefährtdeten Kreuzung jemanden die Vorfahrt nehme und in ihn hineinrausche, kann ich ja auch nicht damit argumentieren, dass dieser ja auch wissen müsse, dass die Kreuzzung gefährlich ist.

      - 2/3-tel der Ehen werden von Frauen geschieden, die ja am Stammtisch immer noch benachteilgt sind
      Wenn also Scheidung gewollt ist, dann muss auch Verantwortung gewollt sein, nicht nur wechselseitig.

      -Warum, um alles in der Welt, muss ich einer Ehefrau im günstigsten Fall bis zum 16. Lebensjahr des jüngsten Kindes Betreungsunterhalt leisten?
      Mir wurde, zu Recht, schon viel früher etwas mehr selstständigkeit zugemutet. Wollen wir doch mal ehrlich sein. Wenn ein Kind mit 12 Jahren um 13:30 Uhr von der Schule kommt, verbringt es doch nicht den restlichen Nachmittag bei der Mama / Papa, die / der um 16-18 Uhr nach Hause kommt. Soll der Betreuende wegen dieser Stunden zu Hause bleiben?

      - Warum muss ich, schon bei Scheidung alles in Bewegung setzen, dass die Unterhaltskette dann aber auch abreisst, damit nicht danach andere Unterhaltstatbestände greifen und ich nie aus der Nummer rauskomme?
      Ich habe das Gefühle, dass man nach einigen Jahren, ich denke spätestens nach 10 Jahren, nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich getrennt sein könnte. Kann man nicht von einem erwachsenen Menschen verlangen, nach einigen Jahren der Umorganisation wieder auf eigenen Füssen zu stehen?

      Als ich mir damals zur Trennung die Gesetze durchgelelesen habe, musste ich nämlich ganz tief schlucken.
      Ich bin nur 4 JAhre verheiratet und habe einen kleinen Sohn. Einen Teil der Ehe war ich sogar im Ausland. Meine Frau hat immer gearbeitet und auch nur eine kurze Elternzeit.
      Was passiert nach der Trennung? Genau, der Job wurde gekündigt. Und das war nicht irgendetwas, sondern in einem Kindergarten, in dem meine Ex den Kurzen mitnehmen konnte. Und ihr wisst ganz genau, dass durch das Ding nur einem Nachteile entstehen. Mir.
      Denn meine Ex hat das gemacht, weil sie finanziell durch ihre Arbeit ja keinen Effekt hat. Das was sie verdient, entfällt bei meinen Zahlungen. Hätte ich ja genau so gemacht, weil es ja fast gesetzlich gefordert wird. Von Verantwortung für sich selbst keine Spur.

      So, jetzt aber genug.
      Gruss,
      Michael

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wasserträger ()

    • Also, wir hatten schon einmal den Vorrang von Kindesunterhalt, vor vielen Jahren. Damals hiess es: Alle Kinder zuerst, dann Ehefrau No 1, dann Ehefrau No 2, u.s.w. Da wurde dann "gejammert", die Ehefrauen seien benachteiligt, und jetzt wird zurückgerudert. Ich meine das wertungsfrei, nur man sollte nicht so tun, als wenn das alles brandneu sei.

      Wirklich auswirken wird sich der Entwurf, sofern er Gesetz wird, nach meiner Einschätzung nur in Mangelfällen.

      Natürlich hat sich die Kinderbetreuung verbessert, und Tagesmütter gibt es auch. Natürlich wird die Ausbildung der Frauen so nach und nach besser (wieviele Frauen in Führungspositionen gibt es in Deutschland? Werdet Ihr lange suchen). Aber eines bleibt: Durch die Elternzeit kommen idR die Mütter und nicht die Väter aus dem Beruf heraus, das ist einfach so. Und es bleibt noch was: Die Ächtung der Mutter, die 8 Wochen nach der Geburt wieder anfängt, zu arbeiten. Solange, wie sich in den Köpfen da nichts ändert, hat es eben im Fall der Trennung diese katastrophalen finanziellen Auswirkungen.

      Unerheblich ist auch, dass die meisten Scheidungen von Frauen eingereicht werden. Ihr wollt doch wohl nicht das Verschuldensprinzip wieder einführen? Es geht ausschliesslich um das Scheitern der Ehe, und ansonsten gar nichts. WEr dann den Scheidungsantrag einreicht, ist einerlei. Hinzu kommt noch, das aus finanziellen Gründen häufig der wirtschaftlich Schwächere den Antrag einreicht, weil eben der Prozesskostenhilfe erhält, und das ist meist die Frau.

      Also, die Masse, die zu verteilen ist, wird mal wieder etwas anders gewichtet, sofern der Entwurf durchkommt. Mehr ist es nicht. Welche Gewichtung für mich richtig ist? Kommt auf den Einzelfall an. Ich würde mir mehr "massgeschneiderte" Entscheidungen wünschen, bzw. die Möglichkeit vereinfachen, von der Regel abzuweichen. Denn Mangelverteilung/Mangelverwaltung ist nun mal schwierig und individuell.

      Have a nice (rest)weekend.

      evra