Trennungsjahr-"offizielle" Gestaltung notwendig"

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    • Trennungsjahr-"offizielle" Gestaltung notwendig"

      Hallo zusammen,
      hab in diesem Forum eine Zeitlang als Gast mitgelesen und mich heute angemeldet, da ich hier -glaub' ich- ganz gute Unterstützung finde.

      Zu meiner Situation: seit Januar hab' ich eine eigene Wohnung.In ihr bin ich mit Zweitwohnsitz gemeldet, meine Frau lebt mit den Kindern im gemeinsamen Haus.
      In Absprache mit meiner Frau haben wir die "formalen Angelegenheiten"
      (Kinderfreibeträge bei mir, Kindergeldbezug durch mich, gemeinsame Veranlagung für 2005, usw.) nicht offiziell geändert, die finanziellen Unterschiede gleichen wir "intern" aus.
      Meine Frage:
      Kann man diese Konstruktion so belassen, oder sind "offizielle" Schritte einzuleiten, damit bei einer Scheidung der Beginn des Trennungsjahrs ab Januar 2005 akzeptiert wird.
      Ich bedanke mich schon im Voraus für die Antworten!

      bene
    • RE: Trennungsjahr-"offizielle" Gestaltung notwendig"

      hallo bene, zumindest fürs KG kann das so nicht bleiben, sonst droht Dir Rückzahlung für einen längeren Zeitraum als Ex das wieder bekommen kann. Das solltet Ihr baldigst ummelden. KG muß dahin gehen wo Kind lebt.

      wenn eine/r von Euch im Januar 2006 den Scheidungsantrag stellt und ihr beide erklärt ab x. (>01) 1. 2005 getrennt zu leben geht das i.O.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Trennungsjahr-"offizielle" Gestaltung notwendig"

      Haallo Wolfgang,
      vielen Dank für Deine Antwort.
      Ist diese Änderung beim Kindergeld auch nötig, wenn ich mit Hauptwohnsitz noch im gemeinsamen Haus gemeldet bin und meine eigene Wohnung nur Zweitwohnsitz ist?
      Ich befürchte halt etwas einen "Rattenschwanz" (Umstellen der Kinderfreibeträge, Änderung der Ortszuschläge, usw.).
      Solange nicht endgültig abzusehen ist, wie's weitergeht, möchte ich solchen bürokratischen Aufwand möglichst vermeiden.
      Gruss
      Bene
    • RE: Trennungsjahr-"offizielle" Gestaltung notwendig"

      hallo Bene,

      Original von bene
      Ist diese Änderung beim Kindergeld auch nötig, wenn ich mit Hauptwohnsitz noch im gemeinsamen Haus gemeldet bin und meine eigene Wohnung nur Zweitwohnsitz ist?
      Ich befürchte halt etwas einen "Rattenschwanz" (Umstellen der Kinderfreibeträge, Änderung der Ortszuschläge, usw.).
      Solange nicht endgültig abzusehen ist, wie's weitergeht, möchte ich solchen bürokratischen Aufwand möglichst vermeiden.

      ja. Sind ja unterschiedliche Konten.
      Bürokratie kommt bei Trennung auf jeden zu.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Trennungsjahr-"offizielle" Gestaltung notwendig"

      Original von bene
      ... gemeinsame Veranlagung für 2005 ...

      die ist aber nach geltendem Steuerrecht nur zulässig, wenn im laufenden Steuerjahr (=Kalenderjahr) wenigstens zum Teil gemeinsam gelebt und gewirtschaftet wurde.
      Da Ich Euch aber 'sicherlich' erst zum 10. Januar wirklich getrennt habt ;) sollte das kein Problem werden.

      Falls Du im Moment die Steuerklasse III hast, dann möchte ich Dich aber schon auch noch auf das Risiko von hoher Steuernachzahlung bzw. verdammt viel Ärger hinweisen, falls Deine Frau der gemeinsamen Veranlagung dann doch nicht zustimmt.

      Kinderfreibeträge wirken sich unterm Jahr nur auf Soli und Kirchensteuer aus - nicht jedoch auf die Lohnsteuer.

      Ortszuschläge werden m.W. im öffentlichen Dienst auch bei Trennung / Scheidung weiterbezahlt, zumindest wenn man der Unterhaltspflicht nachkommt und der (Ex)Partner nicht selber im ÖD ist. Also, da könntest Du Dich auch nochmal parallel kundig machen, ob da nicht evtl. unnötige Sorgen mit reinspielen.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • hallo rabma,

      danke für Deine Antwort.

      meine Frau ist ebnfalls im öffentlichen Dienst, so dass zumindest der Ortszuschlag (Kinderanteile) geändert werden müßten.
      Werde mich mal bei meiner Kollegin in der Personalabteilung kundig machen.

      Promt hat meine Frau die Sachbearbeiterin bei der Kindergeldkasse
      "nebenbei" (es ging um die Verlängerung des Kindergelds für den demnächst volljährigen Sohn) über unsere Trennung informiert.
      Worauf ihr diese postwendend eine Antrag auf Kindergeld mit Angabe, seit wann wir "dauernd getrennt" leben, Haushaltszugehörigkeitsbescheinigung, usw. zuschickte.
      Es ist auch ein Formular dabei, in dem Meine Frau erklärt, dass das Kindergeld bis Mai 2005 zwar an mich ausbezahlt wurde, sie es aber von mir erhalten hat. Dies entspricht auch der Realität, das Kindergeld ging sowieso auf ein Konto, das auf ihren Namen läuft.
      Wenn meine Frau dieses Formular unterschreibt, ist dann eine evtl. Rückforderung durch die Kindergeldkasse definitiv vom Tisch?

      Gruss

      Bene
    • Hallo bene,

      Original von bene
      Worauf ihr diese postwendend eine Antrag auf Kindergeld mit Angabe, seit wann wir "dauernd getrennt" leben, Haushaltszugehörigkeitsbescheinigung, usw. zuschickte.

      *hüstel* also wenn der Zettel mit "dauernd getrennt lebend" noch nicht ausgefüllt/ abgeschickt ist, dann wäre es schon gut da nicht den 1.1.2005, sondern den 10. oder 15.01.2005 einzutragen, wenn ihr im Jahre 2005 noch gemeinsam veranlagen wollt.
      Bei mir war der offizielle Trennungszeitpunkt der 1.2.2001 (ab da hatte ich eigene Wohnung und war auch dort gemeldet) - gemeinsame Veranlagung für das Kalenderjahr 2001 war problemlos möglich. Bei der Scheidung wurden wir vom Richter zum Trennungszeitpunkt befragt, wenn der von beiden Seiten übereinstimmend benannte wird, dann prüft der Richter in aller Regel nichts mehr nach.


      Original von bene
      Es ist auch ein Formular dabei, in dem Meine Frau erklärt, dass das Kindergeld bis Mai 2005 zwar an mich ausbezahlt wurde, sie es aber von mir erhalten hat. Dies entspricht auch der Realität, das Kindergeld ging sowieso auf ein Konto, das auf ihren Namen läuft.
      Wenn meine Frau dieses Formular unterschreibt, ist dann eine evtl. Rückforderung durch die Kindergeldkasse definitiv vom Tisch?

      ist dann definitiv vom Tisch :]
      ich/wir haben das Spiel schon mehrere Male durch. Also Kinder waren/sind mal hier mal da gemeldet. Jedesmal bekommt die Kindergeldkasse dann die geänderte Meldedaten mit und schreibt den Elternteil an, bei dem die Kinder gemeldet sind, derjenige muß dann neuen KG-Antrag stellen, der andere bekommt "bösen Brief mit Androhung der Rückforderung", dann darf der erstere erklären, er/sie habe das Kindergeld aber weitergeleitet bekommen und dann ist alles gut.

      Also, keine Sorgen, solange Ihr Euch da einigen könnt, drohen Euch von offiziellen Stellen keine weiteren Steine im Weg - ihr müßt Euch halt nur einigen können und dann auch dabei bleiben.

      Alles Gute
      rabma
      rabma
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